Rechtsprechung
BFH, 08.12.2010 - IX B 102/10 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
Keine Verletzung der Sachaufklärungspflicht bei sich nicht aufdrängender Einholung eines Sachverständigen-Gutachtens - Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge
- openjur.de
Keine Verletzung der Sachaufklärungspflicht bei sich nicht aufdrängender Einholung eines Sachverständigen-Gutachtens; Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge
- Bundesfinanzhof
AO § 79, FGO § 76 Abs 1, FGO § 94, FGO § 155, ZPO § 165, ZPO § 295, FGO § 115 Abs 2 Nr 3
Keine Verletzung der Sachaufklärungspflicht bei sich nicht aufdrängender Einholung eines Sachverständigen-Gutachtens - Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge
- Bundesfinanzhof
Keine Verletzung der Sachaufklärungspflicht bei sich nicht aufdrängender Einholung eines Sachverständigen-Gutachtens - Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 79 AO, § 76 Abs 1 FGO, § 94 FGO, § 155 FGO, § 165 ZPO
Keine Verletzung der Sachaufklärungspflicht bei sich nicht aufdrängender Einholung eines Sachverständigen-Gutachtens - Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge - rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 76 Abs. 1
Verlust des Rügerechts durch unterlassen einer rechtzeitigen Rüge während der Verhandlung zur Sache - datenbank.nwb.de
Keine Verletzung der Sachaufklärungspflicht bei sich nicht aufdrängender Einholung eines psychiatrischen Sachverständigen-Gutachtens wegen der Handlungsfähigkeit/Geschäftsfähigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Sachsen, 01.06.2010 - 3 K 89/09
- BFH, 08.12.2010 - IX B 102/10
Wird zitiert von ... (6)
- BFH, 18.06.2015 - IV R 6/11
Wertaufholung von Teilwertabschreibungen auf Beteiligungen an Organgesellschaften
Ob sich dem FG im Streitfall die Einholung eines Sachverständigengutachtens hätte aufdrängen müssen, bedarf indes keiner Entscheidung, weil die Klägerin eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) als (verzichtbaren) Verfahrensmangel in Gestalt des Unterlassens einer Amtsermittlung durch Sachverständigenbeweiserhebung (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 8. Dezember 2010 IX B 102/10, BFH/NV 2011, 1364) nicht ordnungsgemäß als Verfahrensfehler gerügt hat. - BFH, 29.12.2015 - IV B 68/14
Selbstentscheidung des abgelehnten Richters
Muss dem rechtskundig vertretenen Beteiligten in der mündlichen Verhandlung klar sein, dass das Gericht einem vorher gestellten Beweisantrag nicht nachgehen werde, ist dies zur Vermeidung des Verlusts des Rügerechts nach § 155 FGO, § 295 ZPO zu rügen (vgl. BFH-Beschluss vom 8. Dezember 2010 IX B 102/10, BFH/NV 2011, 1364). - BFH, 30.12.2011 - IX B 66/11
NZB: BVerfG-Tenor Auslegung; Rechtsfolgenirrtum; Bindungswirkung LG-Urteil; § 41 …
Das nach Ablauf der Begründungsfrist und damit verspätet beantragte Aufklärungsbegehren ist unbeachtlich (vgl. BFH-Beschlüsse vom 8. Dezember 2010 IX B 102/10, BFH/NV 2011, 1364;… vom 25. September 2006 VI B 69/05, BFH/NV 2007, 83, unter 3., m.w.N.).
- FG Niedersachsen, 23.03.2012 - 1 K 275/09
Beginn der sachlichen Gewerbesteuerpflicht einer gewerblich geprägten …
Die einzelnen im wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Erwerb des Schiffs angefallenen Aufwendungen sind daher auch bei einem geschlossenen Schiffsfonds der hier vorliegenden Art bereits auf der Ebene der Gesellschaft den Anschaffungskosten zuzuordnen (vgl. zum Ganzen BFH-Urteile vom 14. April 2011 IV R 8/10, BFHE 233, 226, BStBl II 2011, 709; 50/08, BFH/NV 2011, 1364;… IV R 36/08, BFH/NV 2011, 1361). - BFH, 18.11.2011 - V B 25/11
Zweck der mündlichen Verhandlung - Keine Überraschungsentscheidung bei Ablehnung …
Im Übrigen muss ein fachkundig vertretener Beteiligter bei umstrittener Sach- und/oder Rechtslage grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und seinen Vortrag darauf einrichten (z.B. BFH-Beschluss vom 8. Dezember 2010 IX B 102/10, BFH/NV 2011, 1364, m.w.N.). - BFH, 03.05.2013 - IX B 153/12
Nichtzulassungsbeschwerde: Unterlassene Amtsermittlung, Übergehen von …
Hinzu kommt, dass spätestens aufgrund der Ladung erkennbar war, dass das FG eine über die angeordnete Vernehmung des Zeugen (bei nur eingeschränktem Beweisthema!) hinausgehende weitere Beweiserhebung oder weitere Aufklärungsmaßnahmen nicht durchzuführen beabsichtigte (z.B. BFH-Beschluss vom 8. Dezember 2010 IX B 102/10, BFH/NV 2011, 1364;… vom 19. Mai 2010 IX B 198/09, BFH/NV 2010, 1647).