Rechtsprechung
BFH, 09.09.2010 - IV R 22/07 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Keine Unterbrechung der Sechs-Jahres-Frist des § 6b EStG durch Buchwerteinbringung - Zuordnung von Grundstücken zum Umlaufvermögen bei landwirtschaftlich tätigem Betrieb - Übertragung eines Betriebs gegen Versorgungsleistungen
- IWW
- openjur.de
Keine Unterbrechung der Sechs-Jahres-Frist des § 6b EStG durch Buchwerteinbringung; Zuordnung von Grundstücken zum Umlaufvermögen bei landwirtschaftlich tätigem Betrieb; Übertragung eines Betriebs gegen Versorgungsleistungen
- Bundesfinanzhof
EStG § 6b Abs 4 Nr 2, EStG § 15 Abs 3 Nr 2, EStG § 6b Abs 10, UmwStG § 24
Keine Unterbrechung der Sechs-Jahres-Frist des § 6b EStG durch Buchwerteinbringung - Zuordnung von Grundstücken zum Umlaufvermögen bei landwirtschaftlich tätigem Betrieb - Übertragung eines Betriebs gegen Versorgungsleistungen - Bundesfinanzhof
Keine Unterbrechung der Sechs-Jahres-Frist des § 6b EStG durch Buchwerteinbringung - Zuordnung von Grundstücken zum Umlaufvermögen bei landwirtschaftlich tätigem Betrieb - Übertragung eines Betriebs gegen Versorgungsleistungen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 6b Abs 4 Nr 2 EStG 1997, § 15 Abs 3 Nr 2 EStG 1997, § 6b Abs 10 EStG 1997, § 24 UmwStG 1995
Keine Unterbrechung der Sechs-Jahres-Frist des § 6b EStG durch Buchwerteinbringung - Zuordnung von Grundstücken zum Umlaufvermögen bei landwirtschaftlich tätigem Betrieb - Übertragung eines Betriebs gegen Versorgungsleistungen - Betriebs-Berater
Unterbrechung der Sechs-Jahres-Frist des § 6b EStG durch Buchwerteinbringung
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 6b; EStG § 15 Abs. 2
Unterbrechung der Sechs-Jahres-Frist des § 6b Einkommenssteuergesetz ( EStG ) durch Buchwerteinbringung; Zuordnung von Grundstücken zum Umlaufvermögen bei landwirtschaftlich tätigen Betrieben; Übertragung eines Betriebs gegen Versorgungsleistungen - datenbank.nwb.de
Keine Unterbrechung der Sechsjahresfrist durch eine Buchwerteinbringung nach § 24 UmwStG; Übertragung eines Betriebs gegen Versorgungsleistungen; Zuordnung von Anlagevermögen und Umlaufvermögen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Sechs-Jahres-Frist des § 6b EStG bei Buchwerteinbringung
- buchstelle-lage.de (Kurzinformation)
Sechs-Jahres-Frist des § 6b Einkommensteuergesetz bei Buchwerteinbringung
Verfahrensgang
- FG Münster, 15.02.2005 - 6 K 2381/03
- BFH, 09.09.2010 - IV R 22/07
Wird zitiert von ... (7)
- BFH, 19.01.2017 - IV R 10/14
Zuordnung von Wirtschaftsgütern zum Umlaufvermögen bei einer gewerblich geprägten …
Ebenso entschied er für eine gewerblich geprägte, aber originär landwirtschaftlich tätige Personengesellschaft, dass die Zuordnung von Anlage- und Umlaufvermögen nicht von der Qualifikation der Einkünfte, sondern von der Zweckbestimmung des Wirtschaftsguts im Betrieb abhängig ist (BFH-Urteil vom 9. September 2010 IV R 22/07, Rz 26). - BFH, 22.11.2018 - VI R 50/16
Keine Übertragung einer Rücklage nach § 6b EStG ohne Abzug von den Anschaffungs- …
bb) § 6b EStG erlaubt allerdings wegen der (bis 31. Dezember 1998 und ab 1. Januar 2002 wieder geltenden, dazu BFH-Urteil vom 9. September 2010 IV R 22/07, BFH/NV 2011, 31, Rz 17, m.w.N.) gesellschafterbezogenen Betrachtungsweise der Steuervergünstigung nach §§ 6b, 6c EStG grundsätzlich den Abzug eines dem Steuerpflichtigen zuzurechnenden Veräußerungsgewinns nicht nur betriebsbezogen, sondern auch von Anschaffungs- und Herstellungskosten bestimmter anderer Wirtschaftsgüter eines Einzel- oder Sonderbetriebsvermögens des Steuerpflichtigen sowie in Höhe des auf den Steuerpflichtigen entfallenden ideellen Anteils von