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   BFH, 09.02.2009 - III R 36/07   

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https://dejure.org/2009,7790
BFH, 09.02.2009 - III R 36/07 (https://dejure.org/2009,7790)
BFH, Entscheidung vom 09.02.2009 - III R 36/07 (https://dejure.org/2009,7790)
BFH, Entscheidung vom 09. Februar 2009 - III R 36/07 (https://dejure.org/2009,7790)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Voraussetzungen für die Abzweigung des Kindergeldes an den Sozialleistungsträger bei vollstationärer Unterbringung eines behinderten, volljährigen Kindes; Ermessensfehler der Familienkasse; außergerichtliche Kosten des Beigeladenen

  • Judicialis

    EStG § 31 S. 1; ; EStG § 31 S. 2; ; EStG § 32 Abs. 4 S. 2; ; EStG § 74 Abs. 1 S. 1; ; EStG § 74 Abs. 1 S. 4; ; SGB XII §§ 53 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für eine Abzweigung von Kindergeld für ein in einer Pflegeeinrichtung untergebrachtes Kind

  • datenbank.nwb.de

    Abzweigung des Kindergeldes an den Sozialleistungsträger bei Unterbringung des behinderten volljährigen Kindes in einer Pflegeeinrichtung; Lebensbedarf eines behinderten Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen für eine Abzweigung von Kindergeld für ein in einer Pflegeeinrichtung untergebrachtes Kind

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 74 Abs 1 S 4, EStG § 74 Abs 1 S 1, EStG § 74 Abs 1 S 3, SGB XII § 94 Abs 2 S 1, BSHG § 91 Abs 2
    Abzweigung; Kindergeld; Sozialhilfeträger; Unterhalt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 23.02.2006 - III R 65/04

    Abzweigung des Kindergeldes bei vollstationärer Unterbringung des Kindes auf

    Auszug aus BFH, 09.02.2009 - III R 36/07
    Die Eingliederungshilfe mindert nicht die Bedürftigkeit des Kindes, da sie subsidiär ist und den Unterhaltspflichtigen nicht von seiner Verpflichtung befreien soll (Senatsurteil vom 23. Februar 2006 III R 65/04, BFHE 212, 481, BStBl II 2008, 753, m.w.N.).

    Denn diese Regelung hat lediglich zur Folge, dass der gesetzliche Übergang des Unterhaltsanspruchs auf den Sozialleistungsträger, soweit er den Betrag von 46 EUR monatlich überschreitet, ausgeschlossen ist, setzt also voraus, dass überhaupt ein Unterhaltsanspruch besteht (vgl. Senatsurteil in BFHE 212, 481, BStBl II 2008, 753, m.w.N.).

    Auf die Gründe der Nichterfüllung der Unterhaltspflicht kommt es nicht an (Senatsurteil in BFHE 212, 481, BStBl II 2008, 753, m.w.N.).

    Das FG beruft sich für seine Auffassung zu Unrecht auf das Senatsurteil in BFHE 212, 481, BStBl II 2008, 753.

    Hieraus schließt der Senat, dass eine Abzweigung ermessensfehlerhaft ist, wenn der Kindergeldberechtigte Unterhalt in Höhe des Kindergeldes oder darüber hinaus leistet (Senatsurteil in BFHE 212, 481, BStBl II 2008, 753, m.w.N.).

    Sind die Aufwendungen geringer oder nicht mehr exakt ermittelbar, kann eine teilweise Abzweigung des Kindergeldes in Betracht kommen (vgl. Senatsurteil in BFHE 212, 481, BStBl II 2008, 753).

