Rechtsprechung
BFH, 09.02.2010 - VIII R 35/07 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
Zahlungen der Eltern an ihr Kind im Gegenzug für dessen Erbteilsverzicht und Pflichtteilsverzicht sind nicht einkommensteuerbar
- openjur.de
Zahlungen der Eltern an ihr Kind im Gegenzug für dessen Erbteilsverzicht und Pflichtteilsverzicht sind nicht einkommensteuerbar
- Bundesfinanzhof
EStG § 20 Abs 1 Nr 7, EStG § 22 Nr 1, BGB § 2303, BGB § 2303 ff
Zahlungen der Eltern an ihr Kind im Gegenzug für dessen Erbteilsverzicht und Pflichtteilsverzicht sind nicht einkommensteuerbar
- Bundesfinanzhof
Zahlungen der Eltern an ihr Kind im Gegenzug für dessen Erbteilsverzicht und Pflichtteilsverzicht sind nicht einkommensteuerbar
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 20 Abs 1 Nr 7 EStG 2002, § 22 Nr 1 EStG 2002, § 2303 BGB, § 2303 ff BGB
Zahlungen der Eltern an ihr Kind im Gegenzug für dessen Erbteilsverzicht und Pflichtteilsverzicht sind nicht einkommensteuerbar - rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7; EStG § 22 Nr. 1
Steuerpflichtiger Zinsanteil von regelmäßigen monatlichen Zahlungen i.R.e monatlichen Geldrente; Entgeltlicher Leistungsaustausch und Kapitalüberlassung bei Verzicht des Kindes gegenüber den Eltern auf künftige Pflichtteilsansprüche - datenbank.nwb.de
Regelmäßig wiederkehrende Zahlungen der Eltern an ihr Kind für dessen Erbteilsverzicht und Pflichtteilsverzicht nicht einkommensteuerbar
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Steuerpflichtiger Zinsanteil von regelmäßigen monatlichen Zahlungen i.R.e monatlichen Geldrente; Entgeltlicher Leistungsaustausch und Kapitalüberlassung bei Verzicht des Kindes gegenüber den Eltern auf künftige Pflichtteilsansprüche
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Beteiligungsveräußerung
- Veräußerungsgewinne nach § 17 EStG
- Anwendung des Teileinkünfteverfahrens
- Übertragung von GmbH-Beteiligungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge unter Angehörigen
- Übertragung gegen wiederkehrende Leistungen
- Beteiligung ist Privatvermögen des Übertragenden
- Betriebsveräußerung
- Veräußerungen gegen wiederkehrende Leistungen
- Private Veräußerungsgeschäfte
- Private Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken und bestimmten Rechten
- Veräußerung gegen wiederkehrende Leistungen
- Wiederkehrende Leistungen auf Zeit
- Vorweggenommene Erbfolge
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 14.12.2006 - 15 K 2811/05
- BFH, 09.02.2010 - VIII R 35/07
Wird zitiert von ... (14)
- BFH, 14.07.2020 - VIII R 3/17
Steuerpflichtige Zinsanteile in Rentenzahlungen bei teilentgeltlicher Übertragung …
c) Entgegen der Auffassung der Kläger kann die Übertragung des Grundbesitzes nicht als in vollem Umfang nicht einkommensteuerbare Übertragung des Grundbesitzes (ohne Zufluss eines Zinsanteils in den Rentenzahlungen) behandelt werden, weil der Senat den Verzicht auf einen noch nicht entstandenen Pflichtteilsanspruch gegen wiederkehrende Leistungen als nicht einkommensteuerbaren Vorgang behandelt (vgl. dazu die BFH-Urteile vom 07.04.1992 - VIII R 59/89, BFHE 167, 515, BStBl II 1992, 809; vom 09.02.2010 - VIII R 35/07, BFH/NV 2010, 1793, und VIII R 43/06, BFHE 229, 104, BStBl II 2010, 818, m.w.N.). - FG Hessen, 06.11.2018 - 12 K 1328/17
Erträge aus rückabgewickelten Darlehensvertrag als Kapitaleinkünfte
Dabei ist eine Kapitalforderung jede auf eine Geldleistung gerichtete Forderung ohne Rücksicht auf die Dauer der Kapitalüberlassung oder den Rechtsgrund des Anspruchs (ständige Rechtsprechung, statt vieler: BFH-Urteil vom 9. Februar 2010 VIII R 35/07, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2010, 1793;… Schmidt/Levedag, EStG, 37. Auflage 2018, § 20 Rz 100 f., mit zahlreichen Rechtsprechungshinweisen).Dabei kann die Kapitalüberlassung in unterschiedlicher Art und Weise erfolgen, etwa durch Hingabe als Darlehen, durch Novation eines bestehenden Zahlungsanspruchs in ein Darlehen oder durch zeitliche Erstreckung eines Zahlungsanspruchs mittels Verrentung (BFH-Urteil in BFH/NV 2010, 1793).
