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   BFH, 09.02.2011 - X B 67/10   

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https://dejure.org/2011,7335
BFH, 09.02.2011 - X B 67/10 (https://dejure.org/2011,7335)
BFH, Entscheidung vom 09.02.2011 - X B 67/10 (https://dejure.org/2011,7335)
BFH, Entscheidung vom 09. Februar 2011 - X B 67/10 (https://dejure.org/2011,7335)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Revisionszulassung wegen schwerwiegenden Fehlers des FG - Willkür - Rechtsfortbildungsrevision als Spezialtatbestand der Grundsatzrevision - Darlehensforderungen als gewillkürtes Betriebsvermögen

  • openjur.de

    Revisionszulassung wegen schwerwiegenden Fehlers des FG; Willkür; Rechtsfortbildungsrevision als Spezialtatbestand der Grundsatzrevision; Darlehensforderungen als gewillkürtes Betriebsvermögen

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 1, EStG § 4 Abs 1, EStG § 5 Abs 1, FGO § 96 Abs 1 S 1
    Revisionszulassung wegen schwerwiegenden Fehlers des FG - Willkür - Rechtsfortbildungsrevision als Spezialtatbestand der Grundsatzrevision - Darlehensforderungen als gewillkürtes Betriebsvermögen

  • Bundesfinanzhof

    Revisionszulassung wegen schwerwiegenden Fehlers des FG - Willkür - Rechtsfortbildungsrevision als Spezialtatbestand der Grundsatzrevision - Darlehensforderungen als gewillkürtes Betriebsvermögen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 1 FGO, § 4 Abs 1 EStG 1997, § 5 Abs 1 EStG 1997, § 96 Abs 1 S 1 FGO
    Revisionszulassung wegen schwerwiegenden Fehlers des FG - Willkür - Rechtsfortbildungsrevision als Spezialtatbestand der Grundsatzrevision - Darlehensforderungen als gewillkürtes Betriebsvermögen

  • rewis.io

    Revisionszulassung wegen schwerwiegenden Fehlers des FG - Willkür - Rechtsfortbildungsrevision als Spezialtatbestand der Grundsatzrevision - Darlehensforderungen als gewillkürtes Betriebsvermögen

  • ra.de
  • rewis.io

    Revisionszulassung wegen schwerwiegenden Fehlers des FG - Willkür - Rechtsfortbildungsrevision als Spezialtatbestand der Grundsatzrevision - Darlehensforderungen als gewillkürtes Betriebsvermögen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarkeit einer Entscheidung eines Finanzgerichts bzgl. der Erfordernisse für die Zugehörigkeit einer Darlehensforderung zum gewillkürten Betriebsvermögen mit den diesbezüglichen Entscheidungen des BFH

  • datenbank.nwb.de

    Revisionszulassung wegen schwerwiegenden Rechtsfehlers des FG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 23.09.2009 - IV R 14/07

    Genossenschaftsanteile als gewillkürtes Betriebsvermögen eines

    Auszug aus BFH, 09.02.2011 - X B 67/10
    b) Bei dieser Rüge lässt der Kläger außer acht, dass der BFH in all seinen jüngeren Entscheidungen zur Frage, ob Wirtschaftsgüter, die weder notwendiges Betriebsvermögen noch notwendiges Privatvermögen sind, als sog. gewillkürtes Betriebsvermögen bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 und § 5 des Einkommensteuergesetzes berücksichtigt werden können, darauf abstellt, ob sie objektiv geeignet und vom Betriebsinhaber erkennbar dazu bestimmt sind, den Betrieb zu fördern (Urteil vom 23. September 2009 IV R 14/07, BFHE 226, 332, BStBl II 2010, 227, m.w.N. aus der Rechtsprechung).

    Darlehen oder stille Beteiligungen, die mit dem Betrieb des Steuerpflichtigen nicht in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, können grundsätzlich nicht als gewillkürtes Betriebsvermögen und ihr Verlust nicht gewinnmindernd berücksichtigt werden (BFH-Urteil in BFHE 226, 332, BStBl II 2010, 227).

  • BFH, 25.08.2010 - X B 25/10

    Ablauf der Festsetzungsfrist bei vorläufiger Steuerfestsetzung

    Auszug aus BFH, 09.02.2011 - X B 67/10
    Alternative FGO (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 25. August 2010 X B 25/10, BFH/NV 2010, 2234).
  • BFH, 30.01.1985 - I R 39/82

    Zulässigkeit der Bewertung einer Darlehensforderung einer KG als Wirtschaftsgut

    Auszug aus BFH, 09.02.2011 - X B 67/10
    Eine Darlehensforderung kann dem betrieblichen Bereich zugeordnet werden, wenn die Darlehenshingabe objektiv geeignet und vom Betriebsinhaber erkennbar dazu bestimmt ist, den Betrieb zu fördern (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 31. Mai 2001 IV R 49/00, BFHE 195, 386, BStBl II 2001, 828; vom 10. November 1994 IV R 15/93, BFHE 176, 535, BStBl II 1995, 452; vom 30. Januar 1985 I R 39/82, BFH/NV 1986, 80, und vom 12. Januar 1984 IV R 89/81, nicht veröffentlicht).
  • BFH, 13.10.2003 - IV B 85/02

