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   BFH, 09.05.2018 - X B 143/17   

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https://dejure.org/2018,21686
BFH, 09.05.2018 - X B 143/17 (https://dejure.org/2018,21686)
BFH, Entscheidung vom 09.05.2018 - X B 143/17 (https://dejure.org/2018,21686)
BFH, Entscheidung vom 09. Mai 2018 - X B 143/17 (https://dejure.org/2018,21686)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    ZPO § 41 Nr 1, ZPO § 41 Nr 5, ZPO § 41 Nr 6, ZPO § 43, ZPO § 48, ZPO § 580 Nr 5, FGO § 119 Nr 1, FGO § 119 Nr 2, FGO § 119 Nr 6
    Ausschließung oder Ablehnung eines Richters, über dessen früheres Verhalten im Prozess Beweis erhoben wird

  • Bundesfinanzhof

    Ausschließung oder Ablehnung eines Richters, über dessen früheres Verhalten im Prozess Beweis erhoben wird

  • IWW

    § 94 der Finanzgerichtsordnung, § ... 160a Abs. 1 der Zivilprozessordnung, § 162 Abs. 1 Satz 2, 3 ZPO, § 580 Nr. 4 und Nr. 7 Buchst. b ZPO, § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung (StPO), § 134 FGO, § 580 ZPO, § 581 Abs. 1 ZPO, § 586 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 586 Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, § 119 Nr. 2 FGO, § 41 ZPO, § 51 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 580 Nr. 5 ZPO, § 41 Nr. 1 ZPO, § 57 FGO, § 72 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 41 Nr. 5 ZPO, § 22 Nr. 5 StPO, § 41 Nr. 6 ZPO, § 36 Abs. 1, § 45 Abs. 3, § 103 Abs. 2 Satz 1, § 119 Abs. 1 Satz 2, § 127 Abs. 1 Satz 2, § 172 Abs. 2, § 511 Abs. 1, § 531, § 534, § 538 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 23 Abs. 2 Satz 1 StPO, § 119 Nr. 1 FGO, § 43 ZPO, § 48 ZPO, § 119 Nr. 6 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, § 115 Abs. 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Mitwirkung eines Richters an der Beweisaufnahme über sein eigenes Verhalten; Voraussetzungen des gesetzlichen Ausschlusses eines Richters wegen seiner Vernehmung als Zeuge oder Sachverständiger

  • rewis.io

    Ausschließung oder Ablehnung eines Richters, über dessen früheres Verhalten im Prozess Beweis erhoben wird

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Mitwirkung eines Richters an der Beweisaufnahme über sein eigenes Verhalten

  • datenbank.nwb.de

    Ausschließung oder Ablehnung eines Richters, über dessen früheres Verhalten im Prozess Beweis erhoben wird

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2019, 857
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 15.12.1994 - I ZR 121/92

    "Oxygenol II" - Gleichartigkeit von Mitteln zur Desinfektion und

    Auszug aus BFH, 09.05.2018 - X B 143/17
    Ob eine gerichtliche Entscheidung, die ergeht, obwohl ein daran beteiligter Richter einen bestehenden Ablehnungsgrund nicht nach § 48 ZPO angezeigt hat, verfahrensfehlerhaft ist (so wohl BGH-Urteil vom 15. Dezember 1994 I ZR 121/92, NJW 1995, 1677, unter II.2.), kann der Senat offen lassen, da die Kläger keine hierauf gestützte Verfahrensrüge erhoben haben.
  • BFH, 15.10.2014 - X B 38/14

    Ab Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes kein Vertrauensschutz auf frühere

    Auszug aus BFH, 09.05.2018 - X B 143/17
    Ein Zulassungsgrund kann mit derartigem Vorbringen grundsätzlich nicht dargelegt werden (Senatsbeschluss vom 15. Oktober 2014 X B 38/14, BFH/NV 2015, 156, Rz 10, m.w.N.).
  • BFH, 23.01.2013 - X B 84/12

    Keine grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage bei fehlender Klärungsfähigkeit

    Auszug aus BFH, 09.05.2018 - X B 143/17
    Im Übrigen wäre diese Rechtsfrage im Streitfall auch nicht klärungsfähig (für eine Entscheidung im Revisionsverfahren rechtserheblich; vgl. zu diesem Erfordernis Senatsbeschluss vom 23. Januar 2013 X B 84/12, BFH/NV 2013, 771, unter II.1.a, m.w.N.), weil nichts dafür ersichtlich ist, dass die Beteiligten sich nur über die Behandlung von 50 % der Betriebsausgaben verständigen und den Rechtsstreit im Übrigen fortsetzen wollten.
  • BFH, 25.03.2010 - X B 176/08

    Greifbare Gesetzwidrigkeit i. S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 FGO - Verletzung

    Auszug aus BFH, 09.05.2018 - X B 143/17
    Auch die von den Klägern gerügten Verstöße gegen die Grundregeln der Bewertung von Zeugenaussagen können nicht zur Zulassung der Revision führen, weil die Grundsätze der Beweiswürdigung dem materiellen Recht angehören (Senatsbeschlüsse vom 25. März 2010 X B 176/08, BFH/NV 2010, 1455, und vom 19. Januar 2011 X B 127/10, BFH/NV 2011, 632, unter 3.).
  • BFH, 19.01.2011 - X B 127/10

    Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BFH, 09.05.2018 - X B 143/17
    Auch die von den Klägern gerügten Verstöße gegen die Grundregeln der Bewertung von Zeugenaussagen können nicht zur Zulassung der Revision führen, weil die Grundsätze der Beweiswürdigung dem materiellen Recht angehören (Senatsbeschlüsse vom 25. März 2010 X B 176/08, BFH/NV 2010, 1455, und vom 19. Januar 2011 X B 127/10, BFH/NV 2011, 632, unter 3.).
  • BFH, 10.01.2007 - VIII B 218/05

    Urteil ohne Gründe; Steuerhinterziehung

    Auszug aus BFH, 09.05.2018 - X B 143/17
    § 119 Nr. 6 FGO ist allerdings nur dann einschlägig, wenn die Frage, die das Gericht übergangen haben soll, einen wesentlichen Streitpunkt vor dem FG gebildet hat; der spätere Rechtsmittelführer muss sich bereits vor dem FG auf den nunmehr vorgebrachten Standpunkt berufen haben (BFH-Beschluss vom 10. Januar 2007 VIII B 218/05, BFH/NV 2007, 1086, unter II.1.).
  • BGH, 09.11.1992 - II ZR 230/91

    Befangenheitsablehnung in der Berufungsinstanz - Ausschluß der Aktionäre vom

    Auszug aus BFH, 09.05.2018 - X B 143/17
    Die bloße Möglichkeit , mit Aussicht auf Erfolg ein Ablehnungsgesuch anzubringen, reicht nach dem klaren Wortlaut des § 119 Nr. 2 FGO nicht aus und bewirkt auch keine unvorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts i.S. des § 119 Nr. 1 FGO (BFH-Beschlüsse vom 20. November 2002 I B 99/02, BFH/NV 2003, 335, unter II.1.c, und vom 30. Mai 2012 III B 239/11, BFH/NV 2012, 1470, Rz 21 f.; BGH-Urteil vom 9. November 1992 II ZR 230/91, BGHZ 120, 141, unter 1.).
  • BGH, 11.11.2008 - 4 StR 480/08

    Mitwirkung eines befangenen oder ausgeschlossenen Richters (Besorgnis der

    Auszug aus BFH, 09.05.2018 - X B 143/17
    Hingegen tritt die Ausschlusswirkung nicht schon dann ein, wenn eine Vernehmung des Richters als Zeuge --wie hier-- in Betracht kommt (ebenso Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 11. November 2008 4 StR 480/08, Neue Zeitschrift für Strafrecht - Rechtsprechungsreport Strafrecht 2009, 85, zur gleichlautenden Regelung des § 22 Nr. 5 StPO).
  • BVerfG, 26.01.1971 - 2 BvR 443/69

    Begriff des "mitwirkenden" Richters

    Auszug aus BFH, 09.05.2018 - X B 143/17
    Dem verfassungsrechtlichen Gebot, wonach gewährleistet sein muss, dass der Rechtsuchende nicht vor einem Richter steht, der aus bestimmten Gründen die gebotene Neutralität und Distanz vermissen lässt, ist jedenfalls im Grundsatz auch dann hinreichend Rechnung getragen, wenn die prozessuale Konstellation, in der es einem Richter --tatsächlich oder typischerweise-- an der gebotenen Neutralität fehlt, zwar keinem gesetzlichen Ausschließungsgrund unterfällt, wohl aber die Möglichkeit zur Stellung eines Ablehnungsantrags gegeben ist (ausführlich BVerfG-Beschluss vom 26. Januar 1971 2 BvR 443/69, BVerfGE 30, 149, unter III.1.).
  • BVerwG, 18.10.1979 - 3 C 117.79

    Verfahren über den Widerruf der Approbation - Gesetzlicher Ausschluss eines

    Auszug aus BFH, 09.05.2018 - X B 143/17
    ee) Die in § 41 ZPO enthaltene Aufzählung der gesetzlichen Ausschließungsgründe ist abschließend (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl. BGH-Entscheidungen vom 4. Dezember 1989 RiZ (R) 5/89, NJW 1991, 425, unter 1.a, und vom 20. Oktober 2003 II ZB 31/02, NJW 2004, 163, unter II.2.a; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Oktober 1979 3 C 117/79, NJW 1980, 2722).
  • BFH, 08.01.2013 - X B 118/12

    Nach Erkennen der Unwirksamkeit einer Einzelrichterübertragung Pflicht zur

  • OLG Frankfurt, 15.06.2016 - 4 W 22/16

    Keine Ablehnung eines Richters wegen einer gegen ihn gerichteten

  • BFH, 20.11.2002 - I B 99/02

    NZB: vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts; Ablehnung wegen Besorgnis der

