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BFH, 09.06.1982 - IV B 11/82 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BFH, 10.08.1978 - IV B 41/77
Aussetzung - Verlustfeststellungsbescheid - Personengesellschaft - Einstweilige …
Auszug aus BFH, 09.06.1982 - IV B 11/82
NVS: Aus Gründen der Gleichmäßigkeit bei der Gewährung eines vorläufigen Rechtsschutzes gegen positive und negative Feststellungsbescheide bedurfte es in Fällen, in denen das FA abgelehnt hat, erklärte Verluste gesondert festzustellen, und in denen das FA durch einstweilige Anordnung verpflichtet werden sollte, Verluste und Verlustanteile vorläufig gesondert festzustellen, entgegen dem Wortlaut des § 114 FGO bisher keiner Darlegung und Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs (vgl. BFH-Beschlüsse vom 10.11.1977 IV B 33-34/76 und vom 10.8.1978 IV B 41/77).