  • BFH, 20.06.2001 - VI R 169/97

    Geistige Behinderung - Erwerbsunfähigkeit - Erweiterte Eingliederungshilfe -

    Auszug aus BFH, 09.02.2009 - III R 36/07
    Denn die Beigeladene hat durch ihre Schriftsätze und durch den Verzicht auf mündliche Verhandlung im Revisionsverfahren das Verfahren gefördert (BFH-Urteile vom 22. Oktober 1991 VIII R 81/87, BFHE 165, 482, BStBl II 1992, 147, und vom 20. Juni 2001 VI R 169/97, BFH/NV 2001, 1443, m.w.N.).
  • BFH, 22.10.1991 - VIII R 81/87

    Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen aus Billigkeitsgründen

    Auszug aus BFH, 09.02.2009 - III R 36/07
    Denn die Beigeladene hat durch ihre Schriftsätze und durch den Verzicht auf mündliche Verhandlung im Revisionsverfahren das Verfahren gefördert (BFH-Urteile vom 22. Oktober 1991 VIII R 81/87, BFHE 165, 482, BStBl II 1992, 147, und vom 20. Juni 2001 VI R 169/97, BFH/NV 2001, 1443, m.w.N.).
  • BFH, 21.07.2000 - VI R 153/99

    Eckregelsatz für Alleinstehende im Bundesdurchschnitt monatlich

    Auszug aus BFH, 09.02.2009 - III R 36/07
    In einem solchen Fall sind die Eltern in der Regel wirtschaftlich nicht mehr in einer Weise belastet, die eine Entlastung im Wege des Familienleistungsausgleichs erfordert (BTDrucks 13/1558, 164; vgl. auch BFH-Urteil vom 21. Juli 2000 VI R 153/99, BFHE 192, 316, BStBl II 2000, 566, unter II. 1. c aa).
  • BFH, 10.10.2001 - XI R 52/00

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 4, § 51a Abs. 2; AO 1977 § 163; EStR 1993 R 101 Abs. 1

    Auszug aus BFH, 09.02.2009 - III R 36/07
    Denn dann ist das FG befugt, --abweichend von § 102 FGO-- seine Entscheidung an die Stelle der Ermessensentscheidung der Verwaltungsbehörde zu setzen (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. Oktober 2001 XI R 52/00, BFHE 196, 572, BStBl II 2002, 201).
  • BFH, 15.10.1999 - VI R 40/98

    Volljährige behinderte Kinder

    Auszug aus BFH, 09.02.2009 - III R 36/07
    Der Lebensbedarf eines behinderten Kindes besteht aus dem allgemeinen Lebensbedarf (Grundbedarf) in Höhe des Existenzminimums eines Erwachsenen, zu dem z.B. auch Kontakte zur Familie, Teilnahme am kulturellen Leben, und Erholung gehören, und dem individuellen behinderungsbedingten Mehrbedarf, der auch ergänzende persönliche Betreuungsleistungen der Eltern und Fahrtkosten umfasst (vgl. BFH-Urteil vom 15. Oktober 1999 VI R 40/98, BFHE 189, 449, BStBl II 2000, 75, unter II. 1. c d).
  • BFH, 26.11.2009 - III R 67/07

    Keine erneute Entscheidung über bestandskräftig abgelehntes Kindergeld aufgrund

    Denn die Beigeladene hat durch den Verzicht auf mündliche Verhandlung im Revisionsverfahren das Verfahren gefördert (z. B. Senatsurteile vom 9. Februar 2009 III R 36/07 und III R 20/07, nicht amtlich veröffentlicht, und BFH-Urteil vom 20. Juni 2001 VI R 169/97, BFH/NV 2001, 1443, m. w. N.).
  • BFH, 02.06.2022 - III R 9/21

    Erlöschen der Kindergeldansprüche infolge von Sozialleistungen und

    Da vorliegend die vom Jobcenter unterstützte Familienkasse zu 54 % obsiegt hat und das Jobcenter das Verfahren gefördert hat, entspricht es der Billigkeit, dem Kläger die außergerichtlichen Kosten des Jobcenters zu 54 % aufzuerlegen (vgl. Senatsurteil vom 09.02.2009 - III R 36/07, juris, unter II.5.).
  • FG Münster, 25.03.2011 - 12 K 2057/10

