Rechtsprechung
BFH, 10.01.2018 - I R 45/16 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
FGO § 72 Abs 1 S 2, FGO § 72 Abs 1 S 3, FGO § 125
Verhältnis der Klagerücknahme zur Revisionsrücknahme - Bundesfinanzhof
Verhältnis der Klagerücknahme zur Revisionsrücknahme
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 72 Abs 1 S 2 FGO, § 72 Abs 1 S 3 FGO, § 125 FGO
Verhältnis der Klagerücknahme zur Revisionsrücknahme - IWW
- Wolters Kluwer
Verhältnis von Rücknahme der Klage und der Revision
- rewis.io
Verhältnis der Klagerücknahme zur Revisionsrücknahme
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 72 Abs. 1 Satz 2 und 3, § 125
Verhältnis von Rücknahme der Klage und der Revision - datenbank.nwb.de
Verhältnis der Klagerücknahme zur Revisionsrücknahme
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Wirksamkeit einer Klagerücknahme
- bblaw.com (Kurzinformation)
Kapitalertragsteuer auf Dauerverluste von wirtschaftlichen Betrieben der öffentlichen Hand
Sonstiges (2)
Verfahrensgang
- FG Sachsen, 08.06.2016 - 2 K 1860/15
- BFH, 10.01.2018 - I R 45/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- FG Sachsen, 08.06.2016 - 2 K 1860/15
Behandlung der Folgen einer verdeckten Gewinnausschüttung bei einem Einlagenkonto
Auszug aus BFH, 10.01.2018 - I R 45/16
Nach Rücknahme der Klage wird das Verfahren mit der Maßgabe eingestellt, dass das erstinstanzliche Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 8. Juni 2016 2 K 1860/15 gegenstandslos ist.Das Sächsische Finanzgericht hat in seinem klageabweisenden Urteil vom 8. Juni 2016 2 K 1860/15 die Revision zugelassen.
- BFH, 02.07.1998 - III B 45/98
NZB; Rücknahmeerklärung
Auszug aus BFH, 10.01.2018 - I R 45/16
a) Da die Klagerücknahme im Hauptantrag erklärt wurde und sie weiterreichende Folgen hat als eine Revisionsrücknahme (Verlust der Klage gemäß § 72 Abs. 2 Satz 1 FGO und Wegfall des erstinstanzlichen Urteils, vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. Juli 1998 III B 45/98, BFH/NV 1999, 318; Gräber/Herbert, Finanzgerichtsordnung, 8. Aufl., § 72 Rz 2), war im Streitfall nicht nach § 125 FGO (Revisionsrücknahme), sondern nach § 72 FGO zu verfahren. - BFH, 07.07.1998 - VIII R 84/96
Verpflichtungsklage; Aussetzung
Auszug aus BFH, 10.01.2018 - I R 45/16
a) Da die Klagerücknahme im Hauptantrag erklärt wurde und sie weiterreichende Folgen hat als eine Revisionsrücknahme (Verlust der Klage gemäß § 72 Abs. 2 Satz 1 FGO und Wegfall des erstinstanzlichen Urteils, vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. Juli 1998 III B 45/98, BFH/NV 1999, 318; Gräber/Herbert, Finanzgerichtsordnung, 8. Aufl., § 72 Rz 2), war im Streitfall nicht nach § 125 FGO (Revisionsrücknahme), sondern nach § 72 FGO zu verfahren.