Wirtschaftsgütern des Gesamthandsvermögens einer (anderen) Personengesellschaft, an der der Steuerpflichtige (ebenfalls) als Mitunternehmer beteiligt ist (BFH-Urteile vom 10. Juli 1980 IV R 136/77, BFHE 131, 313, BStBl II 1981, 84, unter 2.2.b; in BFH/NV 2011, 31, und vom 9. November 2017 IV R 19/14, BFHE 260, 121, BStBl II 2018, 575, Rz 27; Blümich/ Schießl, § 6b EStG Rz 232;… Heger, in: Kirchhof/Söhn/ Mellinghoff, EStG, § 6b Rz A 18; Marchal in Herrmann/Heuer/ Raupach --HHR--, § 6b EStG Rz 47;… Schmidt/Loschelder, EStG, 37. Aufl., § 6b Rz 45, sowie R 6b.2 Abs. 7 Nr. 4 der Einkommensteuer-Richtlinien --EStR--). - BFH, 09.11.2017 - IV R 19/14
Gewinnübertragung nach § 6b EStG: Veräußerung an Schwesterpersonengesellschaft, …
Wegen der (bis 31. Dezember 1998 und ab 1. Januar 2002 wieder geltenden, dazu Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. September 2010 IV R 22/07, Rz 17, m.w.N.) gesellschafterbezogenen Betrachtungsweise dieser Steuervergünstigung erlaubt § 6b EStG die Übertragung eines dem Gesellschafter zuzurechnenden Veräußerungsgewinns nicht nur betriebsbezogen, sondern auch auf Wirtschaftsgüter eines Einzel- oder Sonderbetriebsvermögens des Gesellschafters sowie in Höhe des auf den Gesellschafter entfallenden ideellen Anteils auf Wirtschaftsgüter des Gesamthandsvermögens einer anderen Personengesellschaft, an der der Gesellschafter ebenfalls als Mitunternehmer beteiligt ist (vgl. BFH-Urteil vom 10. Juli 1980 IV R 136/77, BFHE 131, 313, BStBl II 1981, 84, unter 2.2.b; Blümich/ Schießl, § 6b EStG Rz 232;… Heger, in: Kirchhof/Söhn/ Mellinghoff --KSM--, EStG, § 6b Rz A 18; Jachmann-Michel in Kirchhof, EStG, 16. Aufl., § 6b Rz 21; Strahl in Korn, § 6b EStG Rz 58; Marchal in Herrmann/Heuer/Raupach --HHR--, § 6b EStG Rz 47; Schmidt/Loschelder, EStG, 36. Aufl., § 6b Rz 45, sowie R 6b.2 Abs. 7 Nr. 4 der Einkommensteuer-Richtlinien --EStR--).
- BFH, 19.01.2017 - IV R 5/16
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19. 1. 2017 IV R 10/14 - Klagebefugnis …
Ebenso entschied er für eine gewerblich geprägte, aber originär landwirtschaftlich tätige Personengesellschaft, dass die Zuordnung von Anlage- und Umlaufvermögen nicht von der Qualifikation der Einkünfte, sondern von der Zweckbestimmung des Wirtschaftsguts im Betrieb abhängig ist (BFH-Urteil vom 9. September 2010 IV R 22/07, Rz 26). - BFH, 27.05.2020 - III R 17/19
Erwerb in Abbruchabsicht im Wege vorweggenommener Erbfolge bei einer …
(1) Zwar bewirkt der Übergang des Betriebs nach § 6 Abs. 3 EStG nicht nur die Fortführung der Buchwerte durch den Erwerber, sondern den vollständigen Eintritt des Rechtsnachfolgers in die betriebsbezogene Rechtsstellung des Rechtsvorgängers (BFH-Urteil vom 09.09.2010 - IV R 22/07, BFH/NV 2011, 31, Rz 14). - FG Köln, 10.02.2011 - 13 K 2516/07
Unzulässige Versagung der Übertragung der von der Enkelorgangesellschaft in der …
Dagegen gehört ein Gegenstand, der zur dauernden Nutzungsüberlassung bestimmt ist, zum Anlagevermögen, es sei denn, die Vermietung dient nur dem Zweck, den Gegenstand anschließend dem Mieter zu verkaufen (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. bspw. BFH-Urteile vom 9. September 2010 IV R 22/07, BFH/NV 2011, 31; vom 16. Dezember 2009 IV R 48/07, BFHE 228, 408, BStBl II 2010, 799, m.w.N.). - FG Baden-Württemberg, 07.08.2020 - 13 K 378/19
Steuerpflichtige Entnahme eines Grundstücks innerhalb der Sperrfrist des § 6 Abs. …
Dazu gehört nicht nur die Fortführung der Buchwerte durch den Erwerber, sondern der vollständige Eintritt des Rechtsnachfolgers in die betriebsbezogene Rechtsstellung des Rechtsvorgängers (siehe BFH-Urteil vom 9. September 2010 IV R 22/07 BFH/NV 2011, 31).