    Kindergeld für Kommunen? - Berücksichtigung von behinderungsbedingten eigenen

    Einer Berücksichtigung von nach Art und zeitlichem Umfang konkret dargelegter und glaubhaft gemachter Betreuungsleistungen steht auch die BFH-Rechtsprechung zu Fällen vollstationär untergebrachter schwerbehinderter Kinder (BFH-Urteile vom 9. Februar 2009 III R 37/07, BFHE 224, 290, BStBl II 2009, 928; III R 39/07, Jurisdokumentation; III R 38/07, Jurisdokumentation; III R 36/07, Jurisdokumentation) nicht entgegen.
  • BFH, 27.01.2011 - V R 7/09

    Leistungsaustausch bei "Verkaufswettbewerben" - außergerichtliche Kosten des

    Hat der Beigeladene das Verfahren durch seine Schriftsätze und den Verzicht auf mündliche Verhandlung im Revisionsverfahren gefördert, so entspricht es der Billigkeit, seine außergerichtlichen Kosten dem Kläger aufzuerlegen, soweit dieser unterlegen ist und daher die Kosten des Verfahrens zu tragen hat (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 9. Februar 2009 III R 36/07, juris; vom 20. Juni 2001 VI R 169/97, BFH/NV 2001, 1443).
  • FG Thüringen, 13.02.2008 - 3 K 177/07

    Keine Abzweigung des Kindergeldes zu Gunsten des Sozialhilfeträgers bei

    Aber selbst wenn auch ein volljähriger Behinderter nur Anspruch auf einen seinen Betreuungsbedarf abdeckenden Barunterhalt hätte, ist im Rahmen der vorzunehmenden Ermessensausübung zur Frage der Abzweigung des Kindergeldes die Gewährung von Betreuungsunterhalt - unabhängig von der Zahlung einer Geldrente - aus kindergeldspezifischen Gesichtspunkten in die Ermessenserwägung einzubeziehen: Trägt der Kindergeldberechtigte durch seine Betreuung außerhalb der Einrichtung tatsächlich dazu bei, einen behinderungsbedingten Mehrbedarf zu befriedigen oder entstehen dem Kindergeldberechtigten im Rahmen der natürlichen Kontaktpflege zwischen Eltern und Kind Aufwendungen für Besuche, Freizeitaktivitäten und spezielle Urlaubskosten, so entspricht es jedenfalls dem vorgenannten alternativen Zweck des Kindergeldes, die Familie des - hier behinderten - Kindes zu fördern, Leistungen solcher Art, die keinen Luxus darstellen, in die Ausübung des Abzweigungsermessens einzubeziehen (vgl. auch Urteile des Finanzgerichts Berlin vom 15. September 2006 10 K 10081/06, [...]Dokument; Rev. anhängig, Az. des BFH: III R 39/07; vom 15. September 2006 10 K 10102/06, [...]Dokument; Rev. anhängig, Az. des BFH: III R 36/07; vom 21. März 2005 10 K 10366/04, EFG 2005, 1219; Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 1. Februar 2007 13 K 2752/06, [...]Dokument; Rev. anhängig, Az. des BFH: III R 20/07).

    Zudem sind zu der Rechtsproblematik bereits beim BFH u.a., unter den Az.: III R 6/07, III R 20/07, III R 36/07, III R 37/07, III R 38/07, III R 39/07 mehrere Revisionsverfahren anhängig.

  • FG Thüringen, 13.02.2008 - 3 K 178/07

    Abzweigung von Kindergeld an Sozialhilfeträger bei in Folge Mittellosigkeit nicht

