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   BFH, 09.03.2004 - X B 141/03   

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https://dejure.org/2004,11473
BFH, 09.03.2004 - X B 141/03 (https://dejure.org/2004,11473)
BFH, Entscheidung vom 09.03.2004 - X B 141/03 (https://dejure.org/2004,11473)
BFH, Entscheidung vom 09. März 2004 - X B 141/03 (https://dejure.org/2004,11473)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 4; ; EStG § 9; ; EStG § 12 Nr. 1; ; EStG § 12 Nr. 2; ; FGO § 104 Abs. 2; ; FGO § 105 Abs. 4; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 4 § 9 § 12; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
    Fremdvergleich: Transfer von Werten zwischen nahen Angehörigen über eine KapG

  • datenbank.nwb.de

    Fremdvergleich beim Transfer von Werten an eine KapGes, an der ein naher Angehöriger beteiligt ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 28.03.2000 - VIII R 68/96

    Unentgeltliche Nutzungsüberlassung an eine GmbH

    Auszug aus BFH, 09.03.2004 - X B 141/03
    Im Rahmen des danach erforderlichen Fremdvergleichs ist zu prüfen, ob auch ein fremder Dritter den von dem Angehörigen zugunsten der Kapitalgesellschaft geleisteten Beitrag erbracht hätte (vgl. BFH-Urteil vom 28. März 2000 VIII R 68/96, BFHE 191, 505, BFH/NV 2000, 1278).
  • BFH, 28.08.2001 - X B 60/01

    Beschwerde - Finanzgericht - Zulassung - Rechtsmittel - Divergenz - Beschwer -

    Auszug aus BFH, 09.03.2004 - X B 141/03
    Einwände, die sich allein gegen die Richtigkeit des angefochtenen Urteils wenden, sind grundsätzlich nicht geeignet, das für das Zulassungsverfahren erforderliche Allgemeininteresse zu indizieren (vgl. Senatsentscheidung vom 28. August 2001 X B 60/01, BFH/NV 2002, 347, m.w.N.).
  • BFH, 17.10.2001 - III B 65/01

    Beschwerde - Nichtzulassungsbeschwerde - Zulassungsgrund -

    Auszug aus BFH, 09.03.2004 - X B 141/03
    Darüber hinaus ist auf die Bedeutung der Klärung der konkreten Rechtsfrage für die Allgemeinheit einzugehen (BFH-Beschluss vom 17. Oktober 2001 III B 65/01, BFH/NV 2002, 217).
  • BFH, 23.08.2002 - IV B 89/01

    NZB; Verfahrensmangel; Urteilszustellung

    Auszug aus BFH, 09.03.2004 - X B 141/03
    In einem solchen Fall kann von einem Verfahrensmangel erst dann gesprochen werden, wenn das vollständige Urteil nicht binnen fünf Monaten, gerechnet von dem nach § 104 Abs. 2 FGO maßgebenden Termin, an die Geschäftsstelle übergeben worden ist (vgl. BFH-Beschluss vom 23. August 2002 IV B 89/01, BFH/NV 2003, 177, m.w.N.; Beschluss des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 27. April 1993 GmS-OGB 1/92, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1993, 674).
  • BFH, 27.03.1998 - X B 117/97

    Nichtiges Scheingeschäft entgegen einer wirksam notariellen Urkunde als Grundlage

    Auszug aus BFH, 09.03.2004 - X B 141/03
    Durch den Fremdvergleich (Drittvergleich) soll bei Vermögensverschiebungen zwischen nahen Angehörigen der Anwendungsbereich des § 4 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) --wie auch der des § 9 EStG-- im Hinblick auf die Abzugsverbote des § 12 Nr. 1 und Nr. 2 EStG sachgerecht eingegrenzt werden (vgl. BFH-Beschluss vom 27. März 1998 X B 117/97, BFH/NV 1998, 1212).
  • GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92

    Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil

    Auszug aus BFH, 09.03.2004 - X B 141/03
    In einem solchen Fall kann von einem Verfahrensmangel erst dann gesprochen werden, wenn das vollständige Urteil nicht binnen fünf Monaten, gerechnet von dem nach § 104 Abs. 2 FGO maßgebenden Termin, an die Geschäftsstelle übergeben worden ist (vgl. BFH-Beschluss vom 23. August 2002 IV B 89/01, BFH/NV 2003, 177, m.w.N.; Beschluss des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 27. April 1993 GmS-OGB 1/92, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1993, 674).
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