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   BFH, 09.05.1996 - V R 24/95   

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https://dejure.org/1996,10789
BFH, 09.05.1996 - V R 24/95 (https://dejure.org/1996,10789)
BFH, Entscheidung vom 09.05.1996 - V R 24/95 (https://dejure.org/1996,10789)
BFH, Entscheidung vom 09. Mai 1996 - V R 24/95 (https://dejure.org/1996,10789)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Gewinnung der Überzeugung des Gerichts aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens als Grundlage seiner Entscheidung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 173 Abs 1 Nr 2, UStG § 2 Abs 3 J: 1980, AO 1977 § 173 Abs 2
    Betrieb gewerblicher Art; Neue Tatsache; Schwimmbad; Unternehmen; Wettbewerb

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 23.11.1987 - GrS 1/86

    Änderung wegen neuer Tatsachen zugunsten des Steuerpflichtigen nur bei

    Auszug aus BFH, 09.05.1996 - V R 24/95
    Das FG hat im Rahmen der Prüfung des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO 1977 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BFH (Beschluß des Großen Senats vom 23. November 1987 GrS 1/86, BFHE 151, 495, BStBl II 1988, 180) zu Recht ausgeführt, ein Steuerbescheid dürfe wegen nachträglich bekanntgewordener Tatsachen nicht geändert werden, wenn die Finanzbehörde bei ursprünglicher Kenntnis der Tatsachen nicht anders entschieden hätte.
  • BFH, 07.02.1995 - V B 62/94

    Voraussetzungen des des Verstoßes gegen den klaren Inhalt der Akten

    Auszug aus BFH, 09.05.1996 - V R 24/95
    Der Senat hat mit Beschluß vom 7. Februar 1995 V B 62/94 (BFH/NV 1995, 861) die Revision zugelassen.
  • BFH, 18.06.1993 - V R 93/88

    Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten

    Auszug aus BFH, 09.05.1996 - V R 24/95
    Läßt das Gericht eine nach Aktenlage klar feststehende Tatsache unberücksichtigt oder geht es vom Nichtvorliegen dieser Tatsache aus, verstößt es unter Verletzung des § 96 Abs. 1 FGO gegen den klaren Inhalt der Akten (Urteil des Senats vom 18. Juni 1993 V R 93/88, BFH/NV 1995, 364, 365, unter 1. a).
  • BFH, 15.12.1987 - II R 130/85

    Inhalt der gerichtlichen Entscheidung aufgrund der freien, aus dem Gesamtergebnis

    Auszug aus BFH, 09.05.1996 - V R 24/95
    Zum Gesamtergebnis des Verfahrens gehört auch die Auswertung des Inhalts der dem Gericht vorliegenden Akten (Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 15. Dezember 1987 II R 130/85, BFH/NV 1989, 230, m. N.).
  • BFH, 21.11.2000 - IV B 153/99

    Quotelung des Freibetrages - Verfassungswidrige Regelung - Grundsätzliche

    Zum Gesamtergebnis des Verfahrens gehört nicht nur, was von den Beteiligten ausdrücklich vorgetragen worden ist, sondern auch der Inhalt der zum Verfahren beigezogenen Akten (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 9. Mai 1996 V R 24/95, BFH/NV 1997, 36).
  • BFH, 12.09.2000 - III B 103/99

    Revision: Zulassung der Revision - Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung -

    Dazu gehört der gesamte Akteninhalt (vgl. BFH-Urteil vom 9. Mai 1996 V R 24/95, BFH/NV 1997, 36, und Beschluss vom 13. März 1996 II R 28/94, BFH/NV 1996, 628, m.w.N.).
  • BFH, 03.04.2000 - VII B 254/99

    Geschäftsführer einer GmbH - Haftung - Geschäftsführerpflichten - Auszahlung der

    Die damit erhobene Rüge, das Gericht habe seiner Entscheidung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde gelegt, weil es eine nach Aktenlage klar feststehende Tatsache nicht verwertet habe bzw. vom Nichtvorliegen dieser Tatsache ausgegangen sei (vgl. dazu BFH-Urteil vom 9. Mai 1996 V R 24/95, BFH/NV 1997, 36), geht schon deshalb fehl, weil es nach dem hierfür maßgeblichen materiell-rechtlichen Standpunkt des Gerichts (dazu siehe Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 115 Rz. 24) darauf, ob steuerlich verwertbare Verlustrückträge aus der Organschaft bestanden haben, nicht ankam.
  • BFH, 16.07.1997 - X B 175/96

    Darlegung von einer Divergenz

    Auch soweit das diesbezügliche Vorbringen als Verstoß gegen den klaren Akteninhalt aufgefaßt werden könnte (dazu vgl. BFH- Entscheidungen vom 9. Mai 1996 V R 24/95, BFH/NV 1997, 36; vom 12. September 1996 X B 76/96, BFH/NV 1997, 246), fehlt es für die Geltendmachung eines Zulassungsgrundes i. S. des § 115 Abs. 2 FGO an einer zulässig und begründet erhobenen Verfahrensrüge.
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