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   BFH, 09.05.2017 - VIII R 1/14   

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https://dejure.org/2017,33805
BFH, 09.05.2017 - VIII R 1/14 (https://dejure.org/2017,33805)
BFH, Entscheidung vom 09.05.2017 - VIII R 1/14 (https://dejure.org/2017,33805)
BFH, Entscheidung vom 09. Mai 2017 - VIII R 1/14 (https://dejure.org/2017,33805)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Vorzeitige Zahlung eines abgezinsten Kaufpreises für einen Mitunternehmeranteil - Einnahmenverzicht des Erwerbers führt nicht zu Erwerbsaufwendungen - Teilentgeltliche Veräußerung - Kein Abzug der in einer Ergänzungsrechnung zu erfassenden AfA als Sonderbetriebsausgabe

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    BGB § 133, BGB § 157, FGO § 118 Abs 2, EStG § 16 Abs 2 S 1, EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 18 Abs 3, EStG § 11, EStG § 4 Abs 3, EStG § 4 Abs 1
    Vorzeitige Zahlung eines abgezinsten Kaufpreises für einen Mitunternehmeranteil - Einnahmenverzicht des Erwerbers führt nicht zu Erwerbsaufwendungen - Teilentgeltliche Veräußerung - Kein Abzug der in einer Ergänzungsrechnung zu erfassenden AfA als Sonderbetriebsausgabe

  • Bundesfinanzhof

    Vorzeitige Zahlung eines abgezinsten Kaufpreises für einen Mitunternehmeranteil - Einnahmenverzicht des Erwerbers führt nicht zu Erwerbsaufwendungen - Teilentgeltliche Veräußerung - Kein Abzug der in einer Ergänzungsrechnung zu erfassenden AfA als Sonderbetriebsausgabe

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 133 BGB, § 157 BGB, § 118 Abs 2 FGO, § 16 Abs 2 S 1 EStG 2002, § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG 2002
    Vorzeitige Zahlung eines abgezinsten Kaufpreises für einen Mitunternehmeranteil - Einnahmenverzicht des Erwerbers führt nicht zu Erwerbsaufwendungen - Teilentgeltliche Veräußerung - Kein Abzug der in einer Ergänzungsrechnung zu erfassenden AfA als Sonderbetriebsausgabe

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Gesellschaftsvertrages einer Sozietät von Steuerberatern hinsichtlich der Höhe der Abfindung aus Anlass des Ausscheidens eines Gesellschafters

  • rewis.io

    Vorzeitige Zahlung eines abgezinsten Kaufpreises für einen Mitunternehmeranteil - Einnahmenverzicht des Erwerbers führt nicht zu Erwerbsaufwendungen - Teilentgeltliche Veräußerung - Kein Abzug der in einer Ergänzungsrechnung zu erfassenden AfA als Sonderbetriebsausgabe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung des Gesellschaftsvertrages einer Sozietät von Steuerberatern hinsichtlich der Höhe der Abfindung aus Anlass des Ausscheidens eines Gesellschafters

  • rechtsportal.de

    BGB § 133 ; BGB § 157 ; EStG § 16 Abs. 2
    Auslegung des Gesellschaftsvertrages einer Sozietät von Steuerberatern hinsichtlich der Höhe der Abfindung aus Anlass des Ausscheidens eines Gesellschafters

  • datenbank.nwb.de

    Vorzeitige Zahlung eines abgezinsten Kaufpreises für einen Mitunternehmeranteil - Einnahmenverzicht des Erwerbers führt nicht zu Erwerbsaufwendungen - Teilentgeltliche Veräußerung - Kein Abzug der in einer Ergänzungsrechnung zu erfassenden AfA als Sonderbetriebsausgabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Kaufpreis für einen Mitunternehmeranteil - und seine vorzeitige abgezinste Zahlung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Auslegung des Gesellschaftsvertrages einer Sozietät von Steuerberatern hinsichtlich der Höhe der Abfindung

