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   BFH, 09.06.1993 - II B 92/92   

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https://dejure.org/1993,8991
BFH, 09.06.1993 - II B 92/92 (https://dejure.org/1993,8991)
BFH, Entscheidung vom 09.06.1993 - II B 92/92 (https://dejure.org/1993,8991)
BFH, Entscheidung vom 09. Juni 1993 - II B 92/92 (https://dejure.org/1993,8991)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 27.06.1985 - I B 27/85

    Nichtzulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung - Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus BFH, 09.06.1993 - II B 92/92
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) hat eine Rechtssache grundsätzliche Bedeutung, wenn eine für die Beurteilung des Streitfalles maßgebliche Rechtsfrage das (abstrakte) Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BFH-Beschluß vom 27. Juni 1985 I R 27/85, BFHE 144, 137, BStBl II 1985, 625).
  • BFH, 21.08.1986 - V B 46/86

    Befreiung von der Umsatzsteuer bei Vermittlungsleistungen im Reisegewerbe

    Auszug aus BFH, 09.06.1993 - II B 92/92
    Dies erfordert ein substantiiertes Eingehen auf die Rechtsfrage, d.h. es muß konkret dargelegt werden, inwieweit die Rechtsfrage im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig ist und ggf. in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Rechtsfrage umstritten ist (BFH-Beschluß vom 21. August 1986 V B 46/86, BFH/NV 1987, 171).
  • BFH, 30.03.1983 - I B 9/83

    Begründungserfordernis - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Beschwerde wegen

    Auszug aus BFH, 09.06.1993 - II B 92/92
    In der Beschwerdebegründung müssen die vermeintlich divergierenden abstrakten Rechtssätze des vorinstanzlichen Urteils und die Divergenzentscheidung des BFH so genau bezeichnet werden, daß eine Abweichung erkennbar wird (BFH-Beschluß vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479).
  • BFH, 28.11.1984 - II R 133/83

    Schenkungsteuerliche Behandlung von Zuwendungen unter Ehegatten

    Auszug aus BFH, 09.06.1993 - II B 92/92
    Den Ausführungen der Klägerin läßt sich nicht entnehmen, daß das FG von dem von der Klägerin zitierten Rechtssatz im BFH-Urteil in BFHE 142, 511, BStBl II 1985, 159 abgewichen sein soll.
  • BFH, 02.05.1974 - IV B 3/74

    Tragende Gründe des Urteils - Zulassungsgrund - Revision - Voraussetzungen für

    Auszug aus BFH, 09.06.1993 - II B 92/92
    Eine Klärung der streitigen Rechtsfrage ist im Revisionsverfahren vor allem dann nicht zu erwarten, wenn das Finanzgericht (FG) seine Entscheidung auf mehrere Gründe gestützt hat, von denen jeder für sich gesehen das Urteil trägt, jedoch nur in einer der Begründungen eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung aufgeworfen wird (BFH-Beschluß vom 2. Mai 1974 IV B 3/74, BFHE 112, 337, BStBl II 1974, 524).
  • BFH, 07.11.1995 - VII R 26/95

    Haftung bei gleichzeitigem Konkurs aller GbR-Gesellschafter

    Der Kläger hätte zumindest ausführen müssen, weshalb sich dem Gericht über den seiner Auslegung zugrunde gelegten Vertragstext hinaus eine weitere Aufklärung des Sachverhalts auch ohne entsprechende Beweisanträge des Klägers hätte aufdrängen müssen, welche Beweise das Gericht im einzelnen hätte erheben sollen und weshalb das voraussichtliche Ergebnis der Beweiserhebung zu einer anderen Entscheidung in der Sache hätte führen können (vgl. z. B. Bundesfinanzhof -- BFH --, Beschluß vom 9. Juni 1993 II B 92/92, BFH/NV 1994, 184; Gräber/Ruban, a. a. O., § 120 Rz. 40).
  • BFH, 31.08.1995 - I B 62/95

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

    In der Beschwerdebegründung müssen die vermeintlich divergierenden abstrakten Rechtssätze des vorinstanzlichen Urteils und die Divergenzentscheidung des BFH so genau bezeichnet werden, daß eine Abweichung erkennbar wird (z. B. BFH-Beschluß vom 9. Juni 1993 II B 92/92, BFH/NV 1994, 184).
  • BFH, 24.04.1996 - XI B 118/95

    Zulässigkeit des Verzichts auf die Rüge des Übergehens eines Beweisangebots im

    Dabei müssen die vermeintlich divergierenden abstrakten Rechtssätze des vorinstanzlichen Urteils und die Divergenzentscheidung des BFH so genau bezeichnet werden, daß eine Abweichung erkennbar wird (ständige Rechtsprechung vgl. BFH-Beschluß vom 9. Juni 1993 II B 92/92, BFH/NV 1994, 184).
  • BFH, 03.06.1996 - X B 43/96

    Darlegung des Bestehens eines allgemeinen Interesses an der Klärung einer

    Abgesehen davon, daß die Kläger hiermit keine hinreichend konkretisierte Rechtsfrage herausgearbeitet, sondern nur den Rechtsstoff beschrieben haben, der den rechtlichen Rahmen für die Entscheidung der Streitsache in dem angestrebten Revisionsverfahren bilden könnte (vgl. dazu z. B. BFH-Beschluß vom 13. Februar 1989 V B 150/88, BFH/NV 1989, 707, m. w. N.), fehlt es an der Darlegung, inwiefern die Rechtsfrage im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig ist und ggf. in welchem Umfang und von welcher Seite und aus welchen Gründen die Rechtsfrage umstritten ist (vgl. z. B. BFH-Beschluß vom 9. Juni 1993 II B 92/92, BFH/NV 1994, 184, m. w. N.).
  • BFH, 26.10.1995 - I B 205/94

    Prozessuale Anforderungen bei Geltendmachung einer Divergenzrüge und einer

    In der Beschwerdebegründung müssen die vermeintlich divergierenden abstrakten Rechtssätze des vorinstanzlichen Urteils und die Divergenzentscheidung des BFH so genau bezeichnet werden, daß eine Abweichung erkennbar wird (z. B. BFH- Beschluß vom 9. Juni 1993 II B 92/92, BFH/NV 1994, 184).
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