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   BFH, 09.02.2012 - III R 78/09   

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https://dejure.org/2012,9407
BFH, 09.02.2012 - III R 78/09 (https://dejure.org/2012,9407)
BFH, Entscheidung vom 09.02.2012 - III R 78/09 (https://dejure.org/2012,9407)
BFH, Entscheidung vom 09. Februar 2012 - III R 78/09 (https://dejure.org/2012,9407)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Freiwilligendienst im Ausland grundsätzlich keine Berufsausbildung - Sprachaufenthalt im Ausland als Berufsausbildung

  • openjur.de

    Freiwilligendienst im Ausland grundsätzlich keine Berufsausbildung; Sprachaufenthalt im Ausland als Berufsausbildung

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a, EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst d, SozDiG § 5 Abs 2
    Freiwilligendienst im Ausland grundsätzlich keine Berufsausbildung - Sprachaufenthalt im Ausland als Berufsausbildung

  • Bundesfinanzhof

    Freiwilligendienst im Ausland grundsätzlich keine Berufsausbildung - Sprachaufenthalt im Ausland als Berufsausbildung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a EStG 2002, § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst d EStG 2002, § 5 Abs 2 SozDiG
    Freiwilligendienst im Ausland grundsätzlich keine Berufsausbildung - Sprachaufenthalt im Ausland als Berufsausbildung

  • IWW
  • rewis.io

    Freiwilligendienst im Ausland grundsätzlich keine Berufsausbildung - Sprachaufenthalt im Ausland als Berufsausbildung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. d
    Gewährung von Kindergeld bei Ableistung eines Freiwilligendienstes

  • datenbank.nwb.de

    Freiwilligendienst grundsätzlich keine Berufsausbildung; Sprachaufenthalt im Ausland als Berufsausbildung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Freiwilligendienst/Sprachaufenthalt im Ausland als Berufsausbildung?

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 979
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 07.04.2011 - III R 11/09

    Freiwilligendienst keine Berufsausbildung - kindergeldrechtliche Berücksichtigung

    Auszug aus BFH, 09.02.2012 - III R 78/09
    Zur näheren Begründung verweist der Senat auf sein Urteil vom 7. April 2011 III R 11/09 (BFH/NV 2011, 1325, m.w.N.).

    Denn Freiwilligendienste dienen in der Regel nicht der Vorbereitung auf einen konkret angestrebten Beruf, sondern der Erlangung sozialer Erfahrungen und der Stärkung des Verantwortungsbewusstseins für das Gemeinwohl (Senatsurteil in BFH/NV 2011, 1325, m.w.N.).

  • BFH, 10.06.2008 - VIII R 76/05

    Keine Kürzung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages - Verhältnis von

    Auszug aus BFH, 09.02.2012 - III R 78/09
    Das Fehlen ausreichender Feststellungen stellt einen materiell-rechtlichen Mangel des Urteils dar, der --auch ohne Rüge-- zur Aufhebung der Vorentscheidung führt (z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. April 1999 III R 21/96, BFHE 189, 255, BStBl II 1999, 670; vom 10. Juni 2008 VIII R 76/05, BFHE 222, 313, BStBl II 2008, 937).
  • BFH, 19.02.2002 - VIII R 83/00

    Ein Geschichtskurs von wöchentlich 2 1/2 Zeitstunden im Rahmen eines

    Auszug aus BFH, 09.02.2012 - III R 78/09
    aa) Sprachaufenthalte im Ausland können dann als Berufsausbildung anerkannt werden, wenn sie entweder mit anerkannten Formen der Berufsausbildung verbunden sind (z.B. Besuch eines Colleges oder einer Universität) oder --wie z.B. bei einem Sprachaufenthalt im Rahmen eines Au-pair-Verhältnisses-- von einem theoretisch-systematischen Sprachunterricht begleitet werden, der mit Rücksicht auf seinen Umfang den Schluss auf eine hinreichend gründliche (Sprach-)Ausbildung rechtfertigt (vgl. BFH-Urteil vom 19. Februar 2002 VIII R 83/00, BFHE 198, 192, BStBl II 2002, 469).
  • BFH, 09.06.1999 - VI R 50/98

