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   BFH, 09.01.2007 - VIII B 150/05   

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https://dejure.org/2007,12676
BFH, 09.01.2007 - VIII B 150/05 (https://dejure.org/2007,12676)
BFH, Entscheidung vom 09.01.2007 - VIII B 150/05 (https://dejure.org/2007,12676)
BFH, Entscheidung vom 09. Januar 2007 - VIII B 150/05 (https://dejure.org/2007,12676)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    FGO § 74; ; FGO § 76 Abs... . 1 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 1. Alternative; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2; ; FGO § 119 Nr. 6; ; EStG § 11 Abs. 1; ; EStG § 22

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Abzug von Rentenbeiträgen bis 2004 nur als Sonderausgaben; Gutschrift des Schuldners als Zufluss; Verletzung der Sachaufklärungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Maßgeblichkeit des tatsächlichen Eingangs eines Geldbetrages beim Gläubiger für eine Erfassung von Zinsen als Einnahmen aus Kapitalvermögen im Rahmen des Zuflusses; Vorliegen offensichtlicher materieller oder formeller Fehler in einem Urteil des Finanzgerichts (FG) im ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 17.01.2006 - VIII B 172/05

    NZB: materielle Richtigkeit des FG-Urteils; qualifizierter Rechtsanwendungsfehler

    Auszug aus BFH, 09.01.2007 - VIII B 150/05
    Gleiches gilt hinsichtlich der von den Klägern behaupteten unzulänglichen Beweiswürdigung, die revisionsrechtlich ebenfalls dem materiellen Recht zuzuordnen ist (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Januar 2006 VIII B 172/05, BFH/NV 2006, 799, m.w.N.).

    Dazu reicht indes nicht eine bloß fehlerhafte Umsetzung von Rechtsprechungsgrundsätzen auf die Besonderheiten des Einzelfalles aus (BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 799, m.w.N.).

  • BFH, 22.07.2003 - X B 97/02

    Einwände gegen die Richtigkeit des FG-Urteils

    Auszug aus BFH, 09.01.2007 - VIII B 150/05
    Dafür reicht insbesondere nicht die Behauptung aus, die angefochtene Entscheidung sei rechtsfehlerhaft oder nicht überzeugend (BFH-Beschluss vom 22. Juli 2003 X B 97/02, BFH/NV 2004, 52).
  • BFH, 07.07.1998 - VIII R 84/96

    Verpflichtungsklage; Aussetzung

    Auszug aus BFH, 09.01.2007 - VIII B 150/05
    Die Entscheidung über eine Aussetzung des Klageverfahrens nach § 74 FGO unterliegt dem gerichtlichen Verfahrensermessen (BFH-Urteil vom 7. Juli 1998 VIII R 84/96, BFH/NV 1999, 318, m.w.N.).
  • BFH, 17.04.2002 - X R 8/00

    Verpächterwahlrecht bei Beendigung der Betriebsaufspaltung

    Auszug aus BFH, 09.01.2007 - VIII B 150/05
    Vielmehr ist die Entscheidung aufgrund der gegebenen sachlichen Begründung auf ihre Richtigkeit und Rechtmäßigkeit hin überprüfbar (vgl. dazu auch BFH-Urteil vom 17. April 2002 X R 8/00, BFHE 199, 124, BStBl II 2002, 527).
  • BFH, 10.07.2001 - VIII R 35/00

    Kapitalerträge bei Anlegern der Ambros S.A.

    Auszug aus BFH, 09.01.2007 - VIII B 150/05
    b) Ob bereits Gutschriften des Schuldners oder erst der tatsächliche Eingang eines Geldbetrages beim Gläubiger für die Erfassung der Zinsen als Einnahmen aus Kapitalvermögen im Rahmen des Zuflusses gemäß § 11 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) maßgebend ist, hat die Rechtsprechung geklärt (vgl. BFH-Urteil vom 10. Juli 2001 VIII R 35/00, BFHE 196, 112, BStBl II 2001, 646).
  • BFH, 27.03.2006 - VIII B 21/05

    NZB: Darlegung von Zulassungsgründen

    Auszug aus BFH, 09.01.2007 - VIII B 150/05
    Es reicht weder --für sich allein-- aus, dass die Rechtsfrage bislang noch nicht höchstrichterlich entschieden worden ist, noch genügt die Behauptung, das FG habe sachlich unrichtig entschieden (vgl. BFH-Beschluss vom 27. März 2006 VIII B 21/05, BFH/NV 2006, 1256).
  • BFH, 21.07.2004 - X R 72/01

    Kinderbetreuungskosten; Rentenversicherungsbeiträge keine vorweggenommenen WK

    Auszug aus BFH, 09.01.2007 - VIII B 150/05
    c) Das FG hat unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 21. Juli 2004 X R 72/01, BFH/NV 2005, 513), wonach das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Urteil vom 6. März 2002 2 BvL 17/99 (BVerfGE 105, 73, BStBl II 2002, 618) den Gesetzgeber erst mit Wirkung ab 1. Januar 2005 zur Neuregelung der Besteuerung von Vorsorgeaufwendungen für die Alterssicherung verpflichtet habe und hieraus weiterhin zu folgern sei, dass er für davorliegende Veranlagungszeiträume auch nicht zur Nachbesserung des die Altersvorsorge betreffenden Sonderausgabenabzugs verpflichtet sei, auch im Streitfall den Abzug der im Streitjahr 2002 vom Kläger gezahlten Rentenversicherungsbeiträge in Höhe von 5 157 EUR an die BfA als vorab entstandene, in vollem Umfang abzugsfähige Werbungskosten bei den Einkünften aus § 22 EStG abgelehnt.
  • BFH, 19.01.2006 - VIII B 114/05

