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   BFH, 09.10.2020 - VIII B 162/19   

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https://dejure.org/2020,43578
BFH, 09.10.2020 - VIII B 162/19 (https://dejure.org/2020,43578)
BFH, Entscheidung vom 09.10.2020 - VIII B 162/19 (https://dejure.org/2020,43578)
BFH, Entscheidung vom 09. Oktober 2020 - VIII B 162/19 (https://dejure.org/2020,43578)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    AO § 227, AO § 240 Abs 1 S 1, AO § 218 Abs 2, GG Art 1, GG Art 2 Abs 1, GG Art 19 Abs 4, GG Art 20 Abs 3, GG Art 3 Abs 1, GG Art 14 Abs 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 1
    Erlass von Säumniszuschlägen aufgrund verfassungsrechtlicher Einwendungen gegen die Höhe des Säumniszuschlags

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 227 AO, § 240 Abs 1 S 1 AO, § 218 Abs 2 AO, Art 1 GG, Art 2 Abs 1 GG
    Erlass von Säumniszuschlägen aufgrund verfassungsrechtlicher Einwendungen gegen die Höhe des Säumniszuschlags

  • IWW

    § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § ... 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, § 240 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO), Art. 20 Abs. 3 GG, § 218 Abs. 2 AO, § 240 AO, §§ 233a, 238 AO, Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1 GG, § 227 AO, § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, § 118 Abs. 2 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Verfassungsmäßigkeit der Höhe des Säumniszuschlags mangels grundsätzlicher Bedeutung; Entscheidungserheblichkeit von Einwendungen gegen die Höhe des Säumniszuschlags im Erlassverfahren

  • rewis.io

    Erlass von Säumniszuschlägen aufgrund verfassungsrechtlicher Einwendungen gegen die Höhe des Säumniszuschlags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 227, § 240 Abs. 1 Satz 1
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Verfassungsmäßigkeit der Höhe des Säumniszuschlags mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Erlass von Säumniszuschlägen aufgrund verfassungsrechtlicher Einwendungen gegen die Höhe des Säumniszuschlags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 11.03.2014 - X B 45/13

    Erlass von Nachzahlungszinsen nach Betriebsprüfung

    Auszug aus BFH, 09.10.2020 - VIII B 162/19
    Etwas anderes kann gelten, wenn zum einen aufgrund bestimmter Umstände eine Ermessensreduzierung auf Null in Frage steht und zum anderen diese Umstände ihrerseits nicht nur solche des Einzelfalls sind (BFH-Beschluss vom 11.03.2014 - X B 45/13, BFH/NV 2014, 826, Rz 10, 11, m.w.N.).
  • BFH, 03.12.2019 - VIII R 25/17

    Erlass von Nachzahlungszinsen

    Auszug aus BFH, 09.10.2020 - VIII B 162/19
    Hierunter fallen auch die vom Kläger gegen die Verfassungsmäßigkeit der Höhe des gesetzlichen Zuschlagsatzes gemäß § 240 AO erhobenen Einwendungen, denn es handelt sich insoweit um die Frage der Verfassungsmäßigkeit der einfach-rechtlichen Grundlagen des Entstehens von Säumniszuschlägen (vgl. BFH-Urteil vom 03.12.2019 - VIII R 25/17, BFHE 266, 501, BStBl II 2020, 214, Rz 26, nach dem Einwendungen gegen die Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Zinshöhe gemäß §§ 233a, 238 AO grundsätzlich nicht im Erlassverfahren zu beurteilen sind).
  • BFH, 12.06.2018 - VIII B 154/17

    Freiberufliche Tätigkeit eines Laborarztes bei vollständiger Delegation

    Auszug aus BFH, 09.10.2020 - VIII B 162/19
    Daran fehlt es, wenn die Rechtsfrage anhand der gesetzlichen Grundlagen und der bereits vorliegenden Rechtsprechung beantwortet werden kann und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung durch den BFH geboten erscheinen lassen (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 12.6.2018 - VIII B 154/17, BFH/NV 2018, 945, Rz 9, 13; vom 13.12.2018 - VIII B 114/18, BFH/NV 2019, 385, Rz 3).
  • BFH, 06.07.2015 - III B 168/14

    Keine Einwendungen gegen Grund und Höhe von Säumniszuschlägen im Erlassverfahren

    Auszug aus BFH, 09.10.2020 - VIII B 162/19
    Solche Einwendungen sind mit einem Antrag auf Erlass eines Abrechnungsbescheids (§ 218 Abs. 2 AO) geltend zu machen (BFH-Beschluss vom 06.07.2015 - III B 168/14, BFH/NV 2015, 1344, Rz 7, 8).
  • BFH, 13.12.2018 - VIII B 114/18

    Anordnung einer Außenprüfung bei einem freiberuflichen Großbetrieb

    Auszug aus BFH, 09.10.2020 - VIII B 162/19
    Daran fehlt es, wenn die Rechtsfrage anhand der gesetzlichen Grundlagen und der bereits vorliegenden Rechtsprechung beantwortet werden kann und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung durch den BFH geboten erscheinen lassen (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 12.6.2018 - VIII B 154/17, BFH/NV 2018, 945, Rz 9, 13; vom 13.12.2018 - VIII B 114/18, BFH/NV 2019, 385, Rz 3).
  • BFH, 06.03.2019 - VIII B 94/18