    Aber selbst wenn auch ein volljähriger Behinderter nur Anspruch auf einen seinen Betreuungsbedarf abdeckenden Barunterhalt hätte, ist im Rahmen der vorzunehmenden Ermessensausübung zur Frage der Abzweigung des Kindergeldes die Gewährung von Betreuungsunterhalt - unabhängig von der Zahlung einer Geldrente - aus kindergeldspezifischen Gesichtspunkten in die Ermessenserwägung einzubeziehen: Trägt der Kindergeldberechtigte durch seine Betreuung außerhalb der Einrichtung tatsächlich dazu bei, einen behinderungsbedingten Mehrbedarf zu befriedigen oder entstehen dem Kindergeldberechtigten im Rahmen der natürlichen Kontaktpflege zwischen Eltern und Kind Aufwendungen für Besuche, Freizeitaktivitäten und spezielle Urlaubskosten, so entspricht es jedenfalls dem vorgenannten alternativen Zweck des Kindergeldes, die Familie des - hier behinderten - Kindes zu fördern, Leistungen solcher Art, die keinen Luxus darstellen, in die Ausübung des Abzweigungsermessens einzubeziehen (vgl. auch Urteile des Finanzgerichts Berlin vom 15. September 2006 10 K 10081/06, [...]Dokument; Rev. anhängig, Az. des BFH: III R 39/07; vom 15. September 2006 10 K 10102/06, [...]Dokument; Rev. anhängig, Az. des BFH: III R 36/07; vom 21. März 2005 10 K 10366/04, EFG 2005, 1219; Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 1. Februar 2007 13 K 2752/06, [...]Dokument; Rev. anhängig, Az. des BFH: III R 20/07).

    Zudem sind zu der Rechtsproblematik bereits beim BFH u.a., unter den Az.: III R 6/07, III R 20/07, III R 36/07, III R 37/07, III R 38/07, III R 39/07 mehrere Revisionsverfahren anhängig.

  • BFH, 14.07.2022 - III R 40/20

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 02.06.2022 III R 9/21 - Kein Erlöschen

    Es entspricht der Billigkeit, der Klägerin die außergerichtlichen Kosten des Jobcenters im Klageverfahren nach § 139 Abs. 4 FGO zu 45 % aufzuerlegen, weil dieses die in diesem Umfang obsiegende Familienkasse im Klageverfahren unterstützt hat (BFH-Urteil vom 04.05.2000 - IV R 10/99, BFHE 191, 529, BStBl II 2002, 850; Senatsurteil vom 09.02.2009 - III R 36/07, juris, unter II.5.).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 18.01.2012 - 2 V 3/12

    Abzweigung von Kindergeld an den Sozialleistungsträger, der Leistungen der

    Folgerichtig hat er in jenen Fällen entschieden, dass die Kindergeldberechtigten ihrer gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht nachgekommen seien, weil sie die laufenden Kosten für die vollstationäre Unterbringung ihrer Kinder - mit Ausnahme des Kostenbeitrages - nicht übernommen hätten (vgl. BFH-Urteile vom 09. Februar 2009, III R 38/07, BFH/NV 2009, 1107; III R 37/07, BStBl II 2009, 928; III R 36/07, juris; III R 20/07, juris).
  • FG Baden-Württemberg, 29.04.2009 - 4 K 2995/07

    Keine Abzweigung von Kindergeld zugunsten des Sozialhilfeträgers bei erheblichem

    Der Senat sieht sich mit dieser Auslegung im Einklang mit der überwiegenden Auffassung der Finanzgerichte und des Schrifttums (vgl. Urteile des FG Berlin vom 15. September 2006 10 K 10102/06, nicht veröffentlicht, [...], Az. des BFH: III R 36/07, des Hessischen FG in RdLH 2008, 40, des FG München vom 14. Februar 2007 9 K 202/06, EFG 2007, 1178, unter 2. - bestätigt durch BFH-Beschluss vom 13. August 2007 III B 51/07, BFH/NV 2007, 2276 -, und des Thüringer FG in EFG 2008, 865, unter 2. e.; Weber-Grellet in Schmidt, EStG, 28. Aufl., § 74 Rz. 4; vgl. auch Treiber in Blümich, § 74 EStG Rz. 36; anderer Ansicht: Reuß, Anmerkung in EFG 2008, 869, unter 7., und Greite, Anmerkung in FR 2006, 896).
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