Rechtsprechung
   BFH, 09.12.2010 - I R 45/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,19581
BFH, 09.12.2010 - I R 45/09 (https://dejure.org/2010,19581)
BFH, Entscheidung vom 09.12.2010 - I R 45/09 (https://dejure.org/2010,19581)
BFH, Entscheidung vom 09. Dezember 2010 - I R 45/09 (https://dejure.org/2010,19581)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,19581) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Festsetzungsverjährung und Berichtigung von Eröffnungsbilanzen (DMBilG)

  • openjur.de

    Festsetzungsverjährung und Berichtigung von Eröffnungsbilanzen (DMBilG)

  • Bundesfinanzhof

    AO § 169 Abs 1 S 1, AOEG Art 97a § 3 Abs 1 S 1, DMBilG § 36 Abs 4 S 2, DMBilG § 50 Abs 3 S 3
    Festsetzungsverjährung und Berichtigung von Eröffnungsbilanzen (DMBilG)

  • Bundesfinanzhof

    Festsetzungsverjährung und Berichtigung von Eröffnungsbilanzen (DMBilG)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 169 Abs 1 S 1 AO, Art 97a § 3 Abs 1 S 1 AOEG, § 36 Abs 4 S 2 DMBilG, § 50 Abs 3 S 3 DMBilG
    Festsetzungsverjährung und Berichtigung von Eröffnungsbilanzen (DMBilG)

  • rewis.io

    Festsetzungsverjährung und Berichtigung von Eröffnungsbilanzen (DMBilG)

  • ra.de
  • rewis.io

    Festsetzungsverjährung und Berichtigung von Eröffnungsbilanzen (DMBilG)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    DMBilG § 50 Abs. 3 S. 3; Treuhandgesetz § 15
    Erlass von Steuerbescheiden für die Streitjahre 1990 bis 1997 auf der Grundlage von in 2005 nachgereichten Steuererklärungen; Ablauf der Festsetzungs- und Feststellungsfristen; Berichtigung von Bilanzansätzen oder Wertansätzen

  • datenbank.nwb.de

    Berichtigung von Wertansätzen i.S. des § 36 DMBilG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 28.04.2004 - I R 86/02

    Auswirkung rückwirkender Änderungen der DM-Eröffnungsbilanz und der Folgebilanzen

    Auszug aus BFH, 09.12.2010 - I R 45/09
    Wenn es dort darum geht, die Festsetzung für zurückliegende Veranlagungs- bzw. Erhebungszeiträume anzupassen (s. auch die Erläuterungen der Bundesregierung zum ersten Entwurf des D-Markbilanzgesetzes in BTDrucks 11/7817, S. 65, 97, wonach im Falle von Berichtigungen "bereits erlassene Folgebescheide ... entsprechend zu ändern (sind)" und die "Rückberichtigung (...) aus Gründen der Rechtssicherheit vorgesehen (wird)"), bedurfte es in diesem Zusammenhang (auch) einer Regelung zum Ablauf der Festsetzungsverjährung, um diese Änderungen (betreffend frühere und evtl. auch nachfolgende Veranlagungszeiträume, s. insoweit Senatsurteil vom 28. April 2004 I R 86/02, BFHE 207, 396, BStBl II 2005, 151) möglichst nicht an § 169 Abs. 1 Satz 1 AO scheitern zu lassen.

    Ein Dispens von § 169 Abs. 1 Satz 1 AO kann auch nicht damit begründet werden, dass eine Änderung steuerlicher Bilanzen nur im Hinblick auf ihre Umsetzung durch Steuerbescheide Bedeutung zukommt (Senatsurteil in BFHE 207, 396, BStBl II 2005, 151).

    Daraus folgt zwar, dass die mit § 36 Abs. 4 Satz 1 DMBilG i.V.m. § 50 Abs. 3 Satz 1 DMBilG fingierte Folgewirkung nicht nur die steuerliche Eröffnungsbilanz bzw. die steuerlichen Folgebilanzen betrifft, sondern auch auf Steuerbescheide einschließlich der Feststellungsbescheide anzuwenden ist und daher im Falle einer (fiktiven) Änderung der steuerlichen Eröffnungsbilanz und der Folgebilanzen auch die darauf beruhenden Steuerbescheide unabhängig davon als geändert gelten müssen, ob den Bilanzänderungen Auswirkungen auf das steuerliche Ergebnis zukommen (Senatsurteil in BFHE 207, 396, BStBl II 2005, 151; s. auch Senatsbeschluss vom 17. Mai 2005 I B 143/04, BFH/NV 2005, 1635).

