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   BFH, 09.01.2013 - I R 24/12   

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https://dejure.org/2013,4267
BFH, 09.01.2013 - I R 24/12 (https://dejure.org/2013,4267)
BFH, Entscheidung vom 09.01.2013 - I R 24/12 (https://dejure.org/2013,4267)
BFH, Entscheidung vom 09. Januar 2013 - I R 24/12 (https://dejure.org/2013,4267)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Steuerfreies Übernahmeergebnis bei sog. Abwärtsabspaltungen und Seitwärtsabspaltungen - Kein tatbestandliches Erfordernis eines tatsächlichen Beteiligungsbesitzes - Nichtabziehbarkeit von Transaktionskosten als Betriebsausgaben

  • openjur.de

    Steuerfreies Übernahmeergebnis bei sog. Abwärtsabspaltungen und Seitwärtsabspaltungen; Kein tatbestandliches Erfordernis eines tatsächlichen Beteiligungsbesitzes; Nichtabziehbarkeit von Transaktionskosten als Betriebsausgaben

  • Bundesfinanzhof

    UmwStG § 12 Abs 1 S 1, Umw... StG § 12 Abs 2 S 1, UmwStG § 12 Abs 2 S 2, UmwStG § 15 Abs 1 S 1, AEUmwStG 2006 Tziff 12.05, UmwG § 123 Abs 2 Nr 1, UmwG § 124, UmwG §§ 124 ff, KStG § 8 Abs 1, EStG § 4 Abs 1 S 1, EStG § 4 Abs 1 S 7
    Steuerfreies Übernahmeergebnis bei sog. Abwärtsabspaltungen und Seitwärtsabspaltungen - Kein tatbestandliches Erfordernis eines tatsächlichen Beteiligungsbesitzes - Nichtabziehbarkeit von Transaktionskosten als Betriebsausgaben

  • Bundesfinanzhof

    Steuerfreies Übernahmeergebnis bei sog. Abwärtsabspaltungen und Seitwärtsabspaltungen - Kein tatbestandliches Erfordernis eines tatsächlichen Beteiligungsbesitzes - Nichtabziehbarkeit von Transaktionskosten als Betriebsausgaben

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 12 Abs 1 S 1 UmwStG 2006, § 12 Abs 2 S 1 UmwStG 2006, § 12 Abs 2 S 2 UmwStG 2006, § 15 Abs 1 S 1 UmwStG 2006, Tziff 12.05 AEUmwStG 2006
    Steuerfreies Übernahmeergebnis bei sog. Abwärtsabspaltungen und Seitwärtsabspaltungen - Kein tatbestandliches Erfordernis eines tatsächlichen Beteiligungsbesitzes - Nichtabziehbarkeit von Transaktionskosten als Betriebsausgaben

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    UmwStG § 12 Abs. 1; UmwStG § 15 Abs. 1
    Umwandlungsteuerrecht: Steuerfreies Übernahmeergebnis bei sog. Abwärts- und Seitwärtsabspaltungen

  • Betriebs-Berater

    Auch bei fehlenden Anschaffungskosten der Beteiligung am übertragenden Rechtsträger ist bei Abwärts- oder Seitwärtsabspaltungen ein Übernahmeergebnis zu ermitteln

  • rewis.io

    Steuerfreies Übernahmeergebnis bei sog. Abwärtsabspaltungen und Seitwärtsabspaltungen - Kein tatbestandliches Erfordernis eines tatsächlichen Beteiligungsbesitzes - Nichtabziehbarkeit von Transaktionskosten als Betriebsausgaben

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermittlung des steuerfreien Übernahmeergebnisses bei sog. Abwärts- und Seitwärtsabspaltungen

  • datenbank.nwb.de

    Steuerfreies Übernahmeergebnis bei sog. Abwärts- und Seitwärtsabspaltungen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Steuerfreies Übernahmeergebnis bei sog. Abwärts- und Seitwärtsabspaltungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Steuerfreies Übernahmeergebnis bei Abwärtsabspaltungen und Seitwärtsabspaltungen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ermittlung des steuerfreien Übernahmeergebnisses bei sog. Abwärts- und Seitwärtsabspaltungen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Übernahmeergebnis bei Abwärts- und Seitwärtsabspaltungen

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Steuerfreies Übernahmeergebnis bei Abwärts- und Seitwärtsabspaltungen

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Abspaltungen: Nichtabziehbarkeit von Transaktionskosten als Betriebsausgaben

