Rechtsprechung
BFH, 09.09.2013 - XI B 103/12 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
Kindergeld: Begriff der Einkünfte i. S. von § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG - Lohnsteuer - Auswärtige Unterbringung des Kindes in Ausbildung - Bezugnahme auf vorhandene Rechtsprechung - fehlende Urteilsgründe
- openjur.de
Kindergeld: Begriff der Einkünfte i.S. von § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG; Lohnsteuer; Auswärtige Unterbringung des Kindes in Ausbildung; Bezugnahme auf vorhandene Rechtsprechung; fehlende Urteilsgründe
- Bundesfinanzhof
EStG § 32 Abs 4 S 2, FGO § 115 Abs 2, FGO § 119 Nr 6, EStG VZ 2006
Kindergeld: Begriff der Einkünfte i.S. von § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG - Lohnsteuer - Auswärtige Unterbringung des Kindes in Ausbildung - Bezugnahme auf vorhandene Rechtsprechung - fehlende Urteilsgründe
- Bundesfinanzhof
Kindergeld: Begriff der Einkünfte i.S. von § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG - Lohnsteuer - Auswärtige Unterbringung des Kindes in Ausbildung - Bezugnahme auf vorhandene Rechtsprechung - fehlende Urteilsgründe
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 32 Abs 4 S 2 EStG 2002, § 115 Abs 2 FGO, § 119 Nr 6 FGO, EStG VZ 2006
Kindergeld: Begriff der Einkünfte i.S. von § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG - Lohnsteuer - Auswärtige Unterbringung des Kindes in Ausbildung - Bezugnahme auf vorhandene Rechtsprechung - fehlende Urteilsgründe - cpm-steuerberater.de
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 32 Abs. 4 S. 2
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Berücksichtigung gezahlter Lohnsteuer bei der Ermittlung des Einkommens eines Kindes mangels grundsätzlicher Bedeutung - datenbank.nwb.de
Begriff der Einkünfte i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Lohnsteuer und die Einkünfte beim Kindergeld
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Berücksichtigung gezahlter Lohnsteuer bei der Ermittlung des Einkommens eines Kindes
Verfahrensgang
- FG Hessen, 26.06.2012 - 5 K 344/11
- BFH, 09.09.2013 - XI B 103/12
Wird zitiert von ... (5)
- BFH, 11.07.2018 - XI R 33/16
Keine Billigkeitsmaßnahme wegen behaupteter Verfassungswidrigkeit der …
Ein Ruhen des Verfahrens nach § 155 FGO i.V.m. § 251 der Zivilprozessordnung scheidet aus, weil ein solches Ruhen übereinstimmende Anträge der Beteiligten voraussetzt (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 22. Juni 2012 IX B 52/12, BFH/NV 2012, 1619; vom 9. September 2013 XI B 103/12, BFH/NV 2013, 1923, Rz 19;… vom 23. August 2016 V B 32/16, BFH/NV 2016, 1757). - BFH, 16.09.2015 - XI R 47/13
Zur Beseitigung der Gefährdung des Steueraufkommens bei unberechtigtem …
aa) Ein Verfahrensmangel i.S. des § 119 Nr. 6 FGO liegt nur dann vor, wenn die Urteilsgründe ganz oder zum Teil fehlen und sie den Prozessbeteiligten keine Kenntnis darüber vermitteln, auf welchen Feststellungen, Erkenntnissen und rechtlichen Überlegungen das Urteil beruht, d.h. wenn den Beteiligten die Möglichkeit entzogen ist, die getroffene Entscheidung auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen (…vgl. dazu z.B. BFH-Beschlüsse vom 26. September 2012 III B 222/10, BFH/NV 2013, 71, Rz 39; vom 9. September 2013 XI B 103/12, BFH/NV 2013, 1923, Rz 22). - BFH, 08.01.2014 - XI B 120/13
Zur Entstehung eines Pflegekindschaftsverhältnisses zu einer volljährigen …
(1) Ein Verfahrensmangel i.S. des § 119 Nr. 6 FGO --den die Klägerin hierdurch sinngemäß geltend macht-- liegt nur dann vor, wenn die Urteilsgründe ganz oder zum Teil fehlen und sie den Prozessbeteiligten keine Kenntnis darüber vermitteln, auf welchen Feststellungen, Erkenntnissen und rechtlichen Überlegungen das Urteil beruht, d.h. wenn den Beteiligten die Möglichkeit entzogen ist, die getroffene Entscheidung auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen (…vgl. dazu z.B. BFH-Beschlüsse vom 26. September 2012 III B 222/10, BFH/NV 2013, 71; vom 9. September 2013 XI B 103/12, BFH/NV 2013, 1923). - FG Thüringen, 18.03.2014 - 2 K 925/12
Kindergeld regelmäßige Arbeitsstätte bei einer Vollzeitlehre im dualen System …
Nach bislang geltender Rechtsprechung des BFH sind Miet- und Verpflegungsmehraufwendungen für die auswärtige Unterbringung des Kindes in Ausbildung grundsätzlich durch den Jahresgrenzbetrag des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG abgegolten (BFH-Urteil vom 09.06.2011 III R 28/09, BFHE 234, 149, BStBl II 2012, 213; BFH-Beschluss vom 09.09.2013 XI B 103/12, BFH/NV 2013, 1923). - FG Thüringen, 24.10.2013 - 2 K 421/12
Regelmäßige Arbeitsstätte eines Auszubildenden im dualen System liegt im …
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH sind Miet- und Verpflegungsmehraufwendungen für die auswärtige Unterbringung des Kindes in Ausbildung bereits durch den Jahresgrenzbetrag des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG abgegolten (BFH Urteil vom 09.06.2011 III R 28/09, BStBl II 2012, 213; Beschluss vom 09.09.2013 XI B 103/12, Juris).