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   BFH, 09.06.2015 - X R 40/14   

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BFH, 09.06.2015 - X R 40/14 (https://dejure.org/2015,21680)
BFH, Entscheidung vom 09.06.2015 - X R 40/14 (https://dejure.org/2015,21680)
BFH, Entscheidung vom 09. Juni 2015 - X R 40/14 (https://dejure.org/2015,21680)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Altersvorsorgezulage: Versäumung der Frist für die Erteilung der Einwilligung von Beamten in die Übermittlung von Besoldungsdaten

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 10a Abs 1 S 1, EStG § 79 S 1, EStG § 79 S 2, EStG § 90, EStG § 91, AO § 110, EStG VZ 2005, EStG VZ 2006, EStG VZ 2007, EStG VZ 2008
    Altersvorsorgezulage: Versäumung der Frist für die Erteilung der Einwilligung von Beamten in die Übermittlung von Besoldungsdaten

  • Bundesfinanzhof

    Altersvorsorgezulage: Versäumung der Frist für die Erteilung der Einwilligung von Beamten in die Übermittlung von Besoldungsdaten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10a Abs 1 S 1 EStG 2002, § 79 S 1 EStG 2002, § 79 S 2 EStG 2002, § 90 EStG 2002, § 91 EStG 2002
    Altersvorsorgezulage: Versäumung der Frist für die Erteilung der Einwilligung von Beamten in die Übermittlung von Besoldungsdaten

  • IWW

    § 10a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 des Einkommensteuergesetzes, § ... 91 Abs. 1 EStG, § 90 Abs. 4 EStG, § 110 Abs. 3 der Abgabenordnung (AO), § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 79 Satz 1 EStG, § 10a Abs. 1 EStG, § 10a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 Nr. 1 EStG, § 10a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 EStG, § 81a Satz 1 Nr. 1 EStG, § 110 AO, § 110 Abs. 2 Satz 4 AO, § 110 Abs. 1 Satz 1 AO, § 110 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 AO, § 110 Abs. 3 AO, § 233 der Zivilprozessordnung, § 12 Abs. 1 Satz 2 der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung, § 90 Abs. 1 Satz 1 EStG, § 91 EStG, § 56 FGO, § 79 Satz 2 EStG, § 79 EStG, § 26 Abs. 1 EStG, § 90 Abs. 2, § 121 Satz 1 FGO, § 143 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Frist zur Einwilligung in die Datenübermittlung im Rahmen eines zertifizierten Altersvorsorgevertrages

  • rewis.io

    Altersvorsorgezulage: Versäumung der Frist für die Erteilung der Einwilligung von Beamten in die Übermittlung von Besoldungsdaten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 79 S. 1; EStG § 10a Abs. 1 S. 1 Hs. 2
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Frist zur Einwilligung in die Datenübermittlung im Rahmen eines zertifizierten Altersvorsorgevertrages

  • datenbank.nwb.de

    Anspruch auf Altersvorsorgezulage nur bei Einwilligung in die Übermittlung von Besoldungsdaten innerhalb der Zwei-Jahres-Frist; keine Wiedereinsetzung bei Versäumung der Frist um mehr als ein Jahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einwilligung von Beamten in die Übermittlung von Besoldungsdaten für die Altersvorsorgezulage - und die versäumte Frist

Sonstiges

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 22.10.2014 - X R 18/14

    Altersvorsorgezulage: Frist für die Erteilung des Einverständnisses bzw. der

    Auszug aus BFH, 09.06.2015 - X R 40/14
    Dies erweist sich insofern als rechtsfehlerhaft, als es sich bei dem Einwilligungserfordernis lediglich um ein verfahrensrechtliches Merkmal handelt (Senatsurteil vom 22. Oktober 2014 X R 18/14, BFHE 247, 312, BStBl II 2015, 371, Rz 73 ff.), und Irrtümer über Verfahrensrecht --insbesondere über die Existenz einer gesetzlichen Frist--, sofern sie ohne Verschulden des Antragstellers bestanden, einer Wiedereinsetzung nicht entgegen stehen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH--vom 22. Mai 2006 VI R 51/04, BFHE 214, 145, BStBl II 2006, 833).

