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   BFH, 09.03.2011 - IX R 70/04   

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https://dejure.org/2011,14709
BFH, 09.03.2011 - IX R 70/04 (https://dejure.org/2011,14709)
BFH, Entscheidung vom 09.03.2011 - IX R 70/04 (https://dejure.org/2011,14709)
BFH, Entscheidung vom 09. März 2011 - IX R 70/04 (https://dejure.org/2011,14709)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 9. 3. 2011 IX R 56/05 - Auslegung des § 2 Abs. 3 EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002

  • openjur.de

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 9.3.2011 IX R 56/05; Auslegung des § 2 Abs. 3 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 2 Abs 3
    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 9.3.2011 IX R 56/05 - Auslegung des § 2 Abs. 3 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002

  • Bundesfinanzhof

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 9.3.2011 IX R 56/05 - Auslegung des § 2 Abs. 3 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 3 EStG 1997 vom 24.03.1999
    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 9.3.2011 IX R 56/05 - Auslegung des § 2 Abs. 3 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002

  • rewis.io

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 9.3.2011 IX R 56/05 - Auslegung des § 2 Abs. 3 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002

  • ra.de
  • rewis.io

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 9.3.2011 IX R 56/05 - Auslegung des § 2 Abs. 3 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Die Inanspruchnahme der in § 7 EStG gesetzlich vorgesehenen (regulären oder erhöhten) AfA führt nicht zu einem lediglich buchmäßigen und damit nicht wirtschaftlich erzielten "unechten" Verlust; Inanspruchnahme der in § 7 EStG gesetzlich vorgesehenen (regulären oder ...

  • rechtsportal.de

    Die Inanspruchnahme der in § 7 EStG gesetzlich vorgesehenen (regulären oder erhöhten) AfA führt nicht zu einem lediglich buchmäßigen und damit nicht wirtschaftlich erzielten "unechten" Verlust; Inanspruchnahme der in § 7 EStG gesetzlich vorgesehenen (regulären oder ...

  • datenbank.nwb.de

    Keine Anwendung der sog. Mindestbesteuerung des § 2 Abs. 3 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 auf echte Verluste

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 12.10.2010 - 2 BvL 59/06

    Vorlage des Bundesfinanzhofs zur "Mindestbesteuerung" nach dem

    Auszug aus BFH, 09.03.2011 - IX R 70/04
    Durch Beschluss vom 12. Oktober 2010  2 BvL 59/06 (BFH/NV 2010, 2387) hat das BVerfG den Vorlagebeschluss des BFH als unzulässig verworfen.
  • BFH, 06.09.2006 - XI R 26/04

    Vorlage der Mindeststeuerregelung an das BVerfG wegen Verletzung des Grundsatzes

    Auszug aus BFH, 09.03.2011 - IX R 70/04
    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Beschluss vom 6. September 2006 XI R 26/04 das Verfahren ausgesetzt und eine Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob § 2 Abs. 3 Sätze 2 bis 8, § 10d Abs. 1 Sätze 2 bis 4, Abs. 2 Sätze 2 bis 4, Satz 5 Halbsatz 2 soweit auf Sätze 2 bis 4 verweisend, und Abs. 3 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 wegen Verletzung des Grundsatzes der Normenklarheit (Art. 20 Abs. 3, Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes) verfassungswidrig sind.
  • BFH, 09.03.2011 - IX R 56/05

    Auslegung des § 2 Abs. 3 EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 - Abgrenzung

    Auszug aus BFH, 09.03.2011 - IX R 70/04
    Der Senat verweist zur weiteren Begründung auf sein Urteil vom 9.3.2011 IX R 56/05, BFHE 233, 152.
  • FG Münster, 11.02.2004 - 7 K 5227/00

    Verfassungsmäßigkeit bei "unechten" Verlusten, Eigentumsgarantie,

    Auszug aus BFH, 09.03.2011 - IX R 70/04
    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2004, 996 veröffentlichten Urteil ab.
  • FG Köln, 26.04.2023 - 5 K 1403/21

    Einkommensteuern sind zu erlassen, wenn die Steuerschuld unter Einbezug von

    Etwas anderes ergebe sich nicht aus dem Vorlagebeschluss des BFH zur Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit der Mindestbesteuerung gemäß § 2 Abs. 3 Satz 2 EStG 1997, denn dieser sei vom BVerfG als unzulässig verworfen worden, und auch in dem anschließend vom BFH unter dem Az. IX R 70/04 wieder aufgenommenen Verfahren seien keine Feststellungen über eine erdrosselnde Wirkung im Zusammenhang mit der durch Art. 14 GG geschützten Eigentumsgarantie getroffen worden.
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