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 240, 115
  • BB 2013, 2603
  • BB 2013, 816
  • DB 2013, 615
  • BStBl II 2018, 509
  • NZG 2013, 474
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 04.03.1958 - I 7/57 U

    Verschmelzung von Kapitalgesellschaften auf betrieblicher oder auf

    Auszug aus BFH, 09.01.2013 - I R 24/12
    Das Urteil des Senats vom 4. März 1958 I 7/57 U (BFHE 67, 66, BStBl III 1958, 298) widerspricht dem nicht.
  • BFH, 06.10.2005 - V R 64/00

    Durchschnittssatzbesteuerung nur bei landwirtschaftlichen Umsätzen - Verzicht der

    Auszug aus BFH, 09.01.2013 - I R 24/12
    Dessen bedarf es aber auch nicht, wenn --wie vorliegend-- Kläger und Beklagter als die ursprünglichen Verfahrensbeteiligten sich entsprechend erklärt haben (vgl. m.w.N. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 6. Oktober 2005 V R 64/00, BFHE 212, 132, BStBl II 2006, 212; vom 11. November 2010 VI R 17/09, BFHE 232, 40, BStBl II 2011, 969).
  • BFH, 07.04.2010 - I R 96/08

    Steuerneutrale Abspaltung eines Teilbetriebs nur bei Übertragung, nicht bei

    Auszug aus BFH, 09.01.2013 - I R 24/12
    Würde eine nicht beteiligungsangebundene --aber gleichwohl dem Umwandlungssteuergesetz unterfallende (vgl. Senatsurteil vom 7. April 2010 I R 96/08, BFHE 229, 179, BStBl II 2011, 467)-- Abspaltung zur Aufnahme tatbestandlich nicht unter § 12 Abs. 2 Satz 1 (i.V.m. § 15 Abs. 1 Satz 1) UmwStG 2006 fallen, gelangt man infolgedessen zwangsläufig zu der allgemeinen Ansatzregelung des § 12 Abs. 1 UmwStG 2006 mit der Konsequenz der entsprechenden Steuerpflicht des hiernach zu berechnenden Abspaltungsgewinns.
  • BFH, 11.11.2010 - VI R 17/09

    Verzicht auf mündliche Verhandlung durch beigetretenes BMF entbehrlich; Verzicht

    Auszug aus BFH, 09.01.2013 - I R 24/12
    Dessen bedarf es aber auch nicht, wenn --wie vorliegend-- Kläger und Beklagter als die ursprünglichen Verfahrensbeteiligten sich entsprechend erklärt haben (vgl. m.w.N. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 6. Oktober 2005 V R 64/00, BFHE 212, 132, BStBl II 2006, 212; vom 11. November 2010 VI R 17/09, BFHE 232, 40, BStBl II 2011, 969).
  • BFH, 12.10.2011 - I R 33/10

    Entnahme einbringungsgeborener Anteile - Besteuerung der stillen Reserven -

    Auszug aus BFH, 09.01.2013 - I R 24/12
    Einlageregeln (§ 4 Abs. 1 Sätze 1 und 7 EStG 2002 i.V.m. § 8 Abs. 1 KStG 2002) blieben hingegen wegen der vorrangig zu beachtenden umwandlungssteuerrechtlichen Regeln unanwendbar (zum insoweit abschließenden Katalogcharakter des Umwandlungssteuergesetzes s. auch Senatsurteil vom 12. Oktober 2011 I R 33/10, BFHE 235, 388, BStBl II 2012, 445, dort in Bezug auf die "allgemeinen" Entnahmeregelungen).
  • FG Berlin-Brandenburg, 16.02.2012 - 8 K 8236/09

    Entstehung eines Übernahmegewinns bzw. -verlusts bei Abspaltung eines

    Auszug aus BFH, 09.01.2013 - I R 24/12
    Das Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg gab ihr durch Urteil vom 16. Februar 2012  8 K 8236/09 statt.
  • BFH, 24.01.2018 - I R 48/15

    Rückwirkende Besteuerung des Einbringungsgewinns II nach einer

    Somit stellt sich die Aufwärtsverschmelzung aus Sicht der Muttergesellschaft als ein tauschähnlicher Vorgang dar, der einer Veräußerung der Anteile gleichzustellen ist (vgl. Senatsurteil vom 9. Januar 2013 I R 24/12, BFHE 240, 115; BFH-Urteile vom 23. Januar 2002 XI R 48/99, BFHE 198, 124, BStBl II 2002, 875; vom 17. Januar 1969 VI 367/65, BFHE 96, 47, BStBl II 1969, 540).
  • FG Bremen, 19.10.2023 - 1 K 134/21

