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   BFH, 09.07.1970 - V R 32/70   

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https://dejure.org/1970,403
BFH, 09.07.1970 - V R 32/70 (https://dejure.org/1970,403)
BFH, Entscheidung vom 09.07.1970 - V R 32/70 (https://dejure.org/1970,403)
BFH, Entscheidung vom 09. Juli 1970 - V R 32/70 (https://dejure.org/1970,403)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Unkostenvergütungen - Pfandleiher - Steuerfreie Kreditgewährung - Kosten der Verwertung - Leistungsaustausch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 99, 325
  • BStBl II 1970, 645
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 04.09.1952 - V 19/51 U

    Steuerbefreiung von Gebühren im Rahmen einer Kreditgewährung

    Auszug aus BFH, 09.07.1970 - V R 32/70
    d) Der Senat hat sich in mehreren Entscheidungen mit der Frage befaßt, ob die Schätzung eines Sicherungsobjekts in unmittelbarem Zusammenhang mit der Kreditgewährung steht, und ihn verneint für die Schätzung eines zu beleihenden Grundstücks durch ein allgemeines Kreditinstitut (Urteil V 19/51 U vom 4. September 1952, BFH 56, 724, BStBl III 1952, 277), ihn hingegen bejaht für die Schätzungstätigkeit der Hypothekenbank (Urteil V 29/60 U vom 30. August 1962, BFH 75, 764, BStBl III 1962, 544), eines Versicherungsunternehmens, sofern die Hypothekendarlehen ausschließlich zur Anlage von Deckungsstockvermögen verwandt werden (Urteil V 103/64 vom 10. November 1966, BFH 87, 444, BStBl III 1967, 190), und einer Bausparkasse (Urteil V R 68/67 vom 13. Februar 1969, BFH 95, 302, BStBl II 1969, 449).

    Der Senat braucht auch im vorliegenden Fall nicht darüber zu befinden, ob noch an dem Urteil V 19/51 U (a. a. O.) festzuhalten ist.

  • RFH, 26.04.1940 - V 121/39
    Auszug aus BFH, 09.07.1970 - V R 32/70
    Die Gewährung eines Pfandleihkredits fällt unter diese Bestimmung (so schon Urteil des RFH V 121/39 vom 25. April 1940, RFH 48, 277, RStBl 1940, 655).

    Die Steuerfreiheit erstreckt sich auch auf solche Nebenleistungen, die mit der Kreditgewährung in unmittelbarem Zusammenhang stehen (RFH-Urteil V 121/39, a. a. O.).

  • BFH, 12.12.1969 - VI R 289/67

    Behandlung eines Pfandleihnunternehmens als Kreditinstitut - Behandlung von durch

    Auszug aus BFH, 09.07.1970 - V R 32/70
    Nach dieser Bestimmung gilt das Unternehmen des Pfandleihgewerbes, soweit es durch die Hingabe von Darlehen gegen Faustpfand betrieben wird, nicht als Kreditinstitut im Sinne des KWG (vgl. auch BFH-Urteil VI R 289/67 vom 12. Dezember 1969, BFH 98, 436, BStBl II 1970, 436).
  • BFH, 01.06.1967 - V 208/64

    Einordnung einer Sicherungsübereignung als Lieferung

    Auszug aus BFH, 09.07.1970 - V R 32/70
    Der Sachverhalt ist vergleichbar der Verkaufskommission, bei der eine Lieferung des Kommittenten an den Kommissionär vorliegt (§ 3 Abs. 3 Satz 1 UStG 1967), oder der Verwertung sicherungsübereigneter Gegenstände durch den Sicherungseigentümer, bei der im Zeitpunkt der Verwertung eine Lieferung des Sicherungsgebers an den Sicherungseigentümer anzunehmen ist (BFH-Urteil V 208/64 vom 1. Juni 1967, BFH 90, 247, BStBl II 1968, 68).
  • BFH, 10.11.1966 - V 103/64

