Rechtsprechung
BFH, 09.11.2015 - VI R 36/13 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
Steuerliche Behandlung von Krankheitskosten - Feststellung des Zusammenhangs zwischen Erkrankung und Beruf
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 12 Nr 1 S 2, EStG § 33, FGO § 118 Abs 2, EStDV § 64 Abs 1, EStDV § 84 Abs 3f, EStG VZ 2007
Steuerliche Behandlung von Krankheitskosten - Feststellung des Zusammenhangs zwischen Erkrankung und Beruf
- Bundesfinanzhof
Steuerliche Behandlung von Krankheitskosten - Feststellung des Zusammenhangs zwischen Erkrankung und Beruf
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 9 Abs 1 S 1 EStG 2002, § 12 Nr 1 S 2 EStG 2002, § 33 EStG 2002, § 118 Abs 2 FGO, § 64 Abs 1 EStDV 2000 vom 01.11.2011
Steuerliche Behandlung von Krankheitskosten - Feststellung des Zusammenhangs zwischen Erkrankung und Beruf - IWW
§ 33 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § ... 126a der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG, § 19 EStG, § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG, § 4 Abs. 4 EStG, § 9 EStG, § 10 EStG, § 33 EStG, § 118 Abs. 2 FGO, § 33 Abs. 2 Satz 1 EStG, §§ 2, 23, 31 bis 33 des Fünften Buchs Sozialgesetzbuch, § 64 Abs. 1 Nr. 2 EStDV, § 275 SGB V, § 64 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStDV, § 84 Abs. 3f EStDV, § 64 EStDV, § 64 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchst. b EStDV, § 120 Abs. 2, 3 FGO, § 135 Abs. 2 FGO
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der Abzugsfähigkeit von Krankheitskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit; Berücksichtigungsfähigkeit von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen
- rewis.io
Steuerliche Behandlung von Krankheitskosten - Feststellung des Zusammenhangs zwischen Erkrankung und Beruf
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 9 Abs. 1 S. 1; EStG § 33
Voraussetzungen der Abzugsfähigkeit von Krankheitskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit - rechtsportal.de
EStG § 9 Abs. 1 S. 1; EStG § 33
Voraussetzungen der Abzugsfähigkeit von Krankheitskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit - datenbank.nwb.de
Aufwendungen einer psychotherapeutischen Behandlung als außergewöhnliche Belastung nur bei qualifiziertem Nachweis der Zwangsläufigkeit; steuerliche Behandlung einer Berufskrankheit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Psychosomatische Werbungskosten
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Aufwendungen für den Aufenthalt in einer psychosomatischen Klinik nur bei Feststellung des Zusammenhangs zwischen Erkrankung und Beruf als Werbungskosten abziehbar
- nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)
Verwaltung beachtet Anforderung aus § 363 Abs. 2 AO nicht
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht
, S. 153 (Leitsatz und Kurzinformation)
Steuerrecht | Einkommensteuerrecht | Feststellung des Zusammenhangs zwischen Erkrankung und Beruf
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Krankheitskosten
- Einzelfälle-ABC
Sonstiges
- juris (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- FG München, 26.04.2013 - 8 K 3159/10
- BFH, 09.11.2015 - VI R 36/13
Wird zitiert von ... (5)
- BFH, 20.10.2016 - VI R 27/15
Schadensersatzleistungen als Erwerbsaufwendungen - Beschluss gemäß § 126a FGO …
Sie sind beruflich veranlasst, wenn ein objektiver Zusammenhang mit dem Beruf besteht und die Aufwendungen subjektiv zur Förderung des Berufs getätigt werden (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsbeschluss vom 9. November 2015 VI R 36/13, BFH/NV 2016, 194, m.w.N.). - FG Sachsen, 18.05.2018 - 4 K 194/18
Berücksichtigung weiterer Werbungskosten bei den Einkünften aus …
Das Gesetz will aber die typischen Kosten der Lebenshaltung, wie auch § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG zu entnehmen ist, nicht wie Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG ) oder Werbungskosten (§ 9 EStG ) bei der Ermittlung der Einkünfte abgesetzt wissen, sondern betrachtet sie als Ausgaben zur Verwendung des erzielten Einkommens, die allenfalls als Sonderausgaben nach § 10 EStG oder als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG die Höhe der Einkommensteuer beeinflussen (vgl. BFH-Beschluss vom 9. November 2015 VI R 36/13, juris m.w.N.).Sie können deshalb nur dann als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden, sofern sie - ganz oder teilweise - klar und eindeutig durch die berufliche Tätigkeit veranlasst sind (BFH-Beschluss vom 9. November 2015 VI R 36/13, juris m.w.N.).