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 4 Abs 3, EStG § 11 Abs 1
    Abfindung, Abzinsung, Kapitalnutzung, Zufluss, Sonderbetriebseinnahme, Vertrauenstatbestand

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (25)

  • BFH, 06.04.2016 - X R 52/13

    Verpächterwahlrecht bei teilentgeltlicher Veräußerung

    Auszug aus BFH, 09.05.2017 - VIII R 1/14
    Es ergibt sich ein Veräußerungsgewinn gemäß § 16 Abs. 2 EStG, wenn und soweit --wie im Streitfall-- die Gegenleistung den Buchwert des Kapitalkontos des Veräußerers (hier: K) übersteigt (vgl. BFH-Beschluss vom 19. März 2014 X R 28/12, BFHE 245, 164, BStBl II 2014, 629, Rz 69 f.; BFH-Urteile vom 22. Oktober 2013 X R 14/11, BFHE 243, 271, BStBl II 2014, 158, Rz 42; vom 6. April 2016 X R 52/13, BFHE 253, 359, BStBl II 2016, 710, Rz 30).

    bb) Die Einheitsbetrachtung ist auch der Ermittlung der Anschaffungskosten des Erwerbers zugrunde zu legen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 253, 359, BStBl II 2016, 710, Rz 30).

    Die Aufdeckung stiller Reserven tritt beim teilentgeltlichen Erwerb eines Mitunternehmeranteils nicht ein, soweit der Veräußerungspreis hinter dem gemeinen Wert des Anteils zurückbleibt; die stillen Reserven gehen insoweit auf den Erwerber über (vgl. BFH-Urteile in BFHE 147, 63, BStBl II 1986, 811, unter 3.b; in BFHE 253, 359, BStBl II 2016, 710, Rz 30).

    Wie der X. Senat des BFH in BFHE 253, 359, BStBl II 2016, 710, Rz 33 für die teilentgeltliche Übertragung eines verpachteten Betriebs ausdrücklich klargestellt hat, existieren anknüpfend daran weder eine Vorschrift noch ein Grundsatz, kraft dessen die bei dem Rechtsvorgänger angesammelten und aufgrund der teilentgeltlichen Übertragung auf den Erwerber übergehenden stillen Reserven bei diesem in Form eines "Erwerbsgewinns" sofort aufzudecken wären.

  • BFH, 20.11.2014 - IV R 1/11

    Ergänzungsbilanz bei Anteilserwerb: Abschreibung auf Restnutzungsdauer und

    Auszug aus BFH, 09.05.2017 - VIII R 1/14
    Der teilentgeltliche Erwerb eines Mitunternehmeranteils, d.h. der ideellen Anteile an den Wirtschaftsgütern der Gesamthand (BFH-Urteil vom 20. November 2014 IV R 1/11, BFHE 248, 28, BStBl II 2017, 34, Rz 14), vollzieht sich für den Erwerber des Mitunternehmeranteils erfolgsneutral, da ihm nur Anschaffungskosten entstehen (s. zur grundsätzlichen Erfolgsneutralität des Anschaffungsvorgangs bei Beteiligungen BFH-Urteile vom 20. April 1999 VIII R 38/96, BFHE 188, 347, BStBl II 1999, 647, unter II.2.b bb bbb, und für den Erwerb eines Mitunternehmeranteils vom 19. Februar 1998 IV R 59/96, BFHE 185, 402, BStBl II 1999, 266, unter II.3.).

    Die in der Ergänzungsbilanz ausgewiesenen Beträge stellen Korrekturen zu den Wertansätzen in der Steuerbilanz der Personengesellschaft für die Wirtschaftsgüter des Gesellschaftsvermögens dar (s. zum Ganzen BFH-Urteil vom 20. November 2014 IV R 1/11, BFHE 248, 28, BStBl II 2017, 34, Rz 15 und 17).