- FG Düsseldorf, 06.02.2017 - 11 K 3064/15
Versteuerung eines Zinsanteils aus geleisteten Kaufpreisraten
Eine andere Beurteilung ergebe sich entgegen des Urteils des 7. Senats des Finanzgerichts Düsseldorfs auch nicht anhand anderer BFH Urteile (BFH Urteile vom 9.2.2010 VIII R 43/06 Bundessteuerblatt - BStBl. - II 2010, 818 und VIII R 35/07 Sammlung nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2010, 1793).Dies beruht auf dem Gedanken, dass in diesen Fällen kein Leistungsaustausch über die Veränderung einer bereits bestehenden Forderung vorliegt; daher könne auch kein Entgelt für eine Stundung einer solchen Forderung vorliegen (BFH Urteile vom 9.2.2010 VIII R 43/06, BStBl. II 2010, 818; VIII R 35/07, BFH/NV 2010, 1793; vom 20.11.2012 VIII R 57/10, BStBl. II 2014, 56;… Beschluss vom 26.3.2013 VIII B 157/12, BFH/NV 2013, 934).
- BFH, 06.08.2019 - VIII R 22/17
Zinsen aus der Stundung eines Ausgleichsanspruchs für den Pflichtteilsverzicht …
Wenn nach dem Urteil des BFH vom 09.02.2010 - VII R 35/07 (BFH/NV 2010, 1793) selbst bei wiederkehrenden Zahlungen infolge eines Pflichtteilsverzichts keine Kapitalüberlassung vorliege, müsse dies bei einer Einmalzahlung erst recht gelten.Zwar unterliegt das Entgelt für den Verzicht auf den Pflichtteil nicht der Besteuerung, da es sich bei der Regulierung der Vermögensnachfolge um einen erbrechtlich, bürgerlich-rechtlich und steuerrechtlich unentgeltlichen Vertrag handelt (BFH-Urteile in BFH/NV 2010, 1793; in BFHE 229, 104, BStBl II 2010, 818; in BFHE 239, 422, BStBl II 2014, 56).
cc) Die BFH-Urteile jeweils in BFHE 229, 104, BStBl II 2010, 818 und in BFH/NV 2010, 1793 führen zu keiner anderen Beurteilung.
- FG Köln, 14.08.2019 - 14 K 719/19
Rückabwicklung von Baukrediten
Vielmehr fällt unter den Begriff jede auf eine Geldleistung gerichtete Forderung ohne Rücksicht auf die Dauer der Kapitalüberlassung und den Rechtsgrund des Anspruchs (z.B. BFH-Urteile vom 02.03.1993 VIII R 13/91, BFHE 171, 48, 51, BStBl II 1993, 602, 603; vom 19.04.2005 VIII R 80/02, juris; vom 09.02.2010 VIII R 35/07, BFH/NV 2010, 1793). - FG Münster, 06.04.2009 - 12 V 446/09
Zinsbesteuerung ohne Zinsvereinbarung rechtmäßig?
Außerdem übersehe der Ag., dass die hier streitige Rechtsfrage Gegenstand der Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof, Aktenzeichen VIII R 35/07 und Aktenzeichen X R 38/06 sei.Für letztere sprechen die Revisionsverfahren Aktenzeichen VIII R 35/07 (vorhergehend: Finanzgericht Düsseldorf , Urteil vom 14.12.2006, 15 K 2811/05 E, EFG 2008, 849) und Aktenzeichen X R 38/06 (vorhergehend: Finanzgericht Düsseldorf , Urteil vom 12.10.2005, 7 K 6939/04 E, EFG 2007, 253).
