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   BFH, 09.06.1993 - II R 90/92   

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https://dejure.org/1993,18467
BFH, 09.06.1993 - II R 90/92 (https://dejure.org/1993,18467)
BFH, Entscheidung vom 09.06.1993 - II R 90/92 (https://dejure.org/1993,18467)
BFH, Entscheidung vom 09. Juni 1993 - II R 90/92 (https://dejure.org/1993,18467)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Entstehen einer Grunderwerbsteuer nach dem ehemaligen Grunderwerbsteuergesetz der DDR (GrEStG DDR)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 19.05.1993 - II R 29/92

    - Die Weiteranwendung des GrEStG DDR bis zum 31. Dezember 1990 ist

    Auszug aus BFH, 09.06.1993 - II R 90/92
    Diese bundesgesetzliche Anordnung der (befristeten) Weiteranwendung des GrEStG DDR ist als solche verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. II. 3. a des Senatsurteils vom 19. Mai 1993 II R 29/92, BStBl II 1993, 630).

    Das GrEStG DDR ist revisibles Recht i.S. des § 118 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO), das vom erkennenden Senat überprüft werden kann (II. 3. c des Senatsurteils vom 19. Mai 1993 II R 29/92).

  • BFH, 19.05.1993 - II R 23/92

    Der Tatbestand des § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG DDR ist nur erfüllt, wenn die zur

    Auszug aus BFH, 09.06.1993 - II R 90/92
    Dazu bedarf es keines Rückgriffs auf eine ggf. durch Rechtsprechung zu schließende Regelungslücke, die dadurch entstanden sein könnte, daß für das Grunderwerbsteuerrecht der DDR im Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses eine § 14 GrEStG 1983 entsprechende Vorschrift fehlt (vgl. II. 2. b des Senatsurteils vom 19. Mai 1993 II R 23/92, BStBl II 1993, 628).
  • BFH, 19.05.1993 - II R 71/92

    Auf einen ein Grundstück im Beitrittsgebiet betreffenden Kaufvertrag, für den

    Auszug aus BFH, 09.06.1993 - II R 90/92
    Auf einen ein Grundstück im Beitrittsgebiet betreffenden Grundstückskaufvertrag, der zwar während des zeitlichen Geltungsbereichs des GrEStG DDR abgeschlossen wurde, für den aber eine erforderliche behördliche Genehmigung erst im zeitlichen Anwendungsbereich des GrEStG 1983 wirksam erteilt wurde, ist daher insgesamt das GrEStG 1983 anzuwenden (vgl. das Senatsurteil vom 19. Mai 1993 II R 71/92, BStBl II 1993, 633).
  • BFH, 17.09.1986 - II R 136/84

    Erwerbsvorgang - Grunderwerbsteuer - Verwirklichung

    Auszug aus BFH, 09.06.1993 - II R 90/92
    Ausgehend von dieser Unterscheidung ist es für die Frage, ob auf einen der Grunderwerbsteuer unterliegenden Rechtsvorgang (zeitlich) das frühere (landesrechtliche) Grunderwerbsteuerrecht oder das GrEStG 1983 anzuwenden ist, entscheidend, wann der Erwerbsvorgang in diesem Sinne verwirklicht, d.h. Bindungswirkung im Verhältnis der Vertragspartner zueinander eingetreten ist (vgl. Senatsurteil vom 17. September 1986 II R 136/84, BFHE 147, 538, BStBl II 1987, 35).
  • BFH, 20.12.1989 - II R 31/88

    Beim "Erwerb im Bauherrenmodell" ist der Erwerbsvorgang mit Abschluß des

    Auszug aus BFH, 09.06.1993 - II R 90/92
    Diese Auffassung steht nicht im Widerspruch zur Rechtsprechung des erkennenden Senats, nach der grundsätzlich zwischen Erwerbsvorgang und Erwerb zu unterscheiden und ein Erwerbsvorgang i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG 1983 bereits dann verwirklicht ist, wenn die Vertragspartner im Verhältnis zueinander gebunden sind, eine erforderliche behördliche Genehmigung aber noch nicht erteilt ist (vgl. Senatsurteil vom 20. Dezember 1989 II R 31/88, BFHE 159, 260, BStBl II 1990, 234 m.w.N.).
  • FG München, 30.01.2014 - 5 K 2858/13

    Befangenheitsgesuch, Klageerhebung unter einer

    Ein derartiger Fall ist z.B. die Ablehnung eines ganzen Gerichts -Spruchkörpers- (vgl. BFH in BFH/NV 2010, 454) oder wenn ausschließlich verfahrensfremde Zwecke verfolgt werden, z.B. wenn der Beteiligte sich vor einer für ihn möglicherweise ungünstigen Rechtsauffassung des Richters schützen will (vgl. BFH-Beschluss vom 20. Juli 1994 I B 140/93, BFH/NV 1994, 400) oder wenn er Druck auf das Gericht ausüben will (vgl. BFH in BFH/NV 1995, 687).
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