  • BFH, 10.07.1986 - IV R 12/81

    1. Gegen die rückwirkende Wiedereinfährung der sog. Geprägetheorie durch § 15

    Auszug aus BFH, 09.05.2017 - VIII R 1/14
    aa) Die teilentgeltliche Veräußerung eines Mitunternehmeranteils ist aufgrund der sog. Einheitsbetrachtung nicht in ein entgeltliches und ein unentgeltliches Geschäft zu zerlegen (BFH-Urteile vom 10. Juli 1986 IV R 12/81, BFHE 147, 63, BStBl II 1986, 811, unter 3.b; vom 16. Dezember 1992 XI R 34/92, BFHE 170, 183, BStBl II 1993, 436, Rz 12).

    Die Aufdeckung stiller Reserven tritt beim teilentgeltlichen Erwerb eines Mitunternehmeranteils nicht ein, soweit der Veräußerungspreis hinter dem gemeinen Wert des Anteils zurückbleibt; die stillen Reserven gehen insoweit auf den Erwerber über (vgl. BFH-Urteile in BFHE 147, 63, BStBl II 1986, 811, unter 3.b; in BFHE 253, 359, BStBl II 2016, 710, Rz 30).

  • BFH, 27.10.2015 - VIII R 47/12

    Tilgung der Kaufpreisverpflichtung eines Neugesellschafters aus künftigen

    Auszug aus BFH, 09.05.2017 - VIII R 1/14
    Hat das FG die (präzise) Auslegung eines entscheidungserheblichen Vertrags unterlassen, so kann sie das Revisionsgericht auf der Grundlage der dafür ausreichenden Tatsachenfeststellungen selbst vornehmen (BFH-Urteile vom 22. Januar 2004 IV R 32/03, BFH/NV 2004, 1092, m.w.N.; vom 6. Juni 2013 IV R 28/10, BFH/NV 2013, 1810; vom 1. Februar 2012 I R 57/10, BFHE 236, 374, BStBl II 2012, 407; vom 27. Oktober 2015 VIII R 47/12, BFHE 252, 80, BStBl II 2016, 600, Rz 40).

    Der Senat verweist im Übrigen auf die Ausführungen im Senatsurteil in BFHE 252, 80, BStBl II 2016, 600, Rz 57 ff. Bei Eingreifen eines Korrekturtatbestands zugunsten des Klägers i.S. des § 110 Abs. 2 FGO bestünde grundsätzlich die Möglichkeit, den Gewinnfeststellungsbescheid für das Streitjahr nach Eintritt der Rechtskraft des Senatsurteils nochmals zu ändern und die zutreffende AfA aus einer Ergänzungsbilanz/-rechnung bei der Ermittlung des Gewinnanteils des Klägers aus der GbR zu erfassen.

  • FG Münster, 14.08.2012 - 13 K 4338/08

    Anteilsübertragung gegen vorzeitige Zahlung

    Auszug aus BFH, 09.05.2017 - VIII R 1/14
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 14. August 2012  13 K 4338/08 F aufgehoben.

    Die Entscheidung ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2014, 628 veröffentlicht.

  • BFH, 06.06.2013 - IV R 28/10

    Keine Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 GewStG (a. F.) beim echten Factoring - Prüfung

    Auszug aus BFH, 09.05.2017 - VIII R 1/14
    Hat das FG die (präzise) Auslegung eines entscheidungserheblichen Vertrags unterlassen, so kann sie das Revisionsgericht auf der Grundlage der dafür ausreichenden Tatsachenfeststellungen selbst vornehmen (BFH-Urteile vom 22. Januar 2004 IV R 32/03, BFH/NV 2004, 1092, m.w.N.; vom 6. Juni 2013 IV R 28/10, BFH/NV 2013, 1810; vom 1. Februar 2012 I R 57/10, BFHE 236, 374, BStBl II 2012, 407; vom 27. Oktober 2015 VIII R 47/12, BFHE 252, 80, BStBl II 2016, 600, Rz 40).

    Denn wie der BFH bereits zur Behandlung des echten Factorings (zu einer Vorschusszahlung) entschieden hat, lässt eine abgezinste und vorzeitige Kaufpreiszahlung in der Regel keinen Rückschluss auf ein separates Kreditgeschäft neben dem Forderungskauf zu (BFH-Urteil in BFH/NV 2013, 1810, Rz 32 f., 42).

