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   BFH, 09.03.2012 - V S 21/11 (PKH)   

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https://dejure.org/2012,10893
BFH, 09.03.2012 - V S 21/11 (PKH) (https://dejure.org/2012,10893)
BFH, Entscheidung vom 09.03.2012 - V S 21/11 (PKH) (https://dejure.org/2012,10893)
BFH, Entscheidung vom 09. März 2012 - V S 21/11 (PKH) (https://dejure.org/2012,10893)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Anforderungen an eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung

  • openjur.de

    Anforderungen an eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung

  • Bundesfinanzhof

    UStG § 4 Nr 1 Buchst b, UStG § 6a, UStDV § 17a, UStDV § 17aff, FGO § 115 Abs 2 Nr 1
    Anforderungen an eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung

  • Bundesfinanzhof

    Anforderungen an eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Nr 1 Buchst b UStG 1999, § 6a UStG 1999, § 17a UStDV 1999, § 17aff UStDV 1999, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO
    Anforderungen an eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung

  • IWW
  • rewis.io

    Anforderungen an eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klärungsbedürftigkeit der Voraussetzungen für einer Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung gemäß § 4 Nr. 1 Buchst. b) UStG 1999 i.V.m. § 6a UStG 1999 trotz Verstoßes gegen Nachweispflichten

  • datenbank.nwb.de

    Anforderungen an eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung gemäß § 4 Nr. 1 Buchstabe b i.V.m. § 6a UStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 17.02.2011 - V R 30/10

    Innergemeinschaftliche Lieferung: Lieferung im "Umsatzsteuer-Karussell" -

    Auszug aus BFH, 09.03.2012 - V S 21/11
    Kommt der Unternehmer den Nachweispflichten gemäß § 6a Abs. 3 UStG i.V.m. §§ 17a ff. der im Streitjahr gültigen Fassung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) nicht oder nur unvollständig nach, erweisen sich die Nachweisangaben bei einer Überprüfung als unzutreffend oder bestehen zumindest berechtigte Zweifel an der inhaltlichen Richtigkeit der Angaben, die der Unternehmer nicht ausräumt, ist von der Steuerpflicht der Lieferung auszugehen; trotz derartiger Mängel ist die Lieferung aber steuerfrei, wenn objektiv zweifelsfrei feststeht, dass die Voraussetzungen der Steuerfreiheit erfüllt sind (BFH-Urteile vom 12. Mai 2009 V R 65/06, BFHE 225, 264, BStBl II 2010, 511, unter II.B.2.b; vom 17. Februar 2011 V R 30/10, BFHE 233, 341, BStBl II 2011, 769, unter II.2.c), es sei denn, der Verstoß gegen die Nachweispflichten (die formellen Anforderungen) verhindert den sicheren Nachweis, dass die materiellen Anforderungen der Steuerfreiheit erfüllt werden (Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union --EuGH-- vom 27. September 2007 C-146/05, Collée, Slg. 2007, I-7861, BFH/NV 2008, Beilage 1, 34, zweiter Leitsatz; BFH-Urteil in BFHE 233, 341, BStBl II 2011, 769, a.a.O.).

    Dient der Verstoß gegen die Nachweispflichten nach § 6a Abs. 3 UStG i.V.m. §§ 17a ff. UStDV dazu, die Identität des Erwerbers zu verschleiern, um diesem im Bestimmungsmitgliedstaat eine Mehrwertsteuerhinterziehung zu ermöglichen, kann der Unternehmer die Steuerfreiheit für die innergemeinschaftliche Lieferung auch nicht aufgrund des objektiven Nachweises ihrer Voraussetzungen in Anspruch nehmen (EuGH-Urteil vom 7. Dezember 2010 C-285/09, R, BFH/NV 2011, 396, Leitsatz; BFH-Urteil in BFHE 233, 341, BStBl II 2011, 769, unter II.2.c).

  • BFH, 29.11.2002 - V B 148/02

    Vorsteuerabzug; Absicht der steuerpflichtigen Verwendung der Eingangsumsätze

    Auszug aus BFH, 09.03.2012 - V S 21/11
    Die Frage, wann der objektive Nachweis einer innergemeinschaftlichen Lieferung erbracht ist, kann nur unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls beantwortet werden und ist deshalb keine Rechtsfrage von rechtsgrundsätzlicher Bedeutung, die einer Entscheidung des BFH zur Fortbildung des Rechts bedürfte (vgl. BFH-Beschluss vom 29. November 2002 V B 148/02, BFH/NV 2003, 351, zum objektiven Nachweis der Verwendungsabsicht).
  • BFH, 12.05.2009 - V R 65/06

