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   BFH, 09.03.2010 - VIII R 32/07   

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https://dejure.org/2010,889
BFH, 09.03.2010 - VIII R 32/07 (https://dejure.org/2010,889)
BFH, Entscheidung vom 09.03.2010 - VIII R 32/07 (https://dejure.org/2010,889)
BFH, Entscheidung vom 09. März 2010 - VIII R 32/07 (https://dejure.org/2010,889)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Teilnahme an Auslandsreisen des Ministerpräsidenten als Mitglied einer Wirtschaftsdelegation - Teilnahme am Weltwirtschaftsforum in Davos - Verdeckte Gewinnausschüttung - Beurteilung der privaten oder beruflichen Veranlassung von Auslandsreisen - Keine Bindung des BFH an ...

  • openjur.de

    Teilnahme an Auslandsreisen des Ministerpräsidenten als Mitglied einer Wirtschaftsdelegation; Teilnahme am Weltwirtschaftsforum in Davos; Verdeckte Gewinnausschüttung; Beurteilung der privaten oder beruflichen Veranlassung von Auslandsreisen; Keine Bindung des BFH an ...

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 20 Abs 1 Nr 1 S 2, FGO § 126 Abs 3 S 1 Nr 2, EStG § 20 Abs 1 Nr 1 S 2, FGO § 118 Abs 2, EStG § 4 Abs 4, EStG § 4 Abs 4, EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1
    Teilnahme an Auslandsreisen des Ministerpräsidenten als Mitglied einer Wirtschaftsdelegation - Teilnahme am Weltwirtschaftsforum in Davos - Verdeckte Gewinnausschüttung - Beurteilung der privaten oder beruflichen Veranlassung von Auslandsreisen - Keine Bindung des BFH an ...

  • Bundesfinanzhof

    Teilnahme an Auslandsreisen des Ministerpräsidenten als Mitglied einer Wirtschaftsdelegation - Teilnahme am Weltwirtschaftsforum in Davos - Verdeckte Gewinnausschüttung - Beurteilung der privaten oder beruflichen Veranlassung von Auslandsreisen - Keine Bindung des BFH an ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG 1990, § 126 Abs 3 S 1 Nr 2 FGO, § 20 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG 1997, § 118 Abs 2 FGO, § 4 Abs 4 EStG 1990
    Teilnahme an Auslandsreisen des Ministerpräsidenten als Mitglied einer Wirtschaftsdelegation - Teilnahme am Weltwirtschaftsforum in Davos - Verdeckte Gewinnausschüttung - Beurteilung der privaten oder beruflichen Veranlassung von Auslandsreisen - Keine Bindung des BFH an ...

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Reisekosten für Reisen als Mitglied einer Wirtschaftsdelegation oder zum Weltwirtschaftsforum können abziehbare Betriebsausgaben sein

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Abgrenzung: Betriebsausgaben und verdeckte Gewinnausschüttung - Teilnahme an Auslandsreisen eines Ministerpräsidenten als Mitglied einer Wirtschaftsdelegation und Teilnahme am Weltwirtschaftsforum in Davos

  • Betriebs-Berater

    Reisekosten eines Unternehmers für Teilnahme an offiziellen Reisen

  • rewis.io

    Teilnahme an Auslandsreisen des Ministerpräsidenten als Mitglied einer Wirtschaftsdelegation - Teilnahme am Weltwirtschaftsforum in Davos - Verdeckte Gewinnausschüttung - Beurteilung der privaten oder beruflichen Veranlassung von Auslandsreisen - Keine Bindung des BFH an ...