  • BFH, 19.03.2014 - X R 28/12

    Teilentgeltliche Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter: Beitrittsaufforderung an

    Auszug aus BFH, 09.05.2017 - VIII R 1/14
    Es ergibt sich ein Veräußerungsgewinn gemäß § 16 Abs. 2 EStG, wenn und soweit --wie im Streitfall-- die Gegenleistung den Buchwert des Kapitalkontos des Veräußerers (hier: K) übersteigt (vgl. BFH-Beschluss vom 19. März 2014 X R 28/12, BFHE 245, 164, BStBl II 2014, 629, Rz 69 f.; BFH-Urteile vom 22. Oktober 2013 X R 14/11, BFHE 243, 271, BStBl II 2014, 158, Rz 42; vom 6. April 2016 X R 52/13, BFHE 253, 359, BStBl II 2016, 710, Rz 30).
  • BFH, 22.10.2013 - X R 14/11

    Zwangsweise Beendigung einer Betriebsaufspaltung - teilentgeltliche und

    Auszug aus BFH, 09.05.2017 - VIII R 1/14
    Es ergibt sich ein Veräußerungsgewinn gemäß § 16 Abs. 2 EStG, wenn und soweit --wie im Streitfall-- die Gegenleistung den Buchwert des Kapitalkontos des Veräußerers (hier: K) übersteigt (vgl. BFH-Beschluss vom 19. März 2014 X R 28/12, BFHE 245, 164, BStBl II 2014, 629, Rz 69 f.; BFH-Urteile vom 22. Oktober 2013 X R 14/11, BFHE 243, 271, BStBl II 2014, 158, Rz 42; vom 6. April 2016 X R 52/13, BFHE 253, 359, BStBl II 2016, 710, Rz 30).
  • BFH, 21.10.1980 - VIII R 190/78

    Abzinsung - Kaufpreisrate - Werbungskosten - Einkünfte aus Kapitalvermögen -

    Auszug aus BFH, 09.05.2017 - VIII R 1/14
    Dieser Einnahmenverzicht führt ertragsteuerlich indes nicht zu Aufwendungen des Klägers für den Erwerb des Mitunternehmeranteils (s. BFH-Urteil vom 21. Oktober 1980 VIII R 190/78, BFHE 132, 38, BStBl II 1981, 160; Musil in Herrmann/Heuer/Raupach, § 2 EStG Rz 155).
  • BFH, 16.12.1992 - XI R 34/92

    Ermittlung des Veräußerungsgewinns auch bei negativem Kapitalkonto

    Auszug aus BFH, 09.05.2017 - VIII R 1/14
    aa) Die teilentgeltliche Veräußerung eines Mitunternehmeranteils ist aufgrund der sog. Einheitsbetrachtung nicht in ein entgeltliches und ein unentgeltliches Geschäft zu zerlegen (BFH-Urteile vom 10. Juli 1986 IV R 12/81, BFHE 147, 63, BStBl II 1986, 811, unter 3.b; vom 16. Dezember 1992 XI R 34/92, BFHE 170, 183, BStBl II 1993, 436, Rz 12).
  • BFH, 19.02.1998 - IV R 59/96

    Übernahme eines negativen Kapitalkontos

  • BFH, 20.04.1999 - VIII R 38/96

    EK-04-Ausschüttung bei Beteiligung im Betriebsvermögen

  • BFH, 10.08.2016 - XI R 41/14

    Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Übernahme der einem kommunalen