    Revisionszulassung bei schwerwiegendem Fehler

    Auszug aus BFH, 09.02.2011 - X B 67/10
    Das Vorliegen eines derart schwerwiegenden Fehlers nimmt der BFH in ständiger Rechtsprechung dann an, wenn die angefochtene FG-Entscheidung objektiv willkürlich erscheint oder auf sachfremden Erwägungen beruht und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 13. Oktober 2003 IV B 85/02, BFHE 203, 404, BStBl II 2004, 25).
  • BFH, 19.02.1997 - XI R 1/96

    Wertpapiere können gewillkürtes Betriebsvermögen eines Gewerbebetriebes sein;

    Auszug aus BFH, 09.02.2011 - X B 67/10
    Je mehr es sich bei einem Geschäft um ein für den Steuerpflichtigen branchenfremdes Geschäft handele, desto größer sei in der Regel die Gefahr eines Verlustes und desto höher seien die Anforderungen an die Feststellung des objektiven Förderzusammenhangs (BFH-Urteil vom 19. Februar 1997 XI R 1/96, BFHE 182, 567, BStBl II 1997, 399).
  • BFH, 28.04.1970 - VI R 183/67

    Kaufmann - Darlehn - Betriebliche Mittel - Betriebsvermögen - Gewillkürtes

    Auszug aus BFH, 09.02.2011 - X B 67/10
    a) Der Kläger meint, das FG-Urteil weiche von den BFH-Entscheidungen vom 26. Februar 1965 VI 167/64 U (BFHE 82, 332, BStBl III 1965, 366) und vom 28. April 1970 VI R 183/67 (BFHE 99, 196, BStBl II 1970, 621) ab, wonach bei der Frage, ob ein Wirtschaftsgut gewillkürtes Betriebsvermögen sein könne, an das Bestehen eines objektiven Zusammenhangs zwischen dem Wirtschaftsgut und dem Betrieb keine übertriebenen Forderungen gestellt werden dürften.
  • BFH, 10.11.1994 - IV R 15/93

    Darlehen der Gesellschafter der Besitzgesellschaft im Rahmen einer

    Auszug aus BFH, 09.02.2011 - X B 67/10
    Eine Darlehensforderung kann dem betrieblichen Bereich zugeordnet werden, wenn die Darlehenshingabe objektiv geeignet und vom Betriebsinhaber erkennbar dazu bestimmt ist, den Betrieb zu fördern (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 31. Mai 2001 IV R 49/00, BFHE 195, 386, BStBl II 2001, 828; vom 10. November 1994 IV R 15/93, BFHE 176, 535, BStBl II 1995, 452; vom 30. Januar 1985 I R 39/82, BFH/NV 1986, 80, und vom 12. Januar 1984 IV R 89/81, nicht veröffentlicht).
  • BFH, 31.05.2001 - IV R 49/00

    Geldgeschäfte eines Freiberuflers

    Auszug aus BFH, 09.02.2011 - X B 67/10
    Eine Darlehensforderung kann dem betrieblichen Bereich zugeordnet werden, wenn die Darlehenshingabe objektiv geeignet und vom Betriebsinhaber erkennbar dazu bestimmt ist, den Betrieb zu fördern (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 31. Mai 2001 IV R 49/00, BFHE 195, 386, BStBl II 2001, 828; vom 10. November 1994 IV R 15/93, BFHE 176, 535, BStBl II 1995, 452; vom 30. Januar 1985 I R 39/82, BFH/NV 1986, 80, und vom 12. Januar 1984 IV R 89/81, nicht veröffentlicht).
  • BFH, 04.02.2003 - VIII B 182/02

    NZB: fehlerhafte Rechtsanwendung, grundsätzliche Bedeutung bei

    Auszug aus BFH, 09.02.2011 - X B 67/10
    Ein Richterspruch ist allerdings nicht schon dann (objektiv) willkürlich, wenn er (offensichtlich) fehlerhaft ist (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 4. Februar 2003 VIII B 182/02, BFH/NV 2003, 1059).
  • BFH, 23.07.2008 - VI B 78/07

    Anforderungen an das Beschwerdevorbringen nach § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO

    Auszug aus BFH, 09.02.2011 - X B 67/10
    Die Fragen lassen keine über das Interesse des Klägers am Ausgang dieses Verfahrens hinausreichende, allgemein interessierende, klärungsbedürftige und in diesem Rechtsstreit klärungsfähige Rechtsfrage erkennen (vgl. zu den Darlegungserfordernissen z.B. BFH-Beschluss vom 23. Juli 2008 VI B 78/07, BFHE 222, 54, BStBl II 2008, 878).
  • BFH, 10.12.1998 - VIII B 56/98