    BFH klärt umsatzsteuerliche Zweifelsfragen bei Ausfuhrlieferungen und

    Auszug aus BFH, 09.03.2012 - V S 21/11
    Kommt der Unternehmer den Nachweispflichten gemäß § 6a Abs. 3 UStG i.V.m. §§ 17a ff. der im Streitjahr gültigen Fassung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) nicht oder nur unvollständig nach, erweisen sich die Nachweisangaben bei einer Überprüfung als unzutreffend oder bestehen zumindest berechtigte Zweifel an der inhaltlichen Richtigkeit der Angaben, die der Unternehmer nicht ausräumt, ist von der Steuerpflicht der Lieferung auszugehen; trotz derartiger Mängel ist die Lieferung aber steuerfrei, wenn objektiv zweifelsfrei feststeht, dass die Voraussetzungen der Steuerfreiheit erfüllt sind (BFH-Urteile vom 12. Mai 2009 V R 65/06, BFHE 225, 264, BStBl II 2010, 511, unter II.B.2.b; vom 17. Februar 2011 V R 30/10, BFHE 233, 341, BStBl II 2011, 769, unter II.2.c), es sei denn, der Verstoß gegen die Nachweispflichten (die formellen Anforderungen) verhindert den sicheren Nachweis, dass die materiellen Anforderungen der Steuerfreiheit erfüllt werden (Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union --EuGH-- vom 27. September 2007 C-146/05, Collée, Slg. 2007, I-7861, BFH/NV 2008, Beilage 1, 34, zweiter Leitsatz; BFH-Urteil in BFHE 233, 341, BStBl II 2011, 769, a.a.O.).
  • BFH, 16.11.2009 - I B 58/09

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung - Verfassungsverstoß

    Auszug aus BFH, 09.03.2012 - V S 21/11
    Da es sich bei dem Zulassungsgrund der Rechtsfortbildung um einen speziellen Tatbestand der Grundsatzrevision handelt, muss der Beschwerdeführer darlegen, dass eine konkrete abstrakte Rechtsfrage im Interesse der Allgemeinheit klärungsbedürftig und im konkreten Streitfall klärungsfähig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 16. November 2009 I B 58/09, BFH/NV 2010, 905, unter II.1.).
  • BFH, 25.03.2010 - X B 176/08

    Greifbare Gesetzwidrigkeit i. S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 FGO - Verletzung

    Auszug aus BFH, 09.03.2012 - V S 21/11
    Ein derartiger Fehler liegt jedoch nur dann vor, wenn die angefochtene FG-Entscheidung objektiv willkürlich und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist (z.B. BFH-Beschluss vom 25. März 2010 X B 176/08, BFH/NV 2010, 1455, m.w.N.).
  • BFH, 25.01.2011 - V B 144/09

    Steuerbefreiung für ehrenamtliche Tätigkeiten - Darlegung der grundsätzlichen

    Auszug aus BFH, 09.03.2012 - V S 21/11
    Eine Rechtsfrage hat grundsätzliche Bedeutung, wenn ihre Beantwortung durch den BFH aus Gründen der Rechtssicherheit, der Rechtseinheitlichkeit und/oder Rechtsentwicklung im allgemeinen Interesse liegt (vgl. BFH-Beschluss vom 25. Januar 2011 V B 144/09, BFH/NV 2011, 863).
  • BFH, 22.03.2011 - X B 151/10

    Darlegungserfordernisse bei grundsätzlicher Bedeutung - Verfahrensmangel bei

    Auszug aus BFH, 09.03.2012 - V S 21/11
    bb) Soweit die Klägerin meint, die Abnehmer hätten aufgrund eines objektiven Nachweises zweifelsfrei festgestanden, macht sie eine unzutreffende Beweiswürdigung und damit einen materiell-rechtlichen Fehler (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 22. März 2011 X B 151/10, BFH/NV 2011, 1165, m.w.N.) geltend.
  • EuGH, 07.12.2010 - C-285/09

    R. - Sechste Richtlinie - Art. 28c Teil A Buchst. a - Hinterziehung von

    Auszug aus BFH, 09.03.2012 - V S 21/11
    Dient der Verstoß gegen die Nachweispflichten nach § 6a Abs. 3 UStG i.V.m. §§ 17a ff. UStDV dazu, die Identität des Erwerbers zu verschleiern, um diesem im Bestimmungsmitgliedstaat eine Mehrwertsteuerhinterziehung zu ermöglichen, kann der Unternehmer die Steuerfreiheit für die innergemeinschaftliche Lieferung auch nicht aufgrund des objektiven Nachweises ihrer Voraussetzungen in Anspruch nehmen (EuGH-Urteil vom 7. Dezember 2010 C-285/09, R, BFH/NV 2011, 396, Leitsatz; BFH-Urteil in BFHE 233, 341, BStBl II 2011, 769, unter II.2.c).
  • EuGH, 27.09.2007 - C-146/05

