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   BFH, 09.08.2007 - IV B 102/06   

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https://dejure.org/2007,18602
BFH, 09.08.2007 - IV B 102/06 (https://dejure.org/2007,18602)
BFH, Entscheidung vom 09.08.2007 - IV B 102/06 (https://dejure.org/2007,18602)
BFH, Entscheidung vom 09. August 2007 - IV B 102/06 (https://dejure.org/2007,18602)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    EStG § 6 Abs. 5 Satz 3; ; EStG § 13a; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Wahlrecht auf Buchwertfortführung bei Ausscheiden eines Miterben gegen Sachwertabfindung im Zeitraum vor 1999

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 21.11.2003 - III B 67/03

    Grundsätzliche Bedeutung: auslaufendes Recht; Berücksichtigung

    Auszug aus BFH, 09.08.2007 - IV B 102/06
    Daran fehlt es im Regelfall, wenn die Rechtsfrage ausgelaufenes Recht betrifft und die Beschwerdeführer nicht besondere Gründe geltend machen, die ausnahmsweise ein Abweichen von dieser Regel rechtfertigen (BFH-Beschluss vom 21. November 2003 III B 67/03, BFH/NV 2004, 336; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 35, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 08.09.2005 - IV B 23/04

    Sonderbetriebseinnahmen: Dienstleistungsvergütungen

    Auszug aus BFH, 09.08.2007 - IV B 102/06
    Dazu ist es erforderlich, in der Beschwerdeschrift abstrakte Rechtssätze des erstinstanzlichen Urteils herauszustellen, die mit tragenden Rechtssätzen der Entscheidung eines anderen Gerichts nicht übereinstimmen (vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 8. September 2005 IV B 23/04, BFH/NV 2006, 51, unter 1. der Gründe, m.w.N.; Gräber/Ruban, a.a.O., § 116 Rz 42).
  • BFH, 18.05.1995 - IV R 20/94

    1. Bei der Realteilung einer Personengesellschaft mit Buchwertfortführung sind

    Auszug aus BFH, 09.08.2007 - IV B 102/06
    Zwar hat der BFH u.a. entschieden, dass das Wahlrecht auf Buchwertfortführung im Falle der Realteilung einer Personengesellschaft nach Maßgabe der zwischen den Gesellschaftern getroffenen Realteilungsvereinbarung in der steuerrechtlichen Schlussbilanz der Personengesellschaft auszuüben ist (BFH-Urteil vom 18. Mai 1995 IV R 20/94, BFHE 178, 390, BStBl II 1996, 70, unter 2.a der Gründe).
  • BFH, 24.02.1988 - I R 143/84

    Besteuerungsrecht für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und

    Auszug aus BFH, 09.08.2007 - IV B 102/06
    a) Eine schlüssige Rüge, das FG habe gegen seine Verpflichtung zur Sachverhaltsermittlung verstoßen (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO), erfordert die Darlegung, zu welchen konkreten Tatsachen weitere Ermittlungen geboten waren, welche Beweise zu welchem Beweisthema das FG hätte erheben müssen, wo Tatsachen vorgetragen waren, aus denen sich dem FG die Notwendigkeit weiterer Ermittlungen auch ohne einen entsprechenden Beweisantrag hätte aufdrängen müssen, welches Ergebnis die zusätzliche Erhebung von Beweisen aller Voraussicht nach gehabt hätte und inwieweit die unterlassene Beweiserhebung oder Ermittlungsmaßnahme zu einer anderen Entscheidung des FG hätte führen können (vgl. BFH-Urteil vom 24. Februar 1988 I R 143/84, BFHE 152, 500, BStBl II 1988, 819, unter II.1. der Gründe; Gräber/Ruban, a.a.O., § 120 Rz 70, m.w.N.).
  • BFH, 18.04.2005 - IV B 90/03

    Änderung eines angefochtenen Steuerbescheides nach Klageerhebung

    Auszug aus BFH, 09.08.2007 - IV B 102/06
    Die Hinweispflicht soll in erster Linie zur Gewährleistung eines fairen Verfahrens, zur Wahrung des Anspruchs auf rechtliches Gehör und zur Vermeidung von Überraschungsentscheidungen Schutz und Hilfestellung für die Beteiligten geben, ohne dass andererseits deren Eigenverantwortlichkeit dadurch eingeschränkt oder beseitigt wird (BFH-Beschlüsse vom 18. April 2005 IV B 90/03, BFH/NV 2005, 1817, unter 1.b aa der Gründe, und vom 28. November 2003 III B 7/03, BFH/NV 2004, 645, unter a aa der Gründe).
  • BFH, 02.12.2005 - IV B 62/04

    Entnahme - Gewinnermittlung nach § 13a EStG

    Auszug aus BFH, 09.08.2007 - IV B 102/06
    Dabei soll es sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame Frage handeln, die klärungsbedürftig und im zu erwartenden Revisionsverfahren klärungsfähig sein muss (vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 2. Dezember 2005 IV B 62/04, BFH/NV 2006, 543, unter 1. der Gründe; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 115 Rz 23, m.w.N.).
  • BFH, 28.11.2003 - III B 7/03

    Hinweispflicht

    Auszug aus BFH, 09.08.2007 - IV B 102/06
    Die Hinweispflicht soll in erster Linie zur Gewährleistung eines fairen Verfahrens, zur Wahrung des Anspruchs auf rechtliches Gehör und zur Vermeidung von Überraschungsentscheidungen Schutz und Hilfestellung für die Beteiligten geben, ohne dass andererseits deren Eigenverantwortlichkeit dadurch eingeschränkt oder beseitigt wird (BFH-Beschlüsse vom 18. April 2005 IV B 90/03, BFH/NV 2005, 1817, unter 1.b aa der Gründe, und vom 28. November 2003 III B 7/03, BFH/NV 2004, 645, unter a aa der Gründe).
  • BFH, 31.01.2008 - IV S 12/07

    Anhörungsrüge-Verfahren vor dem Bundesfinanzhof - Vertretung durch

    Mit Beschluss vom 9. August 2007 IV B 102/06 hat der beschließende Senat eine Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision, die die Beschwerdeführerin, Beigeladene im vorausgegangenen Klageverfahren und Rügeführerin (Beschwerdeführerin) erhoben hatte, als unbegründet zurückgewiesen.

    Die Beschwerdeführerin beantragt, den Beschluss des BFH vom 9. August 2007 IV B 102/06 sowie das Urteil des FG München vom 25. Juli 2006 2 K 4033/03 aufzuheben.

    Die Einwendungen gegen die rechtliche Beurteilung des erkennenden Senats im Beschluss vom 9. August 2007 IV B 102/06 und des FG im angefochtenen Urteil --die der Senat im Übrigen auch nicht für durchgreifend hält-- können im Verfahren über die Anhörungsrüge nicht berücksichtigt werden, weil es dabei nicht um die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör geht.

    Wie im Beschluss vom 9. August 2007 IV B 102/06 dargelegt, lag im Übrigen ein Verfahrensmangel auch nicht vor.

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