    Berufsausbildung von Kindern

    Auszug aus BFH, 09.02.2012 - III R 78/09
    Entscheidend ist vielmehr, ob die Erlangung beruflicher Qualifikationen durch systematische Vermittlung von Wissen und Fähigkeiten oder die Erbringung von Arbeitsleistungen im Vordergrund steht (vgl. BFH-Urteil vom 9. Juni 1999 VI R 50/98, BFHE 189, 98, BStBl II 1999, 706).
  • BFH, 09.06.1999 - VI R 143/98

    Berufsausbildung von Kindern

    Auszug aus BFH, 09.02.2012 - III R 78/09
    Entsprechend den zu Au-pair-Verhältnissen aufgestellten Grundsätzen kann auch bei Kindern, die einen Freiwilligendienst im Ausland absolvieren, ein Sprachunterricht von mindestens 10 Wochenstunden als Berufsausbildung anzusehen sein; ausnahmsweise ist auch eine geringere Stundenzahl ausreichend (vgl. BFH-Urteil vom 9. Juni 1999 VI R 143/98, BFHE 189, 107, BStBl II 1999, 710).
  • BFH, 27.04.1999 - III R 21/96

    Haftung bei Subventionsbetrug

    Auszug aus BFH, 09.02.2012 - III R 78/09
    Das Fehlen ausreichender Feststellungen stellt einen materiell-rechtlichen Mangel des Urteils dar, der --auch ohne Rüge-- zur Aufhebung der Vorentscheidung führt (z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. April 1999 III R 21/96, BFHE 189, 255, BStBl II 1999, 670; vom 10. Juni 2008 VIII R 76/05, BFHE 222, 313, BStBl II 2008, 937).
  • BFH, 31.08.2021 - III R 13/20

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 31.08.2021 III R 41/19 - Kindergeld;

    Zweifel an der Ausbildungswilligkeit bestehen weiter, weil es sich beim BFD grundsätzlich nicht um eine Ausbildung handelt (Senatsurteile vom 13.12.2018 - III R 25/18, BFHE 263, 53, BStBl II 2019, 256, sowie vom 09.02.2012 - III R 78/09, BFH/NV 2012, 940).
  • BFH, 13.12.2018 - III R 25/18

    Besuch einer Missionsschule als Berufsausbildung

    Der Umfang und die systematische Vermittlung rechtfertigen den Schluss auf eine hinreichend gründliche (Sprach-)Ausbildung (vgl. BFH-Urteil vom 19. Februar 2002 VIII R 83/00, BFHE 198, 192, BStBl II 2002, 469; Senatsurteil vom 9. Februar 2012 III R 78/09, BFH/NV 2012, 940).

    Dementsprechend ist eine abweichende Beurteilung nicht ausgeschlossen, wenn der Freiwilligendienst, der von einer nicht von § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d EStG erfassten Organisation angeboten wird, einen so engen Bezug zu einem späteren Studium oder einer betrieblichen Ausbildung hat, dass er als Bestandteil einer Berufsausbildung angesehen werden kann (vgl. Senatsurteil in BFH/NV 2012, 940, Rz 11).

  • FG München, 14.12.2015 - 7 K 18/15

    Besuch einer Jüngerschaftsschule / Glaubensschule als Berufsausbildung

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung wurde über Fälle entschieden, in denen das Kind einen Freiwilligendienst bei einer Ordensgemeinschaft als Missionarin auf Zeit bzw. in einem christlichen Konferenzzentrum im Ausland absolvierte (BFH-Urteile in BFH/NV 2011, 1325; vom 9. Februar 2012 III R 78/09, BFH/NV 2012, 940).

    Denn Freiwilligendienste dienten in der Regel nicht der Vorbereitung auf einen konkret angestrebten Beruf, sondern der Erlangung sozialer Erfahrungen und der Stärkung des Verantwortungsbewusstseins für das Gemeinwohl (vgl. BFH-Urt. in BFH/NV 2011, 1325; in BFH/NV 2012, 940; in BStBl II 2014, 717).

    Entscheidend sei vielmehr, ob die Erlangung beruflicher Qualifikationen durch systematische Vermittlung von Wissen und Fähigkeiten oder die Erbringung von Arbeitsleistungen im Vordergrund stehe (BFH-Urt. vom 9. Juni 1999 VI R 50/98, BStBl II 199, 706; in BFH/NV 2012, 940).

