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   BFH, 10.01.2007 - X B 51/06   

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https://dejure.org/2007,6857
BFH, 10.01.2007 - X B 51/06 (https://dejure.org/2007,6857)
BFH, Entscheidung vom 10.01.2007 - X B 51/06 (https://dejure.org/2007,6857)
BFH, Entscheidung vom 10. Januar 2007 - X B 51/06 (https://dejure.org/2007,6857)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 96 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 76 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 96 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Korrespondenz zwischen dauernder Last und wiederkehrenden Bezügen; Verfahrensmängel

  • datenbank.nwb.de

    Keine verfahrensrechtliche Korrespondenz von wiederkehrenden Bezügen und dauernder Last

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (29)

  • BFH, 31.08.1994 - X R 44/93

    Keine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen, sondern entgeltliches

    Auszug aus BFH, 10.01.2007 - X B 51/06
    Denn aus der (gegebenenfalls fehlerhaften) steuerrechtlichen Behandlung der Leistungen beim anderen Vertragspartner können nach ständiger Rechtsprechung keine Rechte hergeleitet werden (vgl. BFH-Urteile vom 31. August 1994 X R 44/93, BFHE 176, 19, 27, BStBl II 1996, 676, 679 f.; vom 27. April 1977 I R 12/74, BFHE 122, 275, 279, BStBl II 1977, 603, 605; Fischer in Kirchhof, EStG, 6. Aufl., § 22 Rn 19).

    Soweit der Kläger eine höchstrichterliche Entscheidung zum "Korrespondenzprinzip" begehrt, lassen seine Ausführungen weder eine konkrete Rechtsfrage erkennen, noch wird deutlich, inwieweit der Kläger in dieser Hinsicht --trotz der dazu bereits ergangenen BFH-Urteile in BFHE 176, 19, BStBl II 1996, 676 und in BFHE 122, 275, BStBl II 1977, 603-- noch weiteren Klärungsbedarf sieht.

  • BFH, 27.04.1977 - I R 12/74

    Zweigliedrige OHG - Ausscheiden des Gesellschafters - Aufgabe des

    Auszug aus BFH, 10.01.2007 - X B 51/06
    Denn aus der (gegebenenfalls fehlerhaften) steuerrechtlichen Behandlung der Leistungen beim anderen Vertragspartner können nach ständiger Rechtsprechung keine Rechte hergeleitet werden (vgl. BFH-Urteile vom 31. August 1994 X R 44/93, BFHE 176, 19, 27, BStBl II 1996, 676, 679 f.; vom 27. April 1977 I R 12/74, BFHE 122, 275, 279, BStBl II 1977, 603, 605; Fischer in Kirchhof, EStG, 6. Aufl., § 22 Rn 19).

    Soweit der Kläger eine höchstrichterliche Entscheidung zum "Korrespondenzprinzip" begehrt, lassen seine Ausführungen weder eine konkrete Rechtsfrage erkennen, noch wird deutlich, inwieweit der Kläger in dieser Hinsicht --trotz der dazu bereits ergangenen BFH-Urteile in BFHE 176, 19, BStBl II 1996, 676 und in BFHE 122, 275, BStBl II 1977, 603-- noch weiteren Klärungsbedarf sieht.

  • BFH, 13.03.1996 - II R 28/94

    Pflicht des Finanzgerichts zur vollständigen und einwandfreien Berücksichtigung

    Auszug aus BFH, 10.01.2007 - X B 51/06
    Zwar verpflichtet § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO das FG dazu, den gesamten Prozessstoff vollständig und einwandfrei zu berücksichtigen (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 27. September 1999 I B 83/98, BFH/NV 2000, 673; vom 13. März 1996 II R 28/94, BFH/NV 1996, 628, 629, m.w.N.).
  • BFH, 11.06.2015 - V B 140/14

    Abgrenzung Leistungsaustausch zum Gesellschafterbeitrag

    Denn die mangelnde oder fehlerhafte Auslegung von Verträgen im Rahmen der Urteilsfindung ist grundsätzlich kein verfahrensrechtlicher, sondern ein materieller Fehler, der als solcher die Zulassung der Revision nicht rechtfertigen würde (vgl. BFH-Beschlüsse vom 10. Januar 2007 X B 51/06, BFH/NV 2007, 718; vom 13. Juli 2005 II S 5/05, BFH/NV 2005, 2215; vom 29. Januar 2004 IV B 95/02, BFH/NV 2004, 949).
  • BFH, 21.03.2018 - XI B 113/17

    Keine Anwendung des Art. 13 MwStSystRL auf eine beliehene GmbH, die von der

    Es ist diesbezüglich im Allgemeinen davon auszugehen, dass ein Gericht auch denjenigen Akteninhalt in Erwägung gezogen hat, mit dem es sich in den schriftlichen Entscheidungsgründen nicht ausdrücklich auseinandergesetzt hat (vgl. BFH-Beschluss vom 10. Januar 2007 X B 51/06, BFH/NV 2007, 718, unter 1.b, Rz 7).
  • BFH, 29.05.2011 - II B 133/10

    Anteilserwerb als Grunderwerbsteuer auslösender Vorgang nach § 1 Abs. 1 GrEStG i.