  • rewis.io

    Teilnahme an Auslandsreisen des Ministerpräsidenten als Mitglied einer Wirtschaftsdelegation - Teilnahme am Weltwirtschaftsforum in Davos - Verdeckte Gewinnausschüttung - Beurteilung der privaten oder beruflichen Veranlassung von Auslandsreisen - Keine Bindung des BFH an ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2
    Betriebliche Veranlassung einer beabsichtigten Anbahnung von Kontakten zu Politikern und Unternehmen auf einer Auslandsreise eines Unternehmers mit dem Ministerpräsidenten; Internationale Ausrichtung von Repräsentanten einzelner Unternehmen auf Delegationsreisen

  • datenbank.nwb.de

    Teilnahme an Auslandsreisen des Ministerpräsidenten als Mitglied einer Wirtschaftsdelegation (Teilnahme am Weltwirtschaftsforum in Davos)

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Teilnahme eines Unternehmers an Auslandsreisen des Ministerpräsidenten als Mitglied einer Wirtschaftsdelegation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Reisekosten eines Unternehmers für die Teilnahme an offiziellen Reisen von Regierungsmitgliedern und am World Economic Forum können abziehbar sein

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Unternehmer in der Regierungsdelegation

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betriebliche Veranlassung einer beabsichtigten Anbahnung von Kontakten zu Politikern und Unternehmen auf einer Auslandsreise eines Unternehmers mit dem Ministerpräsidenten; Internationale Ausrichtung von Repräsentanten einzelner Unternehmen auf Delegationsreisen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Teilnahme an Delegationsreise von Regierungsmitgliedern

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Unternehmerreisen zur Kontaktpflege mit Politikern abziehbar

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Reisekosten eines Unternehmers für die Teilnahme an offiziellen Reisen von Regierungsmitgliedern und am World Economic Forum können abziehbar sein

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Reisekosten eines Unternehmers für die Teilnahme an offiziellen Reisen von Regierungsmitgliedern und am World Economic Forum

  • 123recht.net (Pressemeldung, 9.6.2010)

    Reise mit Politikern ist kein Privatvergnügen // Kosten sind im Regelfall Betriebsausgaben

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 229, 129
  • NJW 2010, 12
  • NJW 2010, 2687
  • NZA 2010, 994
  • DB 2010, 1266
  • DB 2010, 1482
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (17)

  • BFH, 27.11.1978 - GrS 8/77

    Beschluß des Großen Senats zur Frage, wann und inwieweit Aufwendungen für die

    Auszug aus BFH, 09.03.2010 - VIII R 32/07
    b) Nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 27. November 1978 GrS 8/77, BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213) sind Auslandsreisen, denen offensichtlich ein unmittelbarer betrieblicher (beruflicher) Anlass zugrunde liegt (wie z.B. das Aufsuchen eines Geschäftsfreundes, das Halten eines Fachvortrages auf einem Fachkongress oder die Durchführung eines Forschungsauftrages) anders zu beurteilen als Auslandsreisen, denen ein solch konkreter Bezug zur betrieblichen (beruflichen) Tätigkeit fehlt und bei denen häufig auch private Interessen eine Rolle spielen.

    Bei solchen Auslandsaufenthalten müssen die Beurteilungsmerkmale, die jeweils für eine private oder betriebliche (berufliche) Veranlassung der Reise sprechen, gegeneinander abgewogen werden (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213).

    c) Die tatsächliche Feststellung der Merkmale und ihre Gewichtung (Würdigung) ist im Einzelfall Aufgabe des FG als Tatsacheninstanz (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213).

  • BFH, 21.09.2009 - GrS 1/06

    Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise

    Auszug aus BFH, 09.03.2010 - VIII R 32/07
    Eine unbedeutende private Mitveranlassung steht dem vollständigen Abzug von Betriebsausgaben oder Werbungskosten nicht entgegen (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 21. September 2009 GrS 1/06, BFHE 227, 1, 28).

    Auch stehen sie einer Aufteilung der Kosten nach den beruflichen und privaten Zeitanteilen der Reise nicht entgegen (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 227, 1, 30).

    Nach den vorliegenden Reiseprogrammen ist überdies nicht davon auszugehen, dass im Streitfall eine Aufteilung der Kosten für abtrennbare privat veranlasste Reiseteile nach Maßgabe des Beschlusses des Großen Senats des BFH in BFHE 227, 1 in Betracht kommt.

  • BFH, 14.07.1988 - IV R 57/87

    Zur betrieblichen Veranlassung der Aufwendungen für ein Steuerberater-Symposium

    Auszug aus BFH, 09.03.2010 - VIII R 32/07
    Letzteres trifft insbesondere bei sog. Kongressreisen und Reisen zu Informationszwecken sowie zu Sprachkursen im Ausland zu (BFH-Urteile vom 14. Juli 1988 IV R 57/87, BFHE 154, 312, BStBl II 1989, 19; vom 22. Juli 1993 VI R 103/92, BFHE 171, 552, BStBl II 1993, 787; vom 21. August 1995 VI R 47/95, BFHE 179, 37, BStBl II 1996, 10).