    Divergenz; strafrechtlicher Anfangsverdacht bei Tafelgeschäften

    Auszug aus BFH, 09.01.2007 - VIII B 150/05
    Allein das Fehlen einer Entscheidung des BFH zu der konkreten Fallgestaltung begründet weder einen Klärungsbedarf noch erst recht das erforderliche Allgemeininteresse (BFH-Beschluss vom 19. Januar 2006 VIII B 114/05, BFH/NV 2006, 709, m.w.N.).
  • BFH, 03.03.2004 - X R 12/02

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen

    Auszug aus BFH, 09.01.2007 - VIII B 150/05
    Es fehlt auch insoweit jegliche inhaltliche Auseinandersetzung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. dazu BFH-Urteil vom 3. März 2004 X R 12/02, BFHE 205, 451, BStBl II 2004, 722, und dem einschlägigen Fachschrifttum, vgl. Gräber/ Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 118 Rz 24, m.umf.N.).
  • BFH, 15.02.2006 - I B 168/05

    Grundsätzliche Bedeutung - Einzelfall

    Auszug aus BFH, 09.01.2007 - VIII B 150/05
    Ebenso fehlt es an einer grundsätzlichen Bedeutung bei einer lediglich einzelfallbezogenen Beurteilung eines Streitfalles (vgl. BFH-Beschluss vom 15. Februar 2006 I B 168/05, BFH/NV 2006, 1121).
  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

  • BFH, 19.01.2006 - VIII B 84/05

    NZB: Sachaufklärungspflicht - unterlassene Beweiserhebung

  • BFH, 20.02.2008 - VIII B 83/07

    Darlegung von Revisionszulassungsgründen bei kumulativer Urteilsbegründung -

    cc) Soweit die Kläger meinen, das FG hätte diese Umstände von sich aus ermitteln müssen, wird damit schon deshalb keine ordnungsgemäße Rüge der Verletzung der Amtsermittlungspflicht gemäß § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO bezeichnet, weil sie nicht dargetan haben, weshalb sie, obwohl sie im finanzgerichtlichen Verfahren fachkundig vertreten gewesen sind, nicht von sich aus die von ihnen als entscheidungserheblich angesehenen Tatsachen vorgetragen und entsprechende Beweise vorgelegt bzw. Beweisanträge gestellt haben (vgl. § 295 der Zivilprozessordnung --ZPO-- i.V.m. § 155 FGO; BFH-Beschlüsse vom 9. Januar 2007 VIII B 150/05, juris; vom 19. Januar 2006 VIII B 84/05, BFH/NV 2006, 803).
  • BFH, 16.08.2007 - VIII B 210/06

    Divergenz

    Wird geltend gemacht, das FG habe seine Sachaufklärungspflicht gemäß § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO dadurch verletzt, dass es einen ordnungsgemäßen Beweisantrag übergangen habe, so muss nach ständiger Rechtsprechung des BFH u.a. substantiiert dargelegt werden, wo die als übergangen gerügte Beweiserhebung beantragt worden sein soll (genaue Bezeichnung des Sitzungsprotokolls oder des Schriftsatzes mit Datum und Seitenzahl) und inwiefern das angefochtene Urteil --ausgehend von der ggf. auch unrichtigen materiell-rechtlichen Auffassung des Gerichts-- auf der unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann und was das voraussichtliche Ergebnis der Beweisaufnahme gewesen wäre (BFH-Beschlüsse vom 9. Januar 2007 VIII B 150/05, juris; vom 29. Mai 2007 VIII B 200/06, juris).
  • BFH, 18.07.2007 - VIII B 204/06

    NZB: Restaurator: freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit

    Die weitere Beanstandung der Klägerin, das FG habe ihre Ausführungen im Schriftsatz vom 26. Juni 2005 zum Begriff des Gebrauchsgegenstandes nicht hinreichend gewürdigt, sondern unverändert an dem von ihr widerlegten Begriff festgehalten, bezeichnet keinen Verfahrensmangel, sondern einen vermeintlichen materiell-rechtlichen Fehler, der indes nicht zur Zulassung der Revision zu führen vermag (BFH-Beschlüsse vom 9. Januar 2007 VIII B 150/05, juris; vom 22. Juli 2003 X B 97/02, BFH/NV 2004, 52).
  • BFH, 09.05.2007 - XI R 43/06

    Beiträge an ein Versorgungswerk (hier: Gemeinsame Ausgleichskasse der Seelotsen)

    Durch das AltEinkG sei insoweit keine Änderung eingetreten; solche Aufwendungen seien nach wie vor Sonderausgaben (BFH-Beschluss vom 6. März 2006 X B 5/05, BFH/NV 2006, 1091; BFH-Urteil vom 8. November 2006 X R 45/02, BFH/NV 2007, 552; vgl. ferner BFH-Beschlüsse vom 14. März 2006 IV B 2/05, BFH/NV 2006, 1283; vom 9. Januar 2007 VIII B 150/05, juris, und vom 23. Februar 2007 III B 17/06, juris).
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