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   BFH, 09.06.2009 - II B 163/08   

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https://dejure.org/2009,12096
BFH, 09.06.2009 - II B 163/08 (https://dejure.org/2009,12096)
BFH, Entscheidung vom 09.06.2009 - II B 163/08 (https://dejure.org/2009,12096)
BFH, Entscheidung vom 09. Juni 2009 - II B 163/08 (https://dejure.org/2009,12096)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Verfahrensrüge wegen Verweis auf Einspruchsentscheidung zur Urteilsbegründung; Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz; Keine Zulassung der Revision wegen materiell-rechtlicher Einwendungen; Begründungsfrist

  • Judicialis

    AO § 174 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 76 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 105 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 105 Abs. 2 Nr. 5; ; FGO § 105 Abs. 5; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 S. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rüge einer falschen Berechnung einer Festsetzungsfrist i.R.e. Nichtzulassungsbeschwerde; Rüge eines Mangels in der Sachaufklärung durch Verweis auf eine unterlassene zwingende körperliche Bestandsaufnahme; Anforderungen an die Darlegung einer Divergenzrüge im ...

  • datenbank.nwb.de

    Einwendungen gegen die materielle Richtigkeit des FG-Urteils; Ordnungsgemäße Darlegung einer Divergenz; Verfahrensrüge wegen Verweis auf Einspruchsentscheidung zur Urteilsbegründung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BFH, 20.02.2008 - VIII B 103/07

    Keine Revisionszulassung wegen materiell-rechtlicher Einwendungen - Divergenz -

    Auszug aus BFH, 09.06.2009 - II B 163/08
    Das prozessuale Rechtsinstitut der Nichtzulassungsbeschwerde dient nicht dazu, allgemein die Richtigkeit finanzgerichtlicher Urteile zu gewährleisten (BFH-Beschlüsse vom 7. Dezember 2007 VIII B 68/07, BFH/NV 2008, 590; vom 20. Februar 2008 VIII B 103/07, BFH/NV 2008, 980).

    Eine schlüssige Rüge setzt weiter die Darlegung voraus, dass die Entscheidungen zu gleichen, vergleichbaren oder gleichgelagerten Sachverhalten ergangen seien (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2008, 980; vom 22. Juli 2008 II B 47/07, BFH/NV 2008, 1846).

  • BFH, 20.11.2008 - VII B 113/07

    Umfangreiche unübersichtliche Schriftsätze und Vorbringen zur

    Auszug aus BFH, 09.06.2009 - II B 163/08
    Mit Gründen, die erst nach Ablauf der Begründungsfrist (§ 116 Abs. 3 Sätze 1 und 4 FGO) geltend gemacht werden, kann ein Beschwerdeführer --abgesehen von bloßen Erläuterungen und Ergänzungen-- nicht mehr gehört werden (BFH-Beschlüsse vom 20. November 2008 VII B 113/07, BFH/NV 2009, 404; vom 27. Januar 2009 X B 28/08, BFH/NV 2009, 717).
  • BFH, 27.01.2009 - X B 28/08

    Divergenzrüge - Abweichung des FG-Urteils von einem Urteil eines Amtsgerichts

    Auszug aus BFH, 09.06.2009 - II B 163/08
    Mit Gründen, die erst nach Ablauf der Begründungsfrist (§ 116 Abs. 3 Sätze 1 und 4 FGO) geltend gemacht werden, kann ein Beschwerdeführer --abgesehen von bloßen Erläuterungen und Ergänzungen-- nicht mehr gehört werden (BFH-Beschlüsse vom 20. November 2008 VII B 113/07, BFH/NV 2009, 404; vom 27. Januar 2009 X B 28/08, BFH/NV 2009, 717).
  • FG Hessen, 19.08.2003 - 2 K 1519/00
    Auszug aus BFH, 09.06.2009 - II B 163/08
    Ob die Vorentscheidung vom Urteil des Hessischen FG vom 19. August 2003 2 K 1519/00 (Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2003, 1363) abweicht, kann offen bleiben, da die Kläger diesen Revisionsgrund verspätet vorgetragen haben.
  • BFH, 19.05.2008 - V B 29/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Geltendmachung von Verfahrensmängeln, sachliche und

    Auszug aus BFH, 09.06.2009 - II B 163/08
    Außerdem muss dargelegt werden, dass die angefochtene Entscheidung --ausgehend von der insoweit maßgebenden, ggf. unrichtigen materiell-rechtlichen Auffassung des FG-- auf dem geltend gemachten Verfahrensmangel beruhen kann, sie also ohne den Verfahrensmangel möglicherweise anders ausgefallen wäre (BFH-Beschlüsse vom 19. Mai 2008 V B 29/07, BFH/NV 2008, 1501; vom 13. März 2009 II B 84/08, BFH/NV 2009, 956).
  • BFH, 29.10.2004 - XI B 213/02

    Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 09.06.2009 - II B 163/08
    Zu einer schlüssigen Rüge eines Mangels in der Sachaufklärung gehören u.a. Ausführungen dazu, welche Tatfrage aufklärungsbedürftig ist, welche Beweismittel das FG zu welchem Beweisthema nicht erhoben hat, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer weiteren Sachaufklärung oder Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten, warum sich die Beweiserhebung dem FG --ggf. auch ohne Antrag-- hätte aufdrängen müssen und inwiefern eine weitere Aufklärung des Sachverhalts auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (BFH-Beschlüsse vom 29. Oktober 2004 XI B 213/02, BFH/NV 2005, 566; vom 22. Februar 2007 VI B 29/06, BFH/NV 2007, 969).
  • FG Niedersachsen, 02.06.2003 - 1 K 59/02

    Kenntnis um das Bestehen einer vermögensteuerlichen Verpflichtung;

    Auszug aus BFH, 09.06.2009 - II B 163/08
    Die Kläger stellen mit dem Vorbringen, die angefochtene Entscheidung würdige den Vorsatz bei der Vermögensteuerhinterziehung abweichend vom Urteil des Niedersächsischen FG vom 2. Juni 2003 1 K 59/02 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2003, 1279), keine abstrakten Rechtssätze gegenüber.
  • BFH, 07.12.2007 - VIII B 68/07

    Zum Zulassungsgrund greifbarer Rechtswidrigkeit des FG-Urteils

    Auszug aus BFH, 09.06.2009 - II B 163/08
    Das prozessuale Rechtsinstitut der Nichtzulassungsbeschwerde dient nicht dazu, allgemein die Richtigkeit finanzgerichtlicher Urteile zu gewährleisten (BFH-Beschlüsse vom 7. Dezember 2007 VIII B 68/07, BFH/NV 2008, 590; vom 20. Februar 2008 VIII B 103/07, BFH/NV 2008, 980).
  • BFH, 22.02.2007 - VI B 29/06

    NZB: Zulassungsgründe, Darlegungsanforderungen

    Auszug aus BFH, 09.06.2009 - II B 163/08
    Zu einer schlüssigen Rüge eines Mangels in der Sachaufklärung gehören u.a. Ausführungen dazu, welche Tatfrage aufklärungsbedürftig ist, welche Beweismittel das FG zu welchem Beweisthema nicht erhoben hat, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer weiteren Sachaufklärung oder Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten, warum sich die Beweiserhebung dem FG --ggf. auch ohne Antrag-- hätte aufdrängen müssen und inwiefern eine weitere Aufklärung des Sachverhalts auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (BFH-Beschlüsse vom 29. Oktober 2004 XI B 213/02, BFH/NV 2005, 566; vom 22. Februar 2007 VI B 29/06, BFH/NV 2007, 969).
  • BFH, 15.10.2008 - II B 74/08

    Einheitsbewertung im Beitrittsgebiet - Darlegung des Zulassungsgrundes der

    Auszug aus BFH, 09.06.2009 - II B 163/08
    Zur schlüssigen Darstellung der Klärungsbedürftigkeit dieser Rechtsfrage ist auszuführen, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen ihre Beantwortung zweifelhaft und umstritten ist; hierzu muss sich der Beschwerdeführer mit der Rechtsprechung des BFH und den Äußerungen im Schrifttum auseinandersetzen (BFH-Beschluss vom 15. Oktober 2008 II B 74/08, BFH/NV 2009, 125).
  • BFH, 22.10.2008 - VIII B 9/07

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht - freie Beweiswürdigung - Bindung des BFH

  • BFH, 29.07.1992 - II R 14/92

    Anwendungsvoraussetzungen von § 105 Abs. 5 S. 1 FGO

  • BFH, 16.12.2005 - IX B 38/05

    NZB; grundsätzliche Bedeutung; Willkürentscheidung; Übergehen von Beweisanträgen

  • BFH, 22.07.2008 - II B 47/07

    Keine Erstreckung einer steuerlichen Amnestie auf Steuerehrliche - Bewertung

  • BFH, 20.01.2003 - IX B 94/02

    Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen

  • BFH, 13.03.2009 - II B 84/08

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei behaupteten

  • BFH, 13.01.2005 - II R 48/02

    Änderung des Vermögensteuerbescheides wegen erhöhter Einkommensteuerschulden nach

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