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   BFH, 09.09.2010 - IV R 31/08   

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https://dejure.org/2010,12648
BFH, 09.09.2010 - IV R 31/08 (https://dejure.org/2010,12648)
BFH, Entscheidung vom 09.09.2010 - IV R 31/08 (https://dejure.org/2010,12648)
BFH, Entscheidung vom 09. September 2010 - IV R 31/08 (https://dejure.org/2010,12648)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens wegen fehlender Aussetzung des Klageverfahrens betreffend die Einkommensteuer bis zum Abschluss des Feststellungsverfahrens - Notwendigkeit der Feststellung der Einkünfte bei mehreren Beteiligten und streitiger Höhe eines ...

  • openjur.de

    Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens wegen fehlender Aussetzung des Klageverfahrens betreffend die Einkommensteuer bis zum Abschluss des Feststellungsverfahrens; Notwendigkeit der Feststellung der Einkünfte bei mehreren Beteiligten und streitiger Höhe eines ...

  • Bundesfinanzhof

    AO § 179 Abs 2 S 2, AO § 180 Abs 1 Nr 2 Buchst a, AO § 180 Abs 3 S 2, FGO § 74, EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 13 Abs 7, FGO § 126 Abs 3 S 1 Nr 2
    Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens wegen fehlender Aussetzung des Klageverfahrens betreffend die Einkommensteuer bis zum Abschluss des Feststellungsverfahrens - Notwendigkeit der Feststellung der Einkünfte bei mehreren Beteiligten und streitiger Höhe eines ...

  • Bundesfinanzhof

    Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens wegen fehlender Aussetzung des Klageverfahrens betreffend die Einkommensteuer bis zum Abschluss des Feststellungsverfahrens - Notwendigkeit der Feststellung der Einkünfte bei mehreren Beteiligten und streitiger Höhe eines ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 179 Abs 2 S 2 AO, § 180 Abs 1 Nr 2 Buchst a AO, § 180 Abs 3 S 2 AO, § 74 FGO, § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG 2002
    Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens wegen fehlender Aussetzung des Klageverfahrens betreffend die Einkommensteuer bis zum Abschluss des Feststellungsverfahrens - Notwendigkeit der Feststellung der Einkünfte bei mehreren Beteiligten und streitiger Höhe eines ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 179 Abs 2 S 2 AO, § 180 Abs 1 Nr 2 Buchst a AO, § 180 Abs 3 S 2 AO, § 74 FGO, § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG 2002
    Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens wegen fehlender Aussetzung des Klageverfahrens betreffend die Einkommensteuer bis zum Abschluss des Feststellungsverfahrens - Notwendigkeit der Feststellung der Einkünfte bei mehreren Beteiligten und streitiger Höhe eines ...

  • rewis.io

    Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens wegen fehlender Aussetzung des Klageverfahrens betreffend die Einkommensteuer bis zum Abschluss des Feststellungsverfahrens - Notwendigkeit der Feststellung der Einkünfte bei mehreren Beteiligten und streitiger Höhe eines ...

  • rewis.io

    Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens wegen fehlender Aussetzung des Klageverfahrens betreffend die Einkommensteuer bis zum Abschluss des Feststellungsverfahrens - Notwendigkeit der Feststellung der Einkünfte bei mehreren Beteiligten und streitiger Höhe eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aussetzung eines Verfahrens über die Rechtmäßigkeit eines Einkommensteuerbescheids gem. § 74 Finanzgerichtsordnung ( FGO ) bei Erforderlichkeit einer gesonderten und einheitlichen Feststellung von Einkünften mehrerer Personen

  • datenbank.nwb.de

    Aussetzung des Klageverfahrens betreffend die Einkommensteuer bis zum Abschluss des Feststellungsverfahrens; Durchführung eines gesonderten Feststellungsverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 14.02.2008 - IV R 44/05

    Mitunternehmerschaft bei Landwirtsehegatten - Aussetzung des Verfahrens - Fall

    Auszug aus BFH, 09.09.2010 - IV R 31/08
    Dieser Verfahrensfehler ist von Amts wegen zu berücksichtigen (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Februar 2008 IV R 44/05, BFH/NV 2008, 1156, unter II.1. der Gründe, m.w.N.).

