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   BFH, 09.04.2009 - IV S 5/09   

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https://dejure.org/2009,8425
BFH, 09.04.2009 - IV S 5/09 (https://dejure.org/2009,8425)
BFH, Entscheidung vom 09.04.2009 - IV S 5/09 (https://dejure.org/2009,8425)
BFH, Entscheidung vom 09. April 2009 - IV S 5/09 (https://dejure.org/2009,8425)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Bestimmung des Betriebsprüfers grundsätzlich nicht anfechtbar

  • Judicialis

    FGO § 69 Abs. 2 S. 2; ; FGO § 69 Abs. 3 S. 1; ; FGO § 121 S. 1; ; AO § 30 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b; ; AO § 30 Abs. 4 Nr. 1; ; AO § 118 Abs. 1; ; AO § 196; ; AO § 197 Abs. 1 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung während der Anhängigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH; Möglichkeit der Erhebung von Rechtsbehelfen gegen die Bestimmung eines Betriebsprüfers; Rechtsnatur der Bestimmung eines Betriebsprüfers

  • datenbank.nwb.de

    Kein Rechtsbehelf gegen die Bestimmung des Betriebsprüfers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung während der Anhängigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH; Möglichkeit der Erhebung von Rechtsbehelfen gegen die Bestimmung eines Betriebsprüfers; Rechtsnatur der Bestimmung eines Betriebsprüfers

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Bestimmung des Betriebsprüfers ist nicht anfechtbar

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 29.04.2002 - IV B 2/02

    Ablehnung eines Prüfers wegen Befangenheit

    Auszug aus BFH, 09.04.2009 - IV S 5/09
    Auch nach dieser Vorschrift kann die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch jedoch nur zusammen mit der Endentscheidung des Ausschusses angefochten werden (BFH-Beschluss vom 29. April 2002 IV B 2/02, BFHE 198, 310, BStBl II 2002, 507, m.w.N.).

    Zwar hat der erkennende Senat für ernstlich zweifelhaft gehalten, ob nicht dem Steuerpflichtigen ein Recht auf gerichtliche Überprüfung der Festlegung des Außenprüfers zusteht, wenn --über die bloße Besorgnis der Befangenheit hinaus-- zu befürchten ist, dass der Prüfer Rechte des Steuerpflichtigen verletzen wird, ohne dass diese Rechtsverletzung durch spätere Rechtsbehelfe rückgängig gemacht werden könnte (BFH-Beschluss in BFHE 198, 310, BStBl II 2002, 507).

  • BFH, 13.12.1994 - VII R 46/94

    Bestimmung der Betriebsprüfer im Sinne einer innnerdienstlichen Maßnahme des

    Auszug aus BFH, 09.04.2009 - IV S 5/09
    In der Rechtsprechung des BFH ist geklärt, dass gegen die Bestimmung des Betriebsprüfers kein Rechtsbehelf gegeben ist (BFH-Urteil vom 13. Dezember 1994 VII R 46/94, BFH/NV 1995, 758, unter II.b der Gründe).

    Denn diese Vorschrift sagt nichts über die Rechtsnatur der dem Beteiligten bekanntzugebenden Entscheidung des FA über die Person der beauftragten Prüfer aus (BFH-Urteil in BFH/NV 1995, 758, unter II.b der Gründe).

  • BFH, 03.03.2006 - V B 80/05

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Erledigung eines VA

    Auszug aus BFH, 09.04.2009 - IV S 5/09
    Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO), wenn eine Frage zu entscheiden ist, an deren Beantwortung ein allgemeines Interesse besteht, weil ihre Klärung das Interesse der Allgemeinheit an der Fortentwicklung und Handhabung des Rechts betrifft (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 3. März 2006 V B 80/05, BFH/NV 2006, 1250, m.w.N.).
  • BFH, 23.01.2004 - IV S 19/03

    AdV im NZB-Verfahren

    Auszug aus BFH, 09.04.2009 - IV S 5/09
    Wird der Antrag auf AdV --wie im vorliegenden Fall-- während der Anhängigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH gestellt, so können ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes nur dann bestehen, wenn ernstlich mit einer Zulassung der Revision zu rechnen ist (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 23. Januar 2004 IV S 19/03, BFH/NV 2004, 793, und vom 13. Oktober 2005 X S 14/05, BFH/NV 2006, 114).
  • BFH, 19.07.2007 - V B 222/06

    Doppelumsatz bei Veräußerung eines sicherungsübereigneten Gegenstands - Lieferung

