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BFH, 09.11.1983 - IV B 71/83 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BFH, 07.02.1977 - IV B 62/76
Beschwerde - Keine Prozeßvertretung - Nachträgliche Genehmigung - Rückwirkung auf …
Auszug aus BFH, 09.11.1983 - IV B 71/83
NVS: Der Vertretungszwang des Art. 1 Nr. 1 BFHEntlG ist Prozeßhandlungsvoraussetzung und gilt auch für die Einlegung einer Beschwerde, die sich gegen die Ablehnung eines Gesuchs um Prozeßkostenhilfe richtet (vgl. BFH-Beschlüsse vom 28.11.1975 VI B 130-132/75 und vom 7.2.1977 IV B 62/76).