  • BFH, 08.05.2014 - III R 41/13

    Reserveoffiziersanwärterausbildung ist Berufsausbildung

    dd) Ein Kind wird nicht für einen Beruf ausgebildet, wenn nicht die Erlangung beruflicher Qualifikationen, sondern die Erbringung von Arbeitsleistungen im Vordergrund steht (Senatsurteil in BFH/NV 2011, 26), oder wenn --wie regelmäßig bei Freiwilligendiensten (Senatsurteil vom 9. Februar 2012 III R 78/09, BFH/NV 2012, 940)-- die Erlangung sozialer Erfahrungen und die Stärkung des Verantwortungsbewusstseins und nicht die Vorbereitung auf einen Beruf bezweckt wird.
  • FG Münster, 12.05.2016 - 6 K 2896/15

    Anspruch auf Kindergeld nach dem Abschluss der Ausbildung eines erwachsenen

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung wurde über Fälle entschieden, in denen das Kind einen Freiwilligendienst bei einer Ordensgemeinschaft als Missionarin auf Zeit bzw. in einem christlichen Konferenzzentrum im Ausland absolvierte (BFH-Urteile vom 07.04.2011 III R 11/09, a.a.O.; vom 09.02.2012 III R 78/09, BFH/NV 2012, 940).

    Denn Freiwilligendienste dienten in der Regel nicht der Vorbereitung auf einen konkret angestrebten Beruf, sondern der Erlangung sozialer Erfahrungen und der Stärkung des Verantwortungsbewusstseins für das Gemeinwohl (vgl. BFH-Urteile vom 07.04.2011 III R 11/09, a.a.O.; vom 09.02.2012 III R 78/09, a.a.O.; vom 08.05.2014 III R 41/13, a.a.O.).

    Entscheidend sei vielmehr, ob die Erlangung beruflicher Qualifikationen durch systematische Vermittlung von Wissen und Fähigkeiten oder die Erbringung von Arbeitsleistungen im Vordergrund stehe (BFH-Urteile vom 09.06.1999 VI R 50/98, BStBl II 199, 706; vom 09.02.2012 III R 78/09, a.a.O.).

  • FG Nürnberg, 09.01.2023 - 3 K 782/22

    Kindergeld im Rahmen der Erstausbildung

    Der Freiwilligendienst sei grundsätzlich keine Berufsausbildung (Hinweis auf BFH-Urteile vom 07.04.2011 III R 11/09, BFH/NV 2011, 1325 m.w.N., und vom 09.02.2012 III R 78/09, BFH/NV 2012, 940).

    Der Freiwilligendienst dient in der Regel nicht der Vorbereitung auf einen konkret angestrebten Beruf, sondern der Erlangung sozialer Erfahrungen und der Stärkung des Verantwortungsbewusstseins für das Gemeinwohl (BFH-Urteile vom 07.04.2011 III R 11/09, BFH/NV 2011, 1325 m.w.N., und vom 09.02.2012 III R 78/09, BFH/NV 2012, 940).

  • BFH, 18.06.2014 - III B 19/14

    Anspruch auf Kindergeld bei Freiwilligendienst nur bei anerkannten Diensten -

    Auch wenn eine abweichende Beurteilung nicht ausgeschlossen ist (vgl. Senatsurteil vom 9. Februar 2012 III R 78/09, BFH/NV 2012, 940), ist die Frage, ob ein Zusammenhang zwischen dem Freiwilligendienst und dem angestrebten Beruf besteht, eine Frage der tatrichterlichen Würdigung des FG, die revisionsrechtlich bindend ist, soweit sie verfahrensrechtlich einwandfrei zustande gekommen ist und nicht durch Denkfehler oder durch die Verletzung von Erfahrungssätzen beeinflusst ist (BFH-Urteil vom 26. Januar 2005 VI R 71/03, BFHE 208, 572, BStBl II 2005, 349).
  • FG Rheinland-Pfalz, 16.07.2008 - 1 K 1252/08

    Voraussetzungen für ein freiwilliges soziales Jahr in England

    Das Beschwerdeverfahren wird unter dem Az. III R 78/09 als Revisionsverfahren fortgeführt (BFH-Beschluss vom 26.11.2009, III B 199/08, nicht dokumentiert).
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