Die Beschwerde wird im Hinblick auf die anhängigen Revisionsverfahren (VIII R 35/07 und X R 38/06) zugelassen.
- FG Düsseldorf, 22.10.2014 - 7 K 451/14
Zerlegung der Kaufpreisraten in einen Tilgungs- und einen Zinsanteil bei …
Demgegenüber hat der BFH in neueren Entscheidungen bezüglich der Frage der Versteuerung eines Zinsanteils bei wiederkehrenden Leistungen festgestellt, allein der Umstand, dass eine Leistung nicht in einem Betrag, sondern in wiederkehrenden Zahlungen zu erbringen sei, könne deren Steuerbarkeit nicht begründen (BFH vom 9.2. 2010 VIII R 43/06 BFHE 229, 104, BStBl II 2010, 818, und VIII R 35/07 BFH/NV 2010, 1793). - OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2012 - 12 A 2137/11
Prüfung des Anspruchs eines Studenten auf Gewährung von Wohngeld in gesetzlicher …
Die von der Beklagten ergänzend angeführte Entscheidung, BFH, Urteil vom 9. Februar 2010 - VIII R 35/07 -, BVH-NV 2010, 1793, juris, vermag eine abweichende Beurteilung nicht zu rechtfertigen. - FG Berlin-Brandenburg, 22.11.2017 - 3 K 3189/17
Verzicht eines Kindes gegenüber seinen Eltern auf künftige Pflichtteilsansprüche …
Das FA bezieht sich auf seine Einspruchsentscheidung und führt ergänzend aus, den beiden Urteilen des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 09.02.2010 VIII R 43/06 und VIII R 35/07 lägen andere, nicht vergleichbare Sachverhalte zugrunde.36 Allerdings hat der BFH ausgeführt, dass bei einem Verzicht eines Kindes gegenüber seinen Eltern auf künftige Pflichtteilsansprüche selbst bei wiederkehrenden Zahlungen der Eltern kein entgeltlicher Leistungsaustausch zwischen Eltern und Kind und damit keine Kapitalüberlassung des Kindes an die Eltern vorliege (BFH, Urteil vom 09.02.2010 VIII R 35/07, BFH/NV 2010, 1793, Juris Rn. 23-25; BFH…, Urteil vom 09.02.2010 VIII R 43/06, DStR 2010, 1327, Juris Rn. 14).
Von den Sachverhalten, die den Urteilen des BFH vom 09.02.2010 VIII R 43/06 und VIII R 35/07 zugrunde liegen, unterscheidet sich der hiesige insoweit, dass gerade keine laufenden Zahlungen, sondern nur eine einmalige Schlusszahlung vereinbart wurde, ferner dadurch, dass in die steuerliche Beurteilung auch die unterschiedliche Behandlung gegenüber den Geschwistern einfließen könnte.
- BFH, 08.10.2014 - VIII B 115/13
Einkünfte aus Kapitalvermögen durch Zinsanteile in Kaufpreisraten bei …
Diese Rechtsprechung beruht auf der Grundlage, dass in diesen Fällen kein Leistungsaustausch über die Verrentung einer bestehenden Kapitalforderung stattfindet und der Vertrag als unentgeltlicher Vorgang insgesamt der Einkommensteuer nicht unterliegt (siehe BFH-Entscheidungen vom 9. Februar 2010 VIII R 43/06, BFHE 229, 104, BStBl II 2010, 818; VIII R 35/07, BFH/NV 2010, 1793; vom 20. November 2012 VIII R 57/10, BFHE 239, 422, BStBl II 2014, 56;… vom 26. März 2013 VIII B 157/12, BFH/NV 2013, 934). - FG Münster, 15.12.2020 - 2 K 2866/18
- FG Münster, 10.12.2014 - 10 K 2030/13
Einlösung einer "Xetra-Gold"-Inhaberschuldverschreibung nicht steuerbar
- FG Sachsen, 27.03.2014 - 1 K 1406/13
Auf die Lieferung von Gold gerichtetes, börsengehandeltes Wertpapier ohne feste …
- FG München, 14.10.2011 - 8 K 338/08
Keine Versorgungsleistung monatlicher Zahlungen aus einem Vermächtnis, die der …