    Voraussetzungen der Freistellung von Gebühren für die Wertschätzung von

    Auszug aus BFH, 09.07.1970 - V R 32/70
    d) Der Senat hat sich in mehreren Entscheidungen mit der Frage befaßt, ob die Schätzung eines Sicherungsobjekts in unmittelbarem Zusammenhang mit der Kreditgewährung steht, und ihn verneint für die Schätzung eines zu beleihenden Grundstücks durch ein allgemeines Kreditinstitut (Urteil V 19/51 U vom 4. September 1952, BFH 56, 724, BStBl III 1952, 277), ihn hingegen bejaht für die Schätzungstätigkeit der Hypothekenbank (Urteil V 29/60 U vom 30. August 1962, BFH 75, 764, BStBl III 1962, 544), eines Versicherungsunternehmens, sofern die Hypothekendarlehen ausschließlich zur Anlage von Deckungsstockvermögen verwandt werden (Urteil V 103/64 vom 10. November 1966, BFH 87, 444, BStBl III 1967, 190), und einer Bausparkasse (Urteil V R 68/67 vom 13. Februar 1969, BFH 95, 302, BStBl II 1969, 449).
  • BFH, 30.11.1961 - IV 302/58 U

    Aktivierung von Gebührenforderungen und Zinsforderungen eines Pfandleihers in der

    Auszug aus BFH, 09.07.1970 - V R 32/70
    Dem Pfandkredit liegt trotz dieser Eigenart ein Darlehnsvertrag zugrunde (Baur, Lehrbuch des Sachenrechts, 4. Aufl., § 55 A II; vgl. auch Urteil des BFH IV 302/58 U vom 30. November 1961, BFH 74, 212, BStBl III 1962, 81: "Darlehnsvertrag besonderer Art").
  • BFH, 21.11.1968 - V 222/65

    Beurteilung von Werbeaufwendungen als Leistungsaustausch oder als Neuverteilung

    Auszug aus BFH, 09.07.1970 - V R 32/70
    Es treffen hier die gleichen Überlegungen zu, die den Senat bewogen haben, die Werbetätigkeit einer Vertriebsfirma, die auch im Interesse der Herstellerfirma lag, nicht als Leistung der Vertriebsfirma gegenüber der Herstellerfirma anzusehen (Urteil V 222/65 vom 21. November 1968, BFH 94, 464, BStBl II 1969, 278).
  • BFH, 08.03.1956 - V 216/54 U

    Definition der Begriffe "Kreditgewährung", "Inkasso", "Zahlungsverkehr und

    Auszug aus BFH, 09.07.1970 - V R 32/70
    Wenn der Senat in dem Urteil V 216/54 U vom 8. März 1956 (BFH 62, 427, BStBl III 1956, 158) ausgeführt hat, zum Wesen der Kreditgewährung gehöre der Anspruch auf künftige Rückzahlung, so ist diese Aussage auf Darlehnsverträge ohne dingliche Sicherung einzuschränken.
  • BFH, 13.02.1969 - V R 68/67

    Darlehnsgebühr - Kontogebühr - Bausparkasse

    Auszug aus BFH, 09.07.1970 - V R 32/70
    d) Der Senat hat sich in mehreren Entscheidungen mit der Frage befaßt, ob die Schätzung eines Sicherungsobjekts in unmittelbarem Zusammenhang mit der Kreditgewährung steht, und ihn verneint für die Schätzung eines zu beleihenden Grundstücks durch ein allgemeines Kreditinstitut (Urteil V 19/51 U vom 4. September 1952, BFH 56, 724, BStBl III 1952, 277), ihn hingegen bejaht für die Schätzungstätigkeit der Hypothekenbank (Urteil V 29/60 U vom 30. August 1962, BFH 75, 764, BStBl III 1962, 544), eines Versicherungsunternehmens, sofern die Hypothekendarlehen ausschließlich zur Anlage von Deckungsstockvermögen verwandt werden (Urteil V 103/64 vom 10. November 1966, BFH 87, 444, BStBl III 1967, 190), und einer Bausparkasse (Urteil V R 68/67 vom 13. Februar 1969, BFH 95, 302, BStBl II 1969, 449).
  • BFH, 08.08.1963 - V 247/60 U