    Grundsätzliche Bedeutung und Divergenz bei geltend gemachter

    Auszug aus BFH, 09.10.2020 - VIII B 162/19
    Dies gilt auch für verfassungsrechtliche Fragen, die als Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung aufgeworfen werden (vgl. zum Ganzen BFH-Beschlüsse vom 14.06.2017 - X B 118/16, BFH/NV 2017, 1437, Rz 28; vom 06.03.2019 - VIII B 94/18, BFH/NV 2019, 935, Rz 4; vom 13.11.2019 - VIII B 42/19, BFH/NV 2020, 234, Rz 5).
  • BFH, 13.11.2019 - VIII B 42/19

    Darlegungsanforderungen zum Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung bei

    Auszug aus BFH, 09.10.2020 - VIII B 162/19
    Dies gilt auch für verfassungsrechtliche Fragen, die als Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung aufgeworfen werden (vgl. zum Ganzen BFH-Beschlüsse vom 14.06.2017 - X B 118/16, BFH/NV 2017, 1437, Rz 28; vom 06.03.2019 - VIII B 94/18, BFH/NV 2019, 935, Rz 4; vom 13.11.2019 - VIII B 42/19, BFH/NV 2020, 234, Rz 5).
  • BFH, 09.03.2016 - X B 142/15

    Grundsätzliche Bedeutung und Überraschungsentscheidung - Veräußerungsgewinn kein

    Auszug aus BFH, 09.10.2020 - VIII B 162/19
    Rechtsfragen, die sich nur stellen können, wenn von einem anderen als dem vom FG festgestellten Sachverhalt ausgegangen wird, können im Revisionsverfahren nicht geklärt werden (vgl. BFH-Beschluss vom 09.03.2016 - X B 142/15, BFH/NV 2016, 1030, Rz 9, 10).
  • BFH, 14.06.2017 - X B 118/16

    Bindung an ein Zwischenurteil; Sachurteil statt Prozessurteil als

    Auszug aus BFH, 09.10.2020 - VIII B 162/19
    Dies gilt auch für verfassungsrechtliche Fragen, die als Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung aufgeworfen werden (vgl. zum Ganzen BFH-Beschlüsse vom 14.06.2017 - X B 118/16, BFH/NV 2017, 1437, Rz 28; vom 06.03.2019 - VIII B 94/18, BFH/NV 2019, 935, Rz 4; vom 13.11.2019 - VIII B 42/19, BFH/NV 2020, 234, Rz 5).
  • FG Münster, 16.03.2021 - 12 V 16/21

    Rechtmäßigkeit der Höhe von in Ansatz gebrachten Säumniszuschlägen für die

    Da Säumniszuschläge nach § 240 Abs. 1 Satz 1 AO kraft gesetzlicher Anordnung entstehen, sind Einwendungen gegen ihren Ansatz und ihre Höhe mit einem Antrag auf Erlass eines Abrechnungsbescheides (§ 218 Abs. 2 AO) geltend zu machen (BFH-Beschlüsse vom 06.07.2015 III B 168/14, BFH/NV 2015, 1344 und vom 09.10.2020, VIII B 162/19, NV).
  • BFH, 23.08.2023 - X R 30/21

    Festsetzung von Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer; Verfassungsmäßigkeit der

    Hierunter fallen auch gegen die Verfassungsmäßigkeit der Höhe des gesetzlichen Zuschlagsatzes gemäß § 240 AO erhobene Einwendungen, denn es handelt sich insoweit um die Frage der Verfassungsmäßigkeit der einfach-rechtlichen Grundlagen des Entstehens von Säumniszuschlägen (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 09.10.2020 - VIII B 162/19, BFH/NV 2021, 289, Rz 6).
  • BFH, 30.11.2022 - I B 4/22

    Keine Divergenz zu EuGH-Urteil

    Rechtsfragen, die sich nur stellen können, wenn von einem anderen als dem vom FG festgestellten Sachverhalt ausgegangen wird, sind im Revisionsverfahren nicht klärungsfähig (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 09.03.2016 - X B 142/15, BFH/NV 2016, 1030, und vom 09.10.2020 - VIII B 162/19, BFH/NV 2021, 289).
  • BFH, 30.06.2023 - VIII B 13/22

    Zur Rechtmäßigkeit des Erlasses einer Prüfungsanordnung gegenüber einem

    Eine Rechtsfrage, die nur auf der Grundlage eines anderen als dem vom FG festgestellten Sachverhalt entscheidungserheblich ist, ist in einem Revisionsverfahren nicht klärungsbedürftig (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 09.10.2020 - VIII B 162/19, Rz 16).
  • BFH, 30.09.2021 - VIII B 138/20

    Übergangsregelung zur Verrechnung von Verlusten aus privaten

    Daran fehlt es, wenn die Rechtsfrage anhand der gesetzlichen Grundlagen und der bereits vorliegenden Rechtsprechung beantwortet werden kann und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung durch den BFH geboten erscheinen lassen (BFH-Beschluss vom 09.10.2020 - VIII B 162/19, BFH/NV 2021, 289, Rz 14).
  • BFH, 20.09.2022 - VIII B 65/21

    Fortgeltung einer Empfangsvollmacht nach Ausscheiden eines Gesellschafters

    Rechtsfragen, die sich nur stellen können, wenn von einem anderen als dem vom FG festgestellten Sachverhalt ausgegangen wird, sind im Revisionsverfahren nicht klärungsfähig (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 09.03.2016 - X B 142/15, BFH/NV 2016, 1030, Rz 9; vom 09.10.2020 - VIII B 162/19, BFH/NV 2021, 289, Rz 16, m.w.N.).
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