Die Rechtsprechung des BFH erkennt darüber hinaus Krankheitskosten als Betriebsausgaben oder Werbungskosten an, wenn im einzelnen Fall der Zusammenhang zwischen dem Beruf und der Entstehung der Erkrankung offenkundig ist (vgl. BFH-Beschluss vom 9. November 2015 VI R 36/13, juris m.w.N.).
- BFH, 14.04.2016 - VI R 61/13
Zivilprozesskosten zur Unterbindung einer medialen Berichterstattung über eine …
Maßgebend dafür, ob ein solcher Zusammenhang besteht, ist zum einen die wertende Beurteilung des die betreffenden Aufwendungen auslösenden Moments und zum anderen die Zuweisung dieses maßgebenden Besteuerungsgrundes zur einkommensteuerrechtlich relevanten Erwerbssphäre (Senatsurteile vom 6. Mai 2010 VI R 25/09, BFHE 229, 297, BStBl II 2010, 851; vom 8. Juli 2015 VI R 46/14, BFHE 250, 392, BStBl II 2015, 1013; Senatsbeschluss vom 9. November 2015 VI R 36/13, BFH/NV 2016, 194). - FG Berlin-Brandenburg, 08.11.2021 - 7 K 7157/20
Nachweisanforderung bei außergewöhnlichen Belastungen nach dem StVereinfG 2011 - …
Bei Aufwendungen für Maßnahmen, die ihrer Art nach nicht eindeutig nur der Heilung oder Linderung einer Krankheit dienen können und deren medizinische Indikation deshalb schwer zu beurteilen ist, verlangt § 64 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchst. a bis f EStDV i. d. F. des StVereinfG 2011 in einer abschließenden Aufzählung, d.h. in den dort abschließend geregelten Katalogfällen (vgl. BFH, Urteile vom 15.01.2015 - VI R 85/13, BStBl. II 2015, 586; vom 09.11.2015 - VI R 36/13, BFH/NV 2016, 194; vom 06.02.2014 - VI R 61/12, BStBl. II 2014, 458 und vom 26.02.2014 - VI R 27/13, BStBl. II 2014, 824), den Nachweis der Zwangsläufigkeit durch ein vor Beginn der Heilmaßnahme oder dem Erwerb des medizinischen Hilfsmittels ausgestelltes amtsärztliches Gutachten oder eine vorherige ärztliche Bescheinigung eines medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (§ 275 SGB V) zu führen (§ 64 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStDV i. d. F. des StVereinfG 2011; vgl. auch BFH, Urteil vom 19.04.2012 - VI R 74/10, BStBl. II 2012, 577). - FG Hessen, 24.06.2021 - 6 K 1784/19
Psychotherapeutische Behandlung als außergewöhnliche Belastung
Bei Aufwendungen für Maßnahmen, die ihrer Art nach nicht eindeutig nur der Heilung oder Linderung einer Krankheit dienen können und deren medizinische Indikation deshalb schwer zu beurteilen ist, verlangt § 64 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchst. a bis f EStDV i.d.F. des StVereinfG 2011 in einer abschließenden Aufzählung, d.h. in den dort abschließend geregelten Katalogfällen (vgl. BFH-Urteile vom 15.01.2015 VI R 85/13, BFHE 249, 114, BStBl II 2015, 586; vom 09.11.2015 VI R 36/13, BFH/NV 2016, 194; vom 06.02.2014 VI R 61/12, BFHE 244, 395, BStBl II 2014, 458 und vom 26.02.2014 VI R 27/13, BFHE 245, 18, BStBl II 2014, 824), den Nachweis der Zwangsläufigkeit durch ein vor Beginn der Heilmaßnahme oder dem Erwerb des medizinischen Hilfsmittels ausgestelltes amtsärztliches Gutachten oder eine vorherige ärztliche Bescheinigung eines medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (§ 275 SGB V) zu führen (§ 64 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStDV i.d.F. des StVereinfG 2011; vgl. auch BFH-Urteil vom 19.04.2012 VI R 74/10, BFHE 237, 156, BStBl II 2012, 577).