    Umwandlungssteuerliche Behandlung von Kosten der Zusammenführung von IT-Systemen

    Die Auffassungen des FG Münster (Urteil vom 16. Januar 2020 10 K 1848/16 K,G,F, EFG 2020, 1198 ) und des BFH (Urteil vom 9. Januar 2013 I R 24/12, BFHE 240, 115 , BStBl II 2018, 509 ), dass § 12 Abs. 2 Satz 1 UmwStG auch bei Seitwärtsverschmelzungen anwendbar sei, stünden nicht im Einklang mit dem Gesetz und der Fusionsrichtlinie, deren Umsetzung das UmwStG insoweit diene.

    Soweit der übernehmende Rechtsträger am übertragenden nicht beteiligt gewesen sei, bleibe das Übernahmeergebnis vollständig außer Ansatz, soweit eine solche Beteiligung aber bestanden habe, finde § 8b KStG Anwendung, was bei Anwendung der §§ 8b Abs. 7 -10 KStG sogar zu einer vollständigen Versteuerung des Übernahmeergebnisses führen könne (vgl. BFH-Urteil vom 9. Januar 2013, I R 24/12, BFHE 240, 115 ; BStBl II 2018, 509 ).

    Auch der BFH gehe von einem engen Verständnis der Kosten für den Vermögensübergang aus, indem er sie als Transaktionskosten umschreibe (BFH-Urteil vom 9. Januar 2013 I R 24/12, BFHE 240, 115 , BStBl II 2018, 509 ).

    Auch der BFH habe mit Urteil vom 9. Januar 2013 I R 24/12, BFHE 240, 115 , BStBl II 2018, 509 festgestellt, dass § 12 Abs. 2 Satz 1 UmwStG auf Verschmelzungen anwendbar sei, bei denen die übernehmende Körperschaft zuvor nicht an der übertragenden Körperschaft beteiligt war.

    Vielmehr sei das Gegenteil der Fall, wie sich aus der Verweisung auf das BFH-Urteil vom 9. Januar 2013 I R 24/12, BFHE 240, 115 , BStBl II 2018, 509 ablesen lasse.

    Das Umwandlungssteuergesetz bestimme für die einbezogenen Umwandlungsvorgänge einen eigenständigen und sondergesetzlichen Rechtskreis, der den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften abschließend vorgehe (BFH-Urteil vom 9. Januar 2013 I R 24/12, BFHE 240, 115 , BStBl II 2018, 509 ).

    Die Regelungsformulierung ist als Beschreibung eines bloßen Rechenvorgangs zu verstehen, für den der Buchwert bei konkret tatsächlich fehlender Beteiligung eben mit Null zu quantifizieren ist (vgl. BFH-Urteil vom 9. Januar 2013 I R 24/12, BFHE 240, 115 , BStBl II 2018, 509 ; Brandis/Heuermann/Klingberg, 166. EL Februar 2023, UmwStG 2006 § 12 Rn. 49).

  • BFH, 26.09.2018 - I R 16/16

    Übertragungsgewinn aus Aufwärtsverschmelzung im Organschaftsfall

    Die Regelungen in § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 UmwStG 2006 sollen für den hier vorliegenden Fall der Aufwärtsverschmelzung der Tochtergesellschaft auf die Muttergesellschaft bewirken, dass das verschmelzungsbedingte Übertragungsergebnis auf der Ebene der übernehmenden Körperschaft wie der Gewinn aus der Veräußerung einer Beteiligung i.S. des § 8b Abs. 2 Satz 1 KStG behandelt wird (vgl. die Begründung des Entwurfs der Bundesregierung zum Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften in BTDrucks 16/2710, S. 41 und dem dazu gegebenen Bericht des Finanzausschusses in BTDrucks 16/3369, S. 10; s.a. Senatsurteil vom 9. Januar 2013 I R 24/12, BFHE 240, 115, BStBl II 2018, 509).

