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   BFH, 09.03.2011 - XI B 47/10   

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https://dejure.org/2011,21518
BFH, 09.03.2011 - XI B 47/10 (https://dejure.org/2011,21518)
BFH, Entscheidung vom 09.03.2011 - XI B 47/10 (https://dejure.org/2011,21518)
BFH, Entscheidung vom 09. März 2011 - XI B 47/10 (https://dejure.org/2011,21518)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Leistungsempfänger als Steuerschuldner bei Zweifeln hinsichtlich der Ansässigkeit des leistenden Unternehmers

  • openjur.de

    Leistungsempfänger als Steuerschuldner bei Zweifeln hinsichtlich der Ansässigkeit des leistenden Unternehmers

  • Bundesfinanzhof

    UStG § 13b Abs 1 S 1 Nr 1, UStG § 13b Abs 2 S 1, UStG § 13a Abs 1 Nr 1
    Leistungsempfänger als Steuerschuldner bei Zweifeln hinsichtlich der Ansässigkeit des leistenden Unternehmers

  • Bundesfinanzhof

    Leistungsempfänger als Steuerschuldner bei Zweifeln hinsichtlich der Ansässigkeit des leistenden Unternehmers

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 13b Abs 1 S 1 Nr 1 UStG 2005, § 13b Abs 2 S 1 UStG 2005, § 13a Abs 1 Nr 1 UStG 2005
    Leistungsempfänger als Steuerschuldner bei Zweifeln hinsichtlich der Ansässigkeit des leistenden Unternehmers

  • IWW
  • rewis.io

    Leistungsempfänger als Steuerschuldner bei Zweifeln hinsichtlich der Ansässigkeit des leistenden Unternehmers

  • ra.de
  • rewis.io

    Leistungsempfänger als Steuerschuldner bei Zweifeln hinsichtlich der Ansässigkeit des leistenden Unternehmers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umsatzsteuerpflicht bei Geschäftsbesorgungsleistungen einer Private Limited Company mit statuarischem Sitz in England an ein inländisches Unternehmen

  • datenbank.nwb.de

    Keine Steuerschuld des Leistungsempfängers bei Zweifeln hinsichtlich der Ansässigkeit des leistenden Unternehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 31.01.1985 - V B 57/84
    Auszug aus BFH, 09.03.2011 - XI B 47/10
    Sie lautet dann folgendermaßen: "Wie der Senat in dem Beschluss in BFHE 143, 169 entschieden hat, haftet der Leistungsempfänger indessen nach dem eindeutigen Wortsinn der Ermächtigung nur für die Steuer, die auf Umsätze eines (objektiv) nicht im Erhebungsgebiet ansässigen Unternehmers entfällt.

    "Das ist" --so der BFH in dem Beschluss vom 31. Januar 1985 V B 57/84 (BFHE 143, 169)--- "auch sachgerecht, weil in den Fällen, in denen feststeht, dass der Umsatz von einem im Erhebungsgebiet ansässigen Unternehmer erbracht worden ist, der Steuergläubiger ohnehin stets das Risiko des Steuereingangs trägt".

  • BFH, 23.05.1990 - V R 167/84

    - Die Pflicht zur Einbehaltung und Abführung von Umsatzsteuer durch den

    Auszug aus BFH, 09.03.2011 - XI B 47/10
    Entgegen der Auffassung der Klägerin ist das FG damit nicht von dem BFH-Urteil vom 23. Mai 1990 V R 167/84 (BFHE 161, 191, BStBl II 1990, 1095) abgewichen.
  • BFH, 01.06.2011 - XI B 104/10

    Keine Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei feststehender

    Dies gilt unabhängig davon, ob der Leistungsempfänger Zweifel hinsichtlich der Ansässigkeit des Leistenden hatte oder hätte haben müssen (vgl. Beschluss des Senats vom 9. März 2011 XI B 47/10, BFH/NV 2011, 1035, m.w.N.).
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