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   BFH, 09.06.2005 - IX R 49/04   

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https://dejure.org/2005,2231
BFH, 09.06.2005 - IX R 49/04 (https://dejure.org/2005,2231)
BFH, Entscheidung vom 09.06.2005 - IX R 49/04 (https://dejure.org/2005,2231)
BFH, Entscheidung vom 09. Juni 2005 - IX R 49/04 (https://dejure.org/2005,2231)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    EStG § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2
    Verfassungsmäßigkeit des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG

  • datenbank.nwb.de

    Verfassungsmäßigkeit des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Spekulationsgeschäften mit Wertpapieren nach §?23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG im Jahr 1999 ? BFH fordert BMF zum Beitritt auf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • IWW (Kurzinformation)

    Kontenabruf im Mittelpunkt - Spekulationsbesteuerung im Jahr 1999 verfassungsgemäß?

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beitritt des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) zu einem Revisionsverfahren; Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Verfassungsmäßigkeit des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Besteuerung privater Wertpapiergeschäfte im Jahr 1999 verfassungsgemäß

  • IWW (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Spekulationsbesteuerung im Jahr 1999 verfassungsgemäß?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 209, 548
  • NJW 2005, 2736
  • BB 2005, 1491
  • DB 2005, 1428
  • BStBl II 2005, 611
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 09.03.2004 - 2 BvL 17/02

    Spekulationssteuer

    Auszug aus BFH, 09.06.2005 - IX R 49/04
    In dem anhängigen Revisionsverfahren ist zu prüfen, ob im Streitjahr ein vom Kläger herausgestelltes strukturelles Erhebungsdefizit bei der Erfassung von Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG vorlag, und --gegebenenfalls-- ob eine hierdurch bewirkte Besteuerungsungleichheit zu Lasten der Steuerehrlichen nach den Maßstäben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 9. März 2004 2 BvL 17/02 (BGBl I 2004, 591, BStBl II 2005, 56) zur Verfassungswidrigkeit der materiellen Norm führt.
  • BVerfG, 10.01.2008 - 2 BvR 294/06

    Gleichheitsgrundsatz (Steuerrecht; strukturelles Vollzugsdefizit;

    a) In dem anschließenden Revisionsverfahren hat der Bundesfinanzhof das Bundesministerium der Finanzen mit Beschluss vom 9. Juni 2005 - IX R 49/04 - (BFHE 209, 548 = BStBl II 2005, S. 611) zum Beitritt aufgefordert und es gebeten, folgende Fragen zu beantworten:.
  • BFH, 29.11.2005 - IX R 49/04

    Versteuerung privater Wertpapierveräußerungsgeschäfte im Jahr 1999

    Durch Beschluss vom 9. Juni 2005 IX R 49/04 (BFHE 209, 548, BStBl II 2005, 611) hat der erkennende Senat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) zum Beitritt aufgefordert und es gebeten, folgende Fragen zu beantworten:.
  • FG Hessen, 05.07.2007 - 1 V 1282/07

    Weiterhin ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 23 Abs. 1 Satz 1

    An der Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Spekulationsgeschäften mit Wertpapieren nach § 23 Abs. 1 S.1 Nr. 2 EStG bestehen für den Veranlagungszeitraum 2000 wegen eines trotz der Möglichkeit des Kontenabrufs ( seit 01.04.2005 ) fortdauernden Vollzugsdefizits auch nach Ergehen des Urteils des BFH vom 29.11.2005 IX R 49/04, BStBl II 2006, 178 , weiterhin eine die Aussetzung der Vollziehung rechtfertigende ernstliche Zweifel .

    Nachdem der BFH inzwischen durch Urteil vom 29.11.2005 IX R 49/04, BStBl II 2006, 178, entschieden hat, dass die Besteuerung von privaten Veräußerungsgeschäften i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG in der Fassung ab 1999 verfassungsgemäß ist, beantragt der Antragsteller unter Hinweis auf das Schreiben des Bundesministers der Finanzen (BMF) vom 31.03.2006 IV A 7 - S 0623 - 6/06, BStBl I 2006, 290, den Senatsbeschluss vom 25.02.2003 gemäß § 69 Abs. 6 Satz 2 FGO aufzuheben.

    Im Gegenteil konnte die vom BFH zunächst offensichtlich und zu Recht als erheblich angesehene Frage, ob die Finanzverwaltung vom Kontenabruf für den Veranlagungszeitraum 1999 Gebrauch macht, und wenn ja, in welchem Umfang (vgl. den Beschluss des BFH vom 09.06.2005 IX R 49/04, BStBl II 2005, 611), vom BMF mangels entsprechend erhobener Daten nicht beantwortet werden.

  • FG Hamburg, 03.08.2005 - III 73/05

    Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung: Aussetzung der Vollziehung (AdV) gegen

    Im Übrigen hat der BFH mit Beschluss vom 9. Juni 2005, IX R 49/04, den Bundesminister der Finanzen (BMF) zum Beitritt (§ 122 FGO ) im Revisionsverfahren betreffend die Verfassungsmäßigkeit von § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG für das Streitjahr 1999 aufgefordert (Der Betrieb -DB- 2005, 1428 , BFH/NV 2005, 1434 ).
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