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   BFH, 09.04.2003 - X R 75/00   

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https://dejure.org/2003,2541
BFH, 09.04.2003 - X R 75/00 (https://dejure.org/2003,2541)
BFH, Entscheidung vom 09.04.2003 - X R 75/00 (https://dejure.org/2003,2541)
BFH, Entscheidung vom 09. April 2003 - X R 75/00 (https://dejure.org/2003,2541)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Judicialis

    FGO § 118 Abs. 2; ; EStG § ... 4 Abs. 3; ; EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6 b; ; EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b; ; EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b Satz 1; ; EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b Satz 2; ; EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b Satz 3; ; EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b Satz 3 Halbsatz 1; ; EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b Satz 3 Halbsatz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 5 S. 1
    Häusliches Arbeitszimmer: Mittelpunkt der gesamten betrieblichen Betätigung

  • datenbank.nwb.de

    Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung i. S. von § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Häusliches Arbeitszimmer eines Layouters anerkannt

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 4 Abs 5 Nr 6b S 3, EStG § 12
    Arbeitszimmer; Mittelpunkt der Betätigung; Verlag

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 13.11.2002 - VI R 82/01

    Häusliches Arbeitszimmer bei Außendienstmitarbeitern

    Auszug aus BFH, 09.04.2003 - X R 75/00
    Zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Arbeitszimmer in diesem Sinne den "Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung" darstellt, hat der VI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) in seinen Urteilen vom 13. November 2002 VI R 82/01 (BFH/NV 2003, 688), VI R 104/01 (BFH/NV 2003, 691) und VI R 28/02 (BFH/NV 2003, 693) im Wesentlichen die folgenden --auch vom erkennenden Senat für zutreffend erachteten-- Grundsätze herausgearbeitet:.

    Der zeitliche Umfang der Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers stellt in diesem Fall kein ausschließendes Kriterium dar (vgl. auch BFH-Urteil in BFH/NV 2003, 688 unter II. 1. c, aa und bb und 2. der Gründe).

  • BFH, 13.11.2002 - VI R 104/01

    Häusliches Arbeitszimmer bei Außendienstmitarbeitern

    Auszug aus BFH, 09.04.2003 - X R 75/00
    Zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Arbeitszimmer in diesem Sinne den "Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung" darstellt, hat der VI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) in seinen Urteilen vom 13. November 2002 VI R 82/01 (BFH/NV 2003, 688), VI R 104/01 (BFH/NV 2003, 691) und VI R 28/02 (BFH/NV 2003, 693) im Wesentlichen die folgenden --auch vom erkennenden Senat für zutreffend erachteten-- Grundsätze herausgearbeitet:.
  • BFH, 13.11.2002 - VI R 28/02

    Häusliches Arbeitszimmer bei Außendienstmitarbeitern

    Auszug aus BFH, 09.04.2003 - X R 75/00
    Zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Arbeitszimmer in diesem Sinne den "Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung" darstellt, hat der VI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) in seinen Urteilen vom 13. November 2002 VI R 82/01 (BFH/NV 2003, 688), VI R 104/01 (BFH/NV 2003, 691) und VI R 28/02 (BFH/NV 2003, 693) im Wesentlichen die folgenden --auch vom erkennenden Senat für zutreffend erachteten-- Grundsätze herausgearbeitet:.
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