  • BFH, 23.11.2011 - IV B 7/10

    Gesetzlicher Richter; Anforderungen an den senatsinternen

  • BGH, 04.12.1989 - RiZ(R) 5/89

    Entscheidungen des Präsidiums über die Geschäftsverteilung als Maßnahmen der

  • BGH, 05.12.1980 - V ZR 16/80

    Wiederaufnahmeverfahren - Nichtigkeitsklage - Richterausschluß

  • BFH, 30.05.2012 - III B 239/11

    Keine Revisionszulassung wegen angeblicher Unrichtigkeit des FG-Urteils -

  • BFH, 21.09.1993 - IV R 78/92

    Unzureichende Substantiierung der Revisionsschrift

  • BVerfG, 24.03.1982 - 2 BvH 1/82

    Startbahn West

  • BFH, 04.11.1998 - IV R 74/97

    Wiederaufnahme des Verfahrens; zuständiges Gericht

  • BGH, 20.10.2003 - II ZB 31/02

    Mitwirkung des Ehegatten eines Rechtsmittelrichters

  • BFH, 08.01.2014 - X B 112/13

    Grundsätzliche kein steuerrechtliches Verwertungsverbot bei Belehrungsmängeln

  • BVerfG, 17.12.1969 - 2 BvR 271/68

    Verfassungsmäßigkeit des § 14 Abs. 3 SGG

  • BFH, 22.03.2023 - X B 135/21

    Beweiserhebung über die Ersatzzustellung trotz Zustellungsurkunde

    Hierzu schweigen die Entscheidungsgründe des Urteils, weshalb es insoweit auf einem Verfahrensmangel i.S. des § 119 Nr. 6 FGO beruht (vgl. weiterführend insoweit nur Senatsbeschluss vom 09.05.2018 - X B 143/17, BFH/NV 2018, 973, Rz 43, m.w.N.).
  • FG Hessen, 20.12.2023 - 10 K 1350/22

    Besorgnis der Befangenheit des im Ausgangsverfahren beisitzenden Richters im

    Hat - wie im hiesigen Fall - ein Richter des zuständigen Spruchkörpers bereits an der Entscheidung in dem Verfahren mitgewirkt, dessen Wiederaufnahme mit der auf eine Amtspflichtverletzung des betreffenden Richters gestützten Restitutionsklage begehrt wird, droht dieser in mit den Fällen des § 41 ZPO vergleichbarer Weise zum "Richter in eigener Sache" zu werden (vgl. BFH-Beschluss vom 09.05.2018 - X B 143/17, BFH/NV 2018, 973, Rn. 34).

    Gerade in den von der abschließenden Aufzählung des § 41 ZPO nicht erfassten, insoweit aber vergleichbaren Fällen trägt die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit dem verfassungsrechtlichen Gebot Rechnung, wonach gewährleistet sein muss, dass der Rechtsuchende nicht vor einem Richter steht, von dem er einen Mangel an Neutralität und Distanz befürchten muss (BFH-Beschluss vom 09.05.2018 - X B 143/17, BFH/NV 2018, 973, Rn. 34).

  • BFH, 31.05.2023 - X B 111/22

    Anwendung der 1 %-Regelung bei "Handwerker-Kfz"; Schätzung aufgrund lückenhaft

    Wenn eine vom Kläger im Beschwerdeverfahren aufgeworfene Rechtsfrage in einem künftigen Revisionsverfahren im Streitfall nicht entscheidungserheblich wäre, fehlt es an der --für die Annahme einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache erforderlichen-- Klärungsfähigkeit der Rechtsfrage (Senatsbeschluss vom 09.05.2018 - X B 143/17, BFH/NV 2018, 973, Rz 47, m.w.N.).
  • BFH, 12.02.2019 - X B 90/18

    Anwendung des im Steuerstrafverfahren geltenden Zwangsmittelverbots auf

    Eine Rechtsfrage ist nur dann klärungsfähig, wenn sie in einem künftigen Revisionsverfahren für die Entscheidung des Streitfalls rechtserheblich ist (Senatsbeschluss vom 9. Mai 2018 X B 143/17, BFH/NV 2018, 973, Rz 47, m.w.N.).
  • BFH, 22.10.2018 - II B 39/18

    Befangenheitsanträge und gesetzlicher Richter

    Die in § 41 ZPO enthaltene Aufzählung der gesetzlichen Ausschließungsgründe ist abschließend, was auf der verfassungsrechtlichen Forderung beruht, den gesetzlichen Richter im Voraus möglichst eindeutig zu bestimmen (vgl. BFH-Beschluss vom 9. Mai 2018 X B 143/17, BFH/NV 2018, 973, Rz 31 ff.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 23.03.2022 - 16 K 5011/22

    Sachgebiet

    Die in diesen beiden Vorschriften enthaltene Aufzählung der gesetzlichen Ausschließungsgründe ist abschließend (BFH, Beschluss vom 09.05.2018 X B 143/17, BFH/NV 2018, 973, Juris Rn. 33, 34 mit weiteren Nachweisen zur ständigen höchstrichterliche Rechtsprechung von BGH und BVerwG).
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