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   BFH, 10.02.2004 - XI S 5/04 (PKH)   

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https://dejure.org/2004,16618
BFH, 10.02.2004 - XI S 5/04 (PKH) (https://dejure.org/2004,16618)
BFH, Entscheidung vom 10.02.2004 - XI S 5/04 (PKH) (https://dejure.org/2004,16618)
BFH, Entscheidung vom 10. Februar 2004 - XI S 5/04 (PKH) (https://dejure.org/2004,16618)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe - Mitwirkungspflicht des Antragstellers im Prozesskostenhilfeverfahren - Voraussetzung für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Prozesskostenhilfeverfahren

  • Judicialis

    FGO § 56; ; FGO § 62a; ; FGO § 76; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 142 Abs. 1; ; ZPO § 114; ; ZPO § 117; ; StBerG § 3 Nr. 1; ; StBerG § 3 Nr. 2; ; StBerG § 3 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Antrag auf Gewährung von PKH; Vorlage der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 22.05.1990 - VII S 28/89

    Ablehnung eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BFH, 10.02.2004 - XI S 5/04
    Dies wäre jedoch nur dann der Fall, wenn er alles getan hätte, um das in der Mittellosigkeit bestehende Hindernis zu beseitigen, und innerhalb der Rechtsmittelfrist sämtliche Voraussetzungen für die Bewilligung der PKH geschaffen hätte (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 22. Mai 1990 VII S 28/89, BFH/NV 1991, 336, und vom 12. Juli 1994 VII S 19/94, BFH/NV 1994, 899).

    Hierzu gehört insbesondere, dass der Antragsteller innerhalb der Rechtsmittelfrist gemäß § 117 ZPO den Antrag stellt und die Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf dem gesetzlich dafür vorgesehenen Vordruck vorlegt, sofern er nicht hieran wiederum ohne Verschulden gehindert ist (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1991, 336, m.w.N.; vom 24. August 1998 III S 3/98, BFH/NV 1999, 436).

    Eine fehlende Belehrung darüber, dass der Antrag und die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse innerhalb der Beschwerdefrist vorzulegen sind, schließt ein Verschulden nicht aus (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 1991, 336).

  • BFH, 05.11.1986 - IV S 7/86

    Prozesskostenhilfe - Beschwerde - Erklärung über persönliche Verhältnisse -

    Auszug aus BFH, 10.02.2004 - XI S 5/04
    Die beabsichtigte Rechtsverfolgung könnte bei diesen Gegebenheiten überhaupt nur Erfolg haben, wenn dem Antragsteller nach erneuter Einlegung der Beschwerde durch einen postulationsfähigen Vertreter auf einen gleichzeitig gestellten Antrag nach § 56 FGO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen unverschuldeter Versäumung der Beschwerdefrist gewährt werden könnte (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 5. November 1986 IV S 7/86, IV B 49/86, BFHE 148, 13, BStBl II 1987, 62, 63).
  • BFH, 12.07.1994 - VII S 19/94

    Gewährung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BFH, 10.02.2004 - XI S 5/04
    Dies wäre jedoch nur dann der Fall, wenn er alles getan hätte, um das in der Mittellosigkeit bestehende Hindernis zu beseitigen, und innerhalb der Rechtsmittelfrist sämtliche Voraussetzungen für die Bewilligung der PKH geschaffen hätte (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 22. Mai 1990 VII S 28/89, BFH/NV 1991, 336, und vom 12. Juli 1994 VII S 19/94, BFH/NV 1994, 899).
  • BFH, 28.03.1985 - V B 16/84

    Mitwirkungspflicht der Beteiligten im Prozesskostenhilfeverfahren

    Auszug aus BFH, 10.02.2004 - XI S 5/04
    Dabei gilt grundsätzlich auch im PKH-Verfahren die Mitwirkungspflicht des Antragstellers gemäß § 76 FGO (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. März 1985 V B 16/84, BFH/NV 1985, 47; Gräber/von Groll, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 76 Anm. 23 ff., und Gräber/Ruban, a.a.O., § 142 Anm. 23).
  • BFH, 24.08.1998 - III S 3/98

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Mittellosigkeit; Anordnung einer Ap;

    Auszug aus BFH, 10.02.2004 - XI S 5/04
    Hierzu gehört insbesondere, dass der Antragsteller innerhalb der Rechtsmittelfrist gemäß § 117 ZPO den Antrag stellt und die Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf dem gesetzlich dafür vorgesehenen Vordruck vorlegt, sofern er nicht hieran wiederum ohne Verschulden gehindert ist (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1991, 336, m.w.N.; vom 24. August 1998 III S 3/98, BFH/NV 1999, 436).
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