Rechtsprechung
BFH, 10.01.2007 - X B 51/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine Korrespondenz zwischen dauernder Last und wiederkehrenden Bezügen; Verfahrensmängel
- datenbank.nwb.de
Keine verfahrensrechtliche Korrespondenz von wiederkehrenden Bezügen und dauernder Last
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 28.02.2006 - 15 K 10001/03
- BFH, 10.01.2007 - X B 51/06
Wird zitiert von ... (8)
- BFH, 11.06.2015 - V B 140/14
Abgrenzung Leistungsaustausch zum Gesellschafterbeitrag
Denn die mangelnde oder fehlerhafte Auslegung von Verträgen im Rahmen der Urteilsfindung ist grundsätzlich kein verfahrensrechtlicher, sondern ein materieller Fehler, der als solcher die Zulassung der Revision nicht rechtfertigen würde (vgl. BFH-Beschlüsse vom 10. Januar 2007 X B 51/06, BFH/NV 2007, 718;… vom 13. Juli 2005 II S 5/05, BFH/NV 2005, 2215;… vom 29. Januar 2004 IV B 95/02, BFH/NV 2004, 949). - BFH, 21.03.2018 - XI B 113/17
Keine Anwendung des Art. 13 MwStSystRL auf eine beliehene GmbH, die von der …
Es ist diesbezüglich im Allgemeinen davon auszugehen, dass ein Gericht auch denjenigen Akteninhalt in Erwägung gezogen hat, mit dem es sich in den schriftlichen Entscheidungsgründen nicht ausdrücklich auseinandergesetzt hat (vgl. BFH-Beschluss vom 10. Januar 2007 X B 51/06, BFH/NV 2007, 718, unter 1.b, Rz 7). - BFH, 27.04.2015 - X B 47/15
Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen: Sonderausgabenabzug nur bei …
Aus einer fehlerhaften steuerrechtlichen Behandlung beim Leistungsempfänger kann der andere Vertragspartner keine Rechte herleiten (vgl. auch Senatsbeschluss vom 10. Januar 2007 X B 51/06, BFH/NV 2007, 718).
- BFH, 29.05.2011 - II B 133/10
Anteilserwerb als Grunderwerbsteuer auslösender Vorgang nach § 1 Abs. 1 GrEStG i. …
Denn Fehler bei der Auslegung von Verträgen wie die Verletzung gesetzlicher Auslegungsregeln oder von Denkgesetzen oder Erfahrungssätzen gehören zu den materiell-rechtlichen Gesetzesverstößen und sind deshalb nicht geeignet, die Revision wegen eines Verfahrensfehlers (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO) zu eröffnen (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 29. Januar 2004 IV B 95/02, BFH/NV 2004, 949;… vom 13. Juli 2005 II S 5/05, BFH/NV 2005, 2215; vom 10. Januar 2007 X B 51/06, BFH/NV 2007, 718;… vom 6. August 2010 IV B 151/09, BFH/NV 2010, 2105). - BFH, 24.11.2011 - IV B 147/10
Darlegung einer Rechtsprechungsdivergenz: Gewerblicher Grundstückshandel - …
Ein solcher kann zwar vorliegen, wenn das FG bei seiner Überzeugungsbildung eine nach Aktenlage feststehende Tatsache unberücksichtigt lässt oder bei seiner Entscheidung vom Nichtvorliegen einer solchen Tatsache ausgeht (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 10. Januar 2007 X B 51/06, BFH/NV 2007, 718). - BFH, 22.05.2007 - X B 143/06
NZB: Sachaufklärungspflicht, Mitwirkungspflicht der Beteiligten
a) Wird ein Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO) und damit ein Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO mit der Begründung gerügt, das FG hätte den Sachverhalt von Amts wegen weiter aufklären müssen, so sind nach der ständigen Rechtsprechung des BFH unter anderem auch Ausführungen dazu erforderlich, welche Tatsachen das FG auch ohne besonderen Antrag hätte aufklären oder welche Beweise zu welchem Beweisthema es von Amts wegen hätte erheben müssen, aus welchen (genau bezeichneten) Gründen sich dem FG die Notwendigkeit einer weiteren Aufklärung des Sachverhalts oder einer Beweiserhebung auch ohne einen entsprechenden Antrag hätte aufdrängen müssen und inwiefern eine weitere Aufklärung des Sachverhalts auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (vgl. zuletzt z.B. BFH-Beschlüsse vom 10. Januar 2007 X B 51/06, BFH/NV 2007, 718;… vom 6. September 2006 VIII B 187/05, BFH/NV 2007, 74;… vom 10. April 2006 X B 162/05, BFH/NV 2006, 1332;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 120 Rz 70). - BFH, 12.08.2008 - X B 46/08
Zulassung der Revision wegen schwerwiegender Rechtsfehler - Indizielle Bedeutung …
Ein solcher kann vorliegen, wenn das FG bei seiner Überzeugungsbildung eine nach Aktenlage feststehende Tatsache unberücksichtigt lässt oder bei seiner Entscheidung vom Nichtvorliegen einer solchen Tatsache ausgeht (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 10. Januar 2007 X B 51/06, BFH/NV 2007, 718). - FG Sachsen-Anhalt, 03.07.2008 - 3 K 237/01
Steuerrechtliche Anerkennung von Vertragsverhältnissen zwischen nahen …
Wer vertraglich geschuldete Geldleistungen oder Sachleistungen erbringt, kann allein aus der (gegebenenfalls unzutreffenden) steuerrechtlichen Behandlung dieser Leistungen als wiederkehrende Bezüge beim anderen Vertragspartner (Leistungsempfänger) keinen Anspruch darauf herleiten, dass die damit verbundenen Aufwendungen bei ihm selbst als Sonderausgaben in Gestalt einer dauernden Last erfasst werden (BFH-Beschluss vom 10. Januar 2007 X B 51/06, BFH/NV 2007, 718).