    Denn soweit der schon nach Maßgabe von § 12 Abs. 2 Satz 1 UmwStG 2006 steuerfrei bleibende Übertragungsgewinn aus einer Aufwärtsverschmelzung betroffen ist, besteht die Bedeutung des Verweises in § 12 Abs. 2 Satz 2 UmwStG 2006 auf § 8b KStG in einer Einschränkung der Steuerfreistellung des Übertragungsgewinns durch § 8b Abs. 7 und Abs. 8 KStG (Frotscher in Frotscher/Drüen, a.a.O., § 12 UmwStG Rz 77a; Herlinghaus in Herrmann/Heuer/Raupach, § 15 KStG Rz 50; Dötsch in Dötsch/Pung/Möhlenbrock, a.a.O., § 15 KStG Rz 64; vgl. auch Senatsurteile in BFHE 240, 115, BStBl II 2018, 509, Rz 14, und vom 30. Juli 2014 I R 58/12, BFHE 246, 453, BStBl II 2015, 199, Rz 22) und in der Anwendung des pauschalen Betriebsausgaben-Abzugsverbots gemäß § 8b Abs. 3 Satz 1 KStG (Dötsch/Stimpel in Dötsch/Pung/Möhlenbrock, a.a.O., § 12 UmwStG Rz 60).

  • FG Hamburg, 05.04.2016 - 6 K 93/15

    Umwandlungssteuerrecht: Zeitpunkt der Realisierung stiller Reserven bei einer

    Die Prüfung sei nach dem BFH-Urteil vom 09.01.2013 (I R 24/12) zweistufig vorzunehmen: Dort sei zunächst der Wert der gewährten Gegenleistung vom Wert der übernommenen Wirtschaftsgüter abgezogen worden (§ 12 Abs. 1 UmwStG).

    a) aa) Das UmwStG bestimmt für Umwandlungen im Sinne des § 1 UmwG (Verschmelzung, Spaltung, Vermögensübertragung und Formwechsel) einen eigenständigen und sondergesetzlichen Rechtskreis, der den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften vorgeht (vgl. BFH-Urteil vom 09.01.2013 I R 24/12, BFHE 240, 115, DB 2013, 615).

    cc) Nach Auffassung des BFH gilt § 12 Abs. 2 Satz 1 UmwStG auch für Fälle, in denen die Übernehmerin zuvor nicht an der Übertragerin beteiligt war und deshalb ein Buchwert der Anteile an der übertragenden Gesellschaft nicht vorhanden ist (BFH-Urteile vom 30.07.2014 I R 58/12, BFHE 246, 453, BStBl II 2015, 199; vom 09.01.2013 I R 24/12, BFHE 240, 115, DB 2013, 615, für Ab- und Seitwärtsverschmelzung; ebenso BMF-Schreiben vom 11.11.2011, BStBl I 2011, 1314, Tz. 12.05 f.; Dötsch in Dötsch/Pung/Möhlenbrock, KStG, § 12 UmwStG Rz. 52; Frotscher in Frotscher/Maas, KStG/GewStG/UmwStG § 12 UmwStG Rz. 46.; dagegen die überwiegende Auffassung in der Literatur: Schießl in Widmann/Mayer, Umwandlungsrecht, § 12 UmwStG Rz. 61 und 267.14; Schmitt in Schmitt/Hörtnagl/Stratz, UmwG/UmwStG, 6. Aufl., § 12 UmwStG Rz. 43 f.; Hahn in Lademann, EStG, § 12 UmwStG Rz. 32; Rödder in Rödder/Herlinghaus/vanLishaut, UmwStG, 2. Aufl., § 12 Rz. 64a; Herfort/Viebrock in Haase/Hruschka, UmwStG, § 12 Rz. 102 ff.).

    Der Buchwert der Anteile an der übertragenden Gesellschaft soll dann mit Null anzusetzen sein (BFH-Urteil vom 09.01.2013 I R 24/12, BFHE 240, 115, DB 2013, 615).

  • BFH, 21.02.2018 - I R 46/16

    Verschmelzung nach Forderungsverzicht mit Besserungsabrede

    aa) Zwar entspricht es der Rechtsprechung des Senats, dass das Umwandlungssteuergesetz (UmwStG) für die einbezogenen Umwandlungsvorgänge einen eigenständigen und sondergesetzlichen Rechtskreis bestimmt, der den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften vorgeht (vgl. Senatsurteil vom 9. Januar 2013 I R 24/12, BFHE 240, 115).
  • FG Münster, 19.05.2020 - 13 K 571/16

