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   BFH, 09.07.2007 - I B 59/07   

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https://dejure.org/2007,13552
BFH, 09.07.2007 - I B 59/07 (https://dejure.org/2007,13552)
BFH, Entscheidung vom 09.07.2007 - I B 59/07 (https://dejure.org/2007,13552)
BFH, Entscheidung vom 09. Juli 2007 - I B 59/07 (https://dejure.org/2007,13552)
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Wird zitiert von ... (6)

  • BFH, 29.04.2008 - I K 7/08

    Vertretungsmangel auf der Prozessgegenseite ist kein Nichtigkeitsgrund

    Die gegen diese FG-Beschlüsse gerichteten Beschwerden der Antragstellerin hat der Senat mit Beschlüssen vom 9. Juli 2007 I B 59/07 und I B 60/07 als unbegründet zurückgewiesen.

    Die Antragstellerin beantragt festzustellen, dass die Senatsbeschlüsse vom 7. November 2007 I S 17/07 und I S 18/07, vom 9. Juli 2007 I B 59/07 und I B 60/07 sowie die FG-Beschlüsse vom 24. Januar 2007 1 V 1233/05 und 1 V 1234/05 nichtig seien.

  • BFH, 05.03.2008 - I B 109/07

    Beschwerdefähigkeit der Zurückweisung eines Befangenheitsantrags -

    Die hiergegen erhobenen Beschwerden hat der Senat mit Beschlüssen vom 9. Juli 2007 I B 59/07 (juris) und I B 60/07 als unbegründet zurückgewiesen.
  • BFH, 10.09.2008 - I K 16/08

    Vertretungsmangel auf der Prozessgegenseite ist kein Nichtigkeitsgrund

    Die hiergegen erhobenen Beschwerden hat der Senat mit Beschlüssen vom 9. Juli 2007 I B 59/07 (juris) und I B 60/07 als unbegründet zurückgewiesen.
  • BFH, 10.09.2008 - I S 14/08

    Anhörungsrüge: Darlegung einer Gehörsverletzung

    Die hiergegen erhobenen Beschwerden hat der Senat mit Beschlüssen vom 9. Juli 2007 I B 59/07 (juris) und I B 60/07 als unbegründet zurückgewiesen.
  • BFH, 29.04.2008 - I B 31/08

    Keine Beschwerde gegen Entscheidung über Anhörungsrüge

    Die gegen diese FG-Beschlüsse gerichteten Beschwerden der Beschwerdeführerin hat der Senat mit Beschlüssen vom 9. Juli 2007 I B 59/07 und I B 60/07 als unbegründet zurückgewiesen.
  • BFH, 07.11.2007 - I S 17/07

    Darlegung einer Gehörsverletzung bei Beteiligtenwechsel

    Die hiergegen von der Rügeführerin eingelegte Beschwerde hat der Senat mit Beschluss vom 9. Juli 2007 I B 59/07 als unbegründet zurückgewiesen, weil eine etwaige Fehlinterpretation des Begehrens eines Prozessbeteiligten durch das FG nicht zur Nichtigkeit eines darauf beruhenden Beschlusses führen würde.
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