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   BFH, 09.12.2014 - IV R 29/14   

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https://dejure.org/2014,44642
BFH, 09.12.2014 - IV R 29/14 (https://dejure.org/2014,44642)
BFH, Entscheidung vom 09.12.2014 - IV R 29/14 (https://dejure.org/2014,44642)
BFH, Entscheidung vom 09. Dezember 2014 - IV R 29/14 (https://dejure.org/2014,44642)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils nach Veräußerung von Sonderbetriebsvermögen

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 6 Abs 3 S 1, EStG § 16 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 16 Abs 3 S 1, FGO § 120 Abs 3 Nr 2 Buchst a, EStG VZ 2007
    Unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils nach Veräußerung von Sonderbetriebsvermögen

  • Bundesfinanzhof

    Unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils nach Veräußerung von Sonderbetriebsvermögen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 6 Abs 3 S 1 EStG 2002, § 16 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG 2002, § 16 Abs 3 S 1 EStG 2002, § 120 Abs 3 Nr 2 Buchst a FGO, EStG VZ 2007
    Unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils nach Veräußerung von Sonderbetriebsvermögen

  • IWW

    § 323 der Zivilprozessordnung (ZPO), § ... 6 Abs. 3 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § 6 Abs. 3 EStG, § 16 Abs. 3 EStG, § 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 120 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a FGO, § 6 Abs. 3, § 6 Abs. 3 Satz 1 EStG, § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG, §§ 16, 34 EStG, § 42 der Abgabenordnung (AO), § 42 AO, § 42 Abs. 1 Satz 3 AO, § 34 EStG, § 6 Abs. 3 Sätze 1 und 3 EStG, § 24 des Umwandlungssteuergesetzes, § 323 ZPO, § 6 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1 EStG

  • Betriebs-Berater

    Unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils nach Veräußerung von Sonderbetriebsvermögen

  • rewis.io

    Unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils nach Veräußerung von Sonderbetriebsvermögen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils nach Veräußerung von Sonderbetriebsvermögen

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Buchwertfortführung gem. § 6 Abs. 3 EStG bei Veräußerung von Sonderbetriebsvermögen vor unentgeltlicher Übertragung des Mitunternehmeanteils

  • datenbank.nwb.de

    Unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils nach Veräußerung von Sonderbetriebsvermögen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils nach Veräußerung von Sonderbetriebsvermögen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Buchwertfortführung gem. § 6 Abs. 3 EStG bei Veräußerung von Sonderbetriebsvermögen vor unentgeltlicher Übertragung des Mitunternehmeranteils

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Buchwertfortführung auch bei vorheriger Veräußerung von Sonderbetriebsvermögen möglich

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    § 6 Abs 3 S 1 EStG 2002, § 16 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG 2002, § 16 Abs 3 S 1 EStG 2002, § 120 Abs 3 Nr 2 Buchst a FGO, EStG VZ 2007
    Mitunternehmer, Mitunternehmeranteil, Sonderbetriebsvermögen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils nach Veräußerung von SBV

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Buchwertfortführung bei unentgeltlicher Übertragung des Mitunternehmeranteils auch bei vorheriger Teilveräußerung

  • noerr.com (Kurzinformation)

    Steuerneutrale Übertragung von Personengesellschaftsanteilen bei vorheriger Veräußerung von Wirtschaftsgütern

Besprechungen u.ä.

  • cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Erleichterungen bei unentgeltlicher Unternehmensnachfolge

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 247, 449
  • BB 2015, 368
  • DB 2015, 222
  • DB 2015, 708
  • BStBl II 2019, 723
  • NZG 2015, 247
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 02.08.2012 - IV R 41/11

    Unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils bei gleichzeitiger

    Auszug aus BFH, 09.12.2014 - IV R 29/14
    aa) Wie der erkennende Senat mit Urteil vom 2. August 2012 IV R 41/11 (BFHE 238, 135) entschieden hat, setzt eine Anteilsübertragung i.S. des § 6 Abs. 3 Satz 1 EStG nur die Übertragung des gesamten Betriebsvermögens voraus, das im Zeitpunkt der Übertragung existiert.

    (4) Auf die Anwendung von § 6 Abs. 3 EStG können diese Grundsätze nicht übertragen werden (BFH-Urteil in BFHE 238, 135, Rz 45).

    Die Buchwertfortführung nach einer unentgeltlichen Übertragung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils dient der ertragsteuerlich unbelasteten Vermögensübertragung zur Sicherung der Liquidität der nach dem Rechtsträgerwechsel fortgeführten betrieblichen Einheit und damit typischerweise der Erleichterung der Generationennachfolge (BFH-Urteile in BFHE 238, 135, Rz 36, und vom 20. Juli 2005 X R 22/02, BFHE 210, 345, BStBl II 2006, 457).

  • BFH, 06.09.2000 - IV R 18/99

    Veräußerung eines Mitunternehmeranteils

    Auszug aus BFH, 09.12.2014 - IV R 29/14
    (1) Das FA beruft sich darauf, der BFH habe mit seinen Urteilen vom 6. September 2000 IV R 18/99 (BFHE 193, 116, BStBl II 2001, 229) und vom 27. Oktober 2005 IX R 76/03 (BFHE 212, 360, BStBl II 2006, 359) der Rechtsfigur eines Gesamtplans nicht nur unter dem Aspekt der §§ 16, 34 EStG, sondern z.B. auch in Bezug auf § 42 der Abgabenordnung (AO) Bedeutung beigemessen.

    Die kurz vor einer Veräußerung oder Aufgabe des Betriebs stattfindende Übertragung wesentlicher Betriebsgrundlagen ohne Aufdeckung der in ihnen gebundenen stillen Reserven stehe einer Tarifbegünstigung des Veräußerungs- oder Aufgabegewinns dann entgegen, wenn beide Vorgänge auf einem vorher gefassten Plan beruhten (BFH-Urteile in BFHE 193, 116, BStBl II 2001, 229; vom 6. Dezember 2000 VIII R 21/00, BFHE 194, 97, BStBl II 2003, 194; vom 20. Januar 2005 IV R 14/03, BFHE 209, 95, BStBl II 2005, 395; vom 19. November 2009 IV R 89/06, BFH/NV 2010, 818; vom 30. August 2012 IV R 44/10, BFH/NV 2013, 376).

  • BFH, 05.07.1990 - GrS 4/89

    Bei vorweggenommener Erbfolge sind Gleichstellungsgelder, Abstandszahlungen und

    Auszug aus BFH, 09.12.2014 - IV R 29/14
    Eine Übertragung gegen Versorgungsleistungen wird aber nach ständiger Rechtsprechung als unentgeltlich behandelt und steht der Fortführung der Buchwerte nicht entgegen (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89, BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847, unter C.II.1.d).
  • BFH, 30.08.2012 - IV R 44/10

    Klagebefugnis und Beiladung der insolventen Personengesellschaft und des

    Auszug aus BFH, 09.12.2014 - IV R 29/14
    Die kurz vor einer Veräußerung oder Aufgabe des Betriebs stattfindende Übertragung wesentlicher Betriebsgrundlagen ohne Aufdeckung der in ihnen gebundenen stillen Reserven stehe einer Tarifbegünstigung des Veräußerungs- oder Aufgabegewinns dann entgegen, wenn beide Vorgänge auf einem vorher gefassten Plan beruhten (BFH-Urteile in BFHE 193, 116, BStBl II 2001, 229; vom 6. Dezember 2000 VIII R 21/00, BFHE 194, 97, BStBl II 2003, 194; vom 20. Januar 2005 IV R 14/03, BFHE 209, 95, BStBl II 2005, 395; vom 19. November 2009 IV R 89/06, BFH/NV 2010, 818; vom 30. August 2012 IV R 44/10, BFH/NV 2013, 376).
  • BFH, 10.05.2012 - IV R 47/10

    Mindestanforderungen an die Darlegung der Revisionsgründe in der

    Auszug aus BFH, 09.12.2014 - IV R 29/14
    Demgemäß muss sich der Revisionskläger mit den tragenden Gründen des finanzgerichtlichen Urteils auseinandersetzen und darlegen, weshalb er diese für unrichtig hält (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, vgl. z.B. Urteile vom 25. August 2009 I R 88, 89/07, BFHE 226, 296; vom 25. Juni 2003 X R 66/00, BFH/NV 2004, 19; Beschluss vom 10. Mai 2012 IV R 47/10, BFH/NV 2012, 1608).
  • BFH, 09.11.2011 - X R 60/09

    Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Personengesellschaft bei vorheriger

    Auszug aus BFH, 09.12.2014 - IV R 29/14
    Nach dem BFH-Urteil vom 9. November 2011 X R 60/09 (BFHE 236, 29, BStBl II 2012, 638) steht es der Fortführung der Buchwerte nicht entgegen, wenn vor der Einbringung eine wesentliche Betriebsgrundlage des einzubringenden Betriebs unter Aufdeckung der stillen Reserven veräußert wird und die Veräußerung auf Dauer angelegt ist.
  • BFH, 19.11.2009 - IV R 89/06

    Nichtigkeit eines Feststellungsbescheides - Unanfechtbarkeit i. S. d. § 171 Abs.

    Auszug aus BFH, 09.12.2014 - IV R 29/14
    Die kurz vor einer Veräußerung oder Aufgabe des Betriebs stattfindende Übertragung wesentlicher Betriebsgrundlagen ohne Aufdeckung der in ihnen gebundenen stillen Reserven stehe einer Tarifbegünstigung des Veräußerungs- oder Aufgabegewinns dann entgegen, wenn beide Vorgänge auf einem vorher gefassten Plan beruhten (BFH-Urteile in BFHE 193, 116, BStBl II 2001, 229; vom 6. Dezember 2000 VIII R 21/00, BFHE 194, 97, BStBl II 2003, 194; vom 20. Januar 2005 IV R 14/03, BFHE 209, 95, BStBl II 2005, 395; vom 19. November 2009 IV R 89/06, BFH/NV 2010, 818; vom 30. August 2012 IV R 44/10, BFH/NV 2013, 376).
  • BFH, 26.07.2006 - X R 43/05

    Anforderungen an die Begründung der Revision

    Auszug aus BFH, 09.12.2014 - IV R 29/14
    Wenn alle Argumente angesprochen sind und mehr zur Streitfrage nicht zu sagen ist, bedarf es keiner weiter gehenden Revisionsbegründung (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 26. Juli 2006 X R 43/05, BFH/NV 2007, 55; BFH-Beschluss vom 20. September 1993 X R 57/91, BFH/NV 1994, 720).
  • BFH, 27.10.2005 - IX R 76/03

    Anschaffungskosten - Eigenheimzulage - Gestaltungsmissbrauch - Rückschenkung

    Auszug aus BFH, 09.12.2014 - IV R 29/14
    (1) Das FA beruft sich darauf, der BFH habe mit seinen Urteilen vom 6. September 2000 IV R 18/99 (BFHE 193, 116, BStBl II 2001, 229) und vom 27. Oktober 2005 IX R 76/03 (BFHE 212, 360, BStBl II 2006, 359) der Rechtsfigur eines Gesamtplans nicht nur unter dem Aspekt der §§ 16, 34 EStG, sondern z.B. auch in Bezug auf § 42 der Abgabenordnung (AO) Bedeutung beigemessen.
  • BFH, 20.07.2005 - X R 22/02

    Verdeckte Einlage einer 100%-igen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft aus

    Auszug aus BFH, 09.12.2014 - IV R 29/14
    Die Buchwertfortführung nach einer unentgeltlichen Übertragung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils dient der ertragsteuerlich unbelasteten Vermögensübertragung zur Sicherung der Liquidität der nach dem Rechtsträgerwechsel fortgeführten betrieblichen Einheit und damit typischerweise der Erleichterung der Generationennachfolge (BFH-Urteile in BFHE 238, 135, Rz 36, und vom 20. Juli 2005 X R 22/02, BFHE 210, 345, BStBl II 2006, 457).
  • BFH, 20.01.2005 - IV R 14/03

    Grundstücksverwaltung als Teilbetrieb; Tarifbegünstigung des Gewinns aus der

  • BFH, 25.06.2003 - X R 66/00

    Revisionsbegründung, Anforderungen

  • BFH, 06.12.2000 - VIII R 21/00

    Veräußerung eines Mitunternehmerteilanteils

  • BFH, 24.08.2000 - IV R 51/98

    Teilanteilsveräußerung und Sonderbetriebsvermögen

  • BFH, 09.05.1996 - IV R 77/95

    Der Freibetrag zur Abfindung weichender Erben kann auch bei gleichzeitiger

  • BFH, 31.08.1995 - VIII B 21/93

    Mitunternehmeranteil - Sonderbetriebsvermögen

  • BFH, 20.09.1993 - X R 57/91

    Anforderungen an den Umfang der Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen in

  • FG Münster, 09.05.2014 - 12 K 3303/11

    Keine Anwendung der Gesamtplanrechtsprechung in den Fällen des § 6 Abs. 3 EStG

  • BFH, 10.09.2020 - IV R 14/18

    Klagebefugnis der Personengesellschaft in allein den ausgeschiedenen

    Daneben habe der BFH in seinem Urteil vom 09.12.2014 - IV R 29/14 (BFHE 247, 449, BStBl II 2019, 723) entschieden, dass eine Anteilsübertragung i.S. des § 6 Abs. 3 Satz 1 EStG nur die Übertragung des gesamten Betriebsvermögens voraussetze, das im Zeitpunkt der Übertragung existiere.

    Danach liegt die Aufgabe des Mitunternehmeranteils vor, wenn der Gesellschafter seinen Anteil am Gesamthandsvermögen unentgeltlich überträgt, ohne dem Rechtsnachfolger auch alle funktional wesentlichen Wirtschaftsgüter seines Sonderbetriebsvermögens mit zu übertragen (BFH-Urteil in BFHE 247, 449, BStBl II 2019, 723, Rz 16).

  • FG Schleswig-Holstein, 26.03.2019 - 4 K 83/16

    Aufgabegewinn; Buchwertübertragung; Firmenwert; Geschäftswert; Zur

    Sie kann u.a. darin bestehen, dass der Gesellschafter einer Personengesellschaft seinen Anteil am Gesamthandsvermögen unentgeltlich überträgt, ohne dem Rechtsnachfolger auch alle Wirtschaftsgüter seines Sonderbetriebsvermögens mit zu übertragen, die als wesentliche Betriebsgrundlage des Mitunternehmeranteils anzusehen sind (vgl. m.w.N. BFH-Urteil vom 9. Dezember 2014, IV R 29/14, BFHE 247, 449 ; Wacker, in: Schmidt, 38. Auflage 2019, § 16 Rn. 438).

    Diesem Ergebnis steht auch nicht die Rechtsprechung entgegen, wonach eine Buchwertfortführung nach § 6 Abs. 3 EStG möglich ist, wenn ein Mitunternehmer aufgrund einheitlicher Planung zunächst Sonderbetriebsvermögen veräußert, bevor er den ihm verbliebenen (ganzen) Mitunternehmeranteil unentgeltlich überträgt (vgl. m.w.N. BFH-Urteil vom 9. Dezember 2014, IV R 29/14, BFHE 247, 449 ).

    Nach Auffassung des Senats hat der BFH in diesem Zusammenhang vielmehr klargestellt, dass für die Verwirklichung des von § 6 Abs. 3 EStG geregelten Sachverhalts erforderlich ist, dass eine Übertragung des gesamten Betriebsvermögens, welches im Zeitpunkt der der Übertragung existiert, erfolgt (BFH-Urteil vom 9. Dezember 2014, IV R 29/14, Tz. 16 und Tz. 19, zit. n. juris; ebenso BFH-Urteil vom 12. Mai 2016, IV R 12/15, Tz. 22, zit. n. juris).

    Er kam zu dem Ergebnis, dass die vorherige Entkoppelung von Sonderbetriebsvermögen keinen Missbrauch darstelle und daher mit einer (für die Buchwertübertragung schädlichen) zeitgleichen Entkoppelung nicht gleichzusetzen sei (BFH-Urteil vom 9. Dezember 2014, IV R 29/14, Tz. 22, zit. n. juris).

    Darin (BFH-Beschluss vom 30. Juni 2016, IV B 2/16, Tz. 4 zit. n. juris) nimmt der BFH Bezug auf drei BFH-Urteile, namentlich vom 2. August 2012 ( IV R 41/11, BFHE 238, 135 ), vom 9. Dezember 2014 ( IV R 29/14, BFHE 247, 449 ) und vom 12. Mai 2016 ( IV R 12/15, BFHE 253, 556 ).

    Im zweitbenannten Urteil (vom 9. Dezember 2014, IV R 29/14, dort Tz. 16 ff., zit. n. juris) hat der BFH dargelegt, dass zwar eine vorherige Entkoppelung des Sonderbetriebsvermögens für die Buchwertfortführung unschädlich sei, dass diese Gestaltung jedoch von der zeitgleichen Entkoppelung zu unterscheiden sei (s.o., Ziff. 2 c.).

  • BFH, 16.12.2015 - IV R 8/12

    Steuerneutrale Buchwertfortführung trotz Auswechslung der Mitunternehmer vor

    Bei der Auslegung des Steuergesetzes sind die allgemeinen Grundsätze anzuwenden, zu denen auch die am Zweck des Gesetzes orientierte Auslegung gehört (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 9. Dezember 2014 IV R 29/14, BFHE 247, 449, und IV R 36/13, BFHE 248, 75, BStBl II 2015, 529; vom 17. Dezember 2014 IV R 57/11, BFHE 248, 66, BStBl II 2015, 536).
  • FG Düsseldorf, 19.04.2018 - 15 K 1187/17

    Voraussetzungen des § 6 Abs. 3 EStG bei unentgeltlicher Übertragung eines

    Daneben hat der BFH im Urteil vom 02.08.2012 und insbesondere im Urteil vom 09.12.2014 (IV R 29/14, BFH/NV 2015, 415) entschieden, dass eine Anteilsübertragung i.S.d. § 6 Abs. 3 Satz 1 EStG nur die Übertragung des gesamten Betriebsvermögens voraussetzt, das im Zeitpunkt der Übertragung existiert.

    Soweit einige Stimmen in der Literatur kritisieren, dass eine einheitliche Auslegung der Begriffe im Anwendungsbereich der §§ 6 Abs. 3 EStG und 16 EStG nicht mehr möglich sei ( Wacker , a.a.O., § 6 Rn. 15; Kulosa , a.a.O., § 6 Rn. 650), so ist dem zu entgegnen, dass die Begrifflichkeiten auch bislang schon seitens des BFH aufgrund der unterschiedlichen Zielrichtungen der Normen (§ 6 Abs. 3 EStG: Erleichterung der Rechtsnachfolge, § 16 EStG: ermäßigte Besteuerung bei der Zusammenballung von Einkünften) im Hinblick auf die sog. Gesamtplan-Rechtsprechung (dazu BFH, Urteil vom 09.11.2011 X R 60/09, BStBl II 2012, 638) unterschiedlich ausgelegt werden (vgl. nur BFH, Urteil vom 02.08.2012 IV R 41/11, BFH/NV 2012, 2053; vom 09.12.2014 IV R 29/14, BFH/NV 2015, 415; vom 30.03.2017 IV R 11/15, BFH/NV 2017, 1125).

    (6) Für diese Auslegung spricht auch, dass nach der Rechtsprechung die vorherige Veräußerung funktional wesentlicher Betriebsgrundlagen unschädlich ist, da es für die Frage der Anwendung des § 6 Abs. 3 EStG nur auf das im Übertragungszeitpunkt vorhandene Betriebsvermögen ankommt (BHF, Urteil vom 09.12.2014 IV R 29/14, BFH/NV 2015, 415).

    Wenn aber eine Vorabübertragung nicht zu einer Zerschlagung geführt hätte und die Vorabübertragung funktional wesentlicher Betriebsgrundlagen für eine Anwendung des § 6 Abs. 3 Satz 1 EStG unschädlich ist (BHF, Urteil vom 09.12.2014 IV R 29/14, BFH/NV 2015, 415), so kann es letztlich auf die rein zeitliche Unterscheidung nicht ankommen, ob taggleich oder vorab veräußert wird, und mithin auch eine taggleiche Veräußerung dem Buchwertprivileg nicht entgegenstehen.

  • BFH, 14.07.2016 - IV R 19/13

    Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs durch Übertragung der Grundstücke auf

    Vorherige Veränderungen des Betriebsvermögens, etwa in Gestalt von Entnahmen oder Veräußerungen, stehen der Buchwertfortführung nicht entgegen, sofern diese nicht den Untergang der Sachgesamtheit als funktionsfähige betriebliche Einheit bewirkt haben (BFH-Urteile vom 2. August 2012 IV R 41/11, BFHE 238, 135, und vom 9. Dezember 2014 IV R 29/14, BFHE 247, 449).
  • BFH, 12.05.2016 - IV R 12/15

    Kein Wegfall des Buchwertprivilegs einer Teilmitunternehmeranteilsübertragung

    Der Senat sieht daher keinen Anlass, seine bisherige Rechtsprechung zur Auslegung von § 6 Abs. 3 Satz 1 EStG (BFH-Urteile in BFHE 238, 135, und vom 9. Dezember 2014 IV R 29/14, BFHE 247, 449) zu ändern.
  • BFH, 10.03.2016 - IV R 14/12

