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   BFH, 09.01.1964 - IV 93/62 U   

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https://dejure.org/1964,1246
BFH, 09.01.1964 - IV 93/62 U (https://dejure.org/1964,1246)
BFH, Entscheidung vom 09.01.1964 - IV 93/62 U (https://dejure.org/1964,1246)
BFH, Entscheidung vom 09. Januar 1964 - IV 93/62 U (https://dejure.org/1964,1246)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Steuerrrechtliche Bewertung vonr Honorarzahlungen eines Verlages an einen Orden unter Berücksichtigung der Frage, bei wem das Urheberrecht liegt

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 78, 538
  • BStBl III 1964, 206
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 20.03.1953 - IV 249/52 U

    Zurechnung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bei katholischen

    Auszug aus BFH, 09.01.1964 - IV 93/62 U
    In dem vom Senat entschiedenen Fall IV 249/52 U vom 20. März 1953 (BStBl 1953 III S. 118, Slg. Bd. 57 S. 296) hatte eine Ordensschwester im Zeitpunkt der Ablegung der (einfachen) Profeß Grundbesitz und daraus Pachteinnahmen und eine Leibrente.

    Dagegen ist der Fall ähnlich gelagert wie der der zuletzt erwähnten Entscheidung des erkennenden Senats IV 249/52 U.

  • BFH, 09.02.1951 - IV 347/50 S

    Lohnsteuerpflichtigkeit von Zahlungen einer katholischen Kirchengemeinde an das

    Auszug aus BFH, 09.01.1964 - IV 93/62 U
    In dem Urteil IV 347/50 S vom 9. Februar 1951 (BStBl 1951 III S. 73, Slg. Bd. 55 S. 192) kehrte der Bundesfinanzhof zu der ursprünglichen Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs zurück.

    Insofern liege der Fall anders als der Fall IV 347/50 S, weil man zwar bei landwirtschaftlichem Vermögen und einer Leibrente auf den Willen zur Einräumung einer Verwaltung und Nutznießung schließen könne, nicht aber bei Arbeitslohn, den man nicht zur Verwaltung und Nutznießung übertragen könne.

  • BFH, 11.05.1962 - VI 55/61 U

    Maßgeblichkeit einer von den Steuerpflichtigen bürgerlich-rechtlich ernsthaft

    Auszug aus BFH, 09.01.1964 - IV 93/62 U
    In der neuesten Entscheidung VI 55/61 U vom 11. Mai 1962 (BStBl 1962 III S. 310, Slg. Bd. 75 S. 112) änderte der inzwischen zuständig gewordene VI. Senat des Bundesfinanzhofs die Rechtsprechung wiederum.
  • BFH, 19.12.1951 - IV 388/51 U

    Abzug von Sonderausgaben eines Ordensangehörigen - Zuwendungen an den Orden als

    Auszug aus BFH, 09.01.1964 - IV 93/62 U
    Folgerichtig wurden in dem weiteren Urteil IV 388/51 U vom 19. Dezember 1951 (BStBl 1952 III S. 49, Slg. Bd. 56 S. 117) auch die an den Orden weitergeleiteten Dienstbezüge als Sonderausgaben des Ordensangehörigen im Rahmen des § 10 Abs. 2 Ziff. 3 EStG 1949 behandelt.
  • BFH, 10.10.1957 - IV 25/57 U

    Steuerlich anerkannter Verzicht auf das elterliche Nutznießungsrecht -

    Auszug aus BFH, 09.01.1964 - IV 93/62 U
    Der vom Senat ständig vertretene Grundsatz (vgl. z.B. das Urteil IV 25/57 U vom 10. Oktober 1957, BStBl 1957 III S. 419, Slg. Bd. 65 S. 482), daß das Fehlen einer gesetzlich vorgeschriebenen Form - insbesondere bei "Verträgen" zwischen nahen Angehörigen - gegen die Ernstlichkeit der Abrede spricht, so daß in diesen Fällen trotz des § 5 Abs. 3 StAnpG der Erfüllung der vom bürgerlichen Recht vorgeschriebenen Form als Indiz wesentliche Bedeutung zukommt, trifft hier nicht zu.
  • RFH, 24.08.1938 - V 306/37
    Auszug aus BFH, 09.01.1964 - IV 93/62 U
    Hinsichtlich der Umsatzsteuerpflicht war vom Reichsfinanzhof (Urteil V 306/37 vom 24. August 1938, RStBl 1938 S. 903) angenommen worden, als Empfängerin der Meßstipendien sei die Ordensgemeinschaft als solche anzusehen, da den Mitgliedern des Ordens verboten sei, selbst Geldleistungen anzunehmen.
  • RFH, 23.12.1940 - IV 35/39
    Auszug aus BFH, 09.01.1964 - IV 93/62 U
    Diese Rechtsprechung wurde dann in der Entscheidung IV 35/39 vom 23. Dezember 1940 (RStBl 1941 S. 324) ausdrücklich aufgegeben mit der Begründung, die Ordensangehörigen seien weder Arbeitnehmer des Ordens noch des Dritten, bei dem sie arbeiteten; der Orden sei wie eine Familie zu behandeln.
  • BFH, 06.11.1968 - I R 15/66

    Begründung eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes durch die wirtschaftliche

    Das gelte sowohl hinsichtlich der von ihr selbst abgeschlossenen Verlagsverträge (BFH-Urteil IV 93/62 U vom 9. Januar 1964, BFH 78, 538, BStBl III 1964, 206) als auch - nach ihrer eigenen Einlassung - für den Verlagsvertrag vom 27. Juni 1961.
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