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Verletzung der Sachaufklärungspflicht

  • BFH, 19.04.2007 - III B 36/06

    NZB: Einheitlichkeit der Rechtsprechung

  • BFH, 26.02.1965 - VI 167/64 U

    Steuerfreiheit von Jubiläumsgeschenken an Arbeitnehmer

  • BFH, 12.01.1984 - IV R 89/81
  • BFH, 29.02.2012 - I B 88/11

    Nichtzulassungsbeschwerde: Rechtmäßigkeit von Auskunftsersuchen

    Ein solcher liegt nur vor, wenn die Entscheidung des FG objektiv willkürlich erscheint oder auf sachfremden Erwägungen beruht und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar --d.h. greifbar gesetzwidrig-- ist (BFH-Beschlüsse vom 13. Oktober 2003 IV B 85/02, BFHE 203, 404, BStBl II 2004, 25; vom 9. Februar 2011 X B 67/10, BFH/NV 2011, 826; vom 8. Dezember 2011 X B 70/11, BFH/NV 2012, 376).
  • BFH, 31.01.2019 - V B 99/16

    Zu den Nachweisanforderungen an steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen

    Da die Rechtsfortbildungsrevision nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 1. Alternative FGO ein Spezialtatbestand der Grundsatzrevision ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 27. Oktober 2016 IV B 119/15, BFH/NV 2017, 320; vom 9. Februar 2011 X B 67/10, BFH/NV 2011, 826), kommt diese aus den unter 1. dargelegten Gründen nicht in Betracht.
  • BFH, 26.09.2012 - III B 222/10

    Keine Revisionszulassung bei fehlender Klärungsfähigkeit der Rechtsfrage -

    (Objektive) Willkür liegt erst dann vor, wenn die Rechtslage in krasser Weise verkannt wird (BFH-Beschluss vom 9. Februar 2011 X B 67/10, BFH/NV 2011, 826).
  • BFH, 12.05.2011 - II B 126/10

    Bindende Wirkung der Weitergeltungsanordnungen des BVerfG bei verfassungswidrigen

    Es sind Ausführungen erforderlich, aus denen sich ergibt, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Beantwortung der Rechtsfrage zweifelhaft und umstritten ist (BFH-Beschlüsse vom 30. August 2001 IV B 79, 80/01, BFHE 196, 30, BStBl II 2001, 837; vom 18. April 2005 II B 98/04, BFH/NV 2005, 1310; vom 24. Januar 2008 X B 87/07, BFH/NV 2008, 605; vom 14. September 2009 III B 119/08, BFH/NV 2010, 34; in BFH/NV 2010, 204; in BFH/NV 2011, 262, und vom 9. Februar 2011 X B 67/10, BFH/NV 2011, 826).
  • BFH, 20.06.2012 - IV B 147/11

    Offensichtlich unzulässige Klage einer vollbeendeten KG gegen einen

    a) Das folgt schon daraus, dass sich die Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde, insbesondere hinsichtlich der Anforderungen an ihre Begründung, nach § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO nur nach den innerhalb der gesetzlichen Begründungsfrist (§ 116 Abs. 3 Sätze 1 und 4 FGO) vorgebrachten Ausführungen beurteilt (z.B. BFH-Beschluss vom 9. Februar 2011 X B 67/10, BFH/NV 2011, 826); diese Begründungsfrist war bei Eingang des Schriftsatzes am 20. April 2012 bereits abgelaufen.
  • BFH, 10.12.2012 - II B 108/11

    Auftragsprüfung auch im Falle einer Sonderzuständigkeit des beauftragenden

    Eine bloße Fehlerhaftigkeit der Vorentscheidung oder die fehlerhafte Umsetzung von Rechtsprechungsgrundsätzen auf die Besonderheiten des Einzelfalles genügen ebenso wenig wie eine Abweichung von der herrschenden Meinung (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 17. Januar 2006 VIII B 172/05, BFH/NV 2006, 799; vom 25. Januar 2008 X B 90/07, BFH/NV 2008, 610, und vom 9. Februar 2011 X B 67/10, BFH/NV 2011, 826).
  • BFH, 08.11.2011 - X B 94/11

    Keine Klärungsbedürftigkeit der steuerlichen Berücksichtigung von

    Da die Rechtsfortbildungsrevision nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 FGO nach der ständigen Rechtsprechung des BFH ein Spezialtatbestand der Grundsatzrevision ist (vgl. Senatsbeschluss vom 9. Februar 2011 X B 67/10, BFH/NV 2011, 826, m.w.N.), kommt diese aus den unter 1. dargelegten Gründen nicht in Betracht.
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