  • BFH, 20.08.2015 - IV R 12/12

    Auslegung des Klagebegehrens durch den BFH - Bestimmung des Gegenstands einer

  • BFH, 26.08.2013 - IV B 62/13

    Beiladung eines ehemaligen Gesellschafters zum Klageverfahren eines anderen

  • BFH, 01.02.2012 - I R 57/10

    Abschreibungsbeginn bei Windkraftanlagen - Übergang des wirtschaftlichen

  • BFH, 07.08.1990 - VIII R 257/84

    Steuerliche Behandlung der Auflösung und handelsrechtlichen Vollbeendigung einer

  • BFH, 16.10.2008 - IV R 74/06

    Prozessstandschaft einer Personengesellschaft - Vollbeendigung - Beiladung des

  • BFH, 24.01.2008 - IV R 87/06

    Abgrenzung zwischen Sondervergütung und Entnahme des Gesellschafters einer

  • BFH, 22.01.2004 - IV R 32/03

    Rücklage nach § 6 b Abs. 3 EStG

  • BFH, 14.06.2006 - II R 12/05

    Kapitalnutzungsmöglichkeit als sonstige Leistung

  • BFH, 05.07.2006 - II R 37/04

    Kapitalnutzungsmöglichkeit als sonstige Leistung

  • BFH, 10.02.1988 - VIII R 352/82

    Sonderbetriebsgewinn oder -verlust eines Gesellschafters als alleiniger

  • BFH, 12.10.1994 - II R 4/91

    Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer

  • BFH, 12.12.1995 - VIII R 59/92

    Vermutung fehlender Gewinnerzielungsabsicht bei Verlustzuweisungsgesellschaften?

  • BFH, 26.08.2021 - V R 13/19

    Zur Abgrenzung von Schadensersatz und Entgelt bei Zahlungen nach Aufhebung eines

    Der BFH ist aber als Revisionsgericht nicht gehindert, die Auslegung des FG daraufhin zu prüfen, ob die gesetzlichen Auslegungsregeln (§§ 133, 157 BGB) sowie die Denkgesetze und Erfahrungssätze zutreffend angewandt worden sind und ob das FG die für die Vertragsauslegung bedeutsamen Begleitumstände erforscht und rechtlich zutreffend gewürdigt hat (BFH-Urteile in BFH/NV 2021, 547, Rz 18; vom 08.11.2018 - IV R 38/16, BFH/NV 2019, 551, und vom 09.05.2017 - VIII R 1/14, BFH/NV 2017, 1418, Rz 38 f.).
  • BFH, 06.08.2019 - VIII R 12/16

    Auflösung einer positiven Ergänzungsrechnung anlässlich der Veräußerung eines

    In den positiven Ergänzungsrechnungen, die anlässlich der Abfindung der Erbin des X für M und S im Jahr 2004 gebildet wurden, wurden dementsprechend die von M und S getragenen Abfindungszahlungen anknüpfend an den Anteilserwerb einvernehmlich als Anschaffungskosten für den im Gesamthandsvermögen befindlichen Praxiswert der Klägerin zu 1 behandelt (vgl. zur Bildung einer Ergänzungsrechnung beim Erwerber eines Mitunternehmeranteils BFH-Urteile vom 06.07.1995 - IV R 30/93, BFHE 178, 176, BStBl II 1995, 831, unter 1.; vom 24.06.2009 - VIII R 13/07, BFHE 225, 402, BStBl II 2009, 993, unter II.2.; vom 20.11.2014 - IV R 1/11, BFHE 248, 28, BStBl II 2017, 34, Rz 14, und vom 09.05.2017 - VIII R 1/14, BFH/NV 2017, 1418, Rz 62).
  • BFH, 30.06.2022 - V R 36/20

    Steuerbarer und steuerpflichtiger Verzicht auf das Recht zur Privatliquidation

    Der BFH ist aber als Revisionsgericht nicht gehindert, die Auslegung des FG insbesondere daraufhin zu prüfen, ob das FG die für die Vertragsauslegung bedeutsamen Begleitumstände erforscht und rechtlich zutreffend gewürdigt hat (BFH-Urteile in BFHE 274, 300, BStBl II 2022, 197, Rz 18; in BFH/NV 2021, 547, Rz 18; vom 08.11.2018 - IV R 38/16, BFH/NV 2019, 551, und vom 09.05.2017 - VIII R 1/14, BFH/NV 2017, 1418, Rz 38 f.).
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