  • FG Sachsen, 09.07.2003 - 1 K 1911/99

    Anwendungsbereich von § 1 Abs. 5 DMBilG; keine Änderungsmöglichkeit für einen

    Auszug aus BFH, 09.12.2010 - I R 45/09
    Insoweit hat der Gesetzgeber Bedarf gesehen, unabhängig von der Frage der (parallelen) Anwendbarkeit des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO (i.V.m. der in § 175 Abs. 1 Satz 2 AO bestimmten Ablaufhemmung; s. dazu z.B. Bullinger in Budde/Forster, D-Markbilanzgesetz, 1991, § 50 Rz 41; zur Anwendung ablehnend Sächsisches FG, Urteil vom 9. Juli 2003 1 K 1911/99, juris) sicherzustellen, dass der Eintritt der Festsetzungsverjährung der Berichtigung der Ansätze in geänderten Steuerbescheiden nicht entgegensteht.

    Vielmehr soll § 50 Abs. 3 Satz 2 DMBilG eine Anpassung bereits vorliegender Steuerfestsetzungen (unter Durchbrechung der materiellen Bestandskraft vorliegender Steuerbescheide, s. z.B. Sächsisches FG, Urteil vom 9. Juli 2003  1 K 1911/99, juris; Bullinger in Budde/Forster, a.a.O., § 50 Rz 39 und 43; Laule, Deutsches Steuerecht 1991, 425, 430 f.) nur in jenem Umfang gewährleisten, in welchem sich die Berichtigung des Wertansatzes auswirkt ("soweit").

  • BFH, 17.05.2005 - I B 143/04

    Sonderrücklage gemäß § 17 Abs. 4 Satz 3 DMBilG bei vEK-Gliederung (§ 30 KStG

    Auszug aus BFH, 09.12.2010 - I R 45/09
    Daraus folgt zwar, dass die mit § 36 Abs. 4 Satz 1 DMBilG i.V.m. § 50 Abs. 3 Satz 1 DMBilG fingierte Folgewirkung nicht nur die steuerliche Eröffnungsbilanz bzw. die steuerlichen Folgebilanzen betrifft, sondern auch auf Steuerbescheide einschließlich der Feststellungsbescheide anzuwenden ist und daher im Falle einer (fiktiven) Änderung der steuerlichen Eröffnungsbilanz und der Folgebilanzen auch die darauf beruhenden Steuerbescheide unabhängig davon als geändert gelten müssen, ob den Bilanzänderungen Auswirkungen auf das steuerliche Ergebnis zukommen (Senatsurteil in BFHE 207, 396, BStBl II 2005, 151; s. auch Senatsbeschluss vom 17. Mai 2005 I B 143/04, BFH/NV 2005, 1635).
  • BFH, 21.12.2005 - I R 93/04

    Verzicht auf Auseinandersetzungsguthaben gegenüber LPG-Nachfolgerin

    Auszug aus BFH, 09.12.2010 - I R 45/09
    § 36 und § 50 DMBilG tragen damit den Besonderheiten der wirtschaftlichen Umbruchphase im Beitrittsgebiet dadurch Rechnung, dass tatsächlich später eingetretene Ereignisse zivilrechtlich und steuerrechtlich auf den Zeitpunkt der Gründung eines Unternehmens zurückbezogen werden (Senatsurteil vom 21. Dezember 2005 I R 93/04, BFHE 212, 221, BStBl II 2006, 925).
  • FG Sachsen, 29.04.2009 - 2 K 2153/06

    Anrechnung von einbehaltener Zinsabschlagsteuer und Kaptialertragsteuer; Keine

    Auszug aus BFH, 09.12.2010 - I R 45/09
    Die Klage blieb erfolglos (Sächsisches Finanzgericht --FG--, Urteil vom 29. April 2009  2 K 2153/06, Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 766).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht