Rechtsprechung
BFH, 09.03.1998 - III B 209/96 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an eine aus Gründen der Rechtsklarheit und Rechtseinheitlichkeit erstrebten Revisionsentscheidung - Maßgebliches Kriterium bei der Gewährung einer erhöhten Investitionszulage an einen handwerklichen Betrieb
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (18)
- BFH, 04.05.1999 - IX B 38/99
Eigennutzung i.S. des § 4 EigZulG
Die Rechtsfrage ist auch nicht klärungsbedürftig, wenn auf den Sachverhalt durch die Rechtsprechung geklärte Rechtsgrundsätze anzuwenden sind (vgl. z.B. BFH-Beschluß vom 29. Januar 1987 V B 33/85, BFHE 148, 560, BStBl II 1987, 316) und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute höchstrichterliche Prüfung und Entscheidung dieser Frage geboten erscheinen lassen (vgl. z.B. BFH-Beschluß vom 9. März 1998 III B 209/96, BFH/NV 1998, 1261;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Anm. 9). - BFH, 29.04.2002 - IV B 29/01
Gewerbliche Tätigkeit einer Laborarztpraxis
Die Rechtsfrage ist auch nicht klärungsbedürftig, wenn auf den Sachverhalt durch die Rechtsprechung geklärte Rechtsgrundsätze anzuwenden sind (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 29. Januar 1987 V B 33/85, BFHE 148, 560, BStBl II 1987, 316) und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute höchstrichterliche Prüfung und Entscheidung dieser Frage geboten erscheinen lassen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 9. März 1998 III B 209/96, BFH/NV 1998, 1261). - BFH, 31.08.2005 - IV B 205/03
Eigenverantwortliche Tätigkeit eines Krankengymnasten
Die Rechtsfrage ist auch nicht klärungsbedürftig, wenn auf den maßgebenden Sachverhalt durch die Rechtsprechung geklärte Rechtsgrundsätze anzuwenden sind (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 29. Januar 1987 V B 33/85, BFHE 148, 560, BStBl II 1987, 316) und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute höchstrichterliche Prüfung und Entscheidung dieser Frage geboten erscheinen lassen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 9. März 1998 III B 209/96, BFH/NV 1998, 1261).
- BFH, 16.03.2000 - III B 42/99
Erhöhte InvZul wegen sog. DDR-Ansässigkeit; grundsätzliche Bedeutung der …
Das gilt selbst dann, wenn zugunsten der Klägerin davon ausgegangen wird, dass sie --wie auf S. 3 der Beschwerdeschrift angedeutet-- eine Abweichung vom Beschluss des BFH vom 9. März 1998 III B 209/96 (BFH/NV 1998, 1261) und damit wiederum von den in diesem Beschluss genannten Urteilen des BFH rügen wollte und nicht eine solche von dem ausdrücklich als Divergenzentscheidung bezeichneten, aber in keiner Weise einschlägigen BFH-Beschluss vom 21. Mai 1996 III B 44/93 (…BFH/NV 1996, 743).Bei dieser Rechts- und Sachlage ist die Behauptung der Klägerin, das FG sei vom (maßgebenden) BFH-Beschluss in BFH/NV 1998, 1261 (und den dort genannten BFH-Urteilen) insoweit abgewichen, als nach seiner Auffassung der Antrag auf Eintragung in die Handwerksrolle bereits im Zeitpunkt der Beantragung der Investitionszulage hätte gestellt sein müssen, als der Zeitpunkt des Investitionsabschlusses nicht maßgeblich sei, als es ihm, dem FG, nicht ausreiche, dass die Eintragung des Betriebs überhaupt erfolgte und als die Handwerkereigenschaft bereits zum Zeitpunkt des Investitionsabschlusses hätte vorliegen müssen, z.T. nicht schlüssig und im Übrigen sogar unzutreffend oder nicht nachvollziehbar.
Bei Annahme, die Klägerin habe unmittelbar und ausschließlich eine Abweichung von dem Senatsbeschluss in BFH/NV 1998, 1261 rügen wollen, wäre die Beschwerde insoweit bereits deswegen unzulässig, weil dieser Beschluss keine Divergenzentscheidung i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO sein kann.