    Umsatzsteuerpflicht des Entgelts für Versteigerungen verfallener Pfandsachen

    Auszug aus BFH, 09.07.1970 - V R 32/70
    Nach der Rechtsprechung des Senats, an der festgehalten wird, liefert der Pfandleiher, der eine Versteigerung im eigenen Namen durchführt, die versteigerte Pfandsache an den Ersteigerer (Urteil V 247/60 U vom 8. August 1963, BFH 77, 475, BStBl III 1963, 493).
  • BFH, 30.08.1962 - V 29/60 U

    Umsatzsteuerfreiheit der Gebühren für die Schätzung des Wertes der

  • RFH, 20.06.1919 - II D 7/19
  • BFH, 23.06.1977 - V R 96/72

    Parteivereinbarung - Kreditgewährung - Verschaffung von

    Denn eine Nebenleistung könne nur dann als unselbständig neben der Hauptleistung stehen, wenn die Hauptleistung von ihr abhängig sei, wenn also die Hauptleistung ohne die Nebenleistung nicht erbracht werden könne, bzw. wenn, wie der BFH im Urteil vom 9. Juni 1970 V R 32/70 (BFHE 99, 325, BStBl II 1970, 645) ausgesprochen habe, "die Nebenleistung der Hauptleistung notwendigerweise diene".

    Dies ergebe sich auch aus der Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 30. August 1962 V 29/60 U, BFHE 75, 764, BStBl III 1962, 544; vom 10. November 1966 V 103/64, BFHE 87, 444, BStBl III 1967, 190; vom 13. Februar 1969 V R 68/67, BFHE 95, 302, BStBl II 1969, 449, und vom 9. Juni 1970 V R 32/70, BFHE 99, 325, BStBl II 1970, 645).

    Nach der Entscheidung des BFH V R 32/70 genüge es vielmehr auch, daß die Erbringung der Nebenleistung auf wirtschaftlichen Gegebenheiten beruhe.

    Nach der Rechtsprechung des Senats (V R 32/70; so bereits Urteil des RFH vom 25. April 1940 V 121/39, RFHE 48, 277, RStBl 1940, 655) erstreckt sich zwar die Steuerfreiheit auch auf solche Nebenleistungen, die mit der Kreditgewährung in so unmittelbarem Zusammenhang stehen, daß die hierfür bezahlten Entgelte gewissermaßen noch als solche für die Kreditgewährung selbst angesehen werden können.

    Darüber hinaus hat der Senat allerdings im Urteil V R 32/70 die Auffassung vertreten, ein unmittelbarer Zusammenhang sei auch dann zu bejahen, wenn die Nebenleistung der Hauptleistung notwendigerweise diene, auch wenn gesetzliche Anordnungen fehlten.

    Diese wirtschaftlichen Gründe machen aber den Abschluß einer Restschuldversicherung nicht, wie es der Senat in der Entscheidung V R 32/70 verlangt hat, unerläßlich.

    Der Hinweis des Senats im Urteil V R 32/70 auf die Möglichkeit, daß auch vertragliche Abmachungen einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen einer Nebenleistung und einer Hauptleistung in der erforderlichen Weise herstellen können, ist jedenfalls nicht dahin zu verstehen, daß allein bereits eine vertragliche Vereinbarung über den Abschluß einer Restschuldversicherung für die Herstellung der erforderlichen Verklammerung ausreichend ist.

    Soweit aus der Entscheidung V R 32/70 weitergehende Folgerungen abgeleitet wurden (vgl. FG Düsseldorf IX 262/69 U und Plückebaum-Malitzky, Umsatzsteuergesetz - Mehrwertsteuer -, 10. Aufl., Rdnr. 129/1 zu § 4 Nr. 8), kann dem nicht gefolgt werden.

  • BFH, 16.04.1997 - XI R 87/96

    Der Pfandverkauf im Wege öffentlicher Versteigerung führt zu einer Lieferung des

    Der im Wege öffentlicher Versteigerung vorgenommene Verkauf eines Pfandes führt zu einer Lieferung des Pfandleihers an den Erwerber (Anschluß an Urteile des BFH vom 8. August 1963 V 247/60 U, BFHE 77, 475, BStBl III 1963, 493; vom 9. Juli 1970 V R 32/70, BFHE 99, 325, BStBl II 1970, 645); § 4 Nr. 28 Buchst. a UStG 1980 ist nicht entsprechend anwendbar.

