Rechtsprechung
   BFH, 09.03.2004 - X B 68/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2796
BFH, 09.03.2004 - X B 68/03 (https://dejure.org/2004,2796)
BFH, Entscheidung vom 09.03.2004 - X B 68/03 (https://dejure.org/2004,2796)
BFH, Entscheidung vom 09. März 2004 - X B 68/03 (https://dejure.org/2004,2796)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,2796) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an Rüge mangelnder Sachverhaltsaufklärung von Amts wegen - Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten - Revisionszulassungsgrund des Verstoßes gegen Denkgesetze

  • Judicialis

    EStG § 50a; ; FGO § 96 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 100 Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 § 116 Abs. 3 S. 3
    NZB: fehlerhafte Schätzung

  • datenbank.nwb.de

    Zulassung der Revision bei Schätzungsfehlern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 13.10.2003 - IV B 85/02

    Revisionszulassung bei schwerwiegendem Fehler

    Auszug aus BFH, 09.03.2004 - X B 68/03
    Auch wenn der Kläger damit möglicherweise sinngemäß einen Verstoß des FG gegen die Denkgesetze bei der Behandlung der N-Tournee im Rahmen der Geldverkehrsrechnung rügen wollte, hat er jedenfalls nicht dargelegt, dass es sich dabei um einen besonders schwerwiegenden materiell-rechtlichen Fehler handelt, der nach den Vorstellungen des Gesetzgebers (vgl. Begründung zum Entwurf eines 2.FGO-Änderungsgesetzes, BTDrucks 14/4061, 9) und der Rechtsprechung des BFH (vgl. Beschluss vom 13. Oktober 2003 IV B 85/02, BFHE 203, 404, BStBl II 2004, 25, m.w.N.) ausnahmsweise zur Zulassung der Revision führen kann.

    Der IV. Senat hat in seinem Beschluss in BFHE 203, 404, BStBl II 2004, 25 eine vom FG bestätigte Schätzung des dort beklagten FA für objektiv willkürlich gehalten, bei der aus dem Betrieb einer Taxe auf der Basis einer Wegstrecke von 80 000 km ein Gewinn von 94 000 DM, der mehr als 85 % des Umsatzes betragen sollte, angenommen worden war.

  • BFH, 20.09.1989 - X R 39/87

    Kassenfehlbeträge können Anlaß geben, die (baren) Betriebseinnahmen zu schätzen.

    Auszug aus BFH, 09.03.2004 - X B 68/03
    Insoweit bringt der Kläger vor, das Vorgehen des FG widerspreche dem BFH-Urteil vom 20. September 1989 X R 39/87 (BFHE 158, 301, BStBl II 1990, 109), wo "in einem ähnlich gelagerten Fall" das Urteil eines FG, das seine eigene Schätzungsbefugnis nicht wahrgenommen habe, als rechtsfehlerhaft aufgehoben worden sei.

    Indes hatte der Senat in dem vom Kläger angeführten Urteil in BFHE 158, 301, BStBl II 1990, 109 die Entscheidung des FG deshalb aufgehoben, weil dies die Sache nach § 100 Abs. 2 Satz 2 FGO in der bis zum 31. Dezember 1992 geltenden Fassung ohne eigene Sachentscheidung an das FA zurückverwiesen hatte.

  • BFH, 07.08.2002 - VII B 214/01

    Divergenz; Sicherung der Einheitlichkeit der Rspr.; Verletzung der

    Auszug aus BFH, 09.03.2004 - X B 68/03
    Im Übrigen hat es der Kläger versäumt, einen abstrakten Rechtssatz im angefochtenen FG-Urteil zu bezeichnen, was nach ständiger Rechtsprechung zur Darlegung einer Divergenzrüge erforderlich gewesen wäre (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 7. August 2002 VII B 214/01, BFH/NV 2002, 1606, und vom 24. März 2003 II B 41/02, BFH/NV 2003, 1067).
  • BFH, 20.08.1997 - I B 128/96

    VGA bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern

    Auszug aus BFH, 09.03.2004 - X B 68/03
    Ein Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten und damit gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO ist dann gegeben, wenn das FG seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt hat, der dem schriftlichen oder protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht, oder wenn es eine nach den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt gelassen hat und die angefochtene Entscheidung darauf beruht (BFH-Beschlüsse vom 12. September 1996 X B 76/96, BFH/NV 1997, 246; vom 17. Juni 1997 X B 193/96, BFH/NV 1997, 794; vom 20. August 1997 I B 128/96, BFH/NV 1998, 353; vom 18. Mai 2000 VII B 36/99, BFH/NV 2000, 1355, und vom 2. April 2002 X B 56/01, BFH/NV 2002, 947).
  • BFH, 24.03.2003 - II B 41/02

    NZB: kumulative Urteilsbegründung

    Auszug aus BFH, 09.03.2004 - X B 68/03
    Im Übrigen hat es der Kläger versäumt, einen abstrakten Rechtssatz im angefochtenen FG-Urteil zu bezeichnen, was nach ständiger Rechtsprechung zur Darlegung einer Divergenzrüge erforderlich gewesen wäre (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 7. August 2002 VII B 214/01, BFH/NV 2002, 1606, und vom 24. März 2003 II B 41/02, BFH/NV 2003, 1067).
  • BFH, 12.09.1996 - X B 76/96

    Voraussetzungen für den Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten als