- BFH, 30.08.2005 - IV B 102/03
Gewerbesteuerpflicht für Kursmakler und Kursmaklerstellvertreter
Die Rechtsfrage ist auch nicht klärungsbedürftig, wenn auf den betreffenden Sachverhalt durch die Rechtsprechung geklärte Rechtsgrundsätze anzuwenden sind (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 29. Januar 1987 V B 33/85, BFHE 148, 560, BStBl II 1987, 316) und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute höchstrichterliche Prüfung und Entscheidung dieser Frage geboten erscheinen lassen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 9. März 1998 III B 209/96, BFH/NV 1998, 1261). - BFH, 07.05.2003 - IV B 206/01
Verfassungsmäßigkeit der Außenprüfung
Ferner fehlt es an der Klärungsbedürftigkeit, wenn auf den betreffenden Sachverhalt durch die Rechtsprechung geklärte Rechtsgrundsätze anzuwenden (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 29. Januar 1987 V B 33/85, BFHE 148, 560, BStBl II 1987, 316) und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute höchstrichterliche Prüfung und Entscheidung dieser Frage geboten erscheinen lassen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 9. März 1998 III B 209/96, BFH/NV 1998, 1261). - BFH, 27.05.2005 - IV B 76/03
Freiberufler: Vergütungen für mehrjährige Tätigkeit keine außerordentliche …
Die Rechtsfrage ist auch nicht klärungsbedürftig, wenn auf den Sachverhalt durch die Rechtsprechung geklärte Rechtsgrundsätze anzuwenden sind (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 29. Januar 1987 V B 33/85, BFHE 148, 560, BStBl II 1987, 316) und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute höchstrichterliche Prüfung und Entscheidung dieser Frage geboten erscheinen lassen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 9. März 1998 III B 209/96, BFH/NV 1998, 1261). - BFH, 13.12.2000 - IX B 109/00
Ferien- oder Wochenendwohnung
Eine Rechtsfrage ist auch dann nicht kärungsbedürftig, wenn auf den Sachverhalt durch die Rechtsprechung geklärte Rechtsgrundsätze anzuwenden sind und keine neuen Gesichtspunkte vorgetragen werden oder erkennbar sind, die eine erneute höchstrichterliche Prüfung und Entscheidung dieser Frage geboten erscheinen lassen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 29. Januar 1987 V B 33/85, BFHE 148, 560, BStBl II 1987, 316; vom 9. März 1998 III B 209/96, BFH/NV 1998, 1261). - BFH, 27.04.2010 - X B 180/09
Eignung der bedingten Veräußerungsabsicht als Kriterium zur Abgrenzung des …
Insbesondere muss der Beschwerdeführer deutlich machen, welche neuen gewichtigen, vom BFH bislang nicht geprüften Einwendungen im Schrifttum und in der Rechtsprechung der Instanzgerichte gegen die höchstrichterliche Rechtsprechung erhoben werden (vgl. BFH-Beschluss vom 9. März 1998 III B 209/96, BFH/NV 1998, 1261, m.w.N.). - BFH, 24.06.2004 - IV B 182/02
Fragen nach der Einbeziehung von Kosten in das Umsatzvergleichsverfahren und ob …
Eine Rechtsfrage ist u.a. dann nicht klärungsbedürftig, wenn auf den zu beurteilenden Sachverhalt durch die Rechtsprechung geklärte Rechtsgrundsätze anzuwenden (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 29. Januar 1987 V B 33/85, BFHE 148, 560, BStBl II 1987, 316) und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute höchstrichterliche Prüfung und Entscheidung dieser Frage geboten erscheinen lassen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 9. März 1998 III B 209/96, BFH/NV 1998, 1261). - BFH, 28.09.2000 - III B 126/98
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage; Verfahrensmangel bei unzutreffender …
- BFH, 17.05.2000 - III B 71/99
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Aufwendungen für Adoption als …
- BFH, 29.03.2001 - III B 57/00
Sachverständigengutachten; Zweitgutachten
- BFH, 15.12.2000 - III B 86/00
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache
- BFH, 04.12.2000 - III B 72/00
Außergewöhnliche Belastung; nachträglicher Einbau eines Personenaufzugs
- BFH, 18.12.2000 - III B 90/00
Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Darlegung der …
- BFH, 11.12.2000 - III B 53/00
Keine außergewöhnlichen Belastungen: Errichtung einer Garage
- BFH, 22.08.2000 - III B 104/98
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage; Divergenz