    Collée - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 28c Teil A Buchst. a Unterabs. 1

    Auszug aus BFH, 09.03.2012 - V S 21/11
    Kommt der Unternehmer den Nachweispflichten gemäß § 6a Abs. 3 UStG i.V.m. §§ 17a ff. der im Streitjahr gültigen Fassung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) nicht oder nur unvollständig nach, erweisen sich die Nachweisangaben bei einer Überprüfung als unzutreffend oder bestehen zumindest berechtigte Zweifel an der inhaltlichen Richtigkeit der Angaben, die der Unternehmer nicht ausräumt, ist von der Steuerpflicht der Lieferung auszugehen; trotz derartiger Mängel ist die Lieferung aber steuerfrei, wenn objektiv zweifelsfrei feststeht, dass die Voraussetzungen der Steuerfreiheit erfüllt sind (BFH-Urteile vom 12. Mai 2009 V R 65/06, BFHE 225, 264, BStBl II 2010, 511, unter II.B.2.b; vom 17. Februar 2011 V R 30/10, BFHE 233, 341, BStBl II 2011, 769, unter II.2.c), es sei denn, der Verstoß gegen die Nachweispflichten (die formellen Anforderungen) verhindert den sicheren Nachweis, dass die materiellen Anforderungen der Steuerfreiheit erfüllt werden (Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union --EuGH-- vom 27. September 2007 C-146/05, Collée, Slg. 2007, I-7861, BFH/NV 2008, Beilage 1, 34, zweiter Leitsatz; BFH-Urteil in BFHE 233, 341, BStBl II 2011, 769, a.a.O.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 28.06.2012 - 6 K 2615/09

    Nachweis der Verbringung eines Fahrzeugs in einen anderen EU-Staat durch zeitnahe

    Welcher Zeitraum als "zeitnahe" Zulassung bzw. Fahrzeugregistrierung zu qualifizieren ist, ist unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des Einzelfalls zu klären (BFH Beschluss vom 9. März 2012, V S 21/11, juris Dokument).

    Insbesondere ist höchstrichterlich geklärt, unter welchen Voraussetzungen eine innergemeinschaftliche Lieferung gemäß § 4 Nr. 1b i.V.m. § 6a UStG trotz Verstoßes gegen Nachweispflichten steuerfrei ist (vgl. Beschluss des BFH vom 9. März 2012, V S 21/11, juris Dokument).

  • FG Nürnberg, 16.07.2013 - 2 K 1943/10

    Fehlerhafte Angaben in Feld 1 des CMR-Briefs führen zur Unvollständigkeit des

    Welcher Zeitraum als zeitnahe Zulassung bzw. Fahrzeugregistrierung zu qualifizieren ist, ist unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des Einzelfalls zu klären (BFH-Beschluss vom 09.03.2012 V S 21/11, BFH/NV 2012, 1191).
  • FG Nürnberg, 16.07.2013 - 2 K 854/11

    Fehlerhafte Angaben in Feld 1 des CMR-Briefs führen zur Unvollständigkeit des

    Welcher Zeitraum als zeitnahe Zulassung bzw. Fahrzeugregistrierung zu qualifizieren ist, ist unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des Einzelfalls zu klären (BFH-Beschluss vom 09.03.2012 V S 21/11, BFH/NV 2012, 1191).
  • FG Hamburg, 18.12.2012 - 1 K 102/10

    Umsatzsteuer: Nachweise für eine innergemeinschaftliche Lieferung

    Kommt der Unternehmer den Nachweispflichten nicht oder nur unvollständig nach, erweisen sich die Nachweisangaben bei einer Überprüfung als unzutreffend oder bestehen zumindest berechtigte Zweifel an der inhaltlichen Richtigkeit der Angaben, die der Unternehmer nicht ausräumt, ist von der Steuerpflicht der Lieferung auszugehen; trotz derartiger Mängel ist die Lieferung aber steuerfrei, wenn objektiv zweifelsfrei feststeht, dass die Voraussetzungen der Steuerfreiheit erfüllt sind (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH Urteil vom 15.02.2012, XI R 42/10, BFH/NV 2012, 1188, Beschluss vom 09.03.2012, V S 21/11 (PKH), BFH/NV 2012, 1191).
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