    Auszug aus BFH, 09.04.2009 - IV S 5/09
    Sie muss klärungsbedürftig und im Streitfall klärbar sein (BFH-Beschluss vom 19. Juli 2007 V B 222/06, BFHE 217, 310, BStBl II 2008, 163, m.w.N.).
  • BFH, 27.03.2006 - VIII B 21/05

    NZB: Darlegung von Zulassungsgründen

    Auszug aus BFH, 09.04.2009 - IV S 5/09
    Denn auch dieser Zulassungsgrund setzt eine klärungsbedürftige Rechtsfrage voraus (BFH-Beschlüsse vom 15. Dezember 2004 X B 48/04, BFH/NV 2005, 698, unter 2. der Gründe; vom 27. März 2006 VIII B 21/05, BFH/NV 2006, 1256, unter 1.a der Gründe, m.w.N.).
  • BFH, 15.12.2004 - X B 48/04

    Einräumung eines unbedingten Ankaufsrechts des Mieters

    Auszug aus BFH, 09.04.2009 - IV S 5/09
    Denn auch dieser Zulassungsgrund setzt eine klärungsbedürftige Rechtsfrage voraus (BFH-Beschlüsse vom 15. Dezember 2004 X B 48/04, BFH/NV 2005, 698, unter 2. der Gründe; vom 27. März 2006 VIII B 21/05, BFH/NV 2006, 1256, unter 1.a der Gründe, m.w.N.).
  • BFH, 04.05.1999 - IX B 38/99

    Eigennutzung i.S. des § 4 EigZulG

    Auszug aus BFH, 09.04.2009 - IV S 5/09
    Eine Rechtsfrage ist u.a. nicht klärungsbedürftig, wenn sie bereits durch die Rechtsprechung des BFH geklärt ist und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute höchstrichterliche Prüfung und Entscheidung dieser Frage geboten erscheinen lassen (BFH-Beschlüsse vom 4. Mai 1999 IX B 38/99, BFHE 188, 395, BStBl II 1999, 587; vom 29. März 2005 XI B 242/03, BFH/NV 2005, 1236).
  • BFH, 07.05.1981 - IV B 60/80

    Finanzbehörde - Amtsträger - Befangenheit

    Auszug aus BFH, 09.04.2009 - IV S 5/09
    Diese Auffassung stimmt mit der Rechtsprechung des BFH zu § 83 AO überein, wonach die Entscheidung des Behördenleiters über das Gesuch auf Ablehnung eines Verfahrensbeteiligten kein Verwaltungsakt ist, der mit Rechtsmitteln angegriffen werden kann (Senatsbeschluss vom 7. Mai 1981 IV B 60/80, BFHE 133, 340, BStBl II 1981, 634).
  • BFH, 13.10.2005 - X S 14/05

    Gleichzeitigkeit von AdV-Antrag und NZB

    Auszug aus BFH, 09.04.2009 - IV S 5/09
    Wird der Antrag auf AdV --wie im vorliegenden Fall-- während der Anhängigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH gestellt, so können ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes nur dann bestehen, wenn ernstlich mit einer Zulassung der Revision zu rechnen ist (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 23. Januar 2004 IV S 19/03, BFH/NV 2004, 793, und vom 13. Oktober 2005 X S 14/05, BFH/NV 2006, 114).
  • BFH, 29.03.2005 - XI B 242/03

    Außenprüfer; Besorgnis der Befangenheit; Anspruch auf gerichtliche Überprüfung

  • FG Münster, 27.04.2023 - 1 K 2091/22

    Verfahrensrecht - Zur Wirksamkeit von Prozesserklärungen, die von einem

    (3) Diese Grundsätze gelten in der Regel auch für den Fall, dass - wie im Streitfall - ein Amtsträger erneut als Prüfer benannt wird (vgl. BFH, Beschluss vom 09.04.2009 IV S 5/09, BFH/NV 2009, 1080, Rz. 22).

    Allein die unmittelbaren Auswirkungen der Prüfung auf die festzusetzende Steuer sowie unterschiedliche rechtliche Auffassungen über die Bewertung steuerrechtlich erheblicher Sachverhalte zwischen der Klägerin und dem Außenprüfer reichen hierfür nicht aus (vgl. BFH, Beschluss vom 09.04.2009 IV S 5/09, BFH/NV 2009, 1080, Rz. 24).

  • BFH, 22.12.2011 - IV S 11/11

    Keine Verletzung der Sachaufklärungspflicht bei Wahrunterstellung einer vom FG

    Wird der Antrag auf AdV während der Anhängigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH gestellt, können ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheids nur dann bestehen, wenn ernstlich mit einer Zulassung der Revision zu rechnen ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 9. April 2009 IV S 5/09, BFH/NV 2009, 1080).
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