    Auszug aus BFH, 09.03.2004 - X B 68/03
    Ein Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten und damit gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO ist dann gegeben, wenn das FG seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt hat, der dem schriftlichen oder protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht, oder wenn es eine nach den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt gelassen hat und die angefochtene Entscheidung darauf beruht (BFH-Beschlüsse vom 12. September 1996 X B 76/96, BFH/NV 1997, 246; vom 17. Juni 1997 X B 193/96, BFH/NV 1997, 794; vom 20. August 1997 I B 128/96, BFH/NV 1998, 353; vom 18. Mai 2000 VII B 36/99, BFH/NV 2000, 1355, und vom 2. April 2002 X B 56/01, BFH/NV 2002, 947).
  • BFH, 02.04.2002 - X B 56/01

    Verfahrensmängel bei NZB; Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten; Verletzung

    Auszug aus BFH, 09.03.2004 - X B 68/03
    Ein Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten und damit gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO ist dann gegeben, wenn das FG seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt hat, der dem schriftlichen oder protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht, oder wenn es eine nach den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt gelassen hat und die angefochtene Entscheidung darauf beruht (BFH-Beschlüsse vom 12. September 1996 X B 76/96, BFH/NV 1997, 246; vom 17. Juni 1997 X B 193/96, BFH/NV 1997, 794; vom 20. August 1997 I B 128/96, BFH/NV 1998, 353; vom 18. Mai 2000 VII B 36/99, BFH/NV 2000, 1355, und vom 2. April 2002 X B 56/01, BFH/NV 2002, 947).
  • BFH, 25.06.2002 - X B 199/01

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 09.03.2004 - X B 68/03
    Wird ein Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) mit der Begründung gerügt, das Finanzgericht (FG) hätte auch ohne entsprechenden Beweisantritt von Amts wegen den Sachverhalt weiter aufklären müssen, so sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) Ausführungen dazu erforderlich, welche Beweise das FG von Amts wegen hätte erheben müssen, aus welchen Gründen sich ihm die Notwendigkeit einer Beweiserhebung auch ohne Antrag hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern die Beweiserhebung auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (BFH-Urteil vom 6. Juni 2000 VII R 72/99, BFHE 192, 390; Senatsbeschluss vom 25. Juni 2002 X B 199/01, BFH/NV 2002, 1332).
  • BFH, 06.06.2000 - VII R 72/99

    Zollrecht; Einreihung einer Ware als Kultur von Mikroorganismen

    Auszug aus BFH, 09.03.2004 - X B 68/03
    Wird ein Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) mit der Begründung gerügt, das Finanzgericht (FG) hätte auch ohne entsprechenden Beweisantritt von Amts wegen den Sachverhalt weiter aufklären müssen, so sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) Ausführungen dazu erforderlich, welche Beweise das FG von Amts wegen hätte erheben müssen, aus welchen Gründen sich ihm die Notwendigkeit einer Beweiserhebung auch ohne Antrag hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern die Beweiserhebung auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (BFH-Urteil vom 6. Juni 2000 VII R 72/99, BFHE 192, 390; Senatsbeschluss vom 25. Juni 2002 X B 199/01, BFH/NV 2002, 1332).
  • BFH, 17.06.1997 - X B 193/96

    Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten als Zulassungsgrund für die Beschwerde

    Auszug aus BFH, 09.03.2004 - X B 68/03
    Ein Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten und damit gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO ist dann gegeben, wenn das FG seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt hat, der dem schriftlichen oder protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht, oder wenn es eine nach den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt gelassen hat und die angefochtene Entscheidung darauf beruht (BFH-Beschlüsse vom 12. September 1996 X B 76/96, BFH/NV 1997, 246; vom 17. Juni 1997 X B 193/96, BFH/NV 1997, 794; vom 20. August 1997 I B 128/96, BFH/NV 1998, 353; vom 18. Mai 2000 VII B 36/99, BFH/NV 2000, 1355, und vom 2. April 2002 X B 56/01, BFH/NV 2002, 947).
  • BFH, 27.06.1985 - I B 27/85

    Nichtzulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung - Rechtsschutzinteresse

  • BFH, 18.05.2000 - VII B 36/99

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Verstoß gegen den klaren Inhalt der

  • BFH, 30.08.2006 - XI B 25/06

    Abschreibung - Anschaffungskosten für Oberklasse-Pkw unangemessen?

    Begehrt der Beschwerdeführer die Zulassung der Revision mit der Begründung, dass das anzufechtende Urteil des Finanzgerichts (FG) Rechtsanwendungsfehler von erheblichem Gewicht enthalte, so muss er substantiiert darlegen, dass das Urteil "objektiv willkürlich" erscheine oder auf sachfremden Erwägungen beruhe und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar sei (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. Oktober 2003 IV B 85/02, BFHE 203, 404, BStBl II 2004, 25; vom 9. März 2004 X B 68/03, BFH/NV 2004, 1112, und vom 14. Oktober 2005 X B 44/05, BFH/NV 2006, 114).
  • BFH, 01.09.2008 - IV B 4/08

    Übergehen eines Beweisantrag - Rügeverlust - Revisionszulassung wegen greifbarer

    Das ist nicht bei jedem Verstoß gegen die Denkgesetze der Fall (BFH-Beschluss vom 9. März 2004 X B 68/03, BFH/NV 2004, 1112).
  • BFH, 04.10.2010 - III B 82/10

    Grundsätzliche Bedeutung der Kindergeldberechtigung von Ausländern -

    b) Die Rüge eines entsprechenden Verfahrensverstoßes setzt die Darlegung voraus, dass das FG seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt habe, der dem schriftlichen oder protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspreche oder eine nach den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt gelassen habe (BFH-Beschluss vom 9. März 2004 X B 68/03, BFH/NV 2004, 1112).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht