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   BFH, 10.01.1964 - III 282/61   

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https://dejure.org/1964,10726
BFH, 10.01.1964 - III 282/61 (https://dejure.org/1964,10726)
BFH, Entscheidung vom 10.01.1964 - III 282/61 (https://dejure.org/1964,10726)
BFH, Entscheidung vom 10. Januar 1964 - III 282/61 (https://dejure.org/1964,10726)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 30.08.2022 - X R 17/21

    Auch im Anwendungsbereich des § 2 Abs. 5 GewStG kein Abzug vorweggenommener

    Bei einem Herstellungsunternehmen kommt es auf den Beginn der Produktion an (BFH-Urteile vom 10.01.1964 - III 282/61, HFR 1964, 233, und in BFHE 176, 138, BStBl II 1995, 900, unter II.1.a), beim Betreiber eines Windparks auf die Fertigstellung und Inbetriebnahme der Anlagen (BFH-Urteil in BFHE 233, 257, BStBl II 2011, 929, Rz 34).
  • BFH, 07.08.2007 - IV B 140/06

    Zu den Darlegungserfordernissen der grundsätzlichen Bedeutung und der

    Ist mit der Herstellung eines Produkts nach den Feststellungen des FG aber noch nicht begonnen worden, bedarf es auch keiner Auseinandersetzung mit der von der Klägerin des Weiteren sinngemäß aufgeworfenen Rechtsfrage, inwieweit das Urteil des BFH vom 10. Januar 1964 III 282/61 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1964, 233) für die Auslegung des Beginns der werbenden Tätigkeit im Streitfall heranzuziehen ist.
  • FG Düsseldorf, 03.08.1999 - 8 K 5495/97

    Gewerbesteuerliche Organschaft: doppelte Verlustzurechnung

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des BFH vom 10. Januar 1964 III 282/61, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1963, 233. Der BFH hat dort zwar ausgeführt, dass eine Auslegung, ohne die vorherige Aufnahme einer Verkaufstätigkeit könne von einer Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr nicht gesprochen werden, besonders im Hinblick auf gewerbliche Fabrikations- und Erzeugerbetriebe zu eng erscheine.
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