    Denn Fehler bei der Auslegung von Verträgen wie die Verletzung gesetzlicher Auslegungsregeln oder von Denkgesetzen oder Erfahrungssätzen gehören zu den materiell-rechtlichen Gesetzesverstößen und sind deshalb nicht geeignet, die Revision wegen eines Verfahrensfehlers (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO) zu eröffnen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 29. Januar 2004 IV B 95/02, BFH/NV 2004, 949; vom 13. Juli 2005 II S 5/05, BFH/NV 2005, 2215; vom 10. Januar 2007 X B 51/06, BFH/NV 2007, 718; vom 6. August 2010 IV B 151/09, BFH/NV 2010, 2105).
  • BFH, 27.04.2015 - X B 47/15

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen: Sonderausgabenabzug nur bei

    Aus einer fehlerhaften steuerrechtlichen Behandlung beim Leistungsempfänger kann der andere Vertragspartner keine Rechte herleiten (vgl. auch Senatsbeschluss vom 10. Januar 2007 X B 51/06, BFH/NV 2007, 718).
  • BFH, 24.11.2011 - IV B 147/10

    Darlegung einer Rechtsprechungsdivergenz: Gewerblicher Grundstückshandel -

    Ein solcher kann zwar vorliegen, wenn das FG bei seiner Überzeugungsbildung eine nach Aktenlage feststehende Tatsache unberücksichtigt lässt oder bei seiner Entscheidung vom Nichtvorliegen einer solchen Tatsache ausgeht (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 10. Januar 2007 X B 51/06, BFH/NV 2007, 718).
  • BFH, 22.05.2007 - X B 143/06

    NZB: Sachaufklärungspflicht, Mitwirkungspflicht der Beteiligten

    a) Wird ein Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO) und damit ein Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO mit der Begründung gerügt, das FG hätte den Sachverhalt von Amts wegen weiter aufklären müssen, so sind nach der ständigen Rechtsprechung des BFH unter anderem auch Ausführungen dazu erforderlich, welche Tatsachen das FG auch ohne besonderen Antrag hätte aufklären oder welche Beweise zu welchem Beweisthema es von Amts wegen hätte erheben müssen, aus welchen (genau bezeichneten) Gründen sich dem FG die Notwendigkeit einer weiteren Aufklärung des Sachverhalts oder einer Beweiserhebung auch ohne einen entsprechenden Antrag hätte aufdrängen müssen und inwiefern eine weitere Aufklärung des Sachverhalts auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (vgl. zuletzt z.B. BFH-Beschlüsse vom 10. Januar 2007 X B 51/06, BFH/NV 2007, 718; vom 6. September 2006 VIII B 187/05, BFH/NV 2007, 74; vom 10. April 2006 X B 162/05, BFH/NV 2006, 1332; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 120 Rz 70).
  • BFH, 12.08.2008 - X B 46/08

    Zulassung der Revision wegen schwerwiegender Rechtsfehler - Indizielle Bedeutung

    Ein solcher kann vorliegen, wenn das FG bei seiner Überzeugungsbildung eine nach Aktenlage feststehende Tatsache unberücksichtigt lässt oder bei seiner Entscheidung vom Nichtvorliegen einer solchen Tatsache ausgeht (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 10. Januar 2007 X B 51/06, BFH/NV 2007, 718).
  • FG Sachsen-Anhalt, 03.07.2008 - 3 K 237/01

    Steuerrechtliche Anerkennung von Vertragsverhältnissen zwischen nahen

    Wer vertraglich geschuldete Geldleistungen oder Sachleistungen erbringt, kann allein aus der (gegebenenfalls unzutreffenden) steuerrechtlichen Behandlung dieser Leistungen als wiederkehrende Bezüge beim anderen Vertragspartner (Leistungsempfänger) keinen Anspruch darauf herleiten, dass die damit verbundenen Aufwendungen bei ihm selbst als Sonderausgaben in Gestalt einer dauernden Last erfasst werden (BFH-Beschluss vom 10. Januar 2007 X B 51/06, BFH/NV 2007, 718).
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