    Es kann dann z.B. auf die Art der dargebotenen Informationen, den Teilnehmerkreis, die Reiseroute und den Charakter der aufgesuchten Orte als beliebte Ziele des Tourismus, die fachliche Organisation, die Gestaltung der Wochenenden und Feiertage sowie die Art des benutzten Beförderungsmittels ankommen (BFH-Urteile in BFHE 154, 312, BStBl II 1989, 19; vom 30. April 1993 VI R 94/90, BFHE 171, 242, BStBl II 1993, 674).

  • BFH, 06.04.2005 - I R 86/04

    Aufwendungen für eine Auslandsreise des Gesellschafter-Geschäftsführers als

    Auszug aus BFH, 09.03.2010 - VIII R 32/07
    Ist nach diesen Maßstäben eine Reise privat veranlasst und übernimmt die Kapitalgesellschaft gleichwohl die Aufwendungen für die Reise, so ist dieses Verhalten regelmäßig durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst (vgl. BFH-Urteil vom 6. April 2005 I R 86/04, BFHE 209, 468, BStBl II 2005, 666; BFH-Beschluss vom 7. Oktober 2008 I B 37/07, BFH/NV 2009, 216).
  • BFH, 24.01.1990 - I R 157/86

    Form der Vereinbarung zwischen einer Kapitalgesellschaft und ihrem beherrschenden

    Auszug aus BFH, 09.03.2010 - VIII R 32/07
    Ist der begünstigte Gesellschafter-Geschäftsführer ein beherrschender, kann die Vermögensminderung auch dann ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis haben, wenn der Leistung an den Gesellschafter oder eine diesem nahe stehende Person keine klare und von vornherein abgeschlossene Vereinbarung zugrunde liegt (ebenfalls ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 24. Januar 1990 I R 157/86, BFHE 160, 225, BStBl II 1990, 645, m.w.N.; vom 9. Juli 2003 I R 100/02, BFHE 203, 77; vom 5. Oktober 2004 VIII R 9/03, BFH/NV 2005, 526).
  • BFH, 30.04.1993 - VI R 94/90

    Zum Werbungskostenabzug der Kosten einer Bildungsgruppenreise bei dem

    Auszug aus BFH, 09.03.2010 - VIII R 32/07
    Es kann dann z.B. auf die Art der dargebotenen Informationen, den Teilnehmerkreis, die Reiseroute und den Charakter der aufgesuchten Orte als beliebte Ziele des Tourismus, die fachliche Organisation, die Gestaltung der Wochenenden und Feiertage sowie die Art des benutzten Beförderungsmittels ankommen (BFH-Urteile in BFHE 154, 312, BStBl II 1989, 19; vom 30. April 1993 VI R 94/90, BFHE 171, 242, BStBl II 1993, 674).
  • FG Baden-Württemberg, 20.09.2006 - 12 K 78/06

    Aufwendungen für die Teilnahme des Gesellschaftergeschäftsführers an einer

    Auszug aus BFH, 09.03.2010 - VIII R 32/07
    das Urteil des FG Baden-Württemberg vom 20. September 2006 (12 K 78/06) aufzuheben und die Bescheide über die Einkommensteuer 1993 bis 1997 vom 16. September 2002 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 22. November 2002 mit der Maßgabe zu ändern, dass das zu versteuernde Einkommen für 1993 um 24.851 DM, für 1994 um 24.269 DM, für 1995 um 45.500 DM, für 1996 um 39.762 DM und für 1997 um 46.124 DM niedriger angesetzt wird.
  • BFH, 19.03.1991 - VIII R 2/85

