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   BFH, 09.09.2009 - IX B 39/09   

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https://dejure.org/2009,15747
BFH, 09.09.2009 - IX B 39/09 (https://dejure.org/2009,15747)
BFH, Entscheidung vom 09.09.2009 - IX B 39/09 (https://dejure.org/2009,15747)
BFH, Entscheidung vom 09. September 2009 - IX B 39/09 (https://dejure.org/2009,15747)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Wiedereinsetzung bei Verhinderung eines (von zwei) Geschäftsführern der bevollmächtigten Steuerberatungsgesellschaft

  • Judicialis

    FGO § 76 Abs. 1 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 76 Abs. 1 S. 1
    Verstoß eines Finanzgerichts gegen die Sachaufklärungspflicht durch Nichtbeachtung der Rüge eines Prozessbeteiligten

  • datenbank.nwb.de

    Wiedereinsetzung bei Verhinderung eines (von zwei) Geschäftsführern einer bevollmächtigten Steuerberatungsgesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 29.03.2005 - VI B 198/04

    Wiedereinsetzung: Verhinderung eines Sozietätsmitglieds

    Auszug aus BFH, 09.09.2009 - IX B 39/09
    Da derartige Vorkehrungen im Rahmen einer Steuerberatungsgesellschaft zumutbar und erforderlich sind, käme eine Wiedereinsetzung nur in Betracht, wenn die maßgebliche Frist trotz ausreichender Vorsorgemaßnahmen aus nicht zu vertretenden Gründen versäumt worden wäre (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. März 2005 VI B 198/04, BFH/NV 2005, 1349).
  • BFH, 18.01.1984 - I R 196/83

    Prozeßbevollmächtigter - Fristenkontrollbuch - Frist - Führung eines

    Auszug aus BFH, 09.09.2009 - IX B 39/09
    Entsprechende Darlegungen fehlen im Streitfall: Der Wiedereinsetzungsantrag enthält weder Ausführungen dazu, dass der Bürobetrieb der Steuerberatungsgesellschaft so organisiert gewesen ist, dass Fristversäumnisse in aller Regel ausgeschlossen sind (z.B. BFH-Beschluss vom 18. Januar 1984 I R 196/83, BFHE 140, 146, BStBl II 1984, 441), noch Erläuterungen dahin, inwieweit auch die weitere (erste) Geschäftsführerin der Steuerberatungsgesellschaft in der für den Fristablauf maßgeblichen Zeit verhindert gewesen ist oder weshalb die Einhaltung der Frist nicht auch durch diese gewährleistet werden konnte.
  • BFH, 16.12.2005 - IX B 38/05

    NZB; grundsätzliche Bedeutung; Willkürentscheidung; Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 09.09.2009 - IX B 39/09
    Auch kann mit der Rüge einer unzutreffenden Beweiswürdigung die Zulassung der Revision nicht erreicht werden (vgl. BFH-Beschluss vom 16. Dezember 2005 IX B 38/05, BFH/NV 2006, 772).
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