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BFH, 09.03.1994 - X B 68/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Angemessenheit von Hinzuschätzungen im Rahmen der Gewinnermittlung - Handelsrechtliche und steuerrechtliche Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung - Differenzierung des Wechselinkassos nach bereits vollzogenen und erst in Aussicht genommenen Lieferungsgeschäften
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 02.05.1974 - IV B 3/74
Tragende Gründe des Urteils - Zulassungsgrund - Revision - Voraussetzungen für …
Auszug aus BFH, 09.03.1994 - X B 68/93
Die Zulassung der Revision gegen ein kumulativ begründetes Urteil kann nur erreicht werden, wenn hinsichtlich jeder Begründung Zulassungsgründe vorliegen (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 2. Mai 1974 IV B 3/74, BFHE 112, 337, BStBl II 1974, 524). - BFH, 15.02.1989 - X R 16/86
Beweiswürdigung - Schätzung
Auszug aus BFH, 09.03.1994 - X B 68/93
Die Bedeutung der Beweislast bei Hinzuschätzungen ist hinreichend geklärt (BFH-Urteil vom 15. Februar 1989 X R 16/86, BFHE 156, 38, BStBl II 1989, 462).
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 21.10.2009 - 1 K 127/05
Im Wege einer Sammelbuchung gebuchte Ansparrücklage
Eine ordnungsgemäße Buchführung muss so beschaffen sein, dass der Betriebsprüfer innerhalb angemessener Zeit einen Überblick erlangen kann (§ 145 Abs. 1 AO; BFH-Beschluss vom 09. März 1994 - X B 68/93, BFH/NV 1994, 760).