Rechtsprechung
BFH, 09.11.2010 - VII B 153/10 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
Voraussetzungen für den Entlastungsanspruch nach § 60 EnergieStG
- openjur.de
Voraussetzungen für den Entlastungsanspruch nach § 60 EnergieStG
- Bundesfinanzhof
FGO § 115 Abs 2 Nr 1, EnergieStG § 60
Voraussetzungen für den Entlastungsanspruch nach § 60 EnergieStG
- Bundesfinanzhof
Voraussetzungen für den Entlastungsanspruch nach § 60 EnergieStG
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 60 EnergieStG
Voraussetzungen für den Entlastungsanspruch nach § 60 EnergieStG - rewis.io
Voraussetzungen für den Entlastungsanspruch nach § 60 EnergieStG
- rewis.io
Voraussetzungen für den Entlastungsanspruch nach § 60 EnergieStG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Vergütung der im Kaufpreis für gelieferten Kraftstoff enthaltenen Energiesteuer gegenüber einen persönlich haftenden Gesellschafter einer KG nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der KG
- datenbank.nwb.de
Energiesteuervergütungsanspruch nach § 60 EnergieStG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anspruch auf Vergütung der im Kaufpreis für gelieferten Kraftstoff enthaltenen Energiesteuer gegenüber einen persönlich haftenden Gesellschafter einer KG nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der KG
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 16.06.2010 - 4 K 3690/09
- BFH, 09.11.2010 - VII B 153/10
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 19.11.2007 - VII R 1/05
Gerichtliche Geltendmachung des Kaufpreisanspruchs zur Erlangung einer …
Auszug aus BFH, 09.11.2010 - VII B 153/10
Der Umstand, dass über die Vermögen der A-GmbH und der K-OHG die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt worden sei, habe die Klägerin nicht davon entbinden können, eine gerichtliche Verfolgung der Ansprüche einzuleiten (Senatsbeschluss vom 19. November 2007 VII R 1/05, BFH/NV 2008, 621).Auch die Frage, ob Kaufpreisansprüche selbst dann --z.B. durch den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids-- gerichtlich verfolgt werden müssen, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners gestellt worden ist, ist bereits höchstrichterlich geklärt (vgl. Senatsbeschluss in BFH/NV 2008, 621, m.w.N., und Senatsbeschluss vom 5. März 2007 VII B 189/06, BFH/NV 2007, 1353).
- BFH, 19.04.2007 - VII R 45/05
Mineralölsteuer: Vergütungsanspruch des Mineralöllieferanten bei …
Auszug aus BFH, 09.11.2010 - VII B 153/10
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH-- (Senatsbeschluss vom 19. April 2007 VII R 45/05, BFHE 216, 471) seien Kaufpreisansprüche auch gegenüber den nach § 161 Abs. 2 und § 128 Satz 1 des Handelsgesetzbuchs persönlich haftenden Gesellschaftern geltend zu machen.Wie der Senat entschieden hat, hat derjenige, der eine Personengesellschaft mit versteuertem Mineralöl beliefert, den Kaufpreisanspruch nicht nur gegen die Gesellschaft, sondern auch gegen weitere in Betracht kommende Gesamtschuldner, wie z.B. gegen die Komplementär-GmbH einer GmbH & Co. KG, geltend zu machen und soweit erforderlich gerichtlich zu verfolgen (Senatsbeschluss in BFHE 216, 471).
- BFH, 05.03.2007 - VII B 189/06
MinÖSt: Verfolgung des Kaufpreisanspruchs nach § 53 Abs. 1 Nr. 3 MinÖStV
Auszug aus BFH, 09.11.2010 - VII B 153/10
Auch die Frage, ob Kaufpreisansprüche selbst dann --z.B. durch den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids-- gerichtlich verfolgt werden müssen, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners gestellt worden ist, ist bereits höchstrichterlich geklärt (vgl. Senatsbeschluss in BFH/NV 2008, 621, m.w.N., und Senatsbeschluss vom 5. März 2007 VII B 189/06, BFH/NV 2007, 1353). - BFH, 09.11.2007 - IV B 169/06
Nichtzulassungsbeschwerde: Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei …
Auszug aus BFH, 09.11.2010 - VII B 153/10
Zudem muss die Rechtsfrage klärungsbedürftig und in einem künftigen Revisionsverfahren klärungsfähig sein (BFH-Beschluss vom 9. November 2007 IV B 169/06, BFH/NV 2008, 390, m.w.N.). - BFH, 19.11.2007 - VII B 104/07
Steuererklärungspflicht des Insolvenzverwalters
Auszug aus BFH, 09.11.2010 - VII B 153/10
Hat sich der BFH bereits mit einer aufgeworfenen Rechtsfrage befasst, ist darzulegen, warum eine erneute Entscheidung des BFH im Interesse der Rechtseinheit oder Rechtsentwicklung erforderlich ist und in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die bereits höchstrichterlich beantwortete Frage umstritten ist, insbesondere welche neuen gewichtigen, vom BFH bislang nicht geprüften Einwände in der Literatur und/oder in der Rechtsprechung der Instanzgerichte gegen die höchstrichterliche Auffassung erhoben werden (Senatsbeschluss vom 19. November 2007 VII B 104/07, BFH/NV 2008, 334).
- FG München, 13.09.2012 - 14 K 722/11
Erstattung von Energiesteuer bei Forderungsausfall
Derjenige, der eine Personengesellschaft mit versteuertem Mineralöl beliefert, hat den Kaufpreisanspruch nicht nur gegen die Gesellschaft, sondern auch gegen weitere in Betracht kommende Gesamtschuldner, wie z. B. den Komplementär, geltend zu machen und, soweit erforderlich, gerichtlich zu verfolgen (BFH-Beschluss vom 9. November 2010 VII B 153/10, BFH/NV 2011, 438).