    Umwandlungssteuerrecht: Verschmelzung einer KG auf eine GmbH führt zu

    Somit stelle sich die Aufwärtsverschmelzung aus Sicht der Muttergesellschaft als ein tauschähnlicher Vorgang dar, der einer Veräußerung der Anteile gleichzustellen sei (BFH-Urteil vom 24.1.2018 I R 48/15, BFHE 261, 8, BStBl II 2019, 45, Rz. 23, unter Bezugnahme auf BFH-Urteile vom 9.1.2013 I R 24/12, BFHE 240, 115; vom 23.1.2002 XI R 48/99, BFHE 198, 124, BStBl II 2002, 875).
  • BFH, 17.01.2018 - I R 27/16

    Gewinn aus als Gegenleistung für Vermögensübertragung an Anteilseigner zu

    Dem steht das Senatsurteil vom 9. Januar 2013 I R 24/12 (BFHE 240, 115) nicht entgegen.
  • BFH, 25.02.2015 - I R 86/12

    Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung zur Umgliederung des vEK beim Übergang vom

    Dessen bedarf es aber auch nicht, wenn --wie vorliegend-- Kläger und Beklagter als die ursprünglichen Verfahrensbeteiligten sich entsprechend erklärt haben (vgl. z.B. Senatsurteil vom 9. Januar 2013 I R 24/12, BFHE 240, 115, m.w.N.).
  • BFH, 30.07.2014 - I R 58/12

    Steuermindernde Berücksichtigung einer Abstockung auf den gemeinen Wert sowie

    Das gilt nach § 12 Abs. 2 Satz 1 UmwStG 2006 allgemein und insbesondere unabhängig davon, ob die aufnehmende Gesellschaft bereits vor dem Umwandlungsvorgang an der übergehenden Gesellschaft beteiligt gewesen ist (vgl. Senatsurteil vom 9. Januar 2013 I R 24/12, BFHE 240, 115).
  • FG Münster, 16.01.2020 - 10 K 1848/16

    Einkommensteuer - Wie wirkt sich ein passiver steuerlicher Ausgleichsposten, der

    Das führt insbesondere dazu, dass auch bei solchen Verschmelzungen die Kosten des Vermögensübergangs als Teil des Übernahmegewinns oder -verlusts nicht abziehbar sind (vgl. BFH-Urteil vom 09.01.2013 I R 24/12, BStBl II 2018, 509).

    Würde eine nicht beteiligungsangebundene, aber gleichwohl dem Umwandlungssteuergesetz unterfallende Umwandlung tatbestandlich nicht unter § 12 Abs. 2 Satz 1 UmwStG fallen, gelangte man infolgedessen zwangsläufig zu der allgemeinen Ansatzregelung des § 12 Abs. 1 UmwStG mit der Konsequenz der entsprechenden Steuerpflicht eines sich so ergebenden Gewinns (vgl. zum Vorstehenden BFH-Urteil in BStBl II 2018, 509, unter II.3.).

    Nach Auffassung des Senats ist aus den o.g. Gründen daher auch hier und damit im Streitfall § 12 Abs. 2 Satz 1 UmwStG anzuwenden (vgl. dazu BFH-Urteil vom 09.01.2013 - I R 24/12 -, BFHE 240, 115, BStBl II 2018, 509).

  • BFH, 23.11.2022 - I R 25/20

    "Kosten für den Vermögensübergang" in § 12 Abs. 2 Satz 1 UmwStG 2006

  • BFH, 06.03.2013 - I R 10/11

    Abzugsverbot für Teilwertabschreibungen bei Auslandsbeteiligungen im

  • FG Rheinland-Pfalz, 12.04.2016 - 1 K 1001/14

    Zu den steuerlichen Folgen einer Abwärtsverschmelzung, wenn die Anteile an der

  • FG Münster, 19.11.2015 - 9 K 3400/13

    Körperschaftsteuerliche Betrachtung des Umfangs der im Zusammenhang mit der

  • BFH, 18.11.2021 - V R 24/20

    Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers als Steuerschuldner

  • FG München, 13.08.2015 - 6 K 39/13

    Steuerliches Einlagekonto einer Organgesellschaft: Ermittlung einer das

  • FG Schleswig-Holstein, 24.04.2015 - 3 K 106/11

    Verdeckte Gewinnausschüttung an Muttergesellschaft (GmbH & Co. KG) durch

  • FG Hessen, 05.03.2020 - 8 K 339/15

    Rückwirkende Besteuerung eines Einbringungsgewinns nach

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