    Das FG muss in einem solchen Fall das Klageverfahren gegen die Einkommensteuerbescheide aussetzen, bis das FA entweder eine gesonderte und einheitliche Feststellung durchgeführt oder, soweit es sich um einen Fall von geringer Bedeutung (§ 180 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AO) handelt, einen negativen Feststellungsbescheid gemäß § 180 Abs. 3 Satz 2 AO erlassen hat (BFH-Urteil in BFH/NV 2008, 1156, unter II.1.a der Gründe).

    Die Gewinne aus Land- und Forstwirtschaft sind in diesem Fall gesondert und einheitlich festzustellen (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2008, 1156, unter II.1.b der Gründe, m.w.N.).

    Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn das für dieses Verfahren zuständige FA gleichzeitig auch für die Festsetzung der Einkommensteuer aller an den Einkünften beteiligten Steuerpflichtigen, hier der Eheleute, zuständig ist (BFH-Urteil in BFH/NV 2008, 1156, unter II.1.c der Gründe, m.w.N.).

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz für einen Fall von offensichtlich geringer Bedeutung kommt vorliegend schon deshalb nicht in Betracht, weil die Höhe der Einkünfte nicht feststeht; denn sie hängt von einer zwischen den Verfahrensbeteiligten streitigen Rechtsfrage, der zutreffenden Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung eines betrieblich genutzten Wirtschaftsguts, ab (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2008, 1156, unter II.1.e der Gründe, m.w.N.).

  • FG Schleswig-Holstein, 07.05.2008 - 5 K 237/06

    Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung von nicht abgespaltenen Milchquoten

    Auszug aus BFH, 09.09.2010 - IV R 31/08
    Die Urteilsgründe sind in Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 1715 abgedruckt.
  • FG Niedersachsen, 22.02.2017 - 9 K 230/16

    Rechtsstreit um die einheitliche oder gesonderte Feststellung der Einkünfte von

    Nur, wenn besondere Umstände hinzukommen, wie z.B. ein Streit über die Art der Einkünfte, die Ermittlung der Einkünfte oder über die Beteiligungsverhältnisse, ist auch dann ein Feststellungsverfahren durchzuführen, wenn das Finanzamt sowohl für die Gesellschaft als auch für sämtliche Gesellschafter zuständig ist (BFH, Urteil vom 9. September 2010 IV R 31/08, BFH/NV 2011, 413; BFH, Beschluss vom 8. März 1994 IX R 37/90, BFH/NV 1994, 868).
  • BFH, 15.03.2017 - I R 41/16

    Ergänzungsbilanz eines persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA bei die

    Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn das für dieses Verfahren zuständige Finanzamt gleichzeitig auch für die Festsetzung der Körperschaftsteuer aller an den Einkünften beteiligten Steuerpflichtigen zuständig ist (BFH-Urteile vom 9. September 2010 IV R 31/08, BFH/NV 2011, 413; vom 14. Februar 2008 IV R 44/05, BFH/NV 2008, 1156).
  • BFH, 06.02.2014 - IV R 41/10

    Zurechnung einer Windkraftanlage - Nachholung des Hinweises nach § 181 Abs. 5

    Dieser Verfahrensfehler ist von Amts wegen zu berücksichtigen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 9. September 2010 IV R 31/08, BFH/NV 2011, 413; BFH-Beschluss vom 2. Dezember 1988 IX B 18/88, BFH/NV 1989, 525).
  • BFH, 16.05.2013 - V R 23/12

    Bedeutung des Widerrufs einer verbindlichen Auskunft für das Klageverfahren gegen

    a) Unterlässt das FG eine gebotene Aussetzung des Verfahrens nach § 74 FGO, liegt darin ein Verfahrensfehler im Sinne eines Verstoßes gegen die Grundordnung des Verfahrens (BFH-Entscheidungen vom 17. Dezember 2003 I R 47/02, BFH/NV 2004, 771; vom 9. Februar 2005 X R 52/03, BFH/NV 2005, 1235; vom 16. November 2006 XI B 156/05, BFH/NV 2007, 401, und vom 31. Mai 2010 X B 162/09, BFH/NV 2010, 2011, jeweils m.w.N.), der von Amts wegen zu berücksichtigen ist (BFH-Urteile vom 9. September 2010 IV R 31/08, BFH/NV 2011, 413; vom 14. Februar 2008 IV R 44/05, BFH/NV 2008, 1156, m.w.N.).
  • BFH, 17.01.2019 - VI R 52/16

