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   BFH, 09.01.1990 - VII R 77/89   

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https://dejure.org/1990,3754
BFH, 09.01.1990 - VII R 77/89 (https://dejure.org/1990,3754)
BFH, Entscheidung vom 09.01.1990 - VII R 77/89 (https://dejure.org/1990,3754)
BFH, Entscheidung vom 09. Januar 1990 - VII R 77/89 (https://dejure.org/1990,3754)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit des Finanzamtes - Anforderungen an die Zulässigkeit der Revision

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 10.02.1987 - VII R 77/84

    Befugnis der Finanzbehörde zur Auskunftserteilung im gewerberechtlichen

    Auszug aus BFH, 09.01.1990 - VII R 77/89
    Daß der Beklagte bei der Offenbarung den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht beachtet hat oder künftig beachten wird (vgl. hierzu Bundesfinanzhof BFH-Urteil vom 10. Februar 1977 VII R 77/84, Bundessteuerblatt BStBl II 1987, 545), hat der Kläger nicht dargetan.
  • BFH, 23.01.1985 - I R 292/81

    Ausländische Betriebsstätten - Redaktionsaußenstellen - Herausgeber einer

    Auszug aus BFH, 09.01.1990 - VII R 77/89
    Das ist z. B. der Fall, wenn jegliche Begründung fehlt oder wenn nicht erkennbar ist, welcher Sachverhalt der Entscheidung zugrunde liegt bzw. auf welche rechtlichen Erwägungen sich die Entscheidung stützt (BFH-Urteil vom 23. Januar 1985 I R 292/81, BFHE 143, 325, 327, BStBl II 1985, 417, m. w. N.).
  • BFH, 20.11.1998 - V R 61/98

    Zulassungsfreie Revision; nicht mit Gründen versehenes Urteil

    Die Beteiligten müssen lediglich durch die Entscheidung Kenntnis davon erhalten, auf welchen Feststellungen, Erkenntnissen und rechtlichen Überlegungen das Urteil beruht (vgl. BFH-Beschluß vom 9. Januar 1990 VII R 77/89, BFH/NV 1990, 663, m.w.N.).
  • BFH, 17.09.1991 - X R 19/91

    Gründe für eine zulassungsfreie Revision

    Das ist nach ständiger Rechtsprechung nur dann der Fall, wenn das FG seine Entscheidung überhaupt nicht begründet oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat, mithin das Urteil bezüglich eines wesentlichen Streitpunktes nicht mit Gründen versehen war (z. B. BFH-Urteil vom 23. Januar 1985 I R 292/81, BFHE 143, 325, BStBl II 1985, 417; BFH-Beschlüsse vom 13. August 1986 VI R 152/85, BFH/NV 1987, 50; vom 5. Februar 1988 VI R 65/86, BFH/NV 1988, 583, und vom 9. Januar 1990 VII R 77/89, BFH/NV 1990, 663).

    Eine Urteilsbegründung, die lediglich lückenhaft, rechtsfehlerhaft ist, vermag die Einlegung einer Revision ohne Zulassung nicht zu rechtfertigen (z. B. BFH-Beschlüsse vom 26. März 1987 V R 8/87, BFH/NV 1987, 789; in BFH/NV 1987, 95, und in BFH/NV 1990, 663, 664).

  • BFH, 02.10.2000 - III R 37/00

    Segelyacht - Investitionszulage - Betriebsstätte im Fördergebiet

    Eine Urteilsbegründung, die lediglich lückenhaft, widersprüchlich, rechtsfehlerhaft oder nicht überzeugend ist, vermag indes die Einlegung einer Revision ohne Zulassung nicht zu rechtfertigen (BFH-Beschluss vom 9. Januar 1990 VII R 77/89, BFH/NV 1990, 663).
  • BFH, 09.11.1994 - I R 19/94

    Revision wegen Fehlens von Entscheidungsgründen

    Die Wiedergabe der Entscheidungsgründe dient der Mitteilung der wesentlichen rechtlichen Erwägungen, die aus der Sicht des Gerichts für die getroffene Entscheidung maßgeblich waren (BFH-Beschluß vom 9. Januar 1990 VII R 77/89, BFH/NV 1990, 663).
  • BFH, 26.02.1991 - VII R 77/87

    Aussetzung finanzgerichtlichen Verfahrens wegen Aussageverweigerung durch Zeugen

    Die Verfahren VII R 77/89 und VII R 78/89 sind zur gemeinsamen Entscheidung verbunden worden (§ 73 Abs. 1 FGO).
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