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   BFH, 10.01.2018 - I R 45/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,3674
BFH, 10.01.2018 - I R 45/16 (https://dejure.org/2018,3674)
BFH, Entscheidung vom 10.01.2018 - I R 45/16 (https://dejure.org/2018,3674)
BFH, Entscheidung vom 10. Januar 2018 - I R 45/16 (https://dejure.org/2018,3674)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wirksamkeit einer Klagerücknahme

  • bblaw.com (Kurzinformation)

    Kapitalertragsteuer auf Dauerverluste von wirtschaftlichen Betrieben der öffentlichen Hand

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    KStG § 8 Abs 3 S 2, KStG § 27 Abs 1 S 3, KStG § 27 Abs 3 S 1, KStG § 27 Abs 5 S 2, KStG § 27 Abs 5 S 3
    Verdeckte Gewinnausschüttung, Einlagekonto, Rückzahlung, Bescheinigung

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • FG Sachsen, 08.06.2016 - 2 K 1860/15

    Behandlung der Folgen einer verdeckten Gewinnausschüttung bei einem Einlagenkonto

    Auszug aus BFH, 10.01.2018 - I R 45/16
    Nach Rücknahme der Klage wird das Verfahren mit der Maßgabe eingestellt, dass das erstinstanzliche Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 8. Juni 2016  2 K 1860/15 gegenstandslos ist.

    Das Sächsische Finanzgericht hat in seinem klageabweisenden Urteil vom 8. Juni 2016  2 K 1860/15 die Revision zugelassen.

  • BFH, 02.07.1998 - III B 45/98

    NZB; Rücknahmeerklärung

    Auszug aus BFH, 10.01.2018 - I R 45/16
    a) Da die Klagerücknahme im Hauptantrag erklärt wurde und sie weiterreichende Folgen hat als eine Revisionsrücknahme (Verlust der Klage gemäß § 72 Abs. 2 Satz 1 FGO und Wegfall des erstinstanzlichen Urteils, vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. Juli 1998 III B 45/98, BFH/NV 1999, 318; Gräber/Herbert, Finanzgerichtsordnung, 8. Aufl., § 72 Rz 2), war im Streitfall nicht nach § 125 FGO (Revisionsrücknahme), sondern nach § 72 FGO zu verfahren.
  • BFH, 07.07.1998 - VIII R 84/96

    Verpflichtungsklage; Aussetzung

    Auszug aus BFH, 10.01.2018 - I R 45/16
    a) Da die Klagerücknahme im Hauptantrag erklärt wurde und sie weiterreichende Folgen hat als eine Revisionsrücknahme (Verlust der Klage gemäß § 72 Abs. 2 Satz 1 FGO und Wegfall des erstinstanzlichen Urteils, vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. Juli 1998 III B 45/98, BFH/NV 1999, 318; Gräber/Herbert, Finanzgerichtsordnung, 8. Aufl., § 72 Rz 2), war im Streitfall nicht nach § 125 FGO (Revisionsrücknahme), sondern nach § 72 FGO zu verfahren.
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