    Einzug des Milchlieferrechts nach Beendigung des Pachtvertrags

    In folgerichtiger Umsetzung dieser Rechtsprechung hält es der erkennende Senat für geboten, nicht nur den Verlust, der bei einer Veräußerung oder Entnahme des Milchlieferrechts entstanden ist, sondern auch den Verlust, der durch die Einziehung des Milchlieferrechts entstanden ist, gemäß § 55 Abs. 6 EStG nicht zu berücksichtigen (ebenso Schmidt/Kulosa, EStG, 37. Aufl., § 13 Rz 254; Blümich/Nacke, § 55 EStG Rz 28; Felsmann, Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirte, A Rz 1477b, 1491; Schleswig-Holsteinisches FG vom 7. Mai 2008  5 K 237/06, EFG 2008, 1715, aus anderen Gründen aufgehoben durch BFH-Urteil vom 9. September 2010 IV R 31/08).
  • BFH, 09.06.2015 - X R 38/12

    Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens wegen fehlender Aussetzung des

    Es liegt ein von Amts wegen zu berücksichtigender Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens vor (BFH-Urteil vom 9. September 2010 IV R 31/08, BFH/NV 2011, 413), da das FG das Verfahren über die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Einkommensteuerbescheids nicht gemäß § 74 FGO ausgesetzt hat, bis durch einen Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung der gemeinschaftlichen gewerblichen Einkünfte der GbR im Streitjahr entschieden ist.
  • FG Köln, 22.06.2020 - 14 K 2039/19

    Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung: Aussetzung des Verfahrens wegen

    In diesem Fall liegt ein Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens vor, wenn das Gericht das Verfahren über die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Einkommensteuerbescheids nicht gemäß § 74 FGO aussetzt, bis über einen Grundlagenbescheid entschieden ist (vgl. BFH-Urteile vom 09.09.2010 IV R 31/08, BFH/NV 2011, 413; vom 09.06.2015 X R 38/12, BFH/NV 2015, 1588, Rn. 20).
  • FG Münster, 16.06.2016 - 8 K 2822/14

    Einkommensteuerliche Ermittlung des Veräußerungsgewinns aus der Veräußerung einer

    Bereits diese divergierende Ausgestaltung der Regelungen, welche unterschiedliche Sachverhalte erfassen (Einziehung zu 33% und Veräußerung zu 67% gegenüber Veräußerung zu 100%), stellt einen sachlichen Grund für eine unterschiedliche Behandlung der beiden Fallgruppen bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns dar (ausführlich Urteil FG Schleswig-Holstein vom 07.05.2008 5 K 237/06, EFG 2008, 1715; aus anderen Gründen aufgehoben durch BFH-Urteil vom 09.09.2010 IV R 31/08, BFH/NV 2011, 413).
  • FG Baden-Württemberg, 12.11.2012 - 10 K 4639/10

    Fall von offensichtlich geringer Bedeutung i.S. des § 180 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AO:

    Das Finanzgericht hat in einem solchen Fall das Klageverfahren gegen die Einkommensteuerbescheide gemäß § 74 Finanzgerichtsordnung (FGO) auszusetzen, bis das Finanzamt entweder eine gesonderte und einheitliche Feststellung durchgeführt oder, soweit es sich um einen Fall von geringer Bedeutung (§ 180 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AO) handelt, einen negativen Feststellungsbescheid gemäß § 180 Abs. 3 Satz 2 AO erlassen hat (Urteile des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 14. Februar 2008 IV R 44/05, Sammlung der nicht amtlich veröffentlichten Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2008, 1156; vom 9. September 2010 IV R 31/08, BFH/NV 2011, 413).
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