    Zugehörigkeit der sonstigen Bezüge zu den verdeckten Gewinnausschüttungen

    Auszug aus BFH, 09.03.2010 - VIII R 32/07
    Das ist in der Regel der Fall, wenn ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsführer diesen Vorteil einem Nichtgesellschafter nicht zugewendet hätte (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. Januar 1989 VIII R 74/84, BFHE 156, 126, BStBl II 1989, 419; vom 19. März 1991 VIII R 2/85, BFH/NV 1992, 19; vom 13. September 2000 I R 10/00, BFH/NV 2001, 584; vom 14. Dezember 2004 VIII R 59/02, BFH/NV 2005, 1090).
  • BFH, 24.01.1989 - VIII R 74/84

    Verdeckte Gewinnausschüttung möglich, wenn Leistung in engem zeitlichen

    Auszug aus BFH, 09.03.2010 - VIII R 32/07
    Das ist in der Regel der Fall, wenn ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsführer diesen Vorteil einem Nichtgesellschafter nicht zugewendet hätte (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. Januar 1989 VIII R 74/84, BFHE 156, 126, BStBl II 1989, 419; vom 19. März 1991 VIII R 2/85, BFH/NV 1992, 19; vom 13. September 2000 I R 10/00, BFH/NV 2001, 584; vom 14. Dezember 2004 VIII R 59/02, BFH/NV 2005, 1090).
  • BFH, 07.10.2008 - I B 37/07

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch Finanzierung einer Reise des

    Auszug aus BFH, 09.03.2010 - VIII R 32/07
    Ist nach diesen Maßstäben eine Reise privat veranlasst und übernimmt die Kapitalgesellschaft gleichwohl die Aufwendungen für die Reise, so ist dieses Verhalten regelmäßig durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst (vgl. BFH-Urteil vom 6. April 2005 I R 86/04, BFHE 209, 468, BStBl II 2005, 666; BFH-Beschluss vom 7. Oktober 2008 I B 37/07, BFH/NV 2009, 216).
  • BFH, 09.07.2003 - I R 100/02

    Honorarzahlungen als vGA

  • BFH, 22.07.1993 - VI R 103/92

    Aufwendungen für einen Grundkurs in einer gängigen Fremdsprache sind keine

  • BFH, 21.08.1995 - VI R 47/95

    Kein Werbungskostenabzug von Aufwendungen für eine Auslandsreise, bei der neben

  • BFH, 05.10.2004 - VIII R 9/03

    VGA; beherrschender Gesellschafter; pauschaler Aufwendungsersatz

  • BFH, 13.09.2000 - I R 10/00

    VGA nur bei Forderungsverzicht, nicht wenn Bilanzausweis fehlt

  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 802/90

    Verfassungswidrigkeit der Nichtanerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses

  • BFH, 14.12.2004 - VIII R 59/02

    Kindergeld: behinderungsbedingter Mehraufwand volljähriger behinderter Kinder;

  • FG Münster, 21.03.2012 - 7 K 4640/09

    Beratungskosten für die Frage, ob ein GmbH-GesGeschäftsführer

    Eine verdeckte Gewinnausschüttung im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG liegt vor, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung einen Vermögensvorteil zuwendet und diese Zuwendung ihren Anlass im Gesellschaftsverhältnis hat (BFH-Urteile vom 9.3. 2010 VIII R 32/07, BFHE 229, 129 und vom 19.6. 2007 VIII R 54/05, BFHE 218, 244, BStBl II 2007, 830).

    Das ist in der Regel der Fall, wenn ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsführer diesen Vorteil einem Nichtgesellschafter nicht zugewendet hätte (BFH-Urteil vom 9.3. 2010 VIII R 32/07, BFHE 229, 129).

    (1) Eine verdeckte Gewinnausschüttung ist bereits deshalb ausgeschlossen, weil der Gesellschafter durch die Weiterleitung erstatteter Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung keinen Vermögensvorteil erlangt, der nach der zitierten Rechtsprechung des BFH Voraussetzung einer verdeckten Gewinnausschüttung ist (BFH-Urteile vom 9.3. 2010 VIII R 32/07, BFHE 229, 129 und vom 19.6. 2007 VIII R 54/05, BFHE 218, 244, BStBl II 2007, 830).