    Investitionsabzugsbetrag bei unentgeltlicher Betriebsübertragung

    bb) Die bei einer unentgeltlichen Übertragung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils durch § 6 Abs. 3 EStG bewirkte Buchwertfortführung dient der ertragsteuerrechtlich unbelasteten Vermögensübertragung zur Sicherung der Liquidität der nach dem Rechtsträgerwechsel fortgeführten betrieblichen Einheit und damit typischerweise der Erleichterung der Generationennachfolge (vgl. BFH-Urteil vom 9. Dezember 2014 IV R 29/14, BFHE 247, 449).
  • FG Münster, 28.06.2017 - 6 K 2446/15

    Lohnsteuer - Abgrenzung von Gehaltsumwandlung und Zuschuss zum ohnehin

    Bei der Auslegung des Steuergesetzes sind die allgemeinen Grundsätze anzuwenden, zu denen auch die am Zweck des Gesetzes orientierte Auslegung gehört (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH in BFHE 252, 141, BFH/NV 2016, 646; BFH-Urteile vom 09.12.2014 IV R 29/14, BFHE 247, 449, und IV R 36/13, BFHE 248, 75, BStBl II 2015, 529, und vom 17.12.2014 IV R 57/11, BFHE 248, 66, BStBl II 2015, 536).
  • BFH, 18.06.2015 - IV R 5/12

    Korrektur unangemessener Gewinnverteilung bei GmbH & atypisch Still -

    Demgemäß muss sich der Revisionskläger mit den tragenden Gründen des finanzgerichtlichen Urteils auseinandersetzen und darlegen, weshalb er diese für unrichtig hält (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, vgl. z.B. Urteile vom 25. Juni 2003 X R 66/00, BFH/NV 2004, 19; vom 25. August 2009 I R 88, 89/07, BFHE 226, 296; vom 9. Dezember 2014 IV R 29/14, BFHE 247, 449; Beschluss vom 10. Mai 2012 IV R 47/10, BFH/NV 2012, 1608).

    Wenn alle Argumente angesprochen sind und mehr zu den Streitfragen nicht zu sagen ist, bedarf es keiner weiter gehenden Revisionsbegründung (vgl. z.B. BFH-Zwischenurteil vom 26. Juli 2006 X R 43/05, BFH/NV 2007, 55; BFH-Urteil in BFHE 247, 449; BFH-Beschluss vom 20. September 1993 X R 57/91, BFH/NV 1994, 720).

  • BFH, 17.06.2020 - II R 33/17

    Steuerbegünstigte Schenkung eines Kommanditanteils

    a) Werden funktional wesentliche Betriebsgrundlagen, z.B. im Sonderbetriebsvermögen eines Gesellschafters gehaltene Grundstücke, nicht mit übertragen, sondern vor der unentgeltlichen Übertragung des Mitunternehmeranteils ausgegliedert oder vom Übergeber entnommen, steht dies ertragsteuerrechtlich einer begünstigten Buchwertfortführung nach § 6 Abs. 3 Satz 1 EStG nicht entgegen (vgl. BFH-Urteil vom 02.08.2012 - IV R 41/11, BFHE 238, 135, BStBl II 2019, 715, Rz 18 ff., und vom 09.12.2014 - IV R 29/14, BFHE 247, 449, BStBl II 2019, 723, Rz 19).
  • BFH, 30.06.2016 - IV B 2/16

    Unentgeltliche Übertragung von (Teil-) Mitunternehmeranteilen bei gleichzeitiger

  • FG Münster, 12.03.2019 - 15 K 1535/18

    Qualifizierung einer während des vorläufigen Insolvenzverfahrens unter

  • BFH, 20.04.2020 - VI S 9/19

    Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs durch Übertragung sämtlicher

  • BFH, 17.09.2015 - III R 36/14

    Einkommensbesteuerung Alleinerziehender, wenn der andere Elternteil keinen

  • FG Münster, 09.06.2016 - 6 K 1314/15

    Gewerbesteuerpflichtigkeit des Gewinns aus der Veräußerung eines Teils eines

  • FG Düsseldorf, 10.12.2015 - 8 K 633/13

    Unentgeltliche Übertragung von Mitunternehmeranteilen zu dem Ansatz von

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