Rechtsprechung
BFH, 09.12.2010 - VI R 23/09 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
Steuerfreiheit von im Gesamtversicherungsbeitrag des Arbeitgebers an eine Pensionskasse enthaltenen Finanzierungsanteilen der Arbeitnehmer - Beiträge des Arbeitgebers i. S. des § 3 Nr. 63 EStG
- IWW
- openjur.de
Steuerfreiheit von im Gesamtversicherungsbeitrag des Arbeitgebers an eine Pensionskasse enthaltenen Finanzierungsanteilen der Arbeitnehmer; Beiträge des Arbeitgebers i.S. des § 3 Nr. 63 EStG
- Bundesfinanzhof
EStG § 3 Nr 63, EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1
Steuerfreiheit von im Gesamtversicherungsbeitrag des Arbeitgebers an eine Pensionskasse enthaltenen Finanzierungsanteilen der Arbeitnehmer - Beiträge des Arbeitgebers i.S. des § 3 Nr. 63 EStG - Bundesfinanzhof
Steuerfreiheit von im Gesamtversicherungsbeitrag des Arbeitgebers an eine Pensionskasse enthaltenen Finanzierungsanteilen der Arbeitnehmer - Beiträge des Arbeitgebers i.S. des § 3 Nr. 63 EStG
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 3 Nr 63 EStG 2002, § 19 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2002
Steuerfreiheit von im Gesamtversicherungsbeitrag des Arbeitgebers an eine Pensionskasse enthaltenen Finanzierungsanteilen der Arbeitnehmer - Beiträge des Arbeitgebers i.S. des § 3 Nr. 63 EStG - rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 3 Nr. 63; EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
Besteuerung von Finanzierungsanteilen der Arbeitnehmer am Gesamtversicherungsbeitrag eines gemeinnützigen Vereins zur Zusatzversorgungskasse; Einbehaltung der Lohnsteuer vom Arbeitslohn durch den Arbeitgeber auf die Finanzierungsanteile seiner Arbeitnehmer bei jeder ... - datenbank.nwb.de
Im Gesamtversicherungsbeitrag des Arbeitgebers an eine Pensionskasse enthaltene Finanzierungsanteile der Arbeitnehmer nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei; Qualifizierung einer Zahlung als Beitrag des Arbeitgebers i.S. des § 3 Nr. 63 EStG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Finanzierungsanteile der Arbeitnehmer am Gesamtversicherungsbeitrag eines gemeinnützigen Vereins zur Zusatzversorgungskasse sind steuerfrei; Einbehaltung von Lohnsteuer durch den Arbeitgeber bei jeder Lohnzahlung vom Arbeitslohn auf die Finanzierungsanteile seiner ...
- deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)
Steuerfreiheit von im Gesamtversicherungsbeitrag des Arbeitgebers an eine Pensionskasse enthaltenen Finanzierungsanteilen der Arbeitnehmer
- pwc.de (Kurzinformation)
Steuerliche Behandlung von Finanzierungsanteilen zur betrieblichen Altersversorgung
Verfahrensgang
- FG Köln, 19.03.2009 - 2 K 659/07
- BFH, 09.12.2010 - VI R 23/09
Wird zitiert von ... (2)
- SG Dresden, 08.07.2015 - S 15 KR 73/13
Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen bzgl. Zahlung eines …
Der BFH hat erstmalig über die Steuerfreiheit von Finanzierungsanteilen des Arbeitnehmers am vom Arbeitgeber zu zahlenden Gesamtversicherungsbeitrag zur kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung zu entscheiden gehabt, ohne dass eine originäre Beitragspflicht des Arbeitnehmers bestand (vgl. für diesen Fall: BFH, Urteil vom 09.12.2010 - VI R 23/09 - juris RdNr. 14), ohne dass die Versicherungsbeitragszahlungen im Umlageverfahren geleistet wurden (vgl. für diesen Fall: BFH: Urteil vom 15.09.2011 - VI R 36/09 - juris RdNr. 14; die Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen: BVerfG, Beschluss vom 14.01.2015 - 2 BvR 568/12 - ) und ohne dass es sich um eine Umlagezahlung handelte (vgl. für diesen Fall: BFH, Urteil vom 07.05.2009 - VI R 8/07 - BFHE 225, 68 = BStBl II 2010, 194). - SG Dresden, 08.07.2015 - S 15 KR 1000/12
Anspruch eines im Vereinsregister eingetragenen kommunalen Arbeitgeberverbandes …
Der BFH hat erstmalig über die Steuerfreiheit von Finanzierungsanteilen des Arbeitnehmers am vom Arbeitgeber zu zahlenden Gesamtversicherungsbeitrag zur kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung zu entscheiden gehabt, ohne dass eine originäre Beitragspflicht des Arbeitnehmers bestand (vgl. für diesen Fall: BFH, Urteil vom 09.12.2010 - VI R 23/09 - juris RdNr. 14), ohne dass die Versicherungsbeitragszahlungen im Umlageverfahren geleistet wurden (vgl. für diesen Fall: BFH: Urteil vom 15.09.2011 - VI R 36/09 - juris RdNr. 14; die Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen: BVerfG, Beschluss vom 14.01.2015 - 2 BvR 568/12 - ) und ohne dass es sich um eine Umlagezahlung handelte (vgl. für diesen Fall: BFH, Urteil vom 07.05.2009 - VI R 8/07 - BFHE 225, 68 = BStBl II 2010, 194).