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   BFH, 08.12.2010 - X R 35/10   

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https://dejure.org/2010,9243
BFH, 08.12.2010 - X R 35/10 (https://dejure.org/2010,9243)
BFH, Entscheidung vom 08.12.2010 - X R 35/10 (https://dejure.org/2010,9243)
BFH, Entscheidung vom 08. Dezember 2010 - X R 35/10 (https://dejure.org/2010,9243)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen - Folgen der Veräußerung des überlassenen Vermögens und der unentgeltlichen Zuwendung des Veräußerungserlöses

  • openjur.de

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen; Folgen der Veräußerung des überlassenen Vermögens und der unentgeltlichen Zuwendung des Veräußerungserlöses

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 10 Abs 1 Nr 1a, EStG § 12 Nr 1, EStG § 22 Nr 1
    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen - Folgen der Veräußerung des überlassenen Vermögens und der unentgeltlichen Zuwendung des Veräußerungserlöses

  • Bundesfinanzhof

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen - Folgen der Veräußerung des überlassenen Vermögens und der unentgeltlichen Zuwendung des Veräußerungserlöses

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10 Abs 1 Nr 1a EStG 2002, § 12 Nr 1 EStG 2002, § 22 Nr 1 EStG 2002
    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen - Folgen der Veräußerung des überlassenen Vermögens und der unentgeltlichen Zuwendung des Veräußerungserlöses

  • IWW
  • rewis.io

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen - Folgen der Veräußerung des überlassenen Vermögens und der unentgeltlichen Zuwendung des Veräußerungserlöses

  • ra.de
  • rewis.io

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen - Folgen der Veräußerung des überlassenen Vermögens und der unentgeltlichen Zuwendung des Veräußerungserlöses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1aS. 1; EStG § 22 Nr. 1
    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen

  • datenbank.nwb.de

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen: Zahlungen des Vermögensübernehmers nach der Veräußerung des Grundstücks als Unterhaltsleistungen i.S. von § 12 Nr. 1 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Steuerliche Bewertung der Übertragung von Grundstücken gegen Übernahme von Verbindlichkeiten und einer als dauernde Last vereinbarten monatlichen Zahlungsverpflichtung; Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Besteuerung von Versorgungsleistungen
    Versorgungsleistungen aus unentgeltlichen Vermögensübergaben
    Vermögensumschichtungen
    Umschichtungsvorgänge

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 12.05.2003 - GrS 1/00

    Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen

    Auszug aus BFH, 08.12.2010 - X R 35/10
    Der Große Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) habe in seinem Beschluss vom 12. Mai 2003 GrS 1/00 (BFHE 202, 464, BStBl II 2004, 95) ausdrücklich offengelassen, ob er der Rechtsprechung des erkennenden Senats folgen könnte, wonach die Abziehbarkeit der Versorgungsleistungen ende, wenn das übergebene existenzsichernde Vermögen vom Übernehmer später veräußert werde.

    Der Große Senat des BFH hat in seinen Beschlüssen vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89 (BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847), in BFHE 202, 464, BStBl II 2004, 95, und vom 12. Mai 2003 GrS 2/00 (BFHE 202, 477, BStBl II 2004, 100) zu den Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen umfassend Stellung genommen (vgl. zur Schilderung der Rechtsentwicklung auch den Vorlagebeschluss des erkennenden Senats vom 10. November 1999 X R 46/97, BFHE 189, 497, BStBl II 2000, 188).

    Diese Differenzierung ist seit dem Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 202, 464, BStBl II 2004, 95 entfallen, weil nach der jüngeren Rechtsprechung wiederkehrende Leistungen nur dann als Sonderausgaben abziehbar bzw. als wiederkehrende Bezüge i.S. des § 22 Nr. 1 EStG steuerbar sind, wenn sie aus den Nettoerträgen des überlassenen Vermögens bestritten werden können.

    Im Urteil in BFHE 229, 163 hat der Senat erkannt, dass neben der bislang von der Rechtsprechung anerkannten Möglichkeit, ertragloses Vermögen in Absprache mit dem Übergeber in ausreichend ertragbringendes Vermögen umzuschichten (vgl. dazu den Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 202, 464, BStBl II 2004, 95, unter C.II.6.a), auch die Umschichtung einer ausreichend ertragbringenden Wirtschaftseinheit in anderes ausreichend ertragbringendes Vermögen grundsätzlich zulässig ist.

  • BFH, 05.07.1990 - GrS 4/89

    Bei vorweggenommener Erbfolge sind Gleichstellungsgelder, Abstandszahlungen und

    Auszug aus BFH, 08.12.2010 - X R 35/10
    Der Große Senat des BFH hat in seinen Beschlüssen vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89 (BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847), in BFHE 202, 464, BStBl II 2004, 95, und vom 12. Mai 2003 GrS 2/00 (BFHE 202, 477, BStBl II 2004, 100) zu den Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen umfassend Stellung genommen (vgl. zur Schilderung der Rechtsentwicklung auch den Vorlagebeschluss des erkennenden Senats vom 10. November 1999 X R 46/97, BFHE 189, 497, BStBl II 2000, 188).

    Die Zahlungen der Klägerin sind nach der Veräußerung der Grundstücke Unterhaltsleistungen i.S. von § 12 Nr. 1 EStG, denn die steuerrechtliche Zurechnung der Versorgungsleistungen zu den wiederkehrenden Bezügen und Sonderausgaben beruht auf dem Umstand, dass sich der Vermögensübergeber in Gestalt der Versorgungsleistungen typischerweise Erträge seines Vermögens vorbehält, die nunmehr allerdings vom Vermögensübernehmer erwirtschaftet werden müssen (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847, unter C.II.1.c).

  • BFH, 17.03.2010 - X R 38/06

    Umschichtungen im Rahmen der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen -

    Auszug aus BFH, 08.12.2010 - X R 35/10
    Nach Auffassung des erkennenden Senats im Urteil vom 17. März 2010 X R 38/06 (BFHE 229, 163) sei die Umschichtung einer ausreichend ertragbringenden Wirtschaftseinheit in anderes ausreichend ertragbringendes Vermögen grundsätzlich zulässig.

    Im Urteil in BFHE 229, 163 hat der Senat erkannt, dass neben der bislang von der Rechtsprechung anerkannten Möglichkeit, ertragloses Vermögen in Absprache mit dem Übergeber in ausreichend ertragbringendes Vermögen umzuschichten (vgl. dazu den Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 202, 464, BStBl II 2004, 95, unter C.II.6.a), auch die Umschichtung einer ausreichend ertragbringenden Wirtschaftseinheit in anderes ausreichend ertragbringendes Vermögen grundsätzlich zulässig ist.

  • BFH, 12.05.2003 - GrS 2/00

    Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen

    Auszug aus BFH, 08.12.2010 - X R 35/10
    Der Große Senat des BFH hat in seinen Beschlüssen vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89 (BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847), in BFHE 202, 464, BStBl II 2004, 95, und vom 12. Mai 2003 GrS 2/00 (BFHE 202, 477, BStBl II 2004, 100) zu den Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen umfassend Stellung genommen (vgl. zur Schilderung der Rechtsentwicklung auch den Vorlagebeschluss des erkennenden Senats vom 10. November 1999 X R 46/97, BFHE 189, 497, BStBl II 2000, 188).
  • BFH, 01.03.2005 - X R 45/03

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen: als Sonderausgaben abziehbare

    Auszug aus BFH, 08.12.2010 - X R 35/10
    Dem Prinzip der generationenübergreifenden "Perpetuierung" des Übergebervermögens als Leitgedanken der Vermögensübergabe (Senatsurteil vom 1. März 2005 X R 45/03, BFHE 209, 302, BStBl II 2007, 103) ist genügt, wenn nach der Umschichtung in das Reinvestitionsgut die zugesagten Versorgungsleistungen weiterhin auf der Grundlage des Übergabevertrags an den Übergeber erbracht werden.
  • BFH, 10.11.1999 - X R 46/97

    Vermögensübertragung bei nicht ausreichenden Erträgen

    Auszug aus BFH, 08.12.2010 - X R 35/10
    Der Große Senat des BFH hat in seinen Beschlüssen vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89 (BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847), in BFHE 202, 464, BStBl II 2004, 95, und vom 12. Mai 2003 GrS 2/00 (BFHE 202, 477, BStBl II 2004, 100) zu den Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen umfassend Stellung genommen (vgl. zur Schilderung der Rechtsentwicklung auch den Vorlagebeschluss des erkennenden Senats vom 10. November 1999 X R 46/97, BFHE 189, 497, BStBl II 2000, 188).
  • BFH, 13.12.2012 - X B 209/11

    Veräußerungsrente oder Unterhaltsleistungen i. S. d. § 12 Nr. 2 EStG -

    Unterhaltsleistungen i.S. des § 12 Nr. 2 EStG sind nach dem Urteil des Senats vom 8. Dezember 2010 X R 35/10 (BFH/NV 2011, 782) ebenfalls auch (weiterhin) nicht als Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG) abziehbar.
  • FG Münster, 20.04.2016 - 7 K 999/13

    Bemessung der Höhe der als dauernde Last und damit als Sonderausgaben zu

    Voraussetzung einer solchen Umschichtung ist nur, dass mit dem Reinvestitionsgut genügend Nettoerträge erwirtschaftet werden, um die Versorgungsleistungen zu decken (BFH, Urt. vom 08.12.2010 - X R 35/10, BFH/NV 2011, 782 und BFH, Urt. vom 17.03.2010 - X R 38/06, BStBl II 2011, 622).
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