  • BFH, 21.10.2014 - VIII R 32/12

    Verdeckte Gewinnausschüttung infolge der Übernahme der Kaufpreiszahlung für ein

    Ist der begünstigte Gesellschafter-Geschäftsführer --wie im Streitfall der Kläger-- ein beherrschender, kann die Vermögensminderung schon dann ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis haben, wenn der Leistung an den Gesellschafter oder eine diesem nahestehende Person keine klare und von vornherein abgeschlossene Vereinbarung zugrunde liegt (ebenfalls ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 24. Januar 1990 I R 157/86, BFHE 160, 225, BStBl II 1990, 645; vom 9. Juli 2003 I R 100/02, BFHE 203, 77; vom 5. Oktober 2004 VIII R 9/03, BFH/NV 2005, 526; vom 9. März 2010 VIII R 32/07, BFHE 229, 129).
  • BFH, 21.10.2014 - VIII R 31/12

    Folgeänderungen nach § 32a KStG - nachträglich bekannt gewordene Tatsache -

    Ist der begünstigte Gesellschafter-Geschäftsführer --wie im Streitfall der Kläger-- ein beherrschender, kann die Vermögensminderung schon dann ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis haben, wenn der Leistung an den Gesellschafter oder eine diesem nahestehende Person keine klare und von vornherein abgeschlossene Vereinbarung zugrunde liegt (ebenfalls ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 24. Januar 1990 I R 157/86, BFHE 160, 225, BStBl II 1990, 645; vom 9. Juli 2003 I R 100/02, BFHE 203, 77; vom 5. Oktober 2004 VIII R 9/03, BFH/NV 2005, 526; vom 9. März 2010 VIII R 32/07, BFHE 229, 129).
  • BFH, 21.10.2014 - VIII R 11/12

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch Vereinnahmung von Kundenzahlungen auf dem

    b) Ist der begünstigte Gesellschafter-Geschäftsführer --wie im Streitfall der Kläger-- ein beherrschender, kann die Vermögensminderung schon dann ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis haben, wenn der Leistung an den Gesellschafter oder eine diesem nahestehende Person keine klare und von vornherein abgeschlossene Vereinbarung zugrunde liegt (ebenfalls ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 24. Januar 1990 I R 157/86, BFHE 160, 225, BStBl II 1990, 645; vom 9. Juli 2003 I R 100/02, BFHE 203, 77; vom 5. Oktober 2004 VIII R 9/03, BFH/NV 2005, 526; vom 9. März 2010 VIII R 32/07, BFHE 229, 129).
  • FG Sachsen, 28.09.2011 - 8 K 753/10

    VGA bei Scheckzahlungen privater Aufwendungen des Gesellschafter-Geschäftsführers

    Eine verdeckte Gewinnausschüttung im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG liegt vor, wenn eine Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung einen Vermögensvorteil zuwendet und diese Zuwendung ihren Anlass oder zumindest ihre Mitveranlassung im Gesellschaftsverhältnis hat (BFH v. 9.3.2010, VIII R 32/07, BFH/NV 2010, 1330 m.w.N.).
  • FG München, 17.02.2014 - 7 K 50/12

    Verdeckte Gewinnausschüttungen, Reisekosten des Geschäftsführers einer GmbH

    Voraussetzung dafür ist, dass die Übernahme der Aufwendungen durch die Gesellschaft durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst oder zumindest mitveranlasst ist (BFH-Urteile vom 6. April 2005 I R 86/04, BStBl II 2005, 666 und vom 9. März 2010 VIII R 32/07, BFH/NV 2010, 1330 jeweils m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 10.02.2022 - 9 K 1598/20

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch entgeltliche Einräumung eines nicht

    Ist der begünstigte Gesellschafter-Geschäftsführer -- wie im Streitfall der Kläger -- ein beherrschender, kann die Vermögensminderung schon dann ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis haben, wenn der Leistung an den Gesellschafter oder eine diesem nahestehende Person keine klare und von vornherein abgeschlossene Vereinbarung zugrunde liegt (ebenfalls ständige Rechtsprechung vgl. z.B. BFH Urteile vom 24.1.1990 I R 157/86, BStBl II 1990, 645; vom 9.7.2003 I R 100/02, vom 5.10.2004 VIII R 9/03, BFH/NV 2005, 526, und vom 9.3.2010 VIII R 32/07).
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