    Die ständige und vom BVerfG gebilligte höchstrichterliche Rechtsprechung verlangt eine solche fristgerechte Begründung, sofern Wiedereinsetzung --wofür hier allerdings nichts spricht-- nicht bereits von Amts wegen zu gewähren ist (vgl. zu § 110 AO BFH-Beschluss vom 6. Dezember 2011 XI B 3/11, BFH/NV 2012, 707, unter II.2.c, mit zahlreichen Nachweisen auch auf die Rechtsprechung der anderen obersten Bundesgerichte und des BVerfG; Senatsurteil in BFHE 247, 312, BStBl II 2015, 371, Rz 34; zur insoweit identischen Rechtslage bei § 56 FGO BFH-Beschlüsse vom 17. August 2010 X B 190/09, BFH/NV 2010, 2285, und vom 2. Dezember 2014 III B 36/14, BFH/NV 2015, 505, Rz 13).

    c) Der Senat hat bereits in seinem Urteil in BFHE 247, 312, BStBl II 2015, 371 (Rz 37 ff.), auf das zur Vermeidung von Wiederholungen insoweit Bezug genommen wird, ausführlich begründet, dass die auch im vorliegenden Fall maßgebenden Normen verfassungsgemäß sind.

  • BFH, 22.05.2006 - VI R 51/04

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Unkenntnis der Antragsfrist nach § 46

    Auszug aus BFH, 09.06.2015 - X R 40/14
    Dies erweist sich insofern als rechtsfehlerhaft, als es sich bei dem Einwilligungserfordernis lediglich um ein verfahrensrechtliches Merkmal handelt (Senatsurteil vom 22. Oktober 2014 X R 18/14, BFHE 247, 312, BStBl II 2015, 371, Rz 73 ff.), und Irrtümer über Verfahrensrecht --insbesondere über die Existenz einer gesetzlichen Frist--, sofern sie ohne Verschulden des Antragstellers bestanden, einer Wiedereinsetzung nicht entgegen stehen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH--vom 22. Mai 2006 VI R 51/04, BFHE 214, 145, BStBl II 2006, 833).
  • BFH, 06.12.2011 - XI B 3/11

    Darlegung der Wiedereinsetzungsgründe innerhalb der Antragsfrist

    Auszug aus BFH, 09.06.2015 - X R 40/14
    Die ständige und vom BVerfG gebilligte höchstrichterliche Rechtsprechung verlangt eine solche fristgerechte Begründung, sofern Wiedereinsetzung --wofür hier allerdings nichts spricht-- nicht bereits von Amts wegen zu gewähren ist (vgl. zu § 110 AO BFH-Beschluss vom 6. Dezember 2011 XI B 3/11, BFH/NV 2012, 707, unter II.2.c, mit zahlreichen Nachweisen auch auf die Rechtsprechung der anderen obersten Bundesgerichte und des BVerfG; Senatsurteil in BFHE 247, 312, BStBl II 2015, 371, Rz 34; zur insoweit identischen Rechtslage bei § 56 FGO BFH-Beschlüsse vom 17. August 2010 X B 190/09, BFH/NV 2010, 2285, und vom 2. Dezember 2014 III B 36/14, BFH/NV 2015, 505, Rz 13).
  • BFH, 18.08.2009 - X R 8/09

    Wirksamkeit eines Vorbehalts der Nachprüfung nach Außenprüfung - Änderungssperre

    Auszug aus BFH, 09.06.2015 - X R 40/14
    Ein Vorbehalt der Nachprüfung verhindert nach ständiger Rechtsprechung des BFH grundsätzlich das Entstehen schutzwürdigen Vertrauens (vgl. Senatsurteil vom 18. August 2009 X R 8/09, BFH/NV 2010, 161; BFH-Beschluss vom 13. Dezember 2011 VIII B 136/11, BFH/NV 2012, 550, m.w.N.).
  • BFH, 02.12.2014 - III B 36/14

    Anforderungen an die Substantiierung eines Wiedereinsetzungsantrags, der auf ein

    Auszug aus BFH, 09.06.2015 - X R 40/14
    Die ständige und vom BVerfG gebilligte höchstrichterliche Rechtsprechung verlangt eine solche fristgerechte Begründung, sofern Wiedereinsetzung --wofür hier allerdings nichts spricht-- nicht bereits von Amts wegen zu gewähren ist (vgl. zu § 110 AO BFH-Beschluss vom 6. Dezember 2011 XI B 3/11, BFH/NV 2012, 707, unter II.2.c, mit zahlreichen Nachweisen auch auf die Rechtsprechung der anderen obersten Bundesgerichte und des BVerfG; Senatsurteil in BFHE 247, 312, BStBl II 2015, 371, Rz 34; zur insoweit identischen Rechtslage bei § 56 FGO BFH-Beschlüsse vom 17. August 2010 X B 190/09, BFH/NV 2010, 2285, und vom 2. Dezember 2014 III B 36/14, BFH/NV 2015, 505, Rz 13).
  • BFH, 13.12.2011 - VIII B 136/11

    Kein Vertrauensschutz bei offenbarer Unrichtigkeit - Verzinsung von

    Auszug aus BFH, 09.06.2015 - X R 40/14
    Ein Vorbehalt der Nachprüfung verhindert nach ständiger Rechtsprechung des BFH grundsätzlich das Entstehen schutzwürdigen Vertrauens (vgl. Senatsurteil vom 18. August 2009 X R 8/09, BFH/NV 2010, 161; BFH-Beschluss vom 13. Dezember 2011 VIII B 136/11, BFH/NV 2012, 550, m.w.N.).
  • BFH, 25.03.2015 - X R 20/14

    Altersvorsorgezulage: Mittelbare Zulageberechtigung über den Ehegatten bei

    Auszug aus BFH, 09.06.2015 - X R 40/14
    Zur näheren rechtlichen Begründung verweist der Senat auf sein Urteil vom 25. März 2015 X R 20/14 (www.bundesfinanzhof.de; BFHE 249, 475).
  • FG Berlin-Brandenburg, 08.05.2014 - 10 K 14205/12

    Rückforderung von ohne nähere Überprüfung ausgezahlter Altersvorsorgezulage von

    Auszug aus BFH, 09.06.2015 - X R 40/14
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 8. Mai 2014  10 K 14205/12 aufgehoben.
  • BVerfG, 16.10.2007 - 2 BvR 51/05

    Verfassungsmäßigkeit der Annahme einer Zustellungsfiktion im asylrechtlichen

    Auszug aus BFH, 09.06.2015 - X R 40/14
    Unter höherer Gewalt ist danach ein Ereignis zu verstehen, das unter den gegebenen Umständen auch durch die größte nach den Umständen des gegebenen Falles vernünftigerweise von dem Betroffenen unter Anlegung subjektiver Maßstäbe --also unter Berücksichtigung seiner Lage, Erfahrung und Bildung-- zu erwartende und zumutbare Sorgfalt nicht abgewendet werden konnte (BVerfG-Beschluss vom 16. Oktober 2007  2 BvR 51/05, BVerfGK 12, 303, unter III., mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BFH, 17.08.2010 - X B 190/09

    Unterschriftserfordernis - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BFH, 09.06.2015 - X R 40/14
    Die ständige und vom BVerfG gebilligte höchstrichterliche Rechtsprechung verlangt eine solche fristgerechte Begründung, sofern Wiedereinsetzung --wofür hier allerdings nichts spricht-- nicht bereits von Amts wegen zu gewähren ist (vgl. zu § 110 AO BFH-Beschluss vom 6. Dezember 2011 XI B 3/11, BFH/NV 2012, 707, unter II.2.c, mit zahlreichen Nachweisen auch auf die Rechtsprechung der anderen obersten Bundesgerichte und des BVerfG; Senatsurteil in BFHE 247, 312, BStBl II 2015, 371, Rz 34; zur insoweit identischen Rechtslage bei § 56 FGO BFH-Beschlüsse vom 17. August 2010 X B 190/09, BFH/NV 2010, 2285, und vom 2. Dezember 2014 III B 36/14, BFH/NV 2015, 505, Rz 13).
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