    Nach der Rechtsprechung (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 8. August 1963 V 247/60 U, BFHE 77, 475, BStBl III 1963, 493; vom 9. Juli 1970 V R 32/70, BFHE 99, 325, BStBl II 1970, 645) führe der Verkauf des Pfandes durch den Pfandleiher zu einer Lieferung des Pfandleihers an den Erwerber.

    Die Urteile in BFHE 77, 475, BStBl III 1963, 493 und BFHE 99, 325, BStBl II 1970, 645 würden den Lieferungsbegriff des § 3 Abs. 1 UStG 1980 verkennen.

    Die zur Sicherungsübereignung entwickelten Grundsätze gelten auch bei der rechtsgeschäftlichen Verpfändung (BFH-Urteile in BFHE 77, 475, BStBl III 1963, 493; BFHE 99, 325, BStBl II 1970, 645; Birkenfeld, Das große Umsatzsteuer-Handbuch des Umsatzsteuer-Rechts, I., Rz. 692; Schöll, in Sölch/Ringleb/List, Umsatzsteuergesetz, § 3, Rz. 42; Giesberts, in Rau/Dürrwächter/Flick/Geist, a. a. O., § 3 Anm. 158; Lippross, Umsatzsteuer, 19. Aufl., 1996, 105; a. A. Stadie, in Rau/Dürrwächter/Flick/Geist, a. a. O., Stand April 1995, § 25a Anm. 33 f).

    d) Entgegen der Auffassung der Klägerin erlangt der Pfandleiher den Liefergegenstand vom Verpfänder gegen Zahlung der Pfandsumme und Auskehrung des verbleibenden Verwertungserlöses (§ 10 Abs. 1 Satz 2 UStG 1980; BFH-Urteil in BFHE 99, 325, BStBl II 1970, 645; zur entsprechenden Problematik bei der Verwertung von Sicherungsgut vgl. Heidner, DStR 1988, 488, 490).

  • FG Hamburg, 16.11.2017 - 6 K 30/17

    Umsatzsteuer: Bemessungsgrundlage für die Differenzbesteuerung bei

    Sie seien deshalb in die Ermittlung des Einkaufspreises einzubeziehen (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 09.07.1970 V R 32/70, BFHE 99, 325, BStBl II 1970, 645).

    Die Pfandsumme setzt sich zusammen aus dem Darlehensbetrag, den Zinsen und den Gebühren (BFH-Urteil vom 09.07.1970 V R 32/70, BFHE 99, 325, BStBl II 1970, 645).

    Diese wendet der Pfandleiher im eigenen Interesse auf, um die Lieferung an den Ersteigerer durchführen zu können (BFH-Urteil vom 09.07.1970 V R 32/70, BFHE 99, 325, BStBl II 1970, 645; Stadie in Rau/Dürrwächter/Flick/Geist, UStG, § 25a Rz. 145; Abschn. 10.1 Abs. 3 Satz 15 UStAE; ebenso allgemein für die Bemessung des Entgelts bei der Verwertung von Sicherungsgut BFH-Urteile vom 04.06.1987 V R 57/79, BFHE 150, 379, BStBl II 1987, 741; vom 31.05.1972 V R 121/71, BFHE 106, 383, BStBl II 1972, 809; Wäger in Birkenfeld Wäger, Das große Umsatzsteuer-Handbuch, § 236 Rz. 77).

    fff) Als Einkaufspreis abzuziehen sind folglich die Darlehenssumme, die Zinsen und die Gebühren (BFH-Urteil vom 09.07.1970 V R 32/70, BFHE 99, 325, BStBl II 1970, 645; Stadie in Rau/Dürrwächter/Flick/Geist, UStG, § 25a Rz. 145).

    ccc) Der von vornherein erklärte Verzicht des Pfandleihers auf die Zwangsvollstreckung außerhalb der Pfandverwertung ändert andererseits nichts daran, dass diese Ansprüche zunächst existieren; so ist der Rückzahlungsanspruch schuldrechtliche Grundlage des Pfandrechts (§ 1204 BGB) und die Forderungen sind vom Verpfänder als Voraussetzung für die Auslösung des Pfandes zu erfüllen (vgl. (BFH-Urteil vom 09.07.1970 V R 32/70, BFHE 99, 325, BStBl II 1970, 645).

  • BFH, 20.07.1978 - V R 2/75

    Die Umsatzsteuer aus der Verwertung von Sicherungsgut durch den

    b) Die nunmehr bewirkte Lieferung ist auch - ebenfalls im Gegensatz zu den Ausführungen von Knobbe-Keuk (a. a. O.) - als entgeltlich zu beurteilen, weil der Sicherungsgeber durch diese Lieferung in Höhe des erzielten zivilrechtlichen Entgelts aus der Verwertung des Sicherungsgutes von seiner Schuld an den Sicherungsnehmer befreit wird (vgl. dazu BGHZ 58, 292 und Mentzel/Kuhn, Konkursordnung, Kommentar, 8. Aufl., Rdnr. 73 a zu § 1, sowie die BFH-Urteile vom 1. Juni 1967 V 208/64, BFHE 90, 247, BStBl II 1968, 68, mit weiteren Nachweisen, und vom 9. Juli 1970 V R 32/70, BFHE 99, 325, BStBl II 1970, 645, Nr. 3 der Gründe).
  • BFH, 20.03.1980 - V R 32/76

    Nichtabnahmeentschädigungen und Vorfälligkeitsentschädigungen als Entgelte für

    Diese Leistungen sind bei vertragsgemäßem Verlauf Nebenleistungen der nachfolgenden Kreditgewährung und damit gemäß § 4 Nr. 8 UStG 1951 steuerfrei (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs vom 30. August 1962 V 29/60 U, BFHE 75, 764, BStBl III 1962, 544, sowie vom 9. Juli 1970 V R 32/70, BFHE 99, 325, BStBl II 1970, 645).
  • FG Hamburg, 30.11.1995 - VI 50/92

    Bewirken von Lieferungen durch Pfandleiherin; Einstufung der durch Versteigerung

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  • BFH, 31.05.1972 - V R 121/71

    Veräußerung sicherungsübereigneter Gegenstände - Sicherungseigentümer - Freigabe

    Diese Verwertungskosten entstehen in der Person des Sicherungseigentümers und mindern das Entgelt des Sicherungsgebers (vgl. für den gleichgelagerten Fall des Pfandverkaufs BFH-Urteil V R 32/70 vom 9. Juli 1970, BFH 99, 325, BStBl II 1970, 645).
  • BFH, 25.01.1973 - IV R 152/70

    Pfandleihunternehmen - Sinngemäße Anwendung - Refinanzierung von Ausleihungen -

    Im Zusammenhang mit dieser Kreditgewährung besonderer Art erbringt der Pfandleiher weitere Leistungen, die zwar, wie die KG zu Recht hervorhebt, nur Nebenleistungen zur Kreditgewährung sind (vgl. BFH-Urteil vom 9. Juli 1970 V R 32/70, BFHE 99, 325, BStBl II 1970, 645), die aber jedenfalls in ihrer Zusammenfassung erhebliches Gewicht haben, insbesondere mit beträchtlichen Kosten für den Pfandleiher verbunden sind und deshalb eines besonderen Entgelts bedürfen.
  • FG Schleswig-Holstein, 09.03.2004 - 4 K 234/03

    Zustehen von Vorsteuer eines Pfandleihers aus der Anmietung einer Halle für die

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  • BFH, 25.01.1973 - IV R 153/70

    Pfandleihunternehmen - Sinngemäße Anwendung - Refinanzierung von Ausleihungen -

    Im Zusammenhang mit dieser Kreditgewährung besonderer Art erbringt der Pfandleiher weitere Leistungen, die zwar, wie die KG zu Recht hervorhebt, nur Nebenleistungen zur Kreditgewährung sind (vgl. BFH-Urteil vom 9. Juli 1970 V R 32/70 , BFHE 99, 325 , BStBl II 1970, 645 ), die aber jedenfalls in ihrer Zusammenfassung erhebliches Gewicht haben, insbesondere mit beträchtlichen Kosten für den Pfandleiher verbunden sind und deshalb eines besonderen Entgelts bedürfen.
  • FG Schleswig-Holstein, 13.06.1972 - III 115/70

    Anfall von Umsatzsteuer für die entgeltliche Beschaffung einer

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