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   BFH, 09.05.2012 - VII B 3/12   

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https://dejure.org/2012,14377
BFH, 09.05.2012 - VII B 3/12 (https://dejure.org/2012,14377)
BFH, Entscheidung vom 09.05.2012 - VII B 3/12 (https://dejure.org/2012,14377)
BFH, Entscheidung vom 09. Mai 2012 - VII B 3/12 (https://dejure.org/2012,14377)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Verschiebung eines Verhandlungstermins um einige Stunden keine Terminsaufhebung

  • openjur.de

    Verschiebung eines Verhandlungstermins um einige Stunden keine Terminsaufhebung

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 76 Abs 1, FGO § 91
    Verschiebung eines Verhandlungstermins um einige Stunden keine Terminsaufhebung

  • Bundesfinanzhof

    Verschiebung eines Verhandlungstermins um einige Stunden keine Terminsaufhebung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 76 Abs 1 FGO, § 91 FGO
    Verschiebung eines Verhandlungstermins um einige Stunden keine Terminsaufhebung

  • rewis.io

    Verschiebung eines Verhandlungstermins um einige Stunden keine Terminsaufhebung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; FGO § 91
    Unzumutbarkeit der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung eines Steuerpflichtigen wegen einer rezidivierenden Hornhautentzündung und Anspruch auf Verschiebung eines Verhandlungstermins

  • datenbank.nwb.de

    Keine Terminaufhebung wegen Verschiebung eines Verhandlungstermins

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 16.06.2005 - IV B 187/03

    Sachaufklärungspflicht - Vergleichbarkeit mit Katalogberuf

    Auszug aus BFH, 09.05.2012 - VII B 3/12
    Denn die Einholung eines Sachverständigengutachtens liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts (BFH-Beschluss vom 16. Juni 2005 IV B 187/03, BFH/NV 2005, 2015).
  • BFH, 03.08.2005 - II B 47/04

    Nichtzulassungsbeschwerde: Terminsverlegung wegen Erkrankung

    Auszug aus BFH, 09.05.2012 - VII B 3/12
    Nach ständiger BFH-Rechtsprechung müssen die Ausführungen in einem ärztlichen Attest das Gericht in die Lage versetzen, selbst zu beurteilen, ob aufgrund der Schwere der Erkrankung ein erheblicher Grund vorliegt, der zur Verhandlungsunfähigkeit führt (BFH-Beschlüsse vom 3. August 2005 II B 47/04, BFH/NV 2005, 2041, und vom 23. Oktober 2002 III B 167/01, BFH/NV 2003, 80).
  • BFH, 23.10.2002 - III B 167/01

    Verletzung des rechtlichen Gehörs; Ablehnung eines Antrags auf Terminsverlegung

    Auszug aus BFH, 09.05.2012 - VII B 3/12
    Nach ständiger BFH-Rechtsprechung müssen die Ausführungen in einem ärztlichen Attest das Gericht in die Lage versetzen, selbst zu beurteilen, ob aufgrund der Schwere der Erkrankung ein erheblicher Grund vorliegt, der zur Verhandlungsunfähigkeit führt (BFH-Beschlüsse vom 3. August 2005 II B 47/04, BFH/NV 2005, 2041, und vom 23. Oktober 2002 III B 167/01, BFH/NV 2003, 80).
  • BFH, 29.09.2011 - IV B 122/09

    Ladungsfrist - Terminsverlegung - Krankmeldung eines Steuerberaters -

    Auszug aus BFH, 09.05.2012 - VII B 3/12
    Zumindest bei unmittelbar vor dem Termin eingereichten ärztlichen Attesten ist zu verlangen, dass diese die Diagnose unverschlüsselt ausweisen (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. September 2011 IV B 122/09, BFH/NV 2012, 419).
  • BFH, 19.12.2019 - IV R 53/16

    Ladungsfrist bei Terminverlegung - Kapitalbeteiligung im Sonderbetriebsvermögen

    Es soll allen Beteiligten ermöglicht werden, die mündliche Verhandlung vorzubereiten, und deren Anwesenheit bei dem gerichtlichen Termin gewährleisten (BFH-Beschlüsse in BFHE 195, 530, BStBl II 2001, 681, unter 1.a; vom 13.12.2007 - XI B 160/06, juris; vom 29.09.2011 - IV B 122/09, Rz 3; mit Beschränkung auf den Zweck der Gewährleistung der notwendigen Vorbereitung der Verhandlung: BFH-Beschluss vom 09.05.2012 - VII B 3/12, Rz 5, sowie auch Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 15.12.2004 - 22 ZB 04.3173, juris).
  • BFH, 16.07.2012 - III B 1/12

    Verschiebung des Verhandlungstermins auf eine andere Uhrzeit - Nachweis der

    Denn der Zweck der Ladungsfrist, den Beteiligten ausreichend Zeit zur Vorbereitung der Verhandlung einzuräumen, wird durch die bloße Änderung der Uhrzeit nicht beeinträchtigt (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Mai 2012 VII B 3/12; Stöcker in Beermann/Gosch, FGO, § 91 Rz 63, m.w.N.).
  • BFH, 01.08.2014 - V S 16/14

    Übergehen eines Sachantrags - Urteilsergänzung - Urteilsberichtigung -

    Abgesehen davon, dass jedenfalls bei unmittelbar vor dem Termin eingereichten ärztlichen Attesten erforderlich ist, dass diese die Diagnose unverschlüsselt ausweisen und nicht nur Diagnosekürzel verwenden (BFH-Beschlüsse vom 7. August 2013 VII B 43/13, BFH/NV 2013, 1792; vom 9. Mai 2012 VII B 3/12, BFH/NV 2012, 1324; vom 29. September 2011 IV B 122/09, BFH/NV 2012, 419), ergibt sich aus der vom Gericht ermittelten "Übersetzung" der unspezifischen Diagnose vom 7. April 2014 (Sonstige psychische Störung, Bauch- bzw. Beckenschmerzen, sonstige Krankheit des Kreislaufsystems, Störung, bei der sich ein seelischer Konflikt durch körperliche Beschwerden äußert) nicht die Verhandlungsunfähigkeit des Klägers für den Folgetag.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.01.2014 - 1 S 282.13

    Vorzeitige Besitzeinweisung; Neubau der BAB 100 (16. Bauabschnitt);

    Dementsprechend gelten die gesetzlichen Ladungsfristen bei Verlegung der Terminsstunde am selben Terminstag nicht bzw. werden dadurch nicht erneut in Gang gesetzt (vgl. zu § 102 Abs. 1 VwGO: Bayerischer VGH, Beschluss vom 15. Dezember 2004 - 22 ZB 04.3173 - juris Rn. 1 mit umfangr. Nachw.; BGH - Senat für Anwaltssachen -, Beschluss vom 22. Mai 2013 - AnwZ (Brfg) 12/13 - juris Rn. 5; vgl. zu § 91 FGO: BFH, Beschluss vom 9. Mai 2012 - VII B 3/12 - juris Rn. 5).
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