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   BFH, 09.06.2011 - VI B 146/10   

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https://dejure.org/2011,20115
BFH, 09.06.2011 - VI B 146/10 (https://dejure.org/2011,20115)
BFH, Entscheidung vom 09.06.2011 - VI B 146/10 (https://dejure.org/2011,20115)
BFH, Entscheidung vom 09. Juni 2011 - VI B 146/10 (https://dejure.org/2011,20115)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Verfahrensmangel durch unzutreffende Bezugnahme auf Urteil einer Strafkammer

  • openjur.de

    Verfahrensmangel durch unzutreffende Bezugnahme auf Urteil einer Strafkammer

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 96 Abs 1 S 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 6
    Verfahrensmangel durch unzutreffende Bezugnahme auf Urteil einer Strafkammer

  • Bundesfinanzhof

    Verfahrensmangel durch unzutreffende Bezugnahme auf Urteil einer Strafkammer

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 96 Abs 1 S 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 116 Abs 6 FGO
    Verfahrensmangel durch unzutreffende Bezugnahme auf Urteil einer Strafkammer

  • IWW
  • rewis.io

    Verfahrensmangel durch unzutreffende Bezugnahme auf Urteil einer Strafkammer

  • ra.de
  • rewis.io

    Verfahrensmangel durch unzutreffende Bezugnahme auf Urteil einer Strafkammer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 370 Abs. 1 Nr. 1; FGO § 96 Abs. 1 S. 1
    Verfahrensverstoß liegt bei einer nicht hinreichend sicheren Entnahme einer Verurteilung aus dem zugrunde liegenden herangezogenen strafgerichtlichen Urteil vor; Verfahrensverstoß bei einer nicht hinreichend sicheren Entnahme einer Verurteilung aus dem zugrunde liegenden ...

  • datenbank.nwb.de

    Vorliegen eines Verfahrensfehlers bei unzutreffender Bezugnahme auf Urteil einer Strafkammer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 22.03.2011 - X B 7/11

    Überzeugungsbildung nach dem Gesamtergebnis des Verfahrens - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BFH, 09.06.2011 - VI B 146/10
    Ein Verstoß gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO, der einen Verfahrensfehler i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO begründet, liegt dann vor, wenn das FG seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde legt, der dem schriftlich festgehaltenen Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht, oder wenn eine nach den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt geblieben ist (vgl. Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 115 Rz 80; zuletzt BFH-Beschluss vom 22. März 2011 X B 7/11, BFH/NV 2011, 1005, m.w.N).
  • BFH, 18.10.2007 - VI R 42/04

    Strafverteidigungskosten als Erwerbsaufwendungen und als außergewöhnliche

    Auszug aus BFH, 09.06.2011 - VI B 146/10
    Ob dieser entsprechende Veranlassungszusammenhang vorliegt, ist in erster Linie durch das FG als Tatsacheninstanz im Rahmen einer revisionsrechtlich nur begrenzt überprüfbaren Gesamtwürdigung zu entscheiden (BFH-Urteil vom 18. Oktober 2007 VI R 42/04, BFHE 219, 197, BStBl II 2008, 223, m.w.N.).
  • BFH, 23.02.2012 - VI B 138/11

    Verfahrensmangel wegen Nichtberücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens

    Ein Verstoß gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO, der einen Verfahrensfehler i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO begründet, liegt dann vor, wenn das FG seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde legt, der dem schriftlich festgehaltenen Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht, oder wenn eine nach den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt geblieben ist (vgl. Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 115 Rz 80; zuletzt BFH-Beschluss vom 22. März 2011 X B 7/11, BFH/NV 2011, 1005, m.w.N.; Senatsbeschluss vom 9. Juni